Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel
Bayern · BayKompV
Naturraum D61 · D62 · D48
Regierungsbezirk Oberfranken

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Bayreuth

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach BayKompV in der Fränkischen Schweiz und im Fichtelgebirge.

1.273
km² Kreisfläche
~103k
Einwohner
33
Städte, Märkte & Gemeinden
3
Naturräume D61/D62/D48
10
Nachbarlandkreise
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Bayreuth im Überblick

Der Landkreis Bayreuth liegt im Nordosten Bayerns im Regierungsbezirk Oberfranken und umschließt ringförmig die kreisfreie Stadt Bayreuth, die zugleich sein Verwaltungssitz ist. Mit rund 1.273 km² zählt er zu den flächengrößten Landkreisen Frankens und grenzt an insgesamt zehn Landkreise, was seine große naturräumliche Vielfalt erklärt.

Landschaftlich vereint der Landkreis drei sehr unterschiedliche Räume. Im Süden und Westen prägt die Fränkische Schweiz als Teil der Nördlichen Frankenalb eine Karstlandschaft aus Kalk und Dolomit mit Felstürmen, Trockentälern und zahlreichen Höhlen. Der mittlere Bereich gehört zum Obermainischen Hügelland mit sanften Keuper- und Liaslandschaften, während im Osten das granitgeprägte Fichtelgebirge mit dem Ochsenkopf aufragt.

Ökologisch ist der Landkreis reich ausgestattet. Große Teile liegen im Naturpark Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst und im Naturpark Fichtelgebirge. Kalkmagerrasen und Wacholderheiden, Karsthöhlen als Fledermausquartiere, naturnahe Fließgewässer wie die Wiesent sowie Hochmoore und ausgedehnte Wälder wie der Veldensteiner Forst bilden ein Mosaik geschützter Lebensräume, das durch mehrere FFH-Gebiete gesichert ist.

Die Wirtschaft ist mittelständisch geprägt, mit Industriestandorten in Pegnitz und Bindlach, bedeutendem Tourismus in Fränkischer Schweiz und Fichtelgebirge sowie Rohstoffabbau in der Frankenalb. Autobahnen (A9 und A70), Windkraft- und Freiflächen-Photovoltaik im Fichtelgebirge sowie die Siedlungsentwicklung im Bayreuther Umland erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf nach BayKompV.

Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel

🗺️ Zugehörige Naturräume

D61
Fränkische Alb
Zum Naturraum D61 ›
D62
Oberpfälzisch-Obermainisches Hügelland
Zum Naturraum D62 ›
D48
Thüringisch-Fränkisches Mittelgebirge
Zum Naturraum D48 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Bayreuth (Kreissitz, kreisfrei) (KS)PegnitzWeidenbergPottensteinBad Berneck im FichtelgebirgeCreußenGefreesHollfeldWaischenfeldBindlachEckersdorfSpeichersdorfBetzensteinGoldkronach

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Naturpark Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst, einer der flächengrößten Naturparke Deutschlands
  • Naturpark Fichtelgebirge mit Ochsenkopf, Hochmooren und naturnahen Fichten-Buchen-Wäldern
  • Karstlandschaft der Nördlichen Frankenalb mit zahlreichen Höhlen als Fledermausquartieren
  • Kalkmagerrasen und Wacholderheiden mit wärmeliebenden Insekten- und Reptilienarten
  • Wiesenttal und Rotmaintal als naturnahe Fließgewässer mit Eisvogel und Biber
  • Veldensteiner Forst als großes zusammenhängendes Waldgebiet und Wildkatzenlebensraum
  • Grenzlage an insgesamt zehn Landkreise mit entsprechend vielfältigen Naturräumen

✅ greeNature vor Ort

greeNature betreut Kompensationsvorhaben in ganz Bayern und kennt die Anforderungen der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Bayreuth aus der Praxis. Die naturräumlichen Besonderheiten der Nördlichen Frankenalb, des Obermainischen Hügellandes und des Fichtelgebirges sowie die regionalen Flächenpools sind uns vertraut, von der Magerrasenpflege bis zum Waldumbau.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Bayreuth

🌸

Kalkmagerrasen & Wacholderheiden

Pflege und Wiederherstellung artenreicher Trockenrasen der Frankenalb durch Entbuschung, Beweidung mit Schafen und Ziegen sowie Mahdregime. Lebensraum für Wildbienen, Tagfalter, Zauneidechse und seltene Orchideen.

🦇

Höhlen- & Quartierschutz

Sicherung von Höhlen, Stollen und Gebäudequartieren als Winter- und Wochenstuben für Fledermäuse, ergänzt um Ersatzquartiere und die Aufwertung strukturreicher Jagdhabitate an Waldrändern und Streuobstbeständen.

💧

Fließgewässerrenaturierung

Wiederherstellung naturnaher Gewässerstrukturen an Wiesent, Rotem Main und Ölschnitz, mit Uferabbrüchen, Kiesbänken und durchgängigen Sohlen. Habitat für Eisvogel, Bachforelle, Groppe und Biber.

🌲

Naturnaher Waldumbau

Umbau strukturarmer Fichtenforste im Fichtelgebirge zu klimastabilen Misch- und Buchenwäldern, Anreicherung mit Totholz und Altbäumen als Lebensraum für Schwarzstorch, Spechte und Wildkatze.

🌾

Streuobst & Hecken

Anlage und Reaktivierung von Streuobstwiesen und Heckenstrukturen im Obermainischen Hügelland, Trittsteinbiotope für Neuntöter, Wendehals und Wildbienen in der ausgeräumten Agrarlandschaft.

🦌

Artenschutz CEF/FCS

Maßgeschneiderte Maßnahmen nach BayKompV: Wanderkorridore und Waldrandgestaltung für die Wildkatze, Horstschutz für den Schwarzstorch, Habitatanlage für Zauneidechse und Laichgewässer für Gelbbauchunke und Kammmolch.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Fränkische Schweiz und Fichtelgebirge

🦇

Fledermäuse in den Karsthöhlen

Die Höhlen und Stollen der Nördlichen Frankenalb zählen zu den bedeutendsten Fledermausquartieren Bayerns. Großes Mausohr, Mopsfledermaus und Wimperfledermaus nutzen sie als Winter- und Wochenstubenquartiere. Typische CEF-Maßnahmen sind der Erhalt von Quartieren, Ersatzquartiere und der Schutz von Jagdhabitaten.

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🦎

Zauneidechse auf Kalkmagerrasen

Wärmeliebende Kalkmagerrasen und Wacholderheiden der Frankenalb sind Kernlebensraum der Zauneidechse. Bei Eingriffen an Bahndämmen, Steinbrüchen und Trockenhängen sind Umsiedlung und die Anlage besonnter Steinriegel und Habitatstrukturen häufige Ausgleichsmaßnahmen.

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🐱

Wildkatze im Veldensteiner Forst

Die großen zusammenhängenden Wälder des Veldensteiner Forstes und der Frankenalb sind Lebensraum der Europäischen Wildkatze. Waldrandgestaltung, Totholzstrukturen und die Sicherung von Wanderkorridoren sind typische FCS-Maßnahmen bei Straßen- und Waldeingriffen.

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🕊️

Schwarzstorch in großen Waldgebieten

In den ruhigen Wäldern des Fichtelgebirges und der Frankenalb brütet der Schwarzstorch. Er benötigt störungsarme Altholzbestände und naturnahe Bäche als Nahrungshabitat. Horstschutzzonen und die Renaturierung von Waldbächen zählen zu den passenden Maßnahmen.

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🐦

Eisvogel an Wiesent und Rotem Main

Die naturnahen Fließgewässer Wiesent, Roter Main und Ölschnitz bieten dem Eisvogel Steilwände zum Brüten und fischreiche Abschnitte. CEF-Maßnahmen umfassen die Anlage von Uferabbrüchen, Steilwänden und die Verbesserung der Gewässerstruktur.

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🐸

Amphibien der Frankenalb

Gelbbauchunke und Kammmolch besiedeln Tümpel, wassergefüllte Fahrspuren und Kleingewässer in Wäldern und Abbaustätten. Die Neuanlage besonnter Laichgewässer und von Kleingewässerkomplexen ist eine bewährte Kompensationsmaßnahme.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🛣️

Verkehr & Infrastruktur

Die Autobahnen A9 (München-Berlin) und A70 durchqueren den Landkreis, dazu kommen Ausbauten von Bundes- und Staatsstraßen sowie Bahnstrecken. Trassen, Ortsumgehungen und Brückenbauten lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus.

⛏️

Rohstoffgewinnung

Kalk- und Dolomitsteinbrüche in der Frankenalb sowie Sand- und Tonabbau erzeugen Eingriffe in Trockenlebensräume. Erweiterungen und Rekultivierungen erfordern naturschutzfachliche Kompensation, oft mit Wert für Zauneidechse und Uhu.

⚡

Energie & Erneuerbare

Windkraftstandorte im Fichtelgebirge und auf den Höhenzügen sowie Photovoltaik-Freiflächenanlagen erfordern artenschutzrechtliche Prüfungen und CEF- sowie FCS-Maßnahmen, insbesondere für windkraftsensible Arten wie Schwarzstorch und Fledermäuse.

🏘️

Gewerbe & Siedlung

Gewerbegebiete im Bayreuther Umland (etwa Bindlach und Pegnitz) und Wohnbauflächen in den wachsenden Umlandgemeinden erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich. Flächeneigentümer können hier als Anbieter von Ausgleichsflächen profitieren.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Bayreuth

Der Landkreis vereint drei BfN-Naturräume: die Fränkische Alb (D61) mit der Fränkischen Schweiz im Süden und Westen, das Oberpfälzisch-Obermainische Hügelland (D62) im mittleren Bereich sowie das Thüringisch-Fränkische Mittelgebirge (D48) mit dem Fichtelgebirge im Osten. Für die Kompensation nach BayKompV ist die genaue Naturraum-Zuordnung des Eingriffs entscheidend, greeNature ermittelt diese für Sie.
Ökopunkte werden nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) bewertet und aus behördlich anerkannten Ökokonten bereitgestellt. greeNature übernimmt Bedarfsanalyse, Naturraum-Zuordnung, Flächenzuweisung aus dem eigenen Portfolio, die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Bayreuth sowie die vollständige Dokumentation.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist das Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie, von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme und zum Monitoring.
Charakteristisch sind die Pflege und Wiederherstellung von Kalkmagerrasen und Wacholderheiden, der Schutz von Höhlen- und Stollenquartieren für Fledermäuse, die Renaturierung von Karstbächen wie der Wiesent sowie Artenschutzmaßnahmen für Zauneidechse und Wildkatze. Im Fichtelgebirge kommen naturnaher Waldumbau und die Renaturierung von Hochmooren hinzu.
Ja. Große Teile des Landkreises liegen in den Naturparken Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst und Fichtelgebirge, dazu kommen mehrere FFH-Gebiete entlang der Wiesent- und Maintäler sowie Naturschutzgebiete auf Trockenrasen. Eingriffe im Umfeld können artenschutzrechtliche Prüfungen nach § 44 BNatSchG und im Einzelfall FCS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG auslösen. greeNature prüft die Anforderungen vorab.
Ja. Besonders geeignet sind magere Hangstandorte für Kalkmagerrasen, extensiv nutzbares Grünland in den Flusstälern sowie Waldflächen mit Potenzial für naturnahen Umbau. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
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