Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung
Bayern · BayKompV
Naturraum D55 · D53
Regierungsbezirk Unterfranken

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Aschaffenburg

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature solutions ist Ihr Full-Service-Partner für naturschutzrechtliche Kompensation nach BayKompV in der kreisfreien Stadt Aschaffenburg, am Bayerischen Untermain zwischen Spessart und Mainaue.

62,45
km² Stadtfläche
~72.900
Einwohner
10
Stadtteile
2
Naturräume D53/D55
3
FFH-Gebiete
Stadt und Ökologie

Die Stadt Aschaffenburg im Überblick

Aschaffenburg ist eine kreisfreie Stadt im äußersten Nordwesten Bayerns und gehört zum Regierungsbezirk Unterfranken. Die Stadt liegt am Main am Rand des Spessarts und ist Sitz des Landratsamts, gehört selbst jedoch nicht zum gleichnamigen Landkreis. Als kreisfreie Kommune nimmt die Stadt die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde für ihr Gebiet selbst wahr.

Naturräumlich teilt sich das Stadtgebiet in zwei Großlandschaften. Der Nordwesten mit den Mainniederungen um Leider, Nilkheim und Damm gehört zur Untermainebene (BfN-Naturraum D53, Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland), geprägt von sandigen und kiesigen Niederterrassen des Mains. Der Südosten um Schweinheim, Gailbach und Obernau steigt in den Sandsteinspessart und Vorderen Spessart an (Naturraum D55, Odenwald, Spessart und Südrhön).

Ökologisch bedeutsam sind die Sandmagerrasen und Extensivwiesen der Untermainebene sowie die Streuobst- und Waldflächen am Spessartrand. Im Stadtgebiet liegen drei FFH-Gebiete, zwei Naturschutzgebiete, ein Landschaftsschutzgebiet in der Schutzzone des Naturparks Spessart sowie seit 2018 eine Fläche des Nationalen Naturerbes südlich von Schweinheim.

Wirtschaftlich ist Aschaffenburg ein Industrie- und Dienstleistungszentrum am Bayerischen Untermain mit Maschinenbau, Papierindustrie, Logistik und dem Bayernhafen Aschaffenburg. Verkehrsknoten (A3, A45, Bahnknoten), die Umnutzung ehemaliger US-Kasernenflächen sowie Wohn- und Gewerbeentwicklung erzeugen regelmäßig Eingriffe, deren Ausgleich nach BayKompV zu erbringen ist.

Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung

🗺️ Zugehörige Naturräume

D55
Odenwald, Spessart und Südrhön
Zum Naturraum D55 ›
D53
Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland
Zum Naturraum D53 ›

📍 Stadtteile

Innenstadt (KS)DammLeiderNilkheimSchweinheimGailbachObernauStrietwaldÖsterreicher KolonieObernauer Kolonie

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • FFH-Gebiet Extensivwiesen und Ameisenbläulinge in und um Aschaffenburg (6021-371)
  • FFH-Gebiet Standortübungsplatz Aschaffenburg (6021-302), Sandmagerrasen im Übergang zum Spessart
  • FFH-Gebiet Streuobstwiesen zwischen Erbig und Bischberg (6020-301)
  • Naturpark Spessart, Schutzzone mit Landschaftsschutzgebiet im Süden des Stadtgebiets
  • Nationales Naturerbe südlich Schweinheim (seit 2018)
  • Mainaue als Fließgewässer- und Auenlebensraum entlang des Bayerischen Untermains
  • Sandmagerrasen und Binnensandstandorte der Untermainebene

✅ greeNature vor Ort

greeNature solutions ist bundesweit tätig und betreut Eingriffsvorhaben in ganz Bayern. Am Bayerischen Untermain kennen wir die Anforderungen der Kompensation nach BayKompV im Zusammenspiel der Naturräume Untermainebene (D53) und Spessart (D55). Wir stimmen uns mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg ab und berücksichtigen die Besonderheiten der Sandmagerrasen, Streuobst- und Mainauenlebensräume im Stadtgebiet.

Kompensation in der Stadt

Typische Maßnahmen in der Stadt Aschaffenburg

🧱

Entsiegelung und Innenentwicklung

Rückbau versiegelter Flächen auf Konversions-, Gewerbe- und Bahnbrachen im Stadtgebiet und Entwicklung durchgrünter, wasseraufnahmefähiger Böden. Entsiegelung ist im dicht bebauten Stadtraum eine wirksame Aufwertung und mindert zugleich die Folgen von Starkregen und Hitze.

💧

Mainauen- und Gewässerrenaturierung

Aufwertung der Uferzonen von Main und Aschaff durch Rückbau von Verbauungen, Anlage von Flachwasserzonen und standortgerechten Auengehölzen. So entstehen Laich-, Brut- und Rückzugsräume für Fische, Amphibien und den Eisvogel entlang des Untermains.

🏜️

Sandmagerrasen und Binnensandflächen

Pflege und Entwicklung offener Sandmagerrasen und lückiger Trockenrasen der Untermainebene durch Entbuschung, extensive Beweidung und Bodenverwundung. Diese wärmeliebenden Lebensräume sind für Zauneidechse, Wildbienen und seltene Sandpflanzen von hoher Bedeutung.

🍎

Streuobst und Extensivwiesen

Anlage und Reaktivierung von Streuobstbeständen und mageren, spät gemähten Wiesen am Spessartrand um Schweinheim, Gailbach und Obernau. Solche Flächen sichern unter anderem die Lebensräume der stark gefährdeten Ameisenbläulinge und der übrigen Wiesenfauna.

🌳

Waldrand- und Waldumbau am Spessart

Entwicklung strukturreicher, stufig aufgebauter Waldränder und Umbau strukturarmer Bestände zu standortgerechten Laubmischwäldern aus Eiche, Buche und Hainbuche. Alt- und Totholzanreicherung wertet die bewaldeten Hanglagen im Sandsteinspessart auf.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ersatzlebensräume für die Zauneidechse an Bahndämmen und Sandstandorten, Fledermausquartiere an Gebäuden und im Wald sowie Ersatzlaichgewässer für Amphibien, jeweils als CEF- oder populationsstützende FCS-Maßnahme nach § 44 und § 45 BNatSchG.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Bayerischer Untermain zwischen Spessart und Mainaue

🦎

Zauneidechse und Heidelerche

Die Sandmagerrasen und offenen Bahnflächen der Untermainebene sind Kernlebensräume der streng geschützten Zauneidechse (Anhang IV FFH-Richtlinie) sowie bodenbrütender Arten wie der Heidelerche. Bei Bau- und Infrastrukturvorhaben sind vorgezogene Ersatzhabitate als CEF-Maßnahme erforderlich.

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🦋

Ameisenbläulinge

Der Helle und der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling geben dem FFH-Gebiet Extensivwiesen und Ameisenbläulinge in und um Aschaffenburg (6021-371) seinen Namen. Ihre Entwicklung ist an Großen Wiesenknopf und bestimmte Wirtsameisen sowie an spät gemähte, magere Wiesen gebunden.

🐦

Eisvogel an Main und Aschaff

Naturnahe Uferabschnitte mit Steilwänden und Kleinfischbeständen bieten dem streng geschützten Eisvogel Brut- und Nahrungshabitate. Bei Eingriffen an Gewässern sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen typische CEF-Maßnahmen.

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🦇

Fledermäuse in Stadt und Wald

Zwergfledermaus, Großes Mausohr und Braunes Langohr nutzen Dachstühle, Keller und Baumhöhlen im Stadtgebiet und in den Spessartwäldern. Alle Arten sind streng geschützt, bei Abriss und Sanierung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme vorzusehen.

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🐭

Haselmaus am Spessartrand

Die Haselmaus (Anhang IV FFH-Richtlinie) besiedelt strukturreiche Waldränder, Hecken und Gebüsche des Vorderen Spessarts um Schweinheim und Gailbach. Verlust von Gehölzsäumen erfordert die Neuanlage vernetzter Strauchstrukturen als CEF-Maßnahme.

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🐸

Amphibien in Waldtümpeln

Erdkröte, Grasfrosch und Gelbbauchunke besiedeln Tümpel, wechselfeuchte Senken und Kleingewässer am Spessartrand. Ersatzlaichgewässer und Landhabitate im räumlichen Zusammenhang sichern ihre Fortpflanzungsstätten bei Bauvorhaben.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏘️

Konversion ehemaliger Kasernenflächen

Die Umnutzung ehemaliger US-Militärflächen zu Wohn- und Gewerbequartieren ist ein prägendes Entwicklungsthema in Aschaffenburg. Solche Konversionsvorhaben lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich nach BayKompV zu erbringen ist, häufig verbunden mit Artenschutzmaßnahmen auf den vorgenutzten Sandstandorten.

🏭

Gewerbe, Logistik und Hafen

Der Bayernhafen Aschaffenburg, Industrie- und Logistikstandorte sowie Betriebserweiterungen entlang des Mains erzeugen Kompensationsbedarf. greeNature unterstützt Vorhabenträger bei Bedarfsermittlung, Flächenzuordnung und Behördenabstimmung.

🛤️

Verkehr und Infrastruktur

Als Verkehrsknoten mit den Autobahnen A3 und A45, dem Bahnknoten und mehreren Mainbrücken sind Straßen-, Brücken- und Bahnvorhaben regelmäßige Auslöser von Ausgleichs- und Ersatzpflichten im Stadtgebiet und Umland.

🏙️

Wohnbau und Innenentwicklung

Wohnbau- und Nachverdichtungsvorhaben in den Stadtteilen erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich. Im dicht bebauten Stadtraum gewinnen Entsiegelung, Dach- und Fassadenbegrünung sowie die Aufwertung stadtnaher Flächen an Bedeutung.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

AS
Landkreis Aschaffenburg
Umgebender Landkreis · Untermain und Spessart
MI
Landkreis Miltenberg
Südlicher Nachbar · Bayerischer Untermain
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
in der Stadt Aschaffenburg

Das Stadtgebiet teilt sich in zwei BfN-Naturräume. Die Mainniederungen im Nordwesten gehören zur Untermainebene (Naturraum D53, Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland), der Südosten um Schweinheim, Gailbach und Obernau steigt in den Sandsteinspessart und Vorderen Spessart an (Naturraum D55). Für die Kompensation nach BayKompV ist die genaue Naturraum-Zuordnung des Eingriffs maßgeblich, greeNature ermittelt sie kostenlos für Sie.
Ökopunkte werden nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) in Wertpunkten bewertet und aus behördlich anerkannten Ökokonten bereitgestellt. greeNature übernimmt Bedarfsanalyse, Naturraum-Zuordnung (D53/D55), Flächenbereitstellung, die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg sowie die Dokumentation.
Aschaffenburg ist eine kreisfreie Stadt und nimmt die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde selbst wahr. Zuständig ist das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz der Stadt Aschaffenburg, Pfaffengasse 11, 63739 Aschaffenburg. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen vollständig für Sie.
Im urbanen und stadtnahen Raum sind häufige Maßnahmen: Entsiegelung von Brach- und Konversionsflächen, Aufwertung der Mainaue, Pflege und Entwicklung von Sandmagerrasen, Streuobst- und Extensivwiesen am Spessartrand sowie Artenschutzmaßnahmen für Zauneidechse, Fledermäuse und Amphibien nach § 44 BNatSchG.
Ja. Im Stadtgebiet liegen drei FFH-Gebiete: Extensivwiesen und Ameisenbläulinge in und um Aschaffenburg (6021-371), Standortübungsplatz Aschaffenburg (6021-302) und Streuobstwiesen zwischen Erbig und Bischberg (6020-301). Eingriffe im Umfeld dieser Natura-2000-Gebiete können besondere Prüf- und Schutzanforderungen sowie FCS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG auslösen. greeNature berät Sie zu den FFH-rechtlichen Anforderungen.
Ja. Geeignet sind unter anderem magere Wiesen und Sandstandorte der Untermainebene, Streuobst- und Grünlandflächen am Spessartrand sowie Uferflächen an Main und Aschaff. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
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