Blühstreifen am Ackerrand vor einer Hofstelle
Baden-Württemberg · ÖKVO
Naturraum D58 · D57
Regierungsbezirk Tübingen

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Tübingen

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten für Eingriffe im Landkreis Tübingen. greeNature begleitet Ihre Kompensation nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) als Full-Service-Partner, von der Bedarfsanalyse über die Flächenzuordnung bis zur Anerkennung durch die Untere Naturschutzbehörde.

519
km² Kreisfläche
~234k
Einwohner (Zensus 2022)
15
Städte und Gemeinden
3
Naturräume D57/D58/D60
~31%
der Fläche Natura 2000
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Tübingen im Überblick

Der Landkreis Tübingen liegt im Zentrum Baden-Württembergs und ist zugleich Sitz des Regierungsbezirks Tübingen. Mit rund 519 km² ist er der flächenkleinste Landkreis des Landes, zählt aber wegen der Universitätsstadt Tübingen zu den dicht besiedelten und wirtschaftlich dynamischen Kreisen. Er umfasst 15 Städte und Gemeinden, darunter die drei Großen Kreisstädte Tübingen, Rottenburg am Neckar und Mössingen.

Landschaftlich gehört der Kreis zum südwestdeutschen Schichtstufenland und hat Anteil an drei BfN-Naturräumen. Der Westen um Rottenburg zählt zu den Neckar- und Tauber-Gäuplatten (D57) mit den fruchtbaren Muschelkalkböden der Oberen Gäue. Die bewaldeten Keuperhöhen von Schönbuch und Rammert sowie das Albvorland gehören zum Schwäbischen Keuper-Liasland (D58), der Albtrauf um Mössingen reicht in die Schwäbische Alb (D60).

Prägend sind das Neckartal als zentrale Achse, die von Ammer, Steinlach und Echaz durchflossenen Seitentäler sowie der markante Albtrauf mit dem Dreifürstenstein bei Mössingen. Der Naturpark Schönbuch, der erste Naturpark Baden-Württembergs, bildet ein großes zusammenhängendes Waldgebiet im Norden des Kreises.

Wirtschaftlich prägen die Universität und der Wissenschaftsstandort Tübingen mit Forschung, Medizin und Biotechnologie, ein starker Siedlungs- und Gewerbedruck im Neckartal, Rohstoffabbau in den Neckarauen sowie Verkehrs- und Energievorhaben den Kreis. Diese Eingriffe lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus, die in Baden-Württemberg über die Ökokonto-Verordnung in Ökopunkten bewertet werden.

Blühstreifen am Ackerrand vor einer Hofstelle

🗺️ Zugehörige Naturräume

D58
Schwäbisches Keuper-Liasland
Zum Naturraum D58 ›
D57
Neckar- und Tauberland, Gäuplatten
Zum Naturraum D57 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Tübingen (KS)Rottenburg am NeckarMössingenAmmerbuchBodelshausenDettenhausenDußlingenGomaringenHirrlingenKirchentellinsfurtKusterdingenNehrenNeustettenOfterdingen

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Naturpark Schönbuch, der erste Naturpark Baden-Württembergs, mit großflächigem FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet Schönbuch
  • FFH-Gebiet Spitzberg, Pfaffenberg, Kochartgraben, Neckar (7419-341) und Vogelschutzgebiet Kochartgraben und Ammertalhänge (7419-401)
  • Rund 31 Prozent der Kreisfläche liegen im Natura-2000-Netz aus FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten
  • Albtrauf der Schwäbischen Alb bei Mössingen mit dem Dreifürstenstein und wärmeliebenden Kalkmagerrasen
  • Streuobstgürtel und Trockenhänge am Spitzberg und an den Härten als artenreiche Kulturlandschaft
  • Neckar, Ammer, Steinlach und Echaz als prägende Fließgewässer mit Renaturierungspotenzial
  • Obere Gäue mit ackerbaulich genutzten Muschelkalkplatten und offenen Feldfluren

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und entwickelt Ausgleichsflächen auch im Raum Tübingen. Wir arbeiten konsequent mit der Bewertungssystematik der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO), kennen die naturräumlichen Unterschiede zwischen den Gäuplatten, dem Schönbuch und dem Albtrauf und ordnen Ökopunkte aus anerkannten Ökokonten passgenau dem jeweiligen Eingriff zu. Maßnahmen stimmen wir mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Tübingen ab und übernehmen den gesamten Kompensationsprozess von der Bedarfsanalyse bis zum Monitoring.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Tübingen

🍎

Streuobstwiesen und Magerrasen

Erhalt und Neuanlage der ausgedehnten Streuobstbestände am Spitzberg, an den Härten und am Albtrauf sowie Pflege von Kalkmagerrasen durch extensive Beweidung und Entbuschung. Lebensraum für höhlenbrütende Vögel, Wildbienen und wärmeliebende Insekten.

🌳

Waldränder und Trockenbiotope im Schönbuch

Aufwertung strukturreicher Waldränder, Lichtungen und Trockenstandorte in Schönbuch und Rammert, Förderung von stufigen Übergängen zwischen Wald und Offenland als Habitat für Reptilien, Fledermäuse und Insekten.

🌊

Gewässerrenaturierung

Revitalisierung von Neckar, Ammer, Steinlach und Echaz mit Uferabflachungen, Totholz und Anbindung von Altgewässern, Verbesserung der Durchgängigkeit und Schaffung von Habitaten für Eisvogel und Fische.

💧

Feucht- und Auenwiesen im Neckartal

Extensivierung und Vernässung von Talwiesen im Neckartal und in den Seitentälern, Anlage von Kleingewässern und Röhrichten zur Förderung von Amphibien, Libellen und feuchtegebundenen Vogelarten.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) und Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzhabitate für die Zauneidechse, Quartiere für Fledermäuse und Laichgewässer für Amphibien.

🌿

Biotopverbund in den Oberen Gäuen

Anlage von Hecken, Feldrainen, Blühflächen und Ackerrandstreifen auf den ausgeräumten Muschelkalkplatten, Trittsteinbiotope für Feldvögel und Feldhamsterbegleitarten in der offenen Agrarlandschaft.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Neckartal zwischen Schönbuch, Oberen Gäuen und Albtrauf

🦇

Fledermäuse in Schönbuch und Rammert

Die alt- und totholzreichen Wälder von Schönbuch und Rammert bieten bedeutende Quartiere für waldgebundene Fledermausarten wie Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr. Der Erhalt von Höhlenbäumen und die Sicherung von Wochenstuben sind typische CEF-Maßnahmen.

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🦎

Zauneidechse an Trockenstandorten

Streuobsthänge, Magerrasen, Bahndämme und Böschungen am Spitzberg und im Albvorland sind Kernhabitate der Zauneidechse. Bei Eingriffen sind vorgezogene Umsiedlungen und die Anlage von Ersatzhabitaten mit Steinriegeln und Totholz gängige Praxis.

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🐦

Feldlerche in den Oberen Gäuen

Die offenen Ackerfluren der Muschelkalkplatten um Rottenburg und in den Oberen Gäuen sind Lebensraum der Feldlerche und weiterer Feldvögel. Lerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstrukturen zählen zu den passenden Aufwertungsmaßnahmen.

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🐟

Eisvogel an Neckar und Ammer

Naturnahe Uferabschnitte an Neckar, Ammer, Steinlach und Echaz bieten dem Eisvogel Brutplätze in Steilwänden. Renaturierungen mit Uferabbrüchen und strukturreichen Gewässerrändern schaffen neue Habitate.

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🐸

Amphibien in Auen und Abbaustellen

Kleingewässer im Neckartal, Baggerseen und Abbaustellen beherbergen Arten wie Kammmolch und Gelbbauchunke. Temporäre Kleingewässer, Laichtümpel und vernetzte Feuchtbiotope sind zentrale Elemente der Ausgleichsplanung.

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🌰

Haselmaus an Waldrändern und Hecken

Die strukturreichen Waldränder, Hecken und verbuschten Säume in Schönbuch, Rammert und am Albtrauf bieten der Haselmaus Lebensraum. Der Erhalt durchgängiger Gehölzstrukturen und beerentragender Sträucher ist für die Art entscheidend.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏘️

Siedlungs- und Gewerbeentwicklung

Der starke Wohnungsdruck in der Universitätsstadt Tübingen, neue Wohn- und Gewerbegebiete sowie der Ausbau des Wissenschaftsstandorts führen zu Flächenversiegelung. Grundstückseigentümer können geeignete Flächen als Ausgleichsflächen einbringen, greeNature übernimmt Planung, Umsetzung und Monitoring.

🚆

Verkehr und Infrastruktur

Vorhaben wie die Regionalstadtbahn Neckar-Alb, der Ausbau von Bundesstraßen wie der B27 und B28 sowie Rad- und Straßenprojekte erzeugen Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG.

⛏️

Kies- und Rohstoffabbau im Neckartal

Der Abbau von Sand und Kies in den Neckarauen, etwa bei Kirchentellinsfurt, gehört zu den flächenwirksamen Vorhaben der Region. Erweiterungen und Rekultivierungen lösen regelmäßig Kompensationsbedarf aus, für den greeNature passende Ökokonto-Maßnahmen entwickelt.

⚡

Erneuerbare Energien

Windenergievorhaben in den Wäldern von Schönbuch und Rammert sowie Freiflächen-Photovoltaik auf den Gäuplatten erfordern naturschutzrechtliche Kompensation und artenschutzrechtliche Prüfungen nach § 44 BNatSchG, insbesondere FCS-Maßnahmen für windkraftsensible Arten.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Tübingen

Der Kreis hat Anteil an drei BfN-Naturräumen. Der Westen um Rottenburg gehört zu den Neckar- und Tauber-Gäuplatten (D57) mit den Muschelkalkböden der Oberen Gäue. Schönbuch, Rammert und das Albvorland zählen zum Schwäbischen Keuper-Liasland (D58), der Albtrauf bei Mössingen reicht in die Schwäbische Alb (D60). Die genaue Naturraumzuordnung des Eingriffs ist für die Bewertung der Kompensation maßgeblich, greeNature ermittelt sie für Ihr Vorhaben.
In Baden-Württemberg richtet sich die Bewertung nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO). Aufwertungen von Natur und Landschaft werden dabei in Ökopunkten ausgedrückt und in einem behördlich anerkannten Ökokonto geführt. Sie dienen dem Ausgleich von Eingriffen nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Flächenzuordnung und die Abstimmung mit der Behörde.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist das Landratsamt Tübingen, Untere Naturschutzbehörde, Wilhelm-Keil-Straße 50, 72072 Tübingen. Die Behörde begleitet Eingriffsvorhaben, Ökokonten und artenschutzrechtliche Fragen im Kreisgebiet. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie.
In den Gäuen stehen Hecken, Blühflächen und der Biotopverbund in der Agrarlandschaft im Vordergrund. In Schönbuch und Rammert sind strukturreiche Waldränder und Trockenbiotope verbreitet, am Albtrauf und Spitzberg die Pflege von Streuobstwiesen und Magerrasen. Im Neckartal kommen Gewässerrenaturierung an Neckar, Ammer, Steinlach und Echaz sowie die Extensivierung von Feuchtwiesen hinzu.
Bei Betroffenheit streng geschützter Arten sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) erforderlich, damit die ökologische Funktion durchgehend erhalten bleibt. Reichen diese nicht aus, kommen Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) in Betracht. Liegen Vorhaben nahe an FFH-Gebieten, etwa im Schönbuch oder am Spitzberg, ist zusätzlich eine Verträglichkeitsprüfung nötig. greeNature bindet den Artenschutz von Anfang an in die Planung ein.
Ja. Besonders geeignet sind Ackerflächen der Oberen Gäue, Talwiesen im Neckartal und Steillagen mit Potenzial für Streuobst oder Magerrasen am Albtrauf. Sie bleiben Eigentümer der Fläche und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring der Maßnahmen.
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