Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung
Bayern · BayKompV
Naturraum D62 · D61
Regierungsbezirk Oberpfalz

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Amberg

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach BayKompV in der kreisfreien Stadt Amberg und im Oberpfälzischen Hügelland an der Vils.

50,1
km² Stadtfläche
~42.600
Einwohner
23
Stadtteile
D62
Naturraum (Oberpfälzisches Hügelland)
Oberpfalz
Regierungsbezirk
Stadt und Ökologie

Die Stadt Amberg im Überblick

Amberg ist eine kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Oberpfalz und liegt an der Vils, einem Zufluss der Naab. Auf rund 50 Quadratkilometern leben etwa 42.600 Menschen. Die Stadt wird vollständig vom Landkreis Amberg-Sulzbach umschlossen und gliedert sich neben der geschlossenen Altstadt in zahlreiche dörflich geprägte Stadtteile wie Raigering, Karmensölden und Unterammersricht.

Naturräumlich gehört Amberg zum BfN-Naturraum D62 (Oberpfälzisch-Obermainisches Hügelland), hier zum Oberpfälzischen Hügelland mit der Sulzbach-Amberg-Freihölser Kreidebucht und der Hahnbacher Senke. Nach Osten schließt der Oberpfälzer Wald an. Der Untergrund ist kleinräumig gegliedert, mit Sand-, Kreide- und Jura-Schichten, was ein Mosaik aus Wald, Acker, Grünland und Trockenstandorten hervorbringt.

Ökologisches Rückgrat der Stadt ist das Vilstal. Die Vils ist auf ihrer Länge als FFH-Gebiet Teil des europäischen Netzes Natura 2000 und verbindet die Stadt mit dem westlich anschließenden Naturpark Hirschwald. Feuchtwiesen, Altwässer und Ufergehölze entlang des Flusses sowie ehemalige Bergbauhalden und Trockenstandorte bieten Lebensraum für zahlreiche geschützte Arten.

Amberg ist historisch vom Eisenerzbergbau und der Eisenverarbeitung im Amberg-Sulzbacher Revier geprägt und heute ein Zentrum für Glas- und Elektroindustrie, Verwaltung, Handel und Hochschulbildung. Wohnbau, Gewerbeentwicklung und Verkehrsvorhaben lösen im verdichteten Stadtraum regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) zu erbringen ist.

Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung

🗺️ Zugehörige Naturräume

D62
Oberpfälzisch-Obermainisches Hügelland
Zum Naturraum D62 ›
D61
Fränkische Alb
Zum Naturraum D61 ›

📍 Stadtteile

Amberg (Kernstadt) (KS)RaigeringKarmensöldenUnterammersrichtOberammersrichtGailohAtzlrichtBernrichtKrumbachSchäfloheGärbershofKleinraigering

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • FFH-Gebiet Vils, europäisches Schutzgebiet entlang des gesamten Flusslaufs
  • Vilstal mit Feuchtwiesen, Altwässern und Ufergehölzen als Biotopverbund
  • Naturpark Hirschwald westlich anschließend, überregionaler Erholungs- und Naturraum
  • Oberpfälzisches Hügelland mit Kreidebucht und Hahnbacher Senke (Naturraum D62)
  • Übergang zum Oberpfälzer Wald östlich der Stadt
  • Ehemalige Erzbergbauhalden und Trockenstandorte als Lebensraum wärmeliebender Arten
  • Historische Altstadt mit Gebäudequartieren für Fledermäuse und Gebäudebrüter

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und in Bayern verwurzelt. Wir kennen die Anforderungen der Kompensation nach BayKompV in der Oberpfalz aus der Praxis, arbeiten mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Amberg sowie den Fachstellen im Umland zusammen und berücksichtigen die Besonderheiten des Naturraums D62 und des Vilstals bei Planung und Umsetzung.

Kompensation in der Stadt

Typische Maßnahmen in der Stadt Amberg

💧

Renaturierung an der Vils

Rückbau von Uferverbauungen, Anbindung von Altwässern und Zulassen eigendynamischer Gewässerentwicklung im Vilstal. So entstehen Steilufer, Kiesbänke und Auengehölze als Lebensraum für Eisvogel, Fische und Amphibien innerhalb des FFH-Gebiets Vils.

🧱

Entsiegelung im Stadtraum

Rückbau nicht mehr genutzter Beläge, Höfe und Brachflächen und deren Umwandlung in durchlässige, begrünte Flächen. Entsiegelung ist im dicht bebauten Stadtgebiet eine wirksame Aufwertung für Boden, Wasserhaushalt und Kleinklima.

🌾

Grünlandaufwertung im Umland

Extensivierung intensiv genutzter Wiesen und Ackerflächen in den Stadtteilen durch angepasste Mahd, Verzicht auf Düngung und Entwicklung artenreicher Wiesen. Solche Flächen sind Lebensraum für Feldlerche, Wiesenbrüter und Insekten.

🌳

Hecken, Streuobst und Biotopverbund

Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Streuobstbeständen auf den Hängen der Stadtteile. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume, schaffen Trittsteinbiotope und werten die Agrarlandschaft am Stadtrand auf.

🦎

Trockenstandorte und Bergbaurelikte

Pflege und Entwicklung von Magerrasen, Böschungen und ehemaligen Bergbauhalden als besonnte Trockenlebensräume. Sie sind Habitat für Zauneidechse, Wildbienen und wärmeliebende Pflanzen und lassen sich gezielt als Kompensationsflächen entwickeln.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Fledermausquartiere an Gebäuden und in Kellern der Altstadt, Eisvogel-Steilwände an der Vils sowie Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Bahndämmen und Böschungen, jeweils als vorgezogene CEF- oder populationsstützende FCS-Maßnahme nach § 44 und § 45 BNatSchG.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Oberpfälzisches Hügelland an der Vils

🐦

Eisvogel an der Vils

Die naturnahen Uferabschnitte der Vils bieten Steilwände als Brutplätze. Bei Eingriffen an Gewässern, etwa Brücken- oder Uferbau, sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen typische CEF-Maßnahmen für den streng geschützten Eisvogel.

Mehr zur Art ›
🦇

Fledermäuse in der Altstadt

Zwergfledermaus, Braunes Langohr und weitere Arten nutzen Dachstühle, Keller und Mauerspalten der historischen Altstadt. Alle Arten sind streng geschützt (Anhang IV FFH-Richtlinie), bei Sanierung und Abriss sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.

Mehr zur Art ›
🦎

Zauneidechse auf Trockenstandorten

Bahndämme, Böschungen und ehemalige Bergbauhalden bieten besonnte Lebensräume für die streng geschützte Zauneidechse. Bei Bau- und Infrastrukturvorhaben sind Umsiedlung und Anlage von Ersatzhabitaten mit Versteck- und Eiablagestrukturen als CEF-Maßnahme regelmäßig erforderlich.

Mehr zur Art ›
🐸

Amphibien in Vilsauen und Weihern

Grasfrosch, Erdkröte und Gelbbauchunke besiedeln Altwässer, Tümpel und wechselfeuchte Senken im Vilstal. Ersatzlaichgewässer und Landhabitate im räumlichen Zusammenhang sichern ihre Fortpflanzungsstätten bei Bau- und Infrastrukturvorhaben.

Mehr zur Art ›
🌾

Feldlerche im Offenland

Die Feldlerche brütet auf den offenen Acker- und Grünlandflächen der Stadtteile am Stadtrand. Bei Flächeninanspruchnahme sind Lerchenfenster, extensive Ackerrandstreifen und die Aufwertung von Offenland typische Ausgleichsmaßnahmen für diese rückläufige Art.

Mehr zur Art ›
🦫

Biber im Vilstal

Der Biber (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie) hat die Vils und ihre Nebengewässer besiedelt und gestaltet Auenlebensräume aktiv um. Biber-Konfliktmanagement und die Entwicklung von Gewässerrandstreifen sind bewährte Bestandteile der Kompensationsplanung.

Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏘️

Wohnbauentwicklung

Neue Wohnbaugebiete und Nachverdichtungen in Amberg und den Stadtteilen, etwa im Bereich Raigeringer Höhe, führen zu Flächeninanspruchnahme und erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich nach BayKompV im Rahmen der Bauleitplanung.

🏭

Gewerbe und Industrie

Erweiterungen und Neuausweisungen von Gewerbe- und Industrieflächen, unter anderem im Osten der Stadt, erzeugen Kompensationsbedarf. Eigentümer geeigneter Flächen im Umland können als Flächenanbieter für Ausgleichsmaßnahmen profitieren.

🛤️

Verkehr und Infrastruktur

Ausbau und Sanierung von Bundes- und Staatsstraßen, Ortsumgehungen, Brückenbauwerke über die Vils sowie Vorhaben an der Bahnstrecke lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, häufig verbunden mit CEF-Maßnahmen für gewässer- und offenlandgebundene Arten.

🏫

Öffentliche und gewerbliche Bauvorhaben

Vorhaben von Hochschule, Verwaltung, Handel und Ver- und Entsorgung im Stadtgebiet berühren Boden und Grünstrukturen. Auch hier ist der Ausgleich nach BayKompV zu erbringen, oft über Entsiegelung und innerstädtische Grünaufwertung.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
in der Stadt Amberg

Amberg liegt im BfN-Naturraum D62 (Oberpfälzisch-Obermainisches Hügelland), hier im Oberpfälzischen Hügelland mit der Sulzbach-Amberg-Freihölser Kreidebucht und der Hahnbacher Senke. Nach Osten schließt der Oberpfälzer Wald an. Für die Kompensationspflicht nach BayKompV ist die genaue Naturraum-Zuordnung des Eingriffs entscheidend, greeNature ermittelt diese für Sie.
Ökopunkte werden nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) in Wertpunkten bewertet und aus behördlich anerkannten Ökokonten bereitgestellt. greeNature übernimmt Bedarfsanalyse, Naturraum-Zuordnung, Flächenbereitstellung aus dem Portfolio, die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Amberg sowie alle Dokumentationspflichten.
Als kreisfreie Stadt nimmt Amberg die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde selbst wahr, zuständig ist das Amt für Ordnung und Umwelt der Stadtverwaltung, Marktplatz 11, 92224 Amberg. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen vollständig für Sie, von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme.
Im verdichteten Stadtraum sind häufige Maßnahmen die Renaturierung an der Vils, die Entsiegelung nicht mehr genutzter Flächen, innerstädtische Grünaufwertung, die Extensivierung von Grünland im Umland sowie Artenschutzmaßnahmen für Fledermäuse, Eisvogel und Zauneidechse. Die Auswahl richtet sich nach Eingriff, Standort und Naturraum.
Ja. Die Vils ist auf ihrer Länge als FFH-Gebiet Teil von Natura 2000. Eingriffe im Umfeld können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie artenschutzrechtliche Prüfungen nach den §§ 44 und 45 BNatSchG auslösen, etwa für Eisvogel, Biber und Amphibien. greeNature berät Sie zu allen FFH- und artenschutzrechtlichen Anforderungen.
Ja. Besonders geeignet sind Grünland und Ackerflächen in den Stadtteilen, Gewässerrandstreifen an der Vils sowie Trockenstandorte und ehemalige Bergbauflächen. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
Jetzt anfragen

Ökopunkte in der Stadt Amberg anfragen

Wir erstellen Ihnen zeitnah ein transparentes Angebot mit passenden Ökopunkten auf Vorrat in der Stadt Amberg.