Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung
Bayern · BayKompV
Naturraum D68 · D66 · D67
Regierungsbezirk Oberbayern

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Berchtesgadener Land

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach BayKompV zwischen den Berchtesgadener Alpen und dem Rupertiwinkel.

~840
km² Kreisfläche
~105k
Einwohner
15
Gemeinden
2
Naturräume D66/D68
2.713 m
Höchster Punkt (Watzmann)
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Berchtesgadener Land im Überblick

Der Landkreis Berchtesgadener Land liegt im äußersten Südosten Bayerns und ragt als Halbinsel weit in österreichisches Gebiet hinein. Auf deutscher Seite grenzt er allein an den Landkreis Traunstein, ansonsten an die Stadt Salzburg und mehrere Bezirke des Landes Salzburg. Kreisstadt ist Bad Reichenhall, wirtschaftlicher Schwerpunkt ist der Norden um Freilassing im Ballungsraum Salzburg.

Landschaftlich reicht der Kreis von den Berchtesgadener Alpen mit dem Watzmann (2.713 m) und dem Untersberg bis in das voralpine Hügel- und Moorland des Rupertiwinkels. Geologisch prägen die Kalk- und Dolomitstöcke der Nördlichen Kalkalpen den Süden (Naturraum D68), während der Norden von eiszeitlichen Moränen, Schottern und Niedermooren entlang von Salzach und Saalach bestimmt ist (Naturraum D66).

Ökologisch ist der Landkreis von herausragender Bedeutung. Rund 37 Prozent der Kreisfläche sind als Natura-2000-Gebiete gemeldet, darunter 13 FFH-Gebiete und vier Vogelschutzgebiete. Herzstück ist der Nationalpark Berchtesgaden, der einzige Alpen-Nationalpark Deutschlands, ergänzt um das FFH-Gebiet Untersberg, die Salzach- und Saalachauen sowie zahlreiche Moore und Bergmähwiesen. Der Kreis gehört zur Biosphärenregion Berchtesgadener Land.

Die Wirtschaft verbindet Tourismus sowie Kur- und Gesundheitswesen mit Gewerbe und Wohnungsbau im dicht besiedelten Grenzraum zu Salzburg. Verkehrsvorhaben, Siedlungs- und Gewerbeentwicklung sowie Wasserkraft an den alpinen Flüssen lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich nach BayKompV zu erbringen ist. Die enge Verzahnung von Siedlungsdruck und hochwertigen Schutzgebieten stellt dabei besondere Anforderungen an die Kompensationsplanung.

Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung

🗺️ Zugehörige Naturräume

D68
Nördliche Kalkalpen
Zum Naturraum D68 ›
D66
Voralpines Hügel- und Moorland
Zum Naturraum D66 ›
D67
Schwäbisch-Oberbayerische Voralpen
Zum Naturraum D67 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Bad Reichenhall (KS)FreilassingLaufenBerchtesgadenTeisendorfAinringPidingBischofswiesenSchönau am KönigsseeRamsau bei BerchtesgadenAngerBayerisch GmainSaaldorf-SurheimMarktschellenberg

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Nationalpark Berchtesgaden, einziger Alpen-Nationalpark Deutschlands
  • 17 Natura-2000-Gebiete (13 FFH-Gebiete, 4 Vogelschutzgebiete) auf rund 37 % der Kreisfläche
  • FFH-Gebiet Untersberg (8343-303), Kalkmassiv mit Höhlen, Quellen und Latschenfeldern
  • Salzach- und Saalachauen als grenzüberschreitende Fluss- und Auenlandschaft
  • Königssee und Watzmann-Ostwand, hochalpine Fels- und Karlebensräume
  • Nieder- und Hochmoore im Rupertiwinkel, etwa das Ainringer Moos
  • Bergmähwiesen und Almen als artenreiches Extensivgrünland

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist im oberbayerischen Inn-Salzach-Raum verwurzelt und kennt die Anforderungen der Kompensation im Alpen- und Voralpenraum aus der Praxis. Wir arbeiten mit der Unteren Naturschutzbehörde in Bad Reichenhall, kennen die regionalen Flächenpools und die Besonderheiten der Naturräume D66 und D68 im Berchtesgadener Land.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Berchtesgadener Land

💧

Moorrenaturierung und Wiedervernässung

Anhebung des Wasserstands und Rückbau von Entwässerungsgräben in den Nieder- und Hochmooren des Rupertiwinkels, etwa im Umfeld des Ainringer Mooses. Solche Maßnahmen sichern Moorlebensräume, binden Kohlenstoff und schaffen Habitate für moortypische Arten.

🌊

Auenrenaturierung an Salzach und Saalach

Rückbau von Uferverbauungen, Anbindung von Altarmen und Zulassen eigendynamischer Gewässerentwicklung. So entstehen Steilufer, Kiesbänke und Auwald als Lebensraum für Eisvogel, Fische und Amphibien entlang der alpinen Flüsse.

🌲

Bergmisch- und Schutzwaldentwicklung

Umbau strukturarmer Bestände zu standortgerechten Bergmischwäldern aus Fichte, Tanne, Buche und Bergahorn sowie Förderung von Alt- und Totholz. Solche Maßnahmen stabilisieren Schutzwälder und werten Lebensräume in den bewaldeten Hanglagen auf.

🌿

Extensivierung von Bergmähwiesen und Almen

Erhalt und Entwicklung artenreicher Berg- und Feuchtwiesen durch angepasste Mahdtermine, Verzicht auf Düngung und extensive Beweidung. Bergmähwiesen zählen zu den geschützten FFH-Lebensraumtypen und sind für die alpine Insekten- und Pflanzenvielfalt zentral.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Fledermausquartiere in und an Gebäuden sowie an Höhlen des Untersbergs, Eisvogel-Steilwände an Saalach und Salzach, Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Bahndämmen und Böschungen, jeweils als vorgezogene CEF- oder populationsstützende FCS-Maßnahme nach § 44 und § 45 BNatSchG.

🌾

Hecken, Streuobst und Biotopverbund

Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Streuobstbeständen auf den Moränenhängen des Rupertiwinkels. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume, schaffen Trittsteinbiotope und werten die ausgeräumte Agrarlandschaft im Norden des Kreises auf.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Berchtesgadener Alpen und Rupertiwinkel

🦇

Fledermäuse an Höhlen und Gebäuden

Großes Mausohr, Mopsfledermaus und weitere Arten nutzen die Höhlen und Spalten des Untersbergs sowie Dachstühle und Keller im Kreisgebiet. Alle Arten sind streng geschützt (Anhang IV FFH-Richtlinie), bei Abriss und Sanierung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.

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🐦

Eisvogel an Saalach und Salzach

Die naturnahen Uferabschnitte der alpinen Flüsse bieten Steilwände als Brutplätze. Bei Eingriffen an Gewässern, etwa Brücken- oder Uferbau, sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen typische CEF-Maßnahmen für den streng geschützten Eisvogel.

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🐸

Amphibien in Mooren und Weihern

Grasfrosch, Erdkröte und Gelbbauchunke besiedeln Moorgewässer, Tümpel und wechselfeuchte Senken des Rupertiwinkels. Ersatzlaichgewässer und Landhabitate im räumlichen Zusammenhang sichern ihre Fortpflanzungsstätten bei Bau- und Infrastrukturvorhaben.

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🦎

Kammmolch in stehenden Gewässern

Der Kammmolch (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie) braucht größere, fischfreie Weiher mit reicher Unterwasservegetation sowie strukturreiche Landlebensräume. Neuanlage und Vernetzung geeigneter Laichgewässer sind bewährte CEF- und FCS-Maßnahmen.

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🌰

Haselmaus in Gehölzen und Waldrändern

Die streng geschützte Haselmaus besiedelt strukturreiche Waldränder, Hecken und Gebüsche im Voralpenland. Bei Rodungen sind eine abschnittsweise, fachlich begleitete Gehölzentnahme und die Vernetzung von Ersatzhabitaten erforderlich.

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🦅

Alpine Arten der Hochlagen

Steinadler, Birkhuhn, Alpenschneehuhn und Alpensalamander prägen die Hochlagen der Berchtesgadener Alpen. Für Vorhaben in sensiblen Bergregionen (etwa Seilbahnen oder alpine Infrastruktur) ist die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung dieser Arten regelmäßig erforderlich.

Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🛤️

Verkehr und Infrastruktur

Ausbau und Sanierung von Bundes- und Staatsstraßen, Ortsumgehungen, Brückenbauwerke über Salzach und Saalach sowie Vorhaben an der Bahnstrecke im Raum Freilassing und Bad Reichenhall lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach BayKompV aus.

🏘️

Siedlung, Gewerbe und Tourismus

Wohnbau- und Gewerbegebiete im dicht besiedelten Grenzraum zu Salzburg (Freilassing, Ainring, Bad Reichenhall) sowie touristische Vorhaben führen zu Flächenversiegelung und erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich, häufig unter Berücksichtigung angrenzender Schutzgebiete.

⚡

Energie und Wasserkraft

Wasserkraftanlagen an Saalach und Salzach, Modernisierung bestehender Anlagen sowie Photovoltaik-Freiflächen erzeugen Kompensationsbedarf und können CEF-Maßnahmen für gewässergebundene Arten wie den Eisvogel auslösen.

⛰️

Alpine und touristische Infrastruktur

Seilbahnen, Bergstationen, Wege und Beschneiungsanlagen in den Berchtesgadener Alpen berühren empfindliche Hochlagenlebensräume. Eingriffe erfordern eine sorgfältige artenschutzrechtliche Prüfung und passgenaue Kompensation.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

TR
Landkreis Traunstein
Einziger deutscher Nachbar, westlich und nördlich
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Berchtesgadener Land

Der Landkreis umfasst zwei BfN-Naturräume. Der Süden mit den Berchtesgadener Alpen, dem Watzmann und dem Untersberg gehört zum Naturraum D68 (Nördliche Kalkalpen), der Norden um Rupertiwinkel, Salzach und Saalach zum Naturraum D66 (Voralpines Hügel- und Moorland). Für die Kompensationspflicht nach BayKompV ist die genaue Naturraum-Zuordnung des Eingriffs entscheidend. greeNature ermittelt diese für Sie.
Ökopunkte werden nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) bewertet und aus behördlich anerkannten Ökokonten bereitgestellt. greeNature übernimmt Bedarfsanalyse, Naturraum-Zuordnung (D66 oder D68), Flächenzuordnung, die vollständige Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde in Bad Reichenhall sowie alle Dokumentationspflichten.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist das Landratsamt Berchtesgadener Land in der Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie, von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme.
Rund 37 Prozent der Kreisfläche sind als Natura-2000-Gebiete gemeldet, dazu kommt der Nationalpark Berchtesgaden. Vorhaben in oder nahe FFH- und Vogelschutzgebieten können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie Maßnahmen zur Sicherung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich machen. Wir prüfen die gebietsbezogenen Anforderungen im Einzelfall.
Häufig sind Moorrenaturierung im Rupertiwinkel, Auenrenaturierung an Salzach und Saalach, die Entwicklung von Bergmischwäldern und Bergmähwiesen sowie Artenschutzmaßnahmen für Fledermäuse, Eisvogel, Amphibien und Zauneidechse. Die Auswahl richtet sich nach Naturraum, Eingriffsort und den betroffenen Arten.
Ja. Geeignet sind unter anderem entwässerte Moorflächen, Grünland an den Flussauen sowie extensivierbare Bergwiesen und Hanglagen. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung, greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring. Die konkrete Eignung klären wir nach einer Standortprüfung.
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