Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel
Bayern · BayKompV
Naturraum D59 · D61
Regierungsbezirk Oberfranken

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Bamberg

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten im Raum Bamberg. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach BayKompV zwischen Regnitztal, Steigerwald und Fränkischer Alb.

1.168
km² Kreisfläche
~147k
Einwohner
36
Gemeinden
2
Naturräume D59/D61
3
Naturparke im Kreisgebiet
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Bamberg im Überblick

Der Landkreis Bamberg ist der westlichste Landkreis des Regierungsbezirks Oberfranken und umschließt die kreisfreie Stadt Bamberg, in der auch das Landratsamt seinen Sitz hat. Mit rund 1.168 km² Kreisfläche und etwa 147.000 Einwohnern in 36 Gemeinden reicht das Kreisgebiet vom Steigerwald im Westen über das Regnitz- und Maintal bis an die Ausläufer der Fränkischen Alb im Osten.

Landschaftlich und geologisch ist der Landkreis zweigeteilt. Der überwiegende Teil gehört zum Fränkischen Keuper-Liasland (Naturraum D59) mit den bewaldeten Keuperhöhen des Steigerwalds, dem breiten Talraum von Regnitz und Main sowie den ausgedehnten Sandgebieten der Sandachse Franken mit Flugsanden, Binnendünen und Sandmagerrasen. Der Osten um Scheßlitz greift auf die Fränkische Alb (Naturraum D61) über, mit Malmkalken, Trockenrasen und Wacholderheiden auf der Albhochfläche.

Ökologisch prägend sind die naturnahen Buchen- und Eichenwälder des Steigerwalds, eines der größten zusammenhängenden Laubwaldgebiete Deutschlands und Lebensraum von Wildkatze und Schwarzstorch. Das Regnitztal wirkt als überregionaler Biotopverbund und Zugkorridor, die Sandlebensräume um Bamberg beherbergen hochspezialisierte, teils europarechtlich geschützte Arten. Der Landkreis hat Anteil an mehreren Natura-2000-Gebieten (FFH und EU-Vogelschutz), unter anderem im Nördlichen Steigerwald.

Wirtschaftlich ist der Raum durch die Nähe zum Oberzentrum Bamberg, durch Gewerbe und Logistik entlang der Autobahnen A70 und A73 sowie durch eine kleinteilige, brauerei- und landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaft bestimmt. Der Ausbau von Verkehrswegen, Gewerbe- und Wohngebieten, Freiflächen-Photovoltaik sowie der Sand- und Kiesabbau im Regnitztal erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf nach BayKompV.

Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel

🗺️ Zugehörige Naturräume

D59
Fränkisches Keuper-Liasland
Zum Naturraum D59 ›
D61
Fränkische Alb
Zum Naturraum D61 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Bamberg (KS)HirschaidHallstadtMemmelsdorfStrullendorfScheßlitzBurgebrachStegaurachLitzendorfBischbergZapfendorfSchlüsselfeldBaunachEbrach

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Naturpark Steigerwald im Westen, großflächige naturnahe Buchen- und Eichenwälder als Lebensraum der Wildkatze
  • Regnitztal als überregionaler Biotopverbund und Zugkorridor entlang der Main-Donau-Wasserstraße
  • Sandachse Franken um Bamberg, Flugsande, Binnendünen und Sandmagerrasen mit spezialisierter Insekten- und Pflanzenwelt
  • Nördliche Fränkische Alb bei Scheßlitz mit Kalk-Trockenrasen, Wacholderheiden und Streuobsthängen
  • Main- und Regnitzauen mit Eisvogel, Biber und Auwaldresten
  • Anteil an mehreren Natura-2000-Gebieten (FFH und EU-Vogelschutz), unter anderem im Nördlichen Steigerwald

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist in ganz Bayern für Kompensationsprojekte aktiv und betreut Vorhaben auch im oberfränkischen Raum. Wir kennen die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Bamberg, die naturräumlichen Besonderheiten zwischen Steigerwald, Sandachse Franken und Fränkischer Alb sowie die Anforderungen des Kompensationsrechts in dieser Region.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Bamberg

💧

Auenrenaturierung Regnitz und Main

Anbindung von Altwassern, Uferentfesselung und Entwicklung von Auwald entlang von Regnitz und Main, Lebensraum für Eisvogel, Biber und auentypische Amphibien.

🏜️

Sandlebensräume der Sandachse Franken

Freistellung und Pflege von Binnendünen, Sandmagerrasen und lichten Kiefernwäldern um Bamberg, Förderung wärmeliebender Wildbienen, Heuschrecken und Sandspezialisten.

🌳

Naturnaher Waldumbau im Steigerwald

Entwicklung strukturreicher Laubmischwälder mit Alt- und Totholzanteil, Trittsteinbiotope und Waldränder für Wildkatze, Haselmaus und Schwarzstorch.

🌿

Grünland-Extensivierung im Regnitztal

Umwandlung intensiv genutzter Talwiesen in artenreiche Feucht- und Frischwiesen, Lebensraum für Wiesenbrüter wie Kiebitz und für die Feldlerche.

🐸

Teich- und Feuchtbiotope

Anlage von Klein- und Laichgewässern in Auen und Waldrandlagen, gezielte Habitate für Kammmolch, Gelbbauchunke und Laubfrosch.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Zauneidechsen-Habitate an Bahn- und Straßendämmen sowie auf ehemaligen Abbauflächen, Fledermausquartiere und Ersatzstandorte, maßgeschneidert nach BayKompV und § 44 BNatSchG.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Regnitz-Main-Raum, Steigerwald und Fränkische Alb

🐈

Wildkatze im Steigerwald

Die großen Laubwälder des Steigerwalds gehören zu den bedeutenden Vorkommensgebieten der Europäischen Wildkatze (Anhang IV FFH-Richtlinie). Waldverbund, Alt- und Totholz sowie Krautsäume an Waldrändern sind typische Förderansätze.

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🕊️

Schwarzstorch

Der Schwarzstorch brütet in störungsarmen Altholzbeständen des Steigerwalds und nutzt naturnahe Bäche und Feuchtwiesen zur Nahrungssuche. Eingriffe in Waldgebieten können artenschutzrechtliche Prüfungen und FCS-Maßnahmen auslösen.

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🐦

Eisvogel an Regnitz und Main

Naturnahe Steilufer und klare Gewässer bieten dem Eisvogel Brut- und Jagdreviere. CEF-Maßnahmen umfassen die Modellierung von Steilwänden, Uferabbrüche und den Erhalt strukturreicher Ufergehölze.

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🦇

Fledermäuse der Laubwälder

Alte Eichen- und Buchenwälder, etwa im Steigerwald, sind Jagd- und Quartierräume für waldgebundene Arten wie die Bechsteinfledermaus. Höhlenbäume und Quartierverbund werden über CEF-Maßnahmen gesichert.

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🐸

Kammmolch und Amphibien

In den Teichlandschaften und Auengewässern des Kreisgebiets leben Kammmolch (Anhang II FFH-Richtlinie), Gelbbauchunke und Laubfrosch. Neu angelegte, fischfreie Laichgewässer sind bewährte Kompensationsmaßnahmen.

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🌾

Kiebitz und Feldlerche im Talraum

Die offenen Wiesen- und Ackerlagen im Regnitz- und Maintal beherbergen Wiesenbrüter wie den Kiebitz und die Feldlerche. Extensivierung und Feldlerchenfenster gehören zu den typischen Fördermaßnahmen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🛣️

Infrastruktur und Verkehr

Der Ausbau der Autobahnen A70 und A73, Ortsumgehungen, Bahnprojekte entlang der Achse Nürnberg-Bamberg-Erfurt sowie Brückenbauwerke über Regnitz und Main lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus.

🏭

Gewerbe- und Siedlungsentwicklung

Wohn- und Gewerbegebiete im Umland von Bamberg, Logistikansiedlungen an den Autobahnen sowie Konversionsflächen erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich. Eigentümer geeigneter Flächen können als Flächenanbieter profitieren.

⛏️

Sand- und Kiesabbau im Regnitztal

Der Abbau von Sand und Kies in den Talräumen ist regional bedeutend. Aufschluss, Betrieb und Rekultivierung von Abbaustätten sind mit Kompensationsverpflichtungen und häufig mit Artenschutzmaßnahmen für Zauneidechse und Uferschwalbe verbunden.

⚡

Energie und Erneuerbare

Freiflächen-Photovoltaik auf Konversions- und Ackerstandorten sowie Windkraftvorhaben in den Höhenlagen von Steigerwald und Haßbergen erfordern Kompensation nach BayKompV und artenschutzrechtliche Prüfungen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Bamberg

Der Landkreis Bamberg gehört überwiegend zum BfN-Naturraum D59 (Fränkisches Keuper-Liasland) mit Steigerwald, Regnitz- und Maintal sowie den Sandgebieten der Sandachse Franken. Der Osten um Scheßlitz greift auf den Naturraum D61 (Fränkische Alb) über. Für die Kompensationspflicht nach BayKompV ist die genaue Naturraum-Zuordnung des Eingriffs entscheidend, greeNature ermittelt diese für Sie.
Ökopunkte werden nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) bewertet und aus behördlich anerkannten Ökokonten bereitgestellt. greeNature übernimmt Bedarfsanalyse, Naturraum-Zuordnung, Flächenzuordnung aus dem Portfolio, die vollständige Abstimmung mit dem Landratsamt Bamberg und alle Dokumentationspflichten.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde (UNB) ist das Landratsamt Bamberg, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg. Das Landratsamt hat seinen Sitz in der kreisfreien Stadt Bamberg. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie, von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme.
Der Steigerwald ist ein großflächiges, naturnahes Laubwaldgebiet und Lebensraum von Wildkatze, Schwarzstorch und waldgebundenen Fledermäusen. Eingriffe in Waldbeständen können artenschutzrechtliche Prüfungen nach § 44 BNatSchG sowie CEF- oder FCS-Maßnahmen auslösen. greeNature entwickelt hierfür passende Waldverbund- und Habitatmaßnahmen.
Ja. Der Landkreis hat Anteil an mehreren FFH- und EU-Vogelschutzgebieten, unter anderem im Nördlichen Steigerwald sowie an Sand- und Auenlebensräumen. Eingriffe im Umfeld dieser Gebiete können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung und Maßnahmen nach § 45 BNatSchG erfordern. greeNature berät Sie zu den FFH-rechtlichen Anforderungen.
Ja. Gut geeignet sind Talwiesen und Ackerflächen im Regnitz- und Maintal, Sandstandorte im Bamberger Umland sowie Hanglagen an der Fränkischen Alb mit Potenzial für Streuobst und Magerrasen. Sie bleiben Eigentümer, erhalten eine Nutzungsentschädigung und können die Fläche in vielen Fällen extensiv weiter bewirtschaften. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
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