Mohn und Kornblumen auf einer Ackerblühfläche unter Wolkenhimmel
Bayern · BayKompV
Naturraum D56 · D59
Regierungsbezirk Unterfranken

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Kitzingen

Für Vorhaben im Landkreis Kitzingen stellen wir Ökopunkte aus anerkannten Ökokonten bereit und übernehmen die Kompensation nach BayKompV als Full-Service. greeNature begleitet Sie von der Bilanzierung bis zur rechtssicheren Anerkennung durch die Untere Naturschutzbehörde.

684,16 km²
Kreisfläche
rund 91.500 (Stand 31.12.2025)
Einwohner
31 (8 Städte, 11 Märkte, 12 Gemeinden)
Gemeinden
Kitzingen
Kreisstadt
Unterfranken
Regierungsbezirk
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Kitzingen im Überblick

Der Landkreis Kitzingen liegt im Südosten des Regierungsbezirks Unterfranken und erstreckt sich beiderseits des Mains zwischen der Kreisstadt Kitzingen und dem westlichen Steigerwald. Mit rund 684 km² und etwa 91.500 Einwohnern gehört er zu den mittelgroßen bayerischen Landkreisen. Er grenzt an die Landkreise Schweinfurt, Bamberg, Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim und Würzburg und ist verkehrlich durch die A3, mehrere Bundesstraßen und den Main als Wasserstraße erschlossen.

Naturräumlich teilt sich der Landkreis in zwei Großlandschaften. Der überwiegende, westliche und zentrale Teil gehört zu den Mainfränkischen Platten mit ihren Muschelkalk- und Lettenkeuperflächen, die von Löss überdeckt und stark ackerbaulich geprägt sind. Der Osten steigt zum Keuper-Bergland des Steigerwaldes an und zählt zum Fränkischen Keuper-Liasland. Prägend sind das Maintal mit der Volkacher Mainschleife, ausgedehnte Weinbaulagen an den wärmebegünstigten Hängen sowie Flugsandgebiete um Schwarzach.

Das Maindreieck gehört zu den wärmsten und trockensten Regionen Deutschlands, was seltene Lebensräume wie Trockenrasen, Sandmagerrasen und wärmeliebende Saumgesellschaften begünstigt. Der Landkreis trägt eine umfangreiche Natura-2000-Kulisse, darunter die Vogelschutzgebiete Südliches Steigerwaldvorland und Maintal zwischen Schweinfurt und Dettelbach sowie FFH-Gebiete wie die Sandgebiete bei Schwarzach, Klein- und Großlangheim. Der Steigerwald beherbergt naturnahe Laubwälder mit Vorkommen von Wildkatze, Bechsteinfledermaus und Haselmaus.

Wirtschaftlich prägen der fränkische Weinbau rund um die Mainschleife, eine leistungsfähige Landwirtschaft auf den Gäuflächen sowie Gewerbe- und Logistikstandorte entlang der A3 den Landkreis. Konversionsflächen ehemaliger US-Liegenschaften, neue Gewerbe- und Wohngebiete, der Ausbau von Straßen und Leitungen sowie Freiflächen-Photovoltaik und Windenergie lösen regelmäßig Eingriffe in Natur und Landschaft aus. Daraus ergibt sich ein kontinuierlicher Bedarf an rechtssicherer Kompensation nach BayKompV, den greeNature mit verfügbaren Ökopunkten und passgenauen Maßnahmen deckt.

Mohn und Kornblumen auf einer Ackerblühfläche unter Wolkenhimmel

🗺️ Zugehörige Naturräume

D56
Mainfränkische Platten
Zum Naturraum D56 ›
D59
Fränkisches Keuper-Liasland
Zum Naturraum D59 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Kitzingen (KS)VolkachDettelbachIphofenMarktbreitWiesentheidPrichsenstadtMainbernheimMarktsteftSchwarzach am MainKleinlangheimSommerachNordheim am MainSulzfeld am Main

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Volkacher Mainschleife als eines der bekanntesten Weinbaugebiete Frankens mit ausgedehnten Rebflächen und Landschaftsschutzgebiet
  • Zwei Naturräume treffen aufeinander: Mainfränkische Platten im Westen und Zentrum, Steigerwald (Fränkisches Keuper-Liasland) im Osten
  • Flugsandgebiete bei Schwarzach, Klein- und Großlangheim mit seltenen Sandmagerrasen und wärmeliebenden Arten
  • Umfangreiche Natura-2000-Kulisse mit den Vogelschutzgebieten Südliches Steigerwaldvorland und Maintal zwischen Schweinfurt und Dettelbach
  • Naturnahe Laubwälder des Steigerwaldes mit Vorkommen von Wildkatze, Bechsteinfledermaus und Haselmaus
  • Maindreieck als eine der wärmsten und niederschlagsärmsten Regionen Deutschlands mit besonderen Anforderungen an klimaangepasste Kompensation

✅ greeNature vor Ort

greeNature kennt die naturschutzfachlichen Rahmenbedingungen im Landkreis Kitzingen und stimmt Kompensationskonzepte auf die örtlichen Naturräume ab, von den Trocken- und Sandlebensräumen der Mainfränkischen Platten bis zu den Laubwäldern des Steigerwaldes. Wir stellen Ökopunkte aus anerkannten Ökokonten bereit, entwickeln bei Bedarf projektbezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und stimmen die Bilanzierung nach BayKompV mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Kitzingen ab. So erhalten Vorhabenträger aus Weinbau, Landwirtschaft, Gewerbe und Infrastruktur eine planungssichere und rechtskonforme Lösung.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Kitzingen

🌾

Extensivierung von Mähwiesen

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Extensivgrünland in der Mainaue, mit angepasster Mahd und Verzicht auf Düngung zugunsten von Wiesenvögeln und Insekten.

🦎

Sand- und Trockenrasen aufwerten

Entwicklung und Pflege von Sandmagerrasen und Trockenrasen in den Flugsandgebieten, unter anderem als CEF-Maßnahme für die Zauneidechse und wärmeliebende Arten.

🌳

Naturnaher Waldumbau im Steigerwald

Umbau strukturarmer Bestände zu naturnahen Laubwäldern mit Alt- und Totholzanteilen, die Lebensraum für Wildkatze, Bechsteinfledermaus und Haselmaus bieten.

💧

Gewässer und Altwässer renaturieren

Uferentwicklung, Anbindung von Altwässern und Strukturverbesserung am Main und seinen Nebengewässern zugunsten von Eisvogel, Amphibien und Fischfauna.

🌸

Streuobst und Säume anlegen

Pflanzung von Streuobstwiesen und Entwicklung blütenreicher Säume in der Gäulandschaft, die Biotope vernetzen und Lebensraum für Insekten und Vögel schaffen.

🕊️

Ackerlebensräume fördern

Anlage von Feldlerchenfenstern, Blühstreifen und extensiven Ackerrandstreifen in den offenen Gäuflächen zur Aufwertung der Agrarlandschaft.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Fränkisches Weinland am Main

🐈

Wildkatze

Die Europäische Wildkatze besiedelt die naturnahen Laubwälder des Steigerwaldes und ist auf strukturreiche, unzerschnittene Waldlebensräume mit Deckung und Verbundachsen angewiesen.

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🦇

Bechsteinfledermaus

Die Bechsteinfledermaus nutzt alte, höhlenreiche Eichen- und Laubwälder des Steigerwaldes als Quartier und Jagdrevier und profitiert von Alt- und Totholzkonzepten.

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🦎

Zauneidechse

Die Zauneidechse kommt in den Sandgebieten, an sonnenexponierten Böschungen und in Weinbergslagen vor und wird bei Eingriffen häufig über CEF-Maßnahmen gesichert.

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🐦

Kiebitz

Der Kiebitz brütet auf offenen, feuchten Wiesen und Ackerflächen im Maintal und ist als Wiesenbrüter durch Nutzungsintensivierung und Lebensraumverlust gefährdet.

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🐟

Eisvogel

Der Eisvogel besiedelt naturnahe Uferabschnitte am Main und an Altwässern und benötigt saubere Gewässer mit Steilufern für seine Brutröhren.

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🐭

Haselmaus

Die Haselmaus lebt in strukturreichen Wäldern, Waldrändern und Hecken des Steigerwaldes und ist auf durchgängige Gehölzverbindungen angewiesen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏭

Gewerbe und Konversion

Neue Gewerbe- und Logistikgebiete entlang der A3 sowie die Nachnutzung ehemaliger militärischer Konversionsflächen lösen Eingriffe aus, die kompensationspflichtig sind.

🛣️

Verkehrsinfrastruktur

Aus- und Neubau von Bundes- und Staatsstraßen, Radwegen und Leitungstrassen greifen in Natur und Landschaft ein und erfordern Ausgleich nach BayKompV.

☀️

Erneuerbare Energien

Freiflächen-Photovoltaik auf Gäu- und Konversionsflächen sowie Windenergievorhaben im Umfeld des Steigerwaldes ziehen artenschutzrechtliche Prüfungen und Kompensation nach sich.

🏘️

Siedlung und Weinbau

Wohnbau- und Siedlungserweiterungen sowie Flurneuordnungen und Rebflächengestaltung im Weinbau führen regelmäßig zu Ausgleichs- und Ersatzpflichten.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Kitzingen

Ja. greeNature stellt Ökopunkte aus anerkannten Ökokonten bereit und prüft für Ihr Vorhaben, welche Flächen und Maßnahmen naturschutzfachlich und räumlich passen. Bei Bedarf entwickeln wir zusätzlich projektbezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Grundlage ist die Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV). Der Eingriff wird nach dem darin vorgesehenen Verfahren bilanziert und der Kompensationsbedarf in Wertpunkten ermittelt. Die Anerkennung erfolgt durch die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Kitzingen.
Zuständig ist in der Regel die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Kitzingen, Kaiserstraße 4, 97318 Kitzingen. greeNature stimmt die Kompensationskonzepte und die erforderlichen Unterlagen mit der Behörde ab.
Für nach § 44 BNatSchG streng geschützte Arten kann eine artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich sein. Häufig werden vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) umgesetzt, damit die ökologische Funktion durchgehend erhalten bleibt, gegebenenfalls in Verbindung mit einer Ausnahme nach § 45 BNatSchG.
Vor allem Gewerbe- und Logistikansiedlungen entlang der A3, Konversionsprojekte, Verkehrs- und Leitungsvorhaben, Freiflächen-Photovoltaik und Windenergie sowie Siedlungserweiterungen und Maßnahmen im Weinbau.
Ja. Wir begleiten den gesamten Prozess von der Eingriffsbilanzierung über die Bereitstellung von Ökopunkten und die Maßnahmenplanung bis zur Abstimmung mit der Behörde, der Umsetzung und der dauerhaften Sicherung.
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