
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis
Der Schwarzwald-Baar-Kreis reicht vom Hochschwarzwald bis auf die moorreiche Baar, wo mit Donau und Neckar zwei bedeutende Flüsse entspringen. greeNature plant, sichert und setzt hier Kompensationsmaßnahmen nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) um und begleitet Vorhabenträger von der Eingriffsbilanz bis zur dauerhaften Pflege der Ausgleichsflächen.
Der Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis im Überblick
Der Schwarzwald-Baar-Kreis liegt im Südosten des Regierungsbezirks Freiburg und trägt seine beiden prägenden Landschaften bereits im Namen. Im Westen erheben sich die bewaldeten Höhen des Schwarzwalds (Naturraum D54), im Osten schließt die offene, moorreiche Hochmulde der Baar (Naturraum D57) an, die zwischen Schwarzwald und Schwäbischer Alb vermittelt. Auf der Baar entspringen mit Donau und Neckar zwei bedeutende Flüsse.
Für Eingriffe in Natur und Landschaft gelten die §§ 13 bis 15 BNatSchG. In Baden-Württemberg erfolgt die Bewertung nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) in Ökopunkten. Ausgleichsmaßnahmen lassen sich einem Vorhaben direkt zuordnen oder vorab über ein anerkanntes Ökokonto anlegen und später verrechnen.
greeNature entwickelt für Bauherren, Kommunen und Betriebe passende Ausgleichs- und Ökokontoflächen im Landkreis. Wir stimmen die Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis ab und übernehmen auf Wunsch die vollständige Umsetzung einschließlich Monitoring und langfristiger Unterhaltung.

🗺️ Zugehörige Naturräume
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📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Namensgebend sind die beiden Großlandschaften: der Schwarzwald im Westen (Naturraum D54) und die Baar-Hochmulde im Osten (Naturraum D57), die zur Schwäbischen Alb überleitet.
- Auf der Baar liegen die Quellgebiete von Donau (Brigach und Breg bei Donaueschingen) und Neckar (Schwenninger Moos), was moortypische Lebensräume begünstigt.
- Die Wutachschlucht zählt zu den bekanntesten Schluchten Deutschlands und ist als Naturschutzgebiet gesichert.
- 26 Naturschutzgebiete mit rund 2.084 Hektar, das entspricht etwa zwei Prozent der Kreisfläche, dazu FFH- und Vogelschutzgebiete im Netz Natura 2000.
- Hoch- und Niedermoore der Baar besitzen hohe Bedeutung für Klimaschutz und Wiedervernässung.
- Auerhuhn und weitere lichtbedürftige Arten der Schwarzwaldhöhen sind auf strukturreiche, aufgelichtete Wälder angewiesen.
- Die bewaldeten Höhenlagen sind teils als Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen, entsprechende Anlagen lösen Kompensationsbedarf aus.
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und betreut Kompensationsvorhaben im Schwarzwald-Baar-Kreis mit Ausgleichs- und Ökokontoflächen, die zum jeweiligen Naturraum passen. Wir berücksichtigen die Vorgaben der Ökokonto-Verordnung, stimmen die Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis ab und übernehmen auf Wunsch Planung, Umsetzung, Monitoring und dauerhafte Pflege.
Typische Maßnahmen im Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis
Naturnaher Waldumbau
Umbau strukturarmer Nadelforste zu standortgerechten Mischwäldern sowie Aufbau von Alt- und Totholzstrukturen in den Wäldern des Schwarzwalds.
Moore wiedervernässen
Renaturierung von Hoch- und Niedermooren der Baar, etwa im Umfeld des Schwenninger Mooses, zur Sicherung von Kohlenstoffspeichern und moortypischen Arten.
Quellen und Fließgewässer renaturieren
Naturnahe Entwicklung von Brigach, Breg und Wutach sowie der Oberläufe von Donau und Neckar, verbunden mit Gewässerrandstreifen und Auenentwicklung.
Bergwiesen und Grünland extensivieren
Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiche Berg- und Magerwiesen mit angepasster Mahd und ohne Düngung.
Kleingewässer anlegen
Neuanlage von Laichgewässern und Tümpeln für Amphibien und Libellen in der moorreichen Baar und an geeigneten Waldrandstandorten.
Licht- und Strukturwald fördern
Auflichtung und Offenhaltung von Waldbeständen für lichtbedürftige Arten der Höhenlagen, etwa das Auerhuhn.
Geschützte Arten im Schwarzwald und Baar-Hochmulde
Schwarzstorch
Brütet in störungsarmen, altholzreichen Wäldern und jagt an Bächen und Quellläufen. Der scheue Großvogel reagiert empfindlich auf Störungen im Brutumfeld.
Mehr zur Art ›Wildkatze
Die Europäische Wildkatze hat den Schwarzwald wiederbesiedelt. Sie benötigt störungsarme, totholzreiche Wälder und durchgängige Biotopverbünde.
Mehr zur Art ›Haselmaus
Lebt in strukturreichen Waldrändern, Hecken und Gebüschen. Als streng geschützte Art nach § 44 BNatSchG erfordert sie besondere Rücksicht bei Gehölzrodungen.
Mehr zur Art ›Fledermäuse
Mehrere Arten nutzen Wälder, Gewässer und Gebäude als Jagd- und Quartierräume. Bei Eingriffen sind häufig Ersatzquartiere und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) nötig.
Mehr zur Art ›Zauneidechse
Besiedelt sonnige Böschungen, Bahndämme und Waldränder. Bei Eingriffen sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) und Umsiedlungen erforderlich.
Mehr zur Art ›Kammmolch
Nutzt fischfreie Klein- und Moorgewässer der Baar als Laichhabitat. Die nach Anhang IV FFH-Richtlinie geschützte Art profitiert von neu angelegten Stillgewässern.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Windenergie in den Schwarzwaldhöhen
Ausbau und Repowering von Windparks in den bewaldeten Höhenlagen lösen Ausgleichsbedarf für Wald, Boden und Landschaftsbild aus.
Bundesstraßen und Ortsumfahrungen
Ausbau und Verlegung von Bundesstraßen wie B 27, B 33 und B 523 erfordern Kompensation für Versiegelung und Lebensraumverlust.
Wohn- und Gewerbeflächen
Neue Bau- und Gewerbegebiete in Villingen-Schwenningen, Donaueschingen und weiteren Städten ziehen ausgleichspflichtige Eingriffe nach sich.
Rohstoffgewinnung
Kiesabbau und Steinbrüche auf der Baar und am Schwarzwaldrand erfordern Rekultivierung und ökologischen Ausgleich.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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