Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel
Baden-Württemberg · ÖKVO
Naturraum D54 · D57 · D60
Regierungsbezirk Freiburg

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Waldshut

Ökopunkte für den Landkreis Waldshut aus behördlich anerkannten Ökokonten, bewertet nach der baden-württembergischen Ökokonto-Verordnung (ÖKVO). greeNature solutions plant, sichert und betreut naturschutzrechtliche Kompensation am Hochrhein und im Südschwarzwald, bundesweit tätig.

1.131
km² Kreisfläche
~172k
Einwohner (2024)
32
Gemeinden
D54/D69
Naturräume
36
Naturschutzgebiete
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Waldshut im Überblick

Der Landkreis Waldshut liegt im äußersten Süden Baden-Württembergs am Hochrhein und bildet über rund 1.130 km² auf langer Strecke die Grenze zur Schweiz. Er gehört zum Regierungsbezirk Freiburg, Sitz der Kreisverwaltung ist die Große Kreisstadt Waldshut-Tiengen.

Landschaftlich reicht der Kreis vom milden Rheintal bis in die Hochlagen des Südschwarzwaldes. Prägend sind der Hotzenwald mit Bergwiesen und Hochmooren, die tief eingeschnittenen Täler von Wutach, Schlücht, Schwarza und Alb sowie der wärmebegünstigte Klettgau im Osten. Naturräumlich spannt sich das Kreisgebiet vom Schwarzwald (D54) bis ins Hochrheingebiet (D69).

Ökologisch bedeutsam sind das FFH-Gebiet Hochrhein östlich Waldshut, die naturnahen Schluchtwälder und Wasserläufe um die Wutach sowie zahlreiche Nass- und Magerstandorte. Der Landkreis weist 36 Naturschutzgebiete auf, dazu ausgedehnte Wälder des Südschwarzwaldes und die Auen entlang des Rheins.

Die Wirtschaft ist mittelständisch geprägt, mit Schwerpunkten in Metallverarbeitung, Maschinenbau, Chemie und Holzverarbeitung sowie einem starken Tourismus. Der Ausbau erneuerbarer Energien, Infrastrukturvorhaben und die Siedlungsentwicklung erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf nach der Eingriffsregelung, der über Ökopunkte nach ÖKVO gedeckt wird.

Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel

🗺️ Zugehörige Naturräume

D54
D57
Neckar- und Tauberland, Gäuplatten
Zum Naturraum D57 ›
D60
Schwäbische Alb
Zum Naturraum D60 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Waldshut-Tiengen (KS)Bad SäckingenWehrLaufenburg (Baden)St. BlasienBonndorf im SchwarzwaldStühlingenKlettgauLauchringenWutöschingenGörwihlMurgAlbbruckHohentengen am Hochrhein

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • FFH-Gebiet Hochrhein östlich Waldshut mit naturnahen Fließgewässerabschnitten und Trockenhängen
  • Wutach, Schlücht und Schwarza, tief eingeschnittene Schluchttäler mit hoher Struktur- und Artenvielfalt
  • Hotzenwald mit Bergwiesen, Hochmooren und alten Weidfeldern im Südschwarzwald
  • Rhein als Grenzgewässer zur Schweiz, mit Auen, Altarmen und Stauhaltungen
  • Klettgau im Osten, wärmebegünstigte Kalkstandorte mit Trockenrasen und Streuobst
  • 36 Naturschutzgebiete auf rund 3.850 Hektar, ausgedehnte Wälder des Südschwarzwaldes

✅ greeNature vor Ort

greeNature solutions arbeitet bundesweit und begleitet Vorhabenträger, Kommunen und Flächeneigentümer im Landkreis Waldshut bei der Kompensation nach baden-württembergischem Recht. Wir kennen die Bewertung in Ökopunkten nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO), die Anforderungen der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Waldshut und die naturräumlichen Besonderheiten zwischen Hochrhein und Südschwarzwald.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Waldshut

💧

Fließgewässerrenaturierung

Rückbau von Verbauungen und Entwicklung naturnaher Ufer an Wutach, Schlücht, Schwarza und Alb, Anlage von Laichhabitaten und Auwaldsäumen zur Aufwertung der Gewässerdynamik.

🌿

Bergwiesen und Extensivierung

Wiederherstellung artenreicher Berg- und Feuchtwiesen im Hotzenwald durch angepasste Mahd und Beweidung, Erhalt der traditionellen Weidfelder des Südschwarzwaldes.

🍎

Streuobst und Trockenstandorte

Anlage und Pflege von Streuobstbeständen und Kalkmagerrasen im Klettgau und am Hochrhein, Lebensraum für wärmeliebende Insekten, Reptilien und Vögel der offenen Kulturlandschaft.

🌳

Naturnaher Waldumbau

Entwicklung strukturreicher, standortgerechter Laub- und Mischwälder im Südschwarzwald, Anreicherung von Alt- und Totholz sowie Waldrändern zur Förderung der Waldartenvielfalt.

🦇

Artenschutz CEF/FCS

Maßgeschneiderte Maßnahmen für Fledermäuse, Haselmaus, Zauneidechse und Amphibien, etwa Quartiere, Winterlebensstätten, Ersatzhabitate und Leitstrukturen, abgestimmt auf § 44 BNatSchG.

🌾

Hecken und Biotopverbund

Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Trockenmauern zur Vernetzung von Lebensräumen zwischen Rheinaue, Klettgau und den Hanglagen des Hotzenwaldes.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Hochrhein, Südschwarzwald und Hotzenwald

🦇

Fledermäuse am Hochrhein

Höhlen, Stollen und alte Gebäude am Hochrhein und im Südschwarzwald bieten bedeutende Quartiere, unter anderem für die Große und Kleine Hufeisennase. Quartiersicherung und Jagdhabitate sind typische CEF-Maßnahmen.

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🐈

Wildkatze im Südschwarzwald

Die Europäische Wildkatze breitet sich in den strukturreichen Wäldern des Südschwarzwaldes wieder aus. Waldränder, Totholz und vernetzte Gehölzstrukturen fördern ihre Ausbreitung als Zielart im Biotopverbund.

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🐁

Haselmaus im Hotzenwald

Die Haselmaus besiedelt Waldränder, Hecken und Gebüsche des Hotzenwaldes. Sie reagiert empfindlich auf Rodungen und ist häufige Zielart bei Eingriffen, für die Ersatzhabitate und Leitstrukturen angelegt werden.

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🐦

Eisvogel an Rhein und Wutach

An den naturnahen Abschnitten von Rhein, Wutach und Schlücht brütet der Eisvogel in Steilufern. Uferabbrüche, Steilwände und strukturreiche Gewässerränder sind bewährte Aufwertungsmaßnahmen.

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🐸

Amphibien der Schwarzwaldtäler

Gelbbauchunke, Feuersalamander und weitere Amphibien nutzen Quellbäche, Tümpel und Waldwege der Schwarzwaldtäler. Neu angelegte Kleingewässer und Laichhabitate sind gängige Kompensationsmaßnahmen.

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🦎

Zauneidechse im Klettgau

Auf wärmebegünstigten Böschungen, Bahndämmen und Trockenstandorten im Klettgau und am Hochrhein lebt die Zauneidechse. Sie ist häufige Zielart bei Infrastruktur- und Siedlungsvorhaben mit Bedarf an Ersatzlebensräumen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

⚡

Erneuerbare Energien

Der Landkreis treibt den Ausbau von Windkraft in den Höhenlagen des Südschwarzwaldes und von Photovoltaik-Freiflächen im Klettgau und am Hochrhein voran. Jede Anlage löst Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die über Ökopunkte nach ÖKVO gedeckt werden.

🛤️

Infrastruktur und Verkehr

Ausbaumaßnahmen an der Hochrheinstraße (B 34), Ortsumfahrungen sowie die Elektrifizierung der Hochrheinbahn erfordern naturschutzrechtliche Kompensation und artenschutzrechtliche Maßnahmen entlang der Trassen.

🏭

Industrie und Gewerbe

Erweiterungen mittelständischer Betriebe aus Metallverarbeitung, Maschinenbau und Chemie sowie neue Gewerbegebiete erzeugen Kompensationsbedarf, den greeNature über naturraumtreue Ökokontoflächen deckt.

🏘️

Siedlungsentwicklung

Wohn- und Gewerbebauflächen in Waldshut-Tiengen, Bad Säckingen und den Rheingemeinden erfordern Ausgleichsmaßnahmen. Landwirte und Flächeneigentümer können geeignete Grundstücke als Ökokontoflächen anbieten.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

LÖ
Landkreis Lörrach
Westlicher Nachbar, Hochrhein und Südschwarzwald
BR
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Nördlicher Nachbar, Hochschwarzwald
SC
Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis
Nordöstlicher Nachbar, Baar und Wutach
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Waldshut

Der Landkreis Waldshut erstreckt sich über zwei BfN-Naturräume: den Schwarzwald (D54) mit dem Südschwarzwald und dem Hotzenwald sowie das Hochrheingebiet (D69) entlang des Rheins. Für die Kompensation ist entscheidend, in welchem Naturraum der Eingriff liegt, da Ausgleich und Ersatz möglichst naturraumtreu erfolgen sollen. greeNature ordnet Ihr Vorhaben kostenlos zu.
In Baden-Württemberg werden Ökopunkte nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) bewertet und aus behördlich anerkannten Ökokonten bereitgestellt. greeNature übernimmt Bedarfsanalyse, Naturraum-Zuordnung, Flächenauswahl aus dem eigenen Portfolio, die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Waldshut sowie die Dokumentation für die Anerkennung.
Untere Naturschutzbehörde ist das Umweltamt des Landratsamts Waldshut, Kaiserstraße 110, 79761 Waldshut-Tiengen. Es prüft Eingriffe, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie artenschutzrechtliche Belange. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen vollständig für Sie, von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme.
Maßgeblich sind die Eingriffsregelung nach §§ 13 bis 15 BNatSchG und der Artenschutz nach § 44 BNatSchG. Die Bewertung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie von Ökokonten erfolgt in Baden-Württemberg nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) in Ökopunkten. Die Bayerische Kompensationsverordnung gilt hier nicht.
Häufig sind die Renaturierung von Fließgewässern an Wutach, Schlücht und Alb, die Extensivierung von Berg- und Feuchtwiesen im Hotzenwald, naturnaher Waldumbau im Südschwarzwald, Streuobst und Kalkmagerrasen im Klettgau sowie Artenschutzmaßnahmen für Fledermäuse, Haselmaus, Amphibien und Zauneidechse. Bei Eingriffen in FFH-Nähe können Kohärenzsicherungsmaßnahmen erforderlich werden.
Ja. Geeignet sind unter anderem Gewässerrandstreifen an Rhein und Wutach, entwicklungsfähige Wiesen im Hotzenwald sowie Hang- und Trockenstandorte im Klettgau. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und führt die Fläche als anerkanntes Ökokonto.
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