Junger Obsthochstamm mit Stützpfahl am Rand eines Getreidefeldes
Baden-Württemberg · ÖKVO
Naturraum D57 · D58 · D59
Regierungsbezirk Stuttgart

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Schwäbisch Hall

Behördlich anerkannte Ökopunkte und Ausgleichsflächen für Ihr Vorhaben im Landkreis Schwäbisch Hall. greeNature solutions übernimmt die naturschutzrechtliche Kompensation nach der baden-württembergischen Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) als Full-Service, von der Flächensuche bis zur Behördenabstimmung.

1.484
km² Kreisfläche
~201k
Einwohner (2024)
30
Gemeinden (9 Städte)
3
Naturräume D57/D58/D59
18
Naturschutzgebiete
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Schwäbisch Hall im Überblick

Der Landkreis Schwäbisch Hall liegt im Nordosten Baden-Württembergs und gehört zur Region Heilbronn-Franken im Regierungsbezirk Stuttgart. Mit rund 1.484 km² zählt er zu den flächengrößten Landkreisen des Landes und reicht von der offenen Hohenloher Ebene im Norden bis in die bewaldeten Höhen des Schwäbisch-Fränkischer Waldes im Süden.

Geologisch prägen Muschelkalk und Keuper das Kreisgebiet. Die fruchtbaren Gäuflächen der Hohenloher und Haller Ebene gehen nach Süden in die Keuperstufen der Waldberge über. Rund 47 Prozent der Fläche werden landwirtschaftlich genutzt, etwa 39 Prozent sind bewaldet, was dem Landkreis eine hohe Struktur- und Lebensraumvielfalt gibt.

Ökologisch bedeutsam sind die naturnahen Flusstäler von Kocher, Jagst und Bühler. Der Flusslauf der Jagst ist Teil des über fünf Landkreise reichenden europäischen Vogelschutzgebiets, hinzu kommen FFH-Gebiete entlang der Täler und 18 Naturschutzgebiete. Der Schwäbisch-Fränkischer Wald beherbergt große zusammenhängende Waldbestände mit dokumentiertem Wildkatzenvorkommen.

Wirtschaftlich prägen Landwirtschaft, mittelständische Industrie in Crailsheim, Ilshofen und Wolpertshausen sowie die Windenergie in den Waldhöhen das Kreisgebiet. Ausbau der Autobahn A6, Gewerbegebiete und Photovoltaik-Freiflächen erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und der ÖKVO.

Junger Obsthochstamm mit Stützpfahl am Rand eines Getreidefeldes

🗺️ Zugehörige Naturräume

D57
Neckar- und Tauberland, Gäuplatten
Zum Naturraum D57 ›
D58
Schwäbisches Keuper-Liasland
Zum Naturraum D58 ›
D59
Fränkisches Keuper-Liasland
Zum Naturraum D59 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Schwäbisch Hall (KS)CrailsheimGaildorfIlshofenKirchberg an der JagstGerabronnLangenburgSchrozbergVellbergSatteldorfWolpertshausenRot am SeeBlaufeldenUntermünkheim

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Europäisches Vogelschutzgebiet Jagst mit Seitentälern, das sich über fünf Landkreise erstreckt
  • FFH-Gebiete entlang von Kocher, Jagst und Bühler mit naturnahen Flusstälern und Auwaldresten
  • Naturschutzgebiet Unteres Bühlertal (rund 306 ha)
  • Naturschutzgebiet Kochertal zwischen Westheim und Steinbach (rund 221 ha)
  • Naturschutzgebiet Jagsttal mit Seitentälern zwischen Crailsheim und Kirchberg (rund 493 ha)
  • Schwäbisch-Fränkischer Wald mit ausgedehnten Wäldern und Wildkatzenvorkommen
  • Muschelkalk-Wacholderheiden, Magerrasen und Streuobstgürtel der Hohenloher Ebene

✅ greeNature vor Ort

greeNature solutions ist bundesweit tätig und übernimmt die Kompensation im Landkreis Schwäbisch Hall als Full-Service. Wir arbeiten sicher mit der baden-württembergischen Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) und dem Ökopunktesystem und stimmen alle Schritte mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Schwäbisch Hall ab, von der Flächensicherung über die Maßnahmenplanung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Schwäbisch Hall

💧

Fließgewässerrenaturierung

Entwicklung von Gewässerrandstreifen und Ufergehölzen an Kocher, Jagst und Bühler, Anbindung von Altarmen und Förderung eigendynamischer Laufentwicklung. Solche Maßnahmen werden nach ÖKVO in Ökopunkten bilanziert.

🌳

Naturnaher Waldumbau

Überführung strukturarmer Nadelforste in standortgerechte Laubmischwälder im Schwäbisch-Fränkischer Wald, Aufbau von Alt- und Totholzstrukturen und Habitatbaumgruppen als Lebensraum für Specht, Fledermäuse und Schwarzstorch.

🍎

Streuobstwiesen

Anlage und Reaktivierung traditioneller Streuobstbestände auf den Keuper- und Muschelkalkhängen der Hohenloher Ebene, Lebensraum für Steinkauz, Wendehals und zahlreiche Wildbienenarten.

🌿

Grünland und Magerrasen

Extensivierung intensiv genutzter Wiesen sowie Pflege von Wacholderheiden und Kalkmagerrasen auf den Muschelkalkhängen der Flusstäler, artenreiche Wiesengesellschaften mit hoher Insektenvielfalt.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für Zauneidechse an Bahndämmen und Trockenhängen, Haselmaus-Habitate in Hecken und Waldrändern, Fledermausquartiere und Wildkatzen-Korridore, abgestimmt nach § 44 BNatSchG.

🌾

Hecken und Biotopverbund

Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Ackerrandstreifen in der ausgeräumten Agrarlandschaft der Hohenloher Ebene, Trittsteinbiotope und Vernetzung von Lebensräumen für Feldvögel und Niederwild.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Hohenloher Ebene und Schwäbisch-Fränkischer Wald

🐦

Eisvogel

Die naturnahen Steilufer von Kocher, Jagst und Bühler bieten dem Eisvogel Brutplätze. Typische CEF-Maßnahmen sind die Modellierung von Steilwänden und die Sicherung ungestörter Uferabschnitte.

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🐾

Wildkatze

Der Schwäbisch-Fränkischer Wald gehört zu den Wiederbesiedlungsräumen der Europäischen Wildkatze. Waldrandstrukturen, Alt- und Totholz sowie unzerschnittene Korridore sind für sie und ihren Biotopverbund entscheidend.

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🦇

Fledermäuse

Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr und Waldfledermäuse nutzen die alten Laubwälder und Streuobstbestände als Quartier und Jagdgebiet. Quartierverluste erfordern häufig CEF-Maßnahmen bei Wind- und Bauvorhaben.

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🐭

Haselmaus

In artenreichen Hecken, Waldrändern und Gebüschen des Kreisgebiets lebt die streng geschützte Haselmaus. Bei Eingriffen in Gehölzstrukturen sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG typisch.

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🌾

Feldvögel der Hohenloher Ebene

Die offenen Ackerlandschaften sind Lebensraum für Feldlerche und Kiebitz. Extensivierte Ackerrandstreifen, Brachen und Lerchenfenster sind bewährte Maßnahmen zur Sicherung dieser rückläufigen Arten.

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🐸

Amphibien in Waldgewässern

Kammmolch, Gelbbauchunke und weitere Amphibien besiedeln Tümpel und Kleingewässer der Waldberge. Neuanlage besonnter Laichgewässer ist eine wirksame Kompensationsmaßnahme.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🌬️

Windenergie im Wald

Die Höhen des Schwäbisch-Fränkischer Waldes sind Vorranggebiete der Windenergie, etwa der Windpark Gaildorf mit dem Naturstromspeicher. Windvorhaben lösen Kompensation nach ÖKVO sowie artenschutzrechtliche Prüfungen und FCS-Maßnahmen für Fledermäuse und Schwarzstorch aus.

🛣️

Verkehr und Infrastruktur

Der Ausbau der Autobahn A6 (Heilbronn, Nürnberg) durch das Kreisgebiet sowie Ortsumgehungen und Brückenbauwerke an Bundesstraßen erzeugen erheblichen Ausgleichs- und Ersatzbedarf.

🏭

Gewerbe und Industrie

Gewerbe- und Industriegebiete im Umfeld von Crailsheim, Ilshofen und Wolpertshausen sowie entlang der A6 führen bei Neuausweisung und Erweiterung regelmäßig zu Kompensationspflichten nach der Eingriffsregelung.

☀️

Photovoltaik und Siedlung

Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf der Hohenloher Ebene sowie neue Wohn- und Gewerbegebiete erfordern naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen. Landwirte können geeignete Flächen als Ökokonto einbringen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Schwäbisch Hall

Der Landkreis erstreckt sich über drei naturräumliche Großlandschaften: die Hohenloher Ebene als Teil der Neckar- und Tauber-Gäuplatten (D57), den Schwäbisch-Fränkischer Wald im Schwäbischen Keuper-Liasland (D58) und den östlichen Rand zur Frankenhöhe im Fränkischen Keuper-Liasland (D59). Die genaue Naturraumzuordnung des Eingriffs ist für die Bewertung in Ökopunkten wichtig, greeNature ermittelt sie für Sie.
In Baden-Württemberg erfolgt die Bewertung nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) im Rahmen der Eingriffsregelung (§§ 13 bis 15 BNatSchG). Aufwertungen von Biotopen werden in Ökopunkten ausgedrückt und können über ein anerkanntes Ökokonto bevorratet und gehandelt werden. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Flächenzuordnung, Behördenabstimmung und Dokumentation.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist das Landratsamt Schwäbisch Hall, Bau- und Umweltamt, Münzstraße 1, 74523 Schwäbisch Hall. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie, von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme.
Häufig sind die Renaturierung von Gewässerrandstreifen an Kocher, Jagst und Bühler, naturnaher Waldumbau in den Waldbergen, Anlage und Pflege von Streuobstwiesen sowie Magerrasen auf Muschelkalkhängen. Hinzu kommen artenschutzrechtliche Maßnahmen für Zauneidechse, Haselmaus, Fledermäuse und Wildkatze.
Ja. Der Flusslauf der Jagst gehört zu einem europäischen Vogelschutzgebiet, das sich über fünf Landkreise erstreckt, und entlang der Täler von Kocher, Jagst und Bühler liegen FFH-Gebiete. Eingriffe im Umfeld können artenschutzrechtliche Prüfungen sowie CEF- oder FCS-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG auslösen. greeNature berät Sie zu den Natura-2000-rechtlichen Anforderungen.
Ja. Geeignet sind unter anderem gewässernahe Flächen an Kocher, Jagst und Bühler, Hanglagen mit Potenzial für Streuobst und Magerrasen sowie ausgeräumte Ackerflächen der Hohenloher Ebene. Über ein Ökokonto nach ÖKVO können dort erzeugte Ökopunkte bevorratet werden. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung, greeNature trägt die Kosten für Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
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