
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Schwäbisch Hall
Behördlich anerkannte Ökopunkte und Ausgleichsflächen für Ihr Vorhaben im Landkreis Schwäbisch Hall. greeNature solutions übernimmt die naturschutzrechtliche Kompensation nach der baden-württembergischen Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) als Full-Service, von der Flächensuche bis zur Behördenabstimmung.
Der Landkreis Schwäbisch Hall im Überblick
Der Landkreis Schwäbisch Hall liegt im Nordosten Baden-Württembergs und gehört zur Region Heilbronn-Franken im Regierungsbezirk Stuttgart. Mit rund 1.484 km² zählt er zu den flächengrößten Landkreisen des Landes und reicht von der offenen Hohenloher Ebene im Norden bis in die bewaldeten Höhen des Schwäbisch-Fränkischer Waldes im Süden.
Geologisch prägen Muschelkalk und Keuper das Kreisgebiet. Die fruchtbaren Gäuflächen der Hohenloher und Haller Ebene gehen nach Süden in die Keuperstufen der Waldberge über. Rund 47 Prozent der Fläche werden landwirtschaftlich genutzt, etwa 39 Prozent sind bewaldet, was dem Landkreis eine hohe Struktur- und Lebensraumvielfalt gibt.
Ökologisch bedeutsam sind die naturnahen Flusstäler von Kocher, Jagst und Bühler. Der Flusslauf der Jagst ist Teil des über fünf Landkreise reichenden europäischen Vogelschutzgebiets, hinzu kommen FFH-Gebiete entlang der Täler und 18 Naturschutzgebiete. Der Schwäbisch-Fränkischer Wald beherbergt große zusammenhängende Waldbestände mit dokumentiertem Wildkatzenvorkommen.
Wirtschaftlich prägen Landwirtschaft, mittelständische Industrie in Crailsheim, Ilshofen und Wolpertshausen sowie die Windenergie in den Waldhöhen das Kreisgebiet. Ausbau der Autobahn A6, Gewerbegebiete und Photovoltaik-Freiflächen erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und der ÖKVO.

🗺️ Zugehörige Naturräume
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📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Europäisches Vogelschutzgebiet Jagst mit Seitentälern, das sich über fünf Landkreise erstreckt
- FFH-Gebiete entlang von Kocher, Jagst und Bühler mit naturnahen Flusstälern und Auwaldresten
- Naturschutzgebiet Unteres Bühlertal (rund 306 ha)
- Naturschutzgebiet Kochertal zwischen Westheim und Steinbach (rund 221 ha)
- Naturschutzgebiet Jagsttal mit Seitentälern zwischen Crailsheim und Kirchberg (rund 493 ha)
- Schwäbisch-Fränkischer Wald mit ausgedehnten Wäldern und Wildkatzenvorkommen
- Muschelkalk-Wacholderheiden, Magerrasen und Streuobstgürtel der Hohenloher Ebene
✅ greeNature vor Ort
greeNature solutions ist bundesweit tätig und übernimmt die Kompensation im Landkreis Schwäbisch Hall als Full-Service. Wir arbeiten sicher mit der baden-württembergischen Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) und dem Ökopunktesystem und stimmen alle Schritte mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Schwäbisch Hall ab, von der Flächensicherung über die Maßnahmenplanung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring.
Typische Maßnahmen im Landkreis Schwäbisch Hall
Fließgewässerrenaturierung
Entwicklung von Gewässerrandstreifen und Ufergehölzen an Kocher, Jagst und Bühler, Anbindung von Altarmen und Förderung eigendynamischer Laufentwicklung. Solche Maßnahmen werden nach ÖKVO in Ökopunkten bilanziert.
Naturnaher Waldumbau
Überführung strukturarmer Nadelforste in standortgerechte Laubmischwälder im Schwäbisch-Fränkischer Wald, Aufbau von Alt- und Totholzstrukturen und Habitatbaumgruppen als Lebensraum für Specht, Fledermäuse und Schwarzstorch.
Streuobstwiesen
Anlage und Reaktivierung traditioneller Streuobstbestände auf den Keuper- und Muschelkalkhängen der Hohenloher Ebene, Lebensraum für Steinkauz, Wendehals und zahlreiche Wildbienenarten.
Grünland und Magerrasen
Extensivierung intensiv genutzter Wiesen sowie Pflege von Wacholderheiden und Kalkmagerrasen auf den Muschelkalkhängen der Flusstäler, artenreiche Wiesengesellschaften mit hoher Insektenvielfalt.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für Zauneidechse an Bahndämmen und Trockenhängen, Haselmaus-Habitate in Hecken und Waldrändern, Fledermausquartiere und Wildkatzen-Korridore, abgestimmt nach § 44 BNatSchG.
Hecken und Biotopverbund
Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Ackerrandstreifen in der ausgeräumten Agrarlandschaft der Hohenloher Ebene, Trittsteinbiotope und Vernetzung von Lebensräumen für Feldvögel und Niederwild.
Geschützte Arten im Hohenloher Ebene und Schwäbisch-Fränkischer Wald
Eisvogel
Die naturnahen Steilufer von Kocher, Jagst und Bühler bieten dem Eisvogel Brutplätze. Typische CEF-Maßnahmen sind die Modellierung von Steilwänden und die Sicherung ungestörter Uferabschnitte.
Mehr zur Art ›Wildkatze
Der Schwäbisch-Fränkischer Wald gehört zu den Wiederbesiedlungsräumen der Europäischen Wildkatze. Waldrandstrukturen, Alt- und Totholz sowie unzerschnittene Korridore sind für sie und ihren Biotopverbund entscheidend.
Mehr zur Art ›Fledermäuse
Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr und Waldfledermäuse nutzen die alten Laubwälder und Streuobstbestände als Quartier und Jagdgebiet. Quartierverluste erfordern häufig CEF-Maßnahmen bei Wind- und Bauvorhaben.
Mehr zur Art ›Haselmaus
In artenreichen Hecken, Waldrändern und Gebüschen des Kreisgebiets lebt die streng geschützte Haselmaus. Bei Eingriffen in Gehölzstrukturen sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG typisch.
Mehr zur Art ›Feldvögel der Hohenloher Ebene
Die offenen Ackerlandschaften sind Lebensraum für Feldlerche und Kiebitz. Extensivierte Ackerrandstreifen, Brachen und Lerchenfenster sind bewährte Maßnahmen zur Sicherung dieser rückläufigen Arten.
Mehr zur Art ›Amphibien in Waldgewässern
Kammmolch, Gelbbauchunke und weitere Amphibien besiedeln Tümpel und Kleingewässer der Waldberge. Neuanlage besonnter Laichgewässer ist eine wirksame Kompensationsmaßnahme.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Windenergie im Wald
Die Höhen des Schwäbisch-Fränkischer Waldes sind Vorranggebiete der Windenergie, etwa der Windpark Gaildorf mit dem Naturstromspeicher. Windvorhaben lösen Kompensation nach ÖKVO sowie artenschutzrechtliche Prüfungen und FCS-Maßnahmen für Fledermäuse und Schwarzstorch aus.
Verkehr und Infrastruktur
Der Ausbau der Autobahn A6 (Heilbronn, Nürnberg) durch das Kreisgebiet sowie Ortsumgehungen und Brückenbauwerke an Bundesstraßen erzeugen erheblichen Ausgleichs- und Ersatzbedarf.
Gewerbe und Industrie
Gewerbe- und Industriegebiete im Umfeld von Crailsheim, Ilshofen und Wolpertshausen sowie entlang der A6 führen bei Neuausweisung und Erweiterung regelmäßig zu Kompensationspflichten nach der Eingriffsregelung.
Photovoltaik und Siedlung
Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf der Hohenloher Ebene sowie neue Wohn- und Gewerbegebiete erfordern naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen. Landwirte können geeignete Flächen als Ökokonto einbringen.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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