Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel
Baden-Württemberg · ÖKVO
Naturraum D60 · D58 · D57
Regierungsbezirk Tübingen

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Zollernalbkreis

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten für Eingriffe im Zollernalbkreis. greeNature begleitet Ihre Kompensation nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) als Full-Service-Partner, von der Bedarfsanalyse über die Flächenzuordnung bis zur Anerkennung durch die Untere Naturschutzbehörde.

918
km² Kreisfläche
~193k
Einwohner
25
Städte und Gemeinden
3
Naturräume D60/D58/D57
Balingen
Kreisstadt
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Zollernalbkreis im Überblick

Der Zollernalbkreis liegt im Süden Baden-Württembergs und gehört zum Regierungsbezirk Tübingen. Kreisstadt und Sitz des Landratsamts ist Balingen, die größte Stadt des Kreises ist Albstadt. Der Landkreis umfasst 25 Städte und Gemeinden und trägt seinen Namen nach der Stammburg der Hohenzollern und der Schwäbischen Alb.

Landschaftlich wird der Kreis vom Naturraum Schwäbische Alb (D60) geprägt, mit der Hohen Schwabenalb, dem Großen Heuberg um Meßstetten als einer der höchstgelegenen Landschaften der Alb, dem markanten Albtrauf und verkarsteten Kalkhochflächen. Im Nordwesten geht das Kreisgebiet in das Albvorland des Schwäbischen Keuper-Liaslandes (D58) und die Oberen Gäue der Neckar- und Tauber-Gäuplatten (D57) um Hechingen und Haigerloch über.

Ökologisch bedeutsam sind die Wacholderheiden und Kalkmagerrasen der Alb, die naturnahen Täler von Eyach, Starzel, Schmiecha und Bära sowie ausgedehnte Buchenwälder am Albtrauf. Der Kreis hat Anteil an mehreren Natura-2000-Gebieten, darunter das FFH-Gebiet Schmeietal (DE-7820-341), der Truppenübungsplatz Heuberg (7820-342) und das Vogelschutzgebiet Südwestalb und Oberes Donautal (7820-441), sowie an zahlreichen Naturschutzgebieten und dem Naturpark Obere Donau.

Wirtschaftlich prägen die Textil- und Maschinenbautradition um Albstadt, die Metall- und Präzisionsindustrie, der Kalksteinabbau am Plettenberg und das Zementwerk in Dotternhausen sowie die Windenergie auf dem Heuberg den Kreis. Solche Vorhaben lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus, die in Baden-Württemberg über die Ökokonto-Verordnung in Ökopunkten bewertet werden.

Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel

🗺️ Zugehörige Naturräume

D60
Schwäbische Alb
Zum Naturraum D60 ›
D58
Schwäbisches Keuper-Liasland
Zum Naturraum D58 ›
D57
Neckar- und Tauberland, Gäuplatten
Zum Naturraum D57 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Balingen (KS)AlbstadtHechingenMeßstettenBurladingenBisingenHaigerlochWinterlingenGeislingenSchömbergRosenfeldBitzNusplingenStraßberg

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Anteil am FFH-Gebiet Schmeietal (DE-7820-341) im Tal der Schmiecha, das zu den Naturräumen Hohe Schwabenalb und Mittlere Flächenalb zählt
  • FFH-Gebiet Truppenübungsplatz Heuberg (7820-342) mit großflächigen Offenland- und Magerrasenlebensräumen
  • Vogelschutzgebiet Südwestalb und Oberes Donautal (7820-441) als überregional bedeutsames Vogelschutzgebiet
  • Wacholderheiden und Kalkmagerrasen der Hohen Schwabenalb und des Großen Heuberg um Meßstetten
  • Markanter Albtrauf mit Zeugenbergen, darunter der Hohenzollern mit der Burg Hohenzollern
  • Kalkstein- und Ölschiefervorkommen am Plettenberg bei Dotternhausen
  • Naturnahe Quellläufe und Täler von Eyach, Starzel, Schmiecha und Bära

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und arbeitet in Baden-Württemberg konsequent mit der Bewertungssystematik der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO). Wir stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Zollernalbkreises ab, kennen die naturräumlichen Unterschiede zwischen der Schwäbischen Alb, dem Albvorland und den Oberen Gäuen und ordnen Ökopunkte aus anerkannten Ökokonten passgenau dem jeweiligen Eingriff zu. Von der Bedarfsanalyse über die Flächenzuordnung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring übernehmen wir den gesamten Kompensationsprozess.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Zollernalbkreis

🐑

Wacholderheiden und Magerrasen

Pflege und Wiederherstellung von Wacholderheiden und Kalkmagerrasen der Hohen Schwabenalb und des Großen Heuberg durch extensive Schafbeweidung und Entbuschung, Lebensraum für wärmeliebende Insekten, Zauneidechse und seltene Pflanzenarten.

🍎

Streuobstwiesen

Anlage und Reaktivierung traditioneller Streuobstbestände an Albtrauf, Talrändern und im Vorland, Lebensraum für höhlenbrütende Vögel, Fledermäuse und Wildbienen.

🌊

Gewässerrenaturierung

Revitalisierung von Eyach, Starzel, Schmiecha und Bära mit Uferabflachungen, Totholz und der Anbindung von Altgewässern, Verbesserung der Durchgängigkeit und Schaffung von Habitaten für Eisvogel und Fische.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) und Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzhabitate für die Zauneidechse, Fledermausquartiere und Laichgewässer für die Gelbbauchunke.

🌿

Trockenmauern und Biotopverbund

Anlage von Trockenmauern, Lesesteinriegeln und Hecken auf der Alb, Trittsteinbiotope für Reptilien, Kleinsäuger und Insekten zwischen den verinselten Magerstandorten.

🌾

Feldflur und Waldränder

Aufwertung der offenen Feldfluren in den Gäulagen mit Lerchenfenstern, Blühstreifen und extensiven Ackerrandstrukturen sowie die Entwicklung strukturreicher, gestufter Waldränder am Albtrauf.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Zollernalb zwischen Schwäbischer Alb und Oberen Gäuen

🦎

Zauneidechse auf Magerstandorten

Wacholderheiden, Kalkmagerrasen, Bahndämme und Steinbruchböschungen sind Kernhabitate der Zauneidechse. Bei Eingriffen sind vorgezogene Umsiedlungen und die Anlage von Ersatzhabitaten mit Steinriegeln und Totholz gängige Praxis.

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🦇

Fledermäuse der Albhöhlen

Die höhlen- und felsenreiche Alb bietet bedeutende Quartiere, etwa für Großes Mausohr und Bechsteinfledermaus. Streuobst und strukturreiche Wälder dienen als Jagdgebiete. Quartiersschutz und der Erhalt von Höhlenbäumen sind typische CEF-Maßnahmen.

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🐦

Schwarzstorch in den Albwäldern

Die ausgedehnten, störungsarmen Buchenwälder am Albtrauf und in den Tälern bieten dem Schwarzstorch Brutmöglichkeiten. Der Erhalt alter Waldbestände und naturnaher Bachläufe als Nahrungshabitat ist für die Art entscheidend.

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🐟

Eisvogel an Eyach und Starzel

Naturnahe Uferabschnitte an Eyach, Starzel, Schmiecha und Bära bieten dem Eisvogel Brutplätze in Steilwänden. Renaturierungen mit Uferabbrüchen und strukturreichen Gewässerrändern schaffen neue Habitate.

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🐸

Gelbbauchunke und Amphibien

Steinbrüche, Abbaustellen und Ölschiefergruben am Plettenberg beherbergen Pionierarten wie die Gelbbauchunke sowie den Kammmolch. Temporäre Kleingewässer und wassergefüllte Fahrspuren sind zentrale Elemente der Ausgleichsplanung.

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🌾

Feldlerche der Gäulandschaft

Die offenen Ackerlandschaften der Oberen Gäue und des Albvorlands sind Lebensraum der Feldlerche und weiterer Feldvögel. Lerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstrukturen zählen zu den passenden Aufwertungsmaßnahmen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

⛏️

Kalksteinabbau und Zementindustrie

Der Kalksteinabbau am Plettenberg und das Zementwerk in Dotternhausen gehören zu den bedeutenden Rohstoffvorhaben der Region. Erweiterungen und Rekultivierungen lösen regelmäßig Kompensationsbedarf aus. greeNature entwickelt hierfür passende Ökokonto-Maßnahmen.

💨

Windenergie auf dem Heuberg

Der Ausbau der Windenergie auf den Höhenlagen des Großen Heuberg erfordert artenschutzrechtliche Prüfungen und Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere für windkraftsensible Arten. greeNature begleitet die Kompensation nach ÖKVO und die Abstimmung mit der Behörde.

🏭

Gewerbe- und Siedlungsentwicklung

Die Ausweisung von Gewerbe- und Wohngebieten im Wirtschaftsraum Balingen und Albstadt führt zu Eingriffen in Boden, Natur und Landschaft. Wir ermitteln den Ausgleichsbedarf und ordnen sofort verfügbare Ökopunkte zu.

🛣️

Verkehr und Infrastruktur

Straßenbau- und Infrastrukturvorhaben entlang der B27 und weiterer Verkehrsachsen erzeugen Kompensationsbedarf. greeNature plant und setzt die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen um.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Zollernalbkreis

Der Kreis wird vom Naturraum Schwäbische Alb (D60) mit Hoher Schwabenalb und Großem Heuberg geprägt. Im Nordwesten geht das Gebiet in das Albvorland des Schwäbischen Keuper-Liaslandes (D58) und die Oberen Gäue der Neckar- und Tauber-Gäuplatten (D57) über. Die genaue Naturraumzuordnung des Eingriffs ist für die Bewertung der Kompensation maßgeblich, greeNature ermittelt sie für Ihr Vorhaben.
In Baden-Württemberg richtet sich die Bewertung nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO). Aufwertungen von Natur und Landschaft werden dabei in Ökopunkten ausgedrückt und in einem behördlich anerkannten Ökokonto geführt. Sie dienen dem Ausgleich von Eingriffen nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Flächenzuordnung und die Abstimmung mit der Behörde.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist das Landratsamt Zollernalbkreis, Untere Naturschutzbehörde, Hirschbergstraße 29, 72336 Balingen. Das Landratsamt hat seinen Sitz in der Kreisstadt Balingen. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie.
Auf der Alb sind Pflege von Wacholderheiden und Kalkmagerrasen, Streuobstwiesen sowie Trockenmauern und Steinriegel verbreitet. In den Tälern stehen die Gewässerrenaturierung an Eyach, Starzel, Schmiecha und Bära sowie Artenschutzmaßnahmen für Zauneidechse, Fledermäuse und Gelbbauchunke im Vordergrund. In den Gäulagen kommen Aufwertungen der Feldflur hinzu.
Bei Betroffenheit streng geschützter Arten sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) erforderlich, damit die ökologische Funktion durchgehend erhalten bleibt. Reichen diese nicht aus, kommen Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) in Betracht. Liegen Vorhaben nahe an FFH-Gebieten, ist zusätzlich eine Verträglichkeitsprüfung nötig. greeNature bindet den Artenschutz von Anfang an in die Planung ein.
Ja. Besonders geeignet sind Magerstandorte und Heideflächen der Alb, Talgrünland an den Fließgewässern sowie Ackerflächen der Gäulagen mit Potenzial für Streuobst oder Extensivierung. Sie bleiben Eigentümer der Fläche und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring der Maßnahmen.
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