
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Amberg
Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach BayKompV in der kreisfreien Stadt Amberg und im Oberpfälzischen Hügelland an der Vils.
Die Stadt Amberg im Überblick
Amberg ist eine kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Oberpfalz und liegt an der Vils, einem Zufluss der Naab. Auf rund 50 Quadratkilometern leben etwa 42.600 Menschen. Die Stadt wird vollständig vom Landkreis Amberg-Sulzbach umschlossen und gliedert sich neben der geschlossenen Altstadt in zahlreiche dörflich geprägte Stadtteile wie Raigering, Karmensölden und Unterammersricht.
Naturräumlich gehört Amberg zum BfN-Naturraum D62 (Oberpfälzisch-Obermainisches Hügelland), hier zum Oberpfälzischen Hügelland mit der Sulzbach-Amberg-Freihölser Kreidebucht und der Hahnbacher Senke. Nach Osten schließt der Oberpfälzer Wald an. Der Untergrund ist kleinräumig gegliedert, mit Sand-, Kreide- und Jura-Schichten, was ein Mosaik aus Wald, Acker, Grünland und Trockenstandorten hervorbringt.
Ökologisches Rückgrat der Stadt ist das Vilstal. Die Vils ist auf ihrer Länge als FFH-Gebiet Teil des europäischen Netzes Natura 2000 und verbindet die Stadt mit dem westlich anschließenden Naturpark Hirschwald. Feuchtwiesen, Altwässer und Ufergehölze entlang des Flusses sowie ehemalige Bergbauhalden und Trockenstandorte bieten Lebensraum für zahlreiche geschützte Arten.
Amberg ist historisch vom Eisenerzbergbau und der Eisenverarbeitung im Amberg-Sulzbacher Revier geprägt und heute ein Zentrum für Glas- und Elektroindustrie, Verwaltung, Handel und Hochschulbildung. Wohnbau, Gewerbeentwicklung und Verkehrsvorhaben lösen im verdichteten Stadtraum regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) zu erbringen ist.

🗺️ Zugehörige Naturräume
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Zum Naturraum D61 ›
📍 Stadtteile
🌿 Ökologische Besonderheiten
- FFH-Gebiet Vils, europäisches Schutzgebiet entlang des gesamten Flusslaufs
- Vilstal mit Feuchtwiesen, Altwässern und Ufergehölzen als Biotopverbund
- Naturpark Hirschwald westlich anschließend, überregionaler Erholungs- und Naturraum
- Oberpfälzisches Hügelland mit Kreidebucht und Hahnbacher Senke (Naturraum D62)
- Übergang zum Oberpfälzer Wald östlich der Stadt
- Ehemalige Erzbergbauhalden und Trockenstandorte als Lebensraum wärmeliebender Arten
- Historische Altstadt mit Gebäudequartieren für Fledermäuse und Gebäudebrüter
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und in Bayern verwurzelt. Wir kennen die Anforderungen der Kompensation nach BayKompV in der Oberpfalz aus der Praxis, arbeiten mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Amberg sowie den Fachstellen im Umland zusammen und berücksichtigen die Besonderheiten des Naturraums D62 und des Vilstals bei Planung und Umsetzung.
Typische Maßnahmen in der Stadt Amberg
Renaturierung an der Vils
Rückbau von Uferverbauungen, Anbindung von Altwässern und Zulassen eigendynamischer Gewässerentwicklung im Vilstal. So entstehen Steilufer, Kiesbänke und Auengehölze als Lebensraum für Eisvogel, Fische und Amphibien innerhalb des FFH-Gebiets Vils.
Entsiegelung im Stadtraum
Rückbau nicht mehr genutzter Beläge, Höfe und Brachflächen und deren Umwandlung in durchlässige, begrünte Flächen. Entsiegelung ist im dicht bebauten Stadtgebiet eine wirksame Aufwertung für Boden, Wasserhaushalt und Kleinklima.
Grünlandaufwertung im Umland
Extensivierung intensiv genutzter Wiesen und Ackerflächen in den Stadtteilen durch angepasste Mahd, Verzicht auf Düngung und Entwicklung artenreicher Wiesen. Solche Flächen sind Lebensraum für Feldlerche, Wiesenbrüter und Insekten.
Hecken, Streuobst und Biotopverbund
Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Streuobstbeständen auf den Hängen der Stadtteile. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume, schaffen Trittsteinbiotope und werten die Agrarlandschaft am Stadtrand auf.
Trockenstandorte und Bergbaurelikte
Pflege und Entwicklung von Magerrasen, Böschungen und ehemaligen Bergbauhalden als besonnte Trockenlebensräume. Sie sind Habitat für Zauneidechse, Wildbienen und wärmeliebende Pflanzen und lassen sich gezielt als Kompensationsflächen entwickeln.
Artenschutz CEF und FCS
Fledermausquartiere an Gebäuden und in Kellern der Altstadt, Eisvogel-Steilwände an der Vils sowie Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Bahndämmen und Böschungen, jeweils als vorgezogene CEF- oder populationsstützende FCS-Maßnahme nach § 44 und § 45 BNatSchG.
Geschützte Arten im Oberpfälzisches Hügelland an der Vils
Eisvogel an der Vils
Die naturnahen Uferabschnitte der Vils bieten Steilwände als Brutplätze. Bei Eingriffen an Gewässern, etwa Brücken- oder Uferbau, sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen typische CEF-Maßnahmen für den streng geschützten Eisvogel.
Mehr zur Art ›Fledermäuse in der Altstadt
Zwergfledermaus, Braunes Langohr und weitere Arten nutzen Dachstühle, Keller und Mauerspalten der historischen Altstadt. Alle Arten sind streng geschützt (Anhang IV FFH-Richtlinie), bei Sanierung und Abriss sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.
Mehr zur Art ›Zauneidechse auf Trockenstandorten
Bahndämme, Böschungen und ehemalige Bergbauhalden bieten besonnte Lebensräume für die streng geschützte Zauneidechse. Bei Bau- und Infrastrukturvorhaben sind Umsiedlung und Anlage von Ersatzhabitaten mit Versteck- und Eiablagestrukturen als CEF-Maßnahme regelmäßig erforderlich.
Mehr zur Art ›Amphibien in Vilsauen und Weihern
Grasfrosch, Erdkröte und Gelbbauchunke besiedeln Altwässer, Tümpel und wechselfeuchte Senken im Vilstal. Ersatzlaichgewässer und Landhabitate im räumlichen Zusammenhang sichern ihre Fortpflanzungsstätten bei Bau- und Infrastrukturvorhaben.
Mehr zur Art ›Feldlerche im Offenland
Die Feldlerche brütet auf den offenen Acker- und Grünlandflächen der Stadtteile am Stadtrand. Bei Flächeninanspruchnahme sind Lerchenfenster, extensive Ackerrandstreifen und die Aufwertung von Offenland typische Ausgleichsmaßnahmen für diese rückläufige Art.
Mehr zur Art ›Biber im Vilstal
Der Biber (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie) hat die Vils und ihre Nebengewässer besiedelt und gestaltet Auenlebensräume aktiv um. Biber-Konfliktmanagement und die Entwicklung von Gewässerrandstreifen sind bewährte Bestandteile der Kompensationsplanung.
Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Wohnbauentwicklung
Neue Wohnbaugebiete und Nachverdichtungen in Amberg und den Stadtteilen, etwa im Bereich Raigeringer Höhe, führen zu Flächeninanspruchnahme und erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich nach BayKompV im Rahmen der Bauleitplanung.
Gewerbe und Industrie
Erweiterungen und Neuausweisungen von Gewerbe- und Industrieflächen, unter anderem im Osten der Stadt, erzeugen Kompensationsbedarf. Eigentümer geeigneter Flächen im Umland können als Flächenanbieter für Ausgleichsmaßnahmen profitieren.
Verkehr und Infrastruktur
Ausbau und Sanierung von Bundes- und Staatsstraßen, Ortsumgehungen, Brückenbauwerke über die Vils sowie Vorhaben an der Bahnstrecke lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, häufig verbunden mit CEF-Maßnahmen für gewässer- und offenlandgebundene Arten.
Öffentliche und gewerbliche Bauvorhaben
Vorhaben von Hochschule, Verwaltung, Handel und Ver- und Entsorgung im Stadtgebiet berühren Boden und Grünstrukturen. Auch hier ist der Ausgleich nach BayKompV zu erbringen, oft über Entsiegelung und innerstädtische Grünaufwertung.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
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