Junge Aufforstung mit Wildschutzzaun am Waldrand
Bayern · BayKompV
Naturraum D59 · D57
Regierungsbezirk Mittelfranken

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Ansbach

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten im Landkreis Ansbach, dem flächengrößten Landkreis Bayerns. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach BayKompV zwischen Frankenhöhe, Tauber und Altmühl.

1.971
km² Kreisfläche (größter Lkr. Bayerns)
~187.600
Einwohner (2025)
58
Städte, Märkte und Gemeinden
D59/D58
BfN-Naturräume
689 m
Hesselberg (höchster Punkt)
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Ansbach im Überblick

Der Landkreis Ansbach liegt im westlichen Mittelfranken und ist mit rund 1.971 km² der flächengrößte Landkreis Bayerns. Er umschließt ringförmig die kreisfreie Stadt Ansbach, die zugleich Sitz des Landratsamts ist, und grenzt im Westen an Baden-Württemberg. Zu den 58 Städten, Märkten und Gemeinden zählen historische Orte wie Rothenburg ob der Tauber und Dinkelsbühl an der Romantischen Straße.

Landschaftlich prägen zwei Naturräume das Kreisgebiet. Der Nordwesten und die Mitte gehören zum Fränkischen Keuper-Liasland (D59) mit der bewaldeten Keuperstufe der Frankenhöhe und dem offenen Mittelfränkischen Becken. Der Südwesten um Dinkelsbühl leitet in das Schwäbische Keuper-Liasland (D58) über. Als markante Erhebung ragt der Hesselberg mit 689 Metern als höchster Berg Mittelfrankens aus der Landschaft.

Ökologisch bedeutsam sind die weiten Talauen. Das Wiesmet im Altmühl- und Wörnitztal zählt zu den größten Wiesenbrütergebieten Süddeutschlands, hier brüten Großer Brachvogel, Uferschnepfe, Kiebitz und Bekassine. Das FFH-Gebiet Wörnitztal (DE 7029-371) beherbergt im Grenzbereich zum Nördlinger Ries den zweitgrößten Wiesenweihen-Bestand Bayerns. Insgesamt liegen im Landkreis 20 Natura-2000-Gebiete (17 FFH- und 3 SPA-Gebiete).

Wirtschaftlich ist der Landkreis ländlich geprägt, mit starker Land- und Forstwirtschaft, mittelständischem Gewerbe und Tourismus. Kompensationsbedarf nach BayKompV entsteht vor allem durch Verkehrs- und Infrastrukturvorhaben (Autobahnkreuz Feuchtwangen/Crailsheim an A6 und A7, Bundesstraßen, Bahnstrecken), durch den Ausbau erneuerbarer Energien auf den Höhenlagen der Frankenhöhe sowie durch Gewerbe- und Wohnbauentwicklung.

Junge Aufforstung mit Wildschutzzaun am Waldrand

🗺️ Zugehörige Naturräume

D59
Fränkisches Keuper-Liasland
Zum Naturraum D59 ›
D57
Neckar- und Tauberland, Gäuplatten
Zum Naturraum D57 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Ansbach (Verwaltungssitz) (KS)Rothenburg ob der TauberDinkelsbühlFeuchtwangenHerriedenLeutershausenHeilsbronnWindsbachWassertrüdingenMerkendorfNeuendettelsauSchillingsfürstBechhofen

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Flächengrößter Landkreis Bayerns (rund 1.971 km²), umschließt ringförmig die kreisfreie Stadt Ansbach.
  • Naturpark Frankenhöhe, bewaldete Keuperstufe und Wasserscheide zwischen Rhein- und Donausystem.
  • Wiesmet im Altmühl- und Wörnitztal, eines der größten Wiesenbrütergebiete Süddeutschlands.
  • FFH-Gebiet Wörnitztal (DE 7029-371) mit dem zweitgrößten Wiesenweihen-Bestand Bayerns.
  • Hesselberg (689 m), höchste Erhebung Mittelfrankens, mit Magerrasen und Landschaftsschutzgebiet.
  • 20 Natura-2000-Gebiete im Kreisgebiet (17 FFH-Gebiete und 3 EU-Vogelschutzgebiete).
  • Fledermausquartiere in den Altstädten und Kirchen von Rothenburg ob der Tauber und Dinkelsbühl.

✅ greeNature vor Ort

greeNature kennt die naturschutzfachlichen Anforderungen im westlichen Mittelfranken aus der Praxis und arbeitet mit Grundeigentümern, Landwirten und Kommunen zusammen. Wir sichern geeignete Flächen in den Naturräumen D59 und D58, planen naturraumtypische Maßnahmen nach BayKompV, stimmen sie mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Ansbach ab und übernehmen Umsetzung, dauerhafte Pflege und Dokumentation. So erhalten Vorhabenträger im Landkreis Ansbach Ökopunkte aus einer Hand, ohne Flächenakquise und Behördenverfahren selbst leisten zu müssen.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Ansbach

🐦

Wiesenbrüterschutz im Wiesmet

Extensivierung und Wiedervernässung von Feuchtgrünland im Altmühl- und Wörnitztal, mit angepasstem Mahdregime, Blänken und Nassstellen für Großen Brachvogel, Uferschnepfe, Kiebitz und Bekassine.

💧

Gewässerrenaturierung

Rückbau von Uferverbau und Anlage naturnaher Strukturen an Altmühl, Wörnitz, Tauber und Fränkischer Rezat, mit Steilwänden, Ufergehölzen und Auwaldsäumen als Lebensraum für Eisvogel und Biber.

🍎

Streuobstwiesen

Anlage und Pflege hochstämmiger Streuobstbestände an den Hanglagen der Frankenhöhe, mit extensivem Unterwuchs als Lebensraum für Steinkauz, Wendehals, Wildbienen und höhlenbewohnende Fledermäuse.

🦎

Artenschutz CEF/FCS

Vorgezogene Maßnahmen für Zauneidechse auf Bahn- und Straßenböschungen, Fledermausquartiere in Streuobst und Altgebäuden sowie Feldlerchenfenster in der Agrarflur, maßgeschneidert nach § 44 BNatSchG.

🌳

Erstaufforstung und Waldumbau

Standortgerechte Eichen-Hainbuchen- und Buchenwälder auf Keuperstandorten sowie Umbau naturferner Nadelforste zu klimaresilienten Laubmischwäldern mit Alt- und Totholzstrukturen.

🌾

Hecken und Biotopverbund

Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Säumen in der ausgeräumten Ackerflur des Mittelfränkischen Beckens als Trittsteinbiotope für Rebhuhn, Neuntöter, Feldhase und Wildbienen.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Frankenhöhe und Mittelfränkisches Becken

🐦

Wiesenbrüter im Wiesmet

Das Altmühl- und Wörnitztal beherbergt Großen Brachvogel, Uferschnepfe, Kiebitz und Bekassine. Typische CEF-Maßnahmen sind Wiedervernässung, Blänken und eine späte, an die Brutzeit angepasste Mahd auf extensivem Feuchtgrünland.

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🌾

Feldlerche und Grauammer

In der offenen Agrarlandschaft des Mittelfränkischen Beckens gehen Bodenbrüter der Feldflur zurück. Feldlerchenfenster, mehrjährige Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen sind wirksame und anrechenbare Aufwertungen.

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🦎

Zauneidechse

Die wärmeliebende Art besiedelt Keuper-Sandsteinhänge, Böschungen, Bahndämme und Trockenmauern. Bei Eingriffen sind Sandlinsen, Lesesteinhaufen und besonnte Säume als vorgezogene CEF-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG erforderlich.

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🦇

Fledermäuse

Die Laubwälder der Frankenhöhe sowie Streuobstbestände und die historischen Altstädte von Rothenburg und Dinkelsbühl bieten Quartiere für Großes Mausohr, Bechsteinfledermaus und Braunes Langohr. Quartier- und Jagdgebietsmaßnahmen sind gut umsetzbar.

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🐦

Eisvogel und Biber

Altmühl, Wörnitz, Tauber und Fränkische Rezat sind Lebensraum für Eisvogel und Biber. Naturnahe Uferstrukturen, Steilwände und Gewässerrandstreifen schaffen geeignete Brut- und Nahrungshabitate und hohen Kompensationswert.

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🐸

Kammmolch und Amphibien

In den Teich- und Weiherlandschaften des Landkreises laichen Kammmolch, Laubfrosch und weitere Amphibien. Die Neuanlage besonnter, fischfreier Kleingewässer sichert Fortpflanzungsstätten und vernetzt den Biotopverbund.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🛣️

Verkehr und Infrastruktur

Der Landkreis wird von den Autobahnen A6 (Nürnberg, Heilbronn) und A7 (Würzburg, Ulm) mit dem Autobahnkreuz Feuchtwangen/Crailsheim durchzogen. Ausbau von Bundes- und Staatsstraßen, Ortsumgehungen und Bahnstrecken lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach BayKompV aus.

⚡

Erneuerbare Energien

Windkraftstandorte auf den Höhenlagen der Frankenhöhe sowie Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Agrarlandschaft erfordern naturschutzrechtliche Kompensation und häufig FCS-Maßnahmen für windkraftempfindliche Vogel- und Fledermausarten.

🏭

Gewerbe und Siedlung

Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten sowie Wohnbauentwicklung in den Zentren wie Rothenburg, Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Heilsbronn erzeugen Kompensationsbedarf. Eigentümer von Ackerflächen können ihre Flächen als Ausgleichsflächen anbieten.

🚜

Landwirtschaft und Flurneuordnung

Flurneuordnungsverfahren, Aussiedlungen und der Ausbau landwirtschaftlicher Wege in der intensiv genutzten Feldflur ziehen Eingriffsregelung und Biotopverbundmaßnahmen nach sich.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Ansbach

Der Landkreis Ansbach gehört überwiegend zum BfN-Naturraum D59 (Fränkisches Keuper-Liasland) mit der Frankenhöhe und dem Mittelfränkischen Becken. Der Südwesten um Dinkelsbühl leitet in den Naturraum D58 (Schwäbisches Keuper-Liasland) über. Für die Kompensationspflicht nach BayKompV ist die genaue Naturraumzuordnung des Eingriffs entscheidend, greeNature ermittelt diese für Sie.
Ökopunkte werden nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) bewertet und aus behördlich anerkannten Ökokonten bereitgestellt. greeNature übernimmt Bedarfsanalyse, Naturraumzuordnung, Flächenauswahl aus dem eigenen Portfolio, die vollständige Abstimmung mit dem Landratsamt Ansbach sowie alle Dokumentationspflichten. Die Preise richten sich nach Lage, Maßnahmentyp und Verfügbarkeit, wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist das Landratsamt Ansbach, Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie, von der Maßnahmenplanung über die Anerkennung bis zur Abnahme.
Verbreitet sind der Wiesenbrüterschutz und die Grünlandextensivierung im Altmühl- und Wörnitztal, die Renaturierung von Altmühl, Wörnitz, Tauber und Fränkischer Rezat, die Anlage von Streuobstwiesen an den Hängen der Frankenhöhe, standortgerechte Aufforstungen auf Keuperstandorten sowie Artenschutzmaßnahmen für Zauneidechse, Feldlerche und Fledermäuse.
Ja. Im Landkreis liegen 20 Natura-2000-Gebiete, darunter 17 FFH-Gebiete und 3 EU-Vogelschutzgebiete, unter anderem das Wörnitztal (DE 7029-371) und das Wiesenbrütergebiet Wiesmet. Eingriffe im Umfeld dieser Gebiete können FCS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG auslösen. greeNature berät Sie zu allen FFH-rechtlichen Anforderungen und setzt die notwendigen Kohärenzsicherungsmaßnahmen um.
Ja. Besonders geeignet sind feuchte Grünlandflächen in den Talauen von Altmühl und Wörnitz, intensiv genutzte Ackerflächen im Mittelfränkischen Becken sowie Hanglagen mit Potenzial für Streuobst. Sie bleiben Eigentümer, erhalten eine Nutzungsentschädigung und können viele Flächen extensiv weiterbewirtschaften. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
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