
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Sigmaringen
Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten für Vorhaben zwischen Schwäbischer Alb und Oberschwaben. greeNature solutions begleitet Kompensation nach der baden-württembergischen Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) im Landkreis Sigmaringen als Full-Service-Partner, bundesweit erfahren und mit dem Landesrecht vertraut.
Der Landkreis Sigmaringen im Überblick
Der Landkreis Sigmaringen liegt im Süden Baden-Württembergs und gehört zum Regierungsbezirk Tübingen. Er erstreckt sich vom Südrand der Schwäbischen Alb über das Obere Donautal bis in die Hügellandschaften Oberschwabens. Kreisstadt ist Sigmaringen, weitere größere Städte sind Bad Saulgau, Pfullendorf, Mengen und Meßkirch.
Landschaftlich treffen im Kreisgebiet zwei sehr unterschiedliche Naturräume aufeinander. Der Norden gehört zur Schwäbischen Alb (Naturraum D60) mit verkarsteten Kalkhochflächen, Trockentälern, Wacholderheiden und dem markanten Donaudurchbruchstal. Der Süden liegt im Voralpinen Moor- und Hügelland (Naturraum D66), einer eiszeitlich geprägten Moränenlandschaft mit Feuchtgebieten, Weihern und Riedflächen.
Ökologisch bedeutsam sind das FFH-Gebiet Oberes Donautal zwischen Beuron und Sigmaringen (DE-7920-342) mit seinen Kalkfelsen, Hangwäldern und naturnahen Flussabschnitten sowie das Pfrunger-Burgweiler Ried, eines der größten Moorgebiete Südwestdeutschlands. Weite Teile des nördlichen Landkreises liegen im Naturpark Obere Donau, insgesamt weist der Kreis 24 Naturschutzgebiete aus.
Der Landkreis ist überwiegend ländlich geprägt, mit Land- und Forstwirtschaft, mittelständischem Gewerbe und Tourismus. Kompensationsbedarf nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG entsteht vor allem durch Verkehrs- und Infrastrukturvorhaben, Siedlungs- und Gewerbeentwicklung, Anlagen der erneuerbaren Energien sowie Rohstoffgewinnung. Bewertung und Ausgleich richten sich in Baden-Württemberg nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) in Ökopunkten.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D64 ›
Zum Naturraum D60 ›
Zum Naturraum D66 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- FFH-Gebiet Oberes Donautal zwischen Beuron und Sigmaringen (DE-7920-342)
- Naturpark Obere Donau, prägt weite Teile des nördlichen Kreisgebiets
- Pfrunger-Burgweiler Ried, eines der größten Moorgebiete Südwestdeutschlands
- Donaudurchbruchstal mit Kalkfelsen, Hangwäldern und Trockenrasen
- Wacholderheiden und Kalkmagerrasen der Schwäbischen Alb
- Donauried und Ablachtal, feuchte Niederungslebensräume
- 24 Naturschutzgebiete im Landkreis
✅ greeNature vor Ort
greeNature solutions ist bundesweit tätig und mit dem Kompensationsrecht Baden-Württembergs vertraut. Wir arbeiten mit der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) und der Bewertung in Ökopunkten, kennen die Anforderungen der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Sigmaringen und stimmen Maßnahmen für Alb, Donautal und Oberschwaben fachlich fundiert ab.
Typische Maßnahmen im Landkreis Sigmaringen
Wacholderheiden & Magerrasen
Pflege und Wiederherstellung von Kalkmagerrasen und Wacholderheiden auf der Schwäbischen Alb durch Entbuschung und extensive Beweidung, Lebensraum für wärmeliebende Insekten, Orchideen und Reptilien.
Fließgewässer-Renaturierung
Rückbau von Uferverbau und Anlage naturnaher Strukturen an Donau, Ablach und Andelsbach, Förderung von Kiesbänken, Steilufern und Auenlebensräumen für Fische, Eisvogel und Wasseramsel.
Moor- & Riedrenaturierung
Wiedervernässung entwässerter Moor- und Riedflächen im Umfeld des Pfrunger-Burgweiler Rieds, Bindung von Kohlenstoff und Aufwertung von Lebensräumen für Amphibien, Libellen und Wiesenbrüter.
Streuobstwiesen
Anlage und Reaktivierung von Streuobstbeständen an den Hang- und Ortsrandlagen von Alb und Oberschwaben, Lebensraum für höhlenbrütende Vögel, Fledermäuse und seltene Wildbienenarten.
Grünland & Biotopverbund
Extensivierung von Grünland im Donauried sowie Anlage von Hecken und Feldgehölzen als Trittsteinbiotope, Vernetzung isolierter Lebensräume in der Agrarlandschaft.
Artenschutz CEF/FCS
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) und Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) nach § 44 BNatSchG, etwa Zauneidechsen-Habitate, Fledermausquartiere und Amphibiengewässer, passgenau nach ÖKVO dokumentiert.
Geschützte Arten im Obere Donau und Oberschwaben
Eisvogel & Wasseramsel
Die naturnahen Abschnitte der Oberen Donau und ihrer Zuflüsse bieten Brut- und Nahrungshabitate. CEF-Maßnahmen: Anlage von Steilwänden und Kiesbänken, Erhalt strukturreicher Uferbereiche.
Mehr zur Art ›Fledermäuse im Donautal
Höhlen, Felsspalten und alte Hangwälder des Oberen Donautals sind bedeutende Quartiere, unter anderem für Mausohr und Hufeisennasen. Maßnahmen: Quartiersicherung, Erhalt von Jagdhabitaten und Streuobst.
Mehr zur Art ›Kammmolch & Amphibien
In den Weihern, Rieden und Feuchtgebieten Oberschwabens kommen Kammmolch, Laubfrosch und weitere Amphibien vor. Typische Maßnahmen sind Neuanlage und Vernetzung von Laichgewässern.
Mehr zur Art ›Zauneidechse
Kalkmagerrasen, Böschungen und Bahndämme sind wichtige Lebensräume. Bei Eingriffen ist die Zauneidechse eine häufige Zielart für CEF-Maßnahmen wie Ersatzhabitate mit Sonn- und Versteckstrukturen.
Mehr zur Art ›Wiesenbrüter im Donauried
Feuchte Niederungen des Donaurieds bieten Lebensraum für Wiesenbrüter wie den Kiebitz. Extensivierung von Grünland und angepasste Mahdregime sichern Brut- und Aufzuchterfolg.
Mehr zur Art ›Uhu & Wanderfalke
Die Kalkfelsen des Donaudurchbruchs sind traditionelle Brutplätze von Uhu und Wanderfalke. Schutz erfolgt über Besucherlenkung, Kletterregelungen und den Erhalt ungestörter Felspartien.
Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Infrastruktur & Verkehr
Aus- und Umbau von Bundes- und Landesstraßen (etwa B32, B311, B313), Ortsumfahrungen und Maßnahmen an der Donautalbahn lösen Ausgleichs- und Ersatzverpflichtungen nach §§ 13 bis 15 BNatSchG aus.
Siedlung & Gewerbe
Neue Wohn- und Gewerbegebiete in Sigmaringen, Bad Saulgau, Pfullendorf und Mengen erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich. Flächen können über Ökokonten nach ÖKVO bereitgestellt werden.
Energie & Erneuerbare
Windenergievorhaben auf den Höhenlagen der Alb und des Heubergs sowie Photovoltaik-Freiflächenanlagen erzeugen Kompensationsbedarf und können artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen erfordern.
Rohstoffgewinnung
Kies- und Kalksteingewinnung im Donautal und in den Schotterflächen Oberschwabens ist mit Eingriffen verbunden, für die Renaturierung, Rekultivierung und Ökopunkte-Ausgleich vorzusehen sind.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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