
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Kelheim
Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten im Landkreis Kelheim. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach BayKompV zwischen Fränkischer Alb, Donautal und Hallertau.
Der Landkreis Kelheim im Überblick
Der Landkreis Kelheim liegt in Niederbayern und gehört zur Planungsregion Regensburg. Die Donau durchzieht den Kreis von West nach Ost und teilt ihn in zwei landschaftlich sehr unterschiedliche Hälften. Die Kreisstadt Kelheim liegt am Zusammenfluss von Altmühl und Donau, dort wo der Main-Donau-Kanal in die Donau mündet.
Nördlich der Donau erhebt sich die Südliche Frankenalb (Naturraum D61) mit ihren Kalk- und Dolomitgesteinen des Weißen Jura. Kennzeichnend sind die tief eingeschnittenen Täler von Altmühl und Donau, allen voran der spektakuläre Donaudurchbruch bei Weltenburg mit seinen steilen Felswänden. Südlich der Donau geht die Landschaft in das lössbedeckte Tertiärhügelland des Unterbayerischen Hügellandes (Naturraum D65) über, das im Süden die weiten Hopfengärten der Hallertau trägt.
Ökologisch ist der Landkreis von hoher Vielfalt geprägt. Die Weltenburger Enge ist das älteste Naturschutzgebiet Bayerns (1938) und Teil des Naturparks Altmühltal. An den trockenwarmen Jurahängen stocken Kalkmagerrasen und Wacholderheiden, in den Felsen und Höhlen finden Fledermäuse Quartier. Der weitläufige Hienheimer Forst zählt zu den großen zusammenhängenden Waldgebieten Süddeutschlands. Insgesamt liegen im Kreis 17 FFH-Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000.
Die Wirtschaft ist von der Landwirtschaft der Hallertau als größtem Hopfenanbaugebiet der Welt sowie von Industrie und Rohstoffgewinnung geprägt. Bedeutende Betriebe wie die Viskosefaserproduktion in Kelheim, die Kalk- und Zementindustrie sowie der Kiesabbau in den Donauauen erzeugen ebenso Kompensationsbedarf wie der Ausbau von Verkehrswegen, Gewerbegebieten und Freiflächen-Photovoltaik. Für Eingriffe nach der BayKompV ist die naturraumtreue Zuordnung des Ausgleichs entscheidend.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D65 ›
Zum Naturraum D61 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Donaudurchbruch bei Weltenburg (Weltenburger Enge), ältestes Naturschutzgebiet Bayerns (1938)
- Naturpark Altmühltal mit dem Unteren Altmühltal, FFH-Gebiet mit Kalkfelsen und Trockenhängen
- Kalkmagerrasen und Wacholderheiden der Südlichen Frankenalb, Lebensraum wärmeliebender Arten
- Hienheimer Forst, großes zusammenhängendes Waldgebiet mit Alt- und Totholzstrukturen
- Kalktuffquellen als prioritärer FFH-Lebensraumtyp an den Jurahängen
- Hallertau (Holledau) südlich der Donau, größtes Hopfenanbaugebiet der Welt
- Donauauen mit Auwaldresten, Altwassern und Steilufern als Fließgewässerlebensraum
✅ greeNature vor Ort
greeNature entwickelt und betreut Kompensationsflächen im Landkreis Kelheim von der Flächensicherung über die Maßnahmenplanung nach BayKompV bis zur dauerhaften Pflege und Dokumentation. Wir kennen die naturräumlichen Besonderheiten zwischen Fränkischer Alb, Donautal und Hallertau und stimmen die Vorhaben mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Kelheim sowie mit den Flächeneigentümern ab. Weil die BayKompV eine naturraumtreue Zuordnung des Ausgleichs vorsieht, achten wir darauf, dass Kompensation möglichst im betroffenen Naturraum (D61 oder D65) wirksam wird. Besteht artenschutzrechtlicher Bedarf nach § 44 BNatSchG, konzipieren wir auch vorgezogene CEF-Maßnahmen, die die ökologische Funktion für die betroffenen Arten durchgängig sichern.
Typische Maßnahmen im Landkreis Kelheim
Kalkmagerrasen und Wacholderheiden pflegen
Wiederherstellung und Offenhaltung artenreicher Halbtrockenrasen an den Jurahängen von Altmühl- und Donautal durch extensive Schaf- und Ziegenbeweidung sowie Entbuschung verbrachter Flächen. Diese wärmeliebenden Lebensräume zählen zu den wertvollsten Offenlandbiotopen der Südlichen Frankenalb.
Donau- und Altmühlauen renaturieren
Rückbau von Uferbefestigungen, Anlage von Gewässerrandstreifen, Altwassern und Steilufern sowie Auwaldentwicklung entlang von Donau, Altmühl und Abens. Naturnahe Fließgewässer verbessern den Biotopverbund und schaffen Lebensraum für Eisvogel und Biber.
Streuobst und Hecken in der Hallertau
Neuanlage und Erhalt hochstämmiger Streuobstbestände sowie von Hecken und Feldgehölzen im lössgeprägten Hügelland südlich der Donau. Die Strukturen vernetzen Lebensräume in der ausgeräumten Agrarlandschaft und fördern Höhlenbrüter, Insekten und Fledermäuse.
Waldumbau und Alt- und Totholz im Hienheimer Forst
Umbau naturferner Nadelforste zu standortheimischen Buchen- und Eichen-Hainbuchenwäldern sowie Sicherung von Alt- und Totholzinseln. Solche Maßnahmen stärken den Erhaltungszustand störungsempfindlicher Wald- und Höhlenbewohner.
Kleingewässer und Amphibienlebensräume anlegen
Neuanlage besonnter, fischfreier Tümpel und Kleingewässer, unter anderem in Jura-Steinbrüchen und Abbaustellen, als CEF-Maßnahmen für Gelbbauchunke, Kammmolch und weitere Amphibien. Die Gewässer werden durch Pflege dauerhaft in Pionierstadien gehalten.
Artenschutz CEF und FCS
Maßgeschneiderte Maßnahmen nach § 44 und § 45 BNatSchG: Eisvogel-Steilwände an Donau und Altmühl, Fledermausquartiere in Höhlen und Gebäuden, Zauneidechsen-Habitate mit Lesesteinhaufen und Sandlinsen an Böschungen und Bahndämmen.
Geschützte Arten im Altmühltal, Donaudurchbruch und Hallertau
Fledermäuse in Höhlen und Wäldern
Die Karsthöhlen und Felsspalten der Frankenalb sowie die alten Wälder um Weltenburg und im Hienheimer Forst bieten Großem Mausohr, Bechsteinfledermaus und weiteren Arten Quartier. Alle Arten sind streng geschützt (Anhang IV FFH-Richtlinie), Quartier- und Jagdgebietsmaßnahmen sind typische CEF-Bausteine.
Mehr zur Art ›Eisvogel an Donau und Altmühl
Naturnahe Uferabschnitte mit Steilwänden bieten dem streng geschützten Eisvogel Brutplätze. Bei Eingriffen an Gewässern, etwa Brücken- oder Uferausbau, sichern Steilwandanlagen und Uferrenaturierungen die Fortpflanzungsstätten.
Mehr zur Art ›Zauneidechse an Trockenhängen
Die wärmeliebende Zauneidechse besiedelt Kalkmagerrasen, Säume, Böschungen und Bahndämme der Jurahänge. Als Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie erfordert sie bei Eingriffen häufig CEF-Maßnahmen wie Lesesteinhaufen und besonnte Sandlinsen.
Mehr zur Art ›Amphibien in Jura und Donauauen
Gelbbauchunke, Kammmolch und Laubfrosch laichen in Kleingewässern der Steinbrüche, Abbaustellen und Auen. Die Neuanlage und Vernetzung besonnter, fischfreier Gewässer ist eine wirksame und rasch besiedelbare Kompensationsmaßnahme.
Mehr zur Art ›Wildkatze im Waldverbund
Die Europäische Wildkatze kehrt in die großen, störungsarmen Laubwälder der Frankenalb zurück und nutzt den Hienheimer Forst als Lebensraum. Sie ist auf naturnahe Waldstrukturen und unzerschnittene Waldkorridore angewiesen.
Mehr zur Art ›Schwarzstorch in ruhigen Waldrevieren
Der störungsempfindliche Schwarzstorch brütet in großen, ungestörten Wäldern und jagt an klaren Waldbächen. In den zusammenhängenden Waldgebieten des Landkreises sind Horstschutzzonen und die Entwicklung von Nahrungsgewässern relevante Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Industrie und Rohstoffgewinnung
Die Viskosefaserproduktion in Kelheim, die Kalk- und Zementindustrie sowie der Kiesabbau in den Donauauen zählen zu den prägenden Wirtschaftszweigen. Betriebserweiterungen, neue Abbaustellen und Rekultivierungen lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach BayKompV aus.
Infrastruktur und Verkehr
Der Ausbau von Bundesstraßen (B16, B299), Ortsumgehungen, Brückenbauwerke über Donau und Altmühl sowie Maßnahmen an Main-Donau-Kanal und Donauhafen erzeugen Kompensationsbedarf und artenschutzrechtlichen Handlungsbedarf.
Energie und Erneuerbare
Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Hügelland, Windenergie in den Waldgebieten sowie Wasserkraft an der Donau erfordern naturschutzrechtliche Kompensation und, bei betroffenen Arten, CEF- und FCS-Maßnahmen.
Siedlung und Gewerbe
Wohnbau- und Gewerbegebiete in Kelheim, Abensberg, Mainburg und Neustadt an der Donau führen zu Flächenversiegelung. Eigentümer geeigneter Flächen können diese als Ausgleichsflächen einbringen und weiterhin Eigentümer bleiben.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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