Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand
Bayern · BayKompV
Naturraum D65 · D61
Regierungsbezirk Niederbayern

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Kelheim

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten im Landkreis Kelheim. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach BayKompV zwischen Fränkischer Alb, Donautal und Hallertau.

1.065
km² Kreisfläche
~126.000
Einwohner
24
Gemeinden
D61/D65
Naturräume
17
FFH-Gebiete (Natura 2000)
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Kelheim im Überblick

Der Landkreis Kelheim liegt in Niederbayern und gehört zur Planungsregion Regensburg. Die Donau durchzieht den Kreis von West nach Ost und teilt ihn in zwei landschaftlich sehr unterschiedliche Hälften. Die Kreisstadt Kelheim liegt am Zusammenfluss von Altmühl und Donau, dort wo der Main-Donau-Kanal in die Donau mündet.

Nördlich der Donau erhebt sich die Südliche Frankenalb (Naturraum D61) mit ihren Kalk- und Dolomitgesteinen des Weißen Jura. Kennzeichnend sind die tief eingeschnittenen Täler von Altmühl und Donau, allen voran der spektakuläre Donaudurchbruch bei Weltenburg mit seinen steilen Felswänden. Südlich der Donau geht die Landschaft in das lössbedeckte Tertiärhügelland des Unterbayerischen Hügellandes (Naturraum D65) über, das im Süden die weiten Hopfengärten der Hallertau trägt.

Ökologisch ist der Landkreis von hoher Vielfalt geprägt. Die Weltenburger Enge ist das älteste Naturschutzgebiet Bayerns (1938) und Teil des Naturparks Altmühltal. An den trockenwarmen Jurahängen stocken Kalkmagerrasen und Wacholderheiden, in den Felsen und Höhlen finden Fledermäuse Quartier. Der weitläufige Hienheimer Forst zählt zu den großen zusammenhängenden Waldgebieten Süddeutschlands. Insgesamt liegen im Kreis 17 FFH-Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000.

Die Wirtschaft ist von der Landwirtschaft der Hallertau als größtem Hopfenanbaugebiet der Welt sowie von Industrie und Rohstoffgewinnung geprägt. Bedeutende Betriebe wie die Viskosefaserproduktion in Kelheim, die Kalk- und Zementindustrie sowie der Kiesabbau in den Donauauen erzeugen ebenso Kompensationsbedarf wie der Ausbau von Verkehrswegen, Gewerbegebieten und Freiflächen-Photovoltaik. Für Eingriffe nach der BayKompV ist die naturraumtreue Zuordnung des Ausgleichs entscheidend.

Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand

🗺️ Zugehörige Naturräume

D65
Unterbayerisches Hügelland und Isar-Inn-Schotterplatten
Zum Naturraum D65 ›
D61
Fränkische Alb
Zum Naturraum D61 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Kelheim (KS)AbensbergMainburgNeustadt an der DonauRiedenburgBad AbbachSaal an der DonauSiegenburgLangquaidPaintenRohr in NiederbayernIhrlersteinKirchdorf

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Donaudurchbruch bei Weltenburg (Weltenburger Enge), ältestes Naturschutzgebiet Bayerns (1938)
  • Naturpark Altmühltal mit dem Unteren Altmühltal, FFH-Gebiet mit Kalkfelsen und Trockenhängen
  • Kalkmagerrasen und Wacholderheiden der Südlichen Frankenalb, Lebensraum wärmeliebender Arten
  • Hienheimer Forst, großes zusammenhängendes Waldgebiet mit Alt- und Totholzstrukturen
  • Kalktuffquellen als prioritärer FFH-Lebensraumtyp an den Jurahängen
  • Hallertau (Holledau) südlich der Donau, größtes Hopfenanbaugebiet der Welt
  • Donauauen mit Auwaldresten, Altwassern und Steilufern als Fließgewässerlebensraum

✅ greeNature vor Ort

greeNature entwickelt und betreut Kompensationsflächen im Landkreis Kelheim von der Flächensicherung über die Maßnahmenplanung nach BayKompV bis zur dauerhaften Pflege und Dokumentation. Wir kennen die naturräumlichen Besonderheiten zwischen Fränkischer Alb, Donautal und Hallertau und stimmen die Vorhaben mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Kelheim sowie mit den Flächeneigentümern ab. Weil die BayKompV eine naturraumtreue Zuordnung des Ausgleichs vorsieht, achten wir darauf, dass Kompensation möglichst im betroffenen Naturraum (D61 oder D65) wirksam wird. Besteht artenschutzrechtlicher Bedarf nach § 44 BNatSchG, konzipieren wir auch vorgezogene CEF-Maßnahmen, die die ökologische Funktion für die betroffenen Arten durchgängig sichern.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Kelheim

🌾

Kalkmagerrasen und Wacholderheiden pflegen

Wiederherstellung und Offenhaltung artenreicher Halbtrockenrasen an den Jurahängen von Altmühl- und Donautal durch extensive Schaf- und Ziegenbeweidung sowie Entbuschung verbrachter Flächen. Diese wärmeliebenden Lebensräume zählen zu den wertvollsten Offenlandbiotopen der Südlichen Frankenalb.

💧

Donau- und Altmühlauen renaturieren

Rückbau von Uferbefestigungen, Anlage von Gewässerrandstreifen, Altwassern und Steilufern sowie Auwaldentwicklung entlang von Donau, Altmühl und Abens. Naturnahe Fließgewässer verbessern den Biotopverbund und schaffen Lebensraum für Eisvogel und Biber.

🍎

Streuobst und Hecken in der Hallertau

Neuanlage und Erhalt hochstämmiger Streuobstbestände sowie von Hecken und Feldgehölzen im lössgeprägten Hügelland südlich der Donau. Die Strukturen vernetzen Lebensräume in der ausgeräumten Agrarlandschaft und fördern Höhlenbrüter, Insekten und Fledermäuse.

🌳

Waldumbau und Alt- und Totholz im Hienheimer Forst

Umbau naturferner Nadelforste zu standortheimischen Buchen- und Eichen-Hainbuchenwäldern sowie Sicherung von Alt- und Totholzinseln. Solche Maßnahmen stärken den Erhaltungszustand störungsempfindlicher Wald- und Höhlenbewohner.

🐸

Kleingewässer und Amphibienlebensräume anlegen

Neuanlage besonnter, fischfreier Tümpel und Kleingewässer, unter anderem in Jura-Steinbrüchen und Abbaustellen, als CEF-Maßnahmen für Gelbbauchunke, Kammmolch und weitere Amphibien. Die Gewässer werden durch Pflege dauerhaft in Pionierstadien gehalten.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Maßgeschneiderte Maßnahmen nach § 44 und § 45 BNatSchG: Eisvogel-Steilwände an Donau und Altmühl, Fledermausquartiere in Höhlen und Gebäuden, Zauneidechsen-Habitate mit Lesesteinhaufen und Sandlinsen an Böschungen und Bahndämmen.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Altmühltal, Donaudurchbruch und Hallertau

🦇

Fledermäuse in Höhlen und Wäldern

Die Karsthöhlen und Felsspalten der Frankenalb sowie die alten Wälder um Weltenburg und im Hienheimer Forst bieten Großem Mausohr, Bechsteinfledermaus und weiteren Arten Quartier. Alle Arten sind streng geschützt (Anhang IV FFH-Richtlinie), Quartier- und Jagdgebietsmaßnahmen sind typische CEF-Bausteine.

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🐦

Eisvogel an Donau und Altmühl

Naturnahe Uferabschnitte mit Steilwänden bieten dem streng geschützten Eisvogel Brutplätze. Bei Eingriffen an Gewässern, etwa Brücken- oder Uferausbau, sichern Steilwandanlagen und Uferrenaturierungen die Fortpflanzungsstätten.

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🦎

Zauneidechse an Trockenhängen

Die wärmeliebende Zauneidechse besiedelt Kalkmagerrasen, Säume, Böschungen und Bahndämme der Jurahänge. Als Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie erfordert sie bei Eingriffen häufig CEF-Maßnahmen wie Lesesteinhaufen und besonnte Sandlinsen.

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🐸

Amphibien in Jura und Donauauen

Gelbbauchunke, Kammmolch und Laubfrosch laichen in Kleingewässern der Steinbrüche, Abbaustellen und Auen. Die Neuanlage und Vernetzung besonnter, fischfreier Gewässer ist eine wirksame und rasch besiedelbare Kompensationsmaßnahme.

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🐈

Wildkatze im Waldverbund

Die Europäische Wildkatze kehrt in die großen, störungsarmen Laubwälder der Frankenalb zurück und nutzt den Hienheimer Forst als Lebensraum. Sie ist auf naturnahe Waldstrukturen und unzerschnittene Waldkorridore angewiesen.

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🕊️

Schwarzstorch in ruhigen Waldrevieren

Der störungsempfindliche Schwarzstorch brütet in großen, ungestörten Wäldern und jagt an klaren Waldbächen. In den zusammenhängenden Waldgebieten des Landkreises sind Horstschutzzonen und die Entwicklung von Nahrungsgewässern relevante Maßnahmen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏭

Industrie und Rohstoffgewinnung

Die Viskosefaserproduktion in Kelheim, die Kalk- und Zementindustrie sowie der Kiesabbau in den Donauauen zählen zu den prägenden Wirtschaftszweigen. Betriebserweiterungen, neue Abbaustellen und Rekultivierungen lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach BayKompV aus.

🛤️

Infrastruktur und Verkehr

Der Ausbau von Bundesstraßen (B16, B299), Ortsumgehungen, Brückenbauwerke über Donau und Altmühl sowie Maßnahmen an Main-Donau-Kanal und Donauhafen erzeugen Kompensationsbedarf und artenschutzrechtlichen Handlungsbedarf.

⚡

Energie und Erneuerbare

Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Hügelland, Windenergie in den Waldgebieten sowie Wasserkraft an der Donau erfordern naturschutzrechtliche Kompensation und, bei betroffenen Arten, CEF- und FCS-Maßnahmen.

🏘️

Siedlung und Gewerbe

Wohnbau- und Gewerbegebiete in Kelheim, Abensberg, Mainburg und Neustadt an der Donau führen zu Flächenversiegelung. Eigentümer geeigneter Flächen können diese als Ausgleichsflächen einbringen und weiterhin Eigentümer bleiben.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Kelheim

Der Landkreis Kelheim wird von der Donau in zwei Naturräume geteilt. Nördlich der Donau liegt die Südliche Frankenalb (BfN-Naturraum D61) mit Kalk- und Dolomitgesteinen, Karsthängen und den Tälern von Altmühl und Donau. Südlich der Donau schließt das Unterbayerische Hügelland (D65) mit dem lössgeprägten Tertiärhügelland der Hallertau an. Für die Kompensationspflicht nach BayKompV ist die genaue Naturraumzuordnung des Eingriffs entscheidend, greeNature ermittelt diese für Sie.
Ökopunkte werden nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) bewertet und aus behördlich anerkannten Ökokonten bereitgestellt. greeNature übernimmt die Bedarfsanalyse, die Naturraumzuordnung (D61 oder D65), die Flächenzuordnung, die vollständige Abstimmung mit dem Landratsamt Kelheim sowie die Dokumentation. Die Preise richten sich nach Lage, Maßnahmentyp und Verfügbarkeit, wir erstellen Ihnen dazu ein individuelles Angebot.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist das Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Umwelt- und Naturschutz, Donaupark 12, 93309 Kelheim. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen für Sie, von der Maßnahmenplanung über die Anerkennung bis zur Abnahme.
Auf der Frankenalb sind die Pflege von Kalkmagerrasen und Wacholderheiden sowie die Anlage von Kleingewässern für Amphibien verbreitet. In den Donau- und Altmühlauen stehen Gewässer- und Auwaldrenaturierungen im Vordergrund. In der Hallertau eignen sich Streuobst, Hecken und Feldgehölze. Hinzu kommen Artenschutzmaßnahmen für Fledermäuse, Eisvogel und Zauneidechse.
Ja. Im Landkreis liegen 17 FFH-Gebiete des europäischen Netzes Natura 2000, darunter die Weltenburger Enge mit dem Donaudurchbruch, das Untere Altmühltal und mehrere Trockenhang- und Waldgebiete. Eingriffe im Umfeld dieser Gebiete können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung und, bei betroffenen Arten, FCS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich machen. greeNature berät Sie zu den fachlichen Anforderungen.
Ja. Geeignet sind zum Beispiel Trockenhänge und Magerrasen der Frankenalb, feuchte Grünlandflächen und Auen an Donau und Altmühl sowie Ackerflächen im Hügelland mit Potenzial für Streuobst oder Hecken. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
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