Weißling auf einer Acker-Witwenblume in einer artenreichen Wiese
Baden-Württemberg · ÖKVO
Naturraum D60 · D57 · D58
Regierungsbezirk Freiburg

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Tuttlingen

Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Landkreis Tuttlingen, bewertet nach dem Biotopwertverfahren der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) und geführt über anerkannte Ökokonten. greeNature ist bundesweit tätig und Ihr Full-Service-Partner für Eingriffsregelung, Artenschutz und CEF-Maßnahmen zwischen dem Großen Heuberg, dem Oberen Donautal und der Baar.

734
km² Kreisfläche
~145.000
Einwohner
35
Städte und Gemeinden
D60 / D57
Naturräume (Alb und Baar)
27
Naturschutzgebiete
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Tuttlingen im Überblick

Der Landkreis Tuttlingen liegt im Süden Baden-Württembergs und gehört zum Regierungsbezirk Freiburg. Sitz der Kreisverwaltung ist die Große Kreisstadt Tuttlingen, weitere größere Städte sind Trossingen und Spaichingen. Auf rund 734 Quadratkilometern leben etwa 145.000 Menschen in 35 Städten und Gemeinden. Der Kreis grenzt im Uhrzeigersinn an die Landkreise Rottweil, Zollernalbkreis, Sigmaringen, Konstanz und den Schwarzwald-Baar-Kreis.

Landschaftlich hat der Kreis Anteil an zwei BfN-Großlandschaften. Der überwiegende Teil gehört zur Schwäbischen Alb (D60) mit dem Großen Heuberg, der Baaralb und dem tief eingeschnittenen Oberen Donautal zwischen Tuttlingen und Fridingen. Auf dem Heuberg liegt mit dem Lemberg bei Gosheim (1.015 Meter) der höchste Berg der gesamten Schwäbischen Alb. Der Westen um Trossingen und Geisingen hat mit der Baar Anteil an den Gäuplatten im Neckar- und Tauberland (D57), einer Hochmulde zwischen Schwarzwald und Alb, über die die Wasserscheide zwischen Rhein und Donau verläuft.

Ökologisch prägend ist der Naturpark Obere Donau mit seinen weißen Kalkfelsen, Buchenwäldern und Wacholderheiden. Bei Immendingen und Fridingen versickert die Donau im verkarsteten Untergrund (Donauversinkung) und fließt unterirdisch zum Aachtopf im Hegau ab. FFH-Gebiete am Großen Heuberg, im Oberen Donautal und an der Donau bei Immendingen sowie das Vogelschutzgebiet Südwestalb und Oberes Donautal bilden ein zusammenhängendes Natura-2000-Netz. Kalkmagerrasen, Felsbiotope, naturnahe Fließgewässer und die Feuchtwiesen der Baar sind Lebensraum für zahlreiche europarechtlich geschützte Arten.

Wirtschaftlich ist der Kreis stark industriell geprägt. Tuttlingen gilt als Weltzentrum der Medizintechnik, hinzu kommen Präzisions- und Metalltechnik sowie in Trossingen die Musikinstrumentenherstellung. Die Erweiterung von Gewerbe- und Industrieflächen, der Ausbau von Straßen und Bahnstrecken, Windenergievorhaben auf dem Heuberg und die Rohstoffgewinnung lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich über Ökopunkte nach der ÖKVO zu erbringen ist.

Weißling auf einer Acker-Witwenblume in einer artenreichen Wiese

🗺️ Zugehörige Naturräume

D60
Schwäbische Alb
Zum Naturraum D60 ›
D57
Neckar- und Tauberland, Gäuplatten
Zum Naturraum D57 ›
D58
Schwäbisches Keuper-Liasland
Zum Naturraum D58 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Tuttlingen (KS)TrossingenSpaichingenGeisingenImmendingenFridingen an der DonauMühlheim an der DonauWurmlingenAldingenWehingenGosheimNeuhausen ob EckEmmingen-LiptingenRietheim-Weilheim

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Naturpark Obere Donau mit dem Durchbruchstal der Oberen Donau zwischen Tuttlingen und Fridingen, markanten Kalkfelsen, Burgen und ausgedehnten Buchenwäldern
  • Lemberg bei Gosheim (1.015 Meter) auf dem Großen Heuberg, höchster Berg der Schwäbischen Alb
  • Donauversinkung bei Immendingen und Fridingen, wo die Donau im Karst versickert und unterirdisch zum Aachtopf im Hegau abfließt
  • FFH-Gebiete am Großen Heuberg, im Oberen Donautal und an der Donau bei Immendingen als Teil des Natura-2000-Netzes
  • Vogelschutzgebiet Südwestalb und Oberes Donautal mit Fels- und Waldbrütern
  • 27 Naturschutzgebiete auf rund 3,7 Prozent der Kreisfläche
  • Baar im Westen als Hochmulde zwischen Schwarzwald und Alb mit Feuchtwiesen und der Wasserscheide zwischen Rhein und Donau

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und betreut Kompensationsvorhaben auch im Süden Baden-Württembergs. Wir kennen das im Land maßgebliche Biotopwertverfahren, die Anforderungen der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) und die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Tuttlingen. Für Eingriffe im Landkreis entwickeln wir passgenaue Ausgleichs-, Ersatz- und CEF-Maßnahmen auf den Kalkmagerrasen und Wacholderheiden der Alb, in den Fließgewässern und Wäldern des Oberen Donautals sowie in den Feuchtwiesen der Baar, also in den Naturräumen D60 und D57.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Tuttlingen

🐑

Kalkmagerrasen und Wacholderheiden

Erhalt und Wiederherstellung offener Trockenbiotope durch Schaf- und Ziegenbeweidung sowie Entbuschung auf Heuberg und Baaralb. Diese besonnten, nährstoffarmen Standorte zählen zu den artenreichsten Lebensräumen der Alb und erzielen im Biotopwertverfahren hohe Aufwertungswerte.

🍎

Streuobst- und Heckenpflege

Neuanlage und Pflege von Streuobstwiesen mit regionalen Sorten sowie von Hecken und Feldgehölzen an den Albrändern und in der Baar. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume und fördern Vögel, Insekten und die Haselmaus.

🌊

Gewässer- und Auenentwicklung

Rückbau von Uferverbauungen und naturnahe Entwicklung an Donau, Prim, Elta und Faulenbach. So entstehen Steilufer, Kiesbänke und Auwald als Lebensraum für Eisvogel, Fische und Amphibien und gleichzeitig anrechenbare Ökopunkte.

🌳

Waldumbau und Alt- und Totholz

Umbau strukturarmer Nadelforste in standortgerechte Buchen- und Mischwälder mit Förderung von Alt- und Totholz sowie naturnaher Waldrandgestaltung. Höhlen- und strukturreiche Wälder verbessern Lebensräume für Fledermäuse, Spechte und den Schwarzstorch.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene und populationsstützende Maßnahmen nach § 44 und § 45 BNatSchG, etwa Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Böschungen und Bahndämmen, neue Fledermausquartiere sowie besonnte Ersatzlaichgewässer für Amphibien.

💧

Feuchtwiesen und Kleingewässer

Extensivierung und angepasste Mahd von Feucht- und Nasswiesen in der Baar sowie Anlage besonnter Kleingewässer und Quellschutzmaßnahmen. Solche Maßnahmen sichern amphibientypische Lebensräume und werten den Wasserhaushalt der Landschaft auf.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Großer Heuberg, Oberes Donautal und Baar

🦇

Fledermäuse im Donautal

Die Höhlen, Felsspalten, Wälder und Gebäude des Oberen Donautals dienen Fledermäusen wie Großem Mausohr und Wimperfledermaus als Quartier und Jagdgebiet. Alle Arten sind streng geschützt (Anhang IV FFH-Richtlinie), bei Abriss und Sanierung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.

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🦎

Zauneidechse auf Trockenstandorten

Magerrasen, Trockenhänge, Böschungen und Bahndämme auf der Alb und in der Baar sind Lebensraum der Zauneidechse und häufige Zielart bei Infrastruktur- und Siedlungsprojekten. Ersatzhabitate mit Sonn-, Eiablage- und Versteckplätzen gehören zum Standard der artenschutzrechtlichen Kompensation.

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🐦

Schwarzstorch in den Wäldern

Der Schwarzstorch nutzt die großen, störungsarmen Wälder der Alb und der Baar als Brutraum und die naturnahen Fließgewässer und Feuchtwiesen als Nahrungshabitat. Erhalt alter Baumbestände und störungsarmer Gewässerabschnitte sind wirksame Maßnahmen zu seinem Schutz.

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🐟

Eisvogel an Donau und Zuflüssen

Naturnahe Uferabschnitte mit Steilwänden an Donau, Prim und Elta bieten dem streng geschützten Eisvogel Brutplätze. Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen sind typische CEF-Maßnahmen bei Eingriffen an Gewässern.

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🐸

Amphibien in Wäldern und Kleingewässern

Gelbbauchunke, Feuersalamander und weitere Amphibien besiedeln wechselfeuchte Senken, Waldtümpel und Quellbereiche der Alb und Baar. Neu angelegte, besonnte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern ihre Fortpflanzungsstätten bei Bau- und Infrastrukturvorhaben.

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🐭

Haselmaus in Hecken und Waldrändern

Die Haselmaus lebt in strukturreichen Hecken, Gebüschen und Waldrändern mit gutem Angebot an Früchten und Nüssen. Sie ist streng geschützt, bei Gehölzverlust sind Vernetzung und die Neuanlage strukturreicher Säume als Ausgleich geeignet.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏭

Medizintechnik und Gewerbeflächen

Die Erweiterung von Industrie- und Gewerbegebieten in Tuttlingen, Spaichingen und Trossingen führt zu Flächenversiegelung und erfordert naturschutzrechtlichen Ausgleich. Grundeigentümer können als Flächenanbieter über Ökopunkte profitieren.

🛣️

Straßenbau und Verkehr

Ausbau und Sanierung von Bundes- und Landesstraßen wie der B14, B311 und B523 sowie Ortsumgehungen lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die über das Biotopwertverfahren der ÖKVO bilanziert werden.

🚆

Schienenausbau

Vorhaben an der Gäubahn und am regionalen Ringzug greifen in Böschungen, Gehölze und Gewässer ein und erfordern häufig artenschutzrechtliche Prüfungen und CEF-Maßnahmen, etwa für Zauneidechse und Fledermäuse.

💨

Windenergie auf dem Heuberg

Windenergievorhaben auf den Höhen des Großen Heubergs greifen in Wald und Offenland ein und lösen umfangreiche artenschutzrechtliche Prüfungen aus, insbesondere für Fledermäuse und windkraftsensible Vogelarten. Der Ausgleich erfolgt über Ökopunkte und begleitende Maßnahmen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Tuttlingen

Baden-Württemberg bewertet Eingriffe und Kompensationsmaßnahmen über ein Biotopwertverfahren. Grundlage ist die Ökokonto-Verordnung (ÖKVO), die den Zustand von Flächen in Wertpunkten je Quadratmeter abbildet. Die Aufwertung, also die Differenz zwischen Ausgangs- und Zielzustand, ergibt die anrechenbaren Ökopunkte. Für Tuttlingen gilt damit nicht die bayerische BayKompV, sondern das baden-württembergische System.
Ein Ökokonto ist ein Vorrat an Kompensationsmaßnahmen, die zeitlich vor einem konkreten Eingriff umgesetzt und von der Naturschutzbehörde anerkannt werden. Die erzeugten Ökopunkte werden im Kompensationsverzeichnis geführt und lassen sich später einem Vorhaben zuordnen. So können Vorhabenträger ihren Ausgleich flexibel und rechtssicher über bereits bestehende Maßnahmen decken.
Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Tuttlingen, angesiedelt im Baurechts- und Umweltamt in der Bahnhofstraße 100 in 78532 Tuttlingen. Sie prüft die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, erkennt Ökokontomaßnahmen an und ist Ansprechpartner für Fragen zu Natura 2000 und Artenschutz.
Nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG sind erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vorrangig zu vermeiden. Unvermeidbare Eingriffe müssen durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. In Baden-Württemberg erfolgt die Bilanzierung über Ökopunkte nach der ÖKVO, ergänzt durch das Naturschutzgesetz des Landes.
CEF-Maßnahmen sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für streng geschützte Arten nach § 44 BNatSchG. Sie stellen sicher, dass die ökologische Funktion einer betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätte durchgehend erhalten bleibt, etwa durch Ersatzhabitate für die Zauneidechse oder neue Fledermausquartiere. Im Landkreis Tuttlingen sind sie häufig bei Vorhaben in Wäldern, auf Trockenstandorten und an Gewässern erforderlich.
Ja. Eigentümer geeigneter Flächen können diese für Ökokontomaßnahmen zur Verfügung stellen. greeNature prüft die Eignung, entwickelt das Maßnahmenkonzept, stimmt es mit der Unteren Naturschutzbehörde ab und übernimmt Umsetzung und Dokumentation. So lassen sich Flächen naturschutzfachlich aufwerten und die entstehenden Ökopunkte verwerten.
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