Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung
Baden-Württemberg · ÖKVO
Naturraum D57 · D54 · D58
Regierungsbezirk Freiburg

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Rottweil

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten für Eingriffe im Landkreis Rottweil. greeNature begleitet Ihre Kompensation nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) als Full-Service-Partner, von der Bedarfsanalyse über die Flächenzuordnung bis zur Anerkennung durch die Untere Naturschutzbehörde.

769
km² Kreisfläche
~140k
Einwohner
21
Städte und Gemeinden
2
Naturräume D54/D57
~7,8 %
Fläche FFH-Gebiete
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Rottweil im Überblick

Der Landkreis Rottweil liegt im Süden Baden-Württembergs und gehört zum Regierungsbezirk Freiburg sowie zur Region Schwarzwald-Baar-Heuberg. Verwaltungssitz ist die Große Kreisstadt Rottweil, die als älteste Stadt Baden-Württembergs gilt. Der Kreis umfasst 21 Städte und Gemeinden, darunter die Städte Schramberg, Oberndorf am Neckar, Sulz am Neckar, Dornhan und Schiltach.

Landschaftlich verbindet der Kreis zwei Naturräume. Der Westen mit Schramberg, Schiltach und Schenkenzell zählt zum Mittleren Schwarzwald (D54) mit bewaldeten Bergrücken und den Tälern von Kinzig und Schiltach. Der Osten um Rottweil, Oberndorf und Sulz gehört zu den Oberen Gäuen der Neckar- und Tauberland, Gäuplatten (D57), geprägt vom oberen Neckartal. Im Süden hat der Kreis zudem Anteil an der Hochmulde der Baar.

Ökologisch bedeutsam ist das FFH-Gebiet Neckartal zwischen Rottweil und Sulz mit Felsbildungen, Schutthalden, Höhlen, Wacholderheiden, Magerwiesen und naturnahen Auenlebensräumen. Hinzu kommen die Vogelschutzgebiete Schlichemtal und Brandhalde sowie Naturschutzgebiete wie Schlichemtal und Neckarburg. Die ausgedehnten Wälder des Schwarzwalds bilden großflächige, störungsarme Lebensräume.

Wirtschaftlich prägen den Kreis Maschinenbau, Feinwerk- und Präzisionstechnik, insbesondere im Raum Schramberg und Rottweil, sowie die Verkehrsachse der A81 und die Windenergienutzung auf den Schwarzwaldhöhen. Diese Vorhaben lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus, die in Baden-Württemberg über die Ökokonto-Verordnung in Ökopunkten bewertet werden.

Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung

🗺️ Zugehörige Naturräume

D57
Neckar- und Tauberland, Gäuplatten
Zum Naturraum D57 ›
D54
D58
Schwäbisches Keuper-Liasland
Zum Naturraum D58 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Rottweil (KS)SchrambergOberndorf am NeckarSulz am NeckarDornhanSchiltachDeißlingenDunningenZimmern ob RottweilBösingenVöhringenEpfendorfSchenkenzellWellendingen

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • FFH-Gebiet Neckartal zwischen Rottweil und Sulz (7717-341) mit Felsen, Wacholderheiden, Magerwiesen und Auenlebensräumen
  • Vogelschutzgebiet Schlichemtal (7717-401) und Vogelschutzgebiet Brandhalde (7617-401)
  • Naturschutzgebiet Schlichemtal und Naturschutzgebiet Neckarburg im oberen Neckartal
  • Oberer Neckar mit seinen Zuflüssen Schlichem und Eschach als landschaftsprägende Fließgewässer
  • Mittlerer Schwarzwald mit den Tälern von Kinzig und Schiltach und ausgedehnten, strukturreichen Wäldern
  • Wacholderheiden und Kalkmagerrasen an den Talhängen der Oberen Gäue

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und arbeitet in Baden-Württemberg konsequent mit der Bewertungssystematik der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO). Wir stimmen Maßnahmen mit dem Umweltschutzamt des Landkreises Rottweil als Unterer Naturschutzbehörde ab, kennen die naturräumlichen Unterschiede zwischen den Waldlandschaften des Mittleren Schwarzwalds und dem offenen Neckartal der Oberen Gäue und ordnen Ökopunkte aus anerkannten Ökokonten passgenau dem jeweiligen Eingriff zu. Von der Bedarfsanalyse über die Flächensicherung bis zur Pflege und Dokumentation übernehmen wir den gesamten Kompensationsprozess.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Rottweil

🐑

Wacholderheiden und Magerrasen

Pflege und Wiederherstellung von Wacholderheiden und Kalkmagerrasen an den Talhängen des Neckartals und der Oberen Gäue durch extensive Schafbeweidung und Entbuschung, Lebensraum für wärmeliebende Insekten, Zauneidechse und seltene Pflanzenarten.

🍎

Streuobstwiesen

Anlage und Reaktivierung traditioneller Streuobstbestände an Ortsrändern und Talhängen mit regionalen Obstsorten, Lebensraum für höhlenbrütende Vögel, Fledermäuse und Wildbienen.

🌊

Gewässerrenaturierung

Revitalisierung von Neckar, Schlichem, Eschach, Kinzig und Schiltach mit Uferabflachungen, Totholz und der Anbindung von Altgewässern, Verbesserung der Durchgängigkeit und Schaffung von Habitaten für Eisvogel und Fische.

🌲

Naturnahe Waldentwicklung

Umbau und Aufwertung der Schwarzwaldwälder hin zu strukturreichen, standortgerechten Beständen mit Alt- und Totholz, Lebensraum für Haselmaus, Fledermäuse und störungsempfindliche Waldarten.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) und Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzhabitate für die Zauneidechse, Fledermausquartiere und Laichgewässer für Amphibien.

🌿

Trockenmauern und Biotopverbund

Anlage von Trockenmauern, Lesesteinriegeln und Hecken an den Neckarhängen, Trittsteinbiotope für Reptilien, Kleinsäuger und Insekten zwischen den Felsen und Magerstandorten des oberen Neckartals.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Oberer Neckar zwischen Mittlerem Schwarzwald und Baar

🦎

Zauneidechse an Fels- und Magerstandorten

Wacholderheiden, Kalkmagerrasen, Felsköpfe und Bahndämme im Neckartal sind Kernhabitate der Zauneidechse. Bei Eingriffen sind vorgezogene Umsiedlungen und die Anlage von Ersatzhabitaten mit Steinriegeln und Totholz gängige Praxis.

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🦇

Fledermäuse in Höhlen und Wäldern

Die Höhlen und Felshänge des Neckartals sowie die strukturreichen Wälder des Schwarzwalds bieten Quartiere und Jagdgebiete für mehrere Fledermausarten. Quartiersschutz und der Erhalt von Höhlenbäumen sind typische CEF-Maßnahmen.

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🐱

Wildkatze im Mittleren Schwarzwald

Die ausgedehnten, störungsarmen Wälder des Mittleren Schwarzwalds gelten als Lebensraum der Europäischen Wildkatze. Waldrandgestaltung, Biotopverbund und die Vernetzung von Waldlebensräumen fördern die Art.

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🐟

Eisvogel an Neckar und Schlichem

Naturnahe Uferabschnitte an Neckar, Schlichem und Eschach bieten dem Eisvogel Brutplätze in Steilwänden. Renaturierungen mit Uferabbrüchen und strukturreichen Gewässerrändern schaffen neue Habitate.

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🦢

Schwarzstorch der Waldtäler

Der Schwarzstorch gilt als Charakterart ruhiger, gewässerreicher Waldgebiete, wie sie der Mittlere Schwarzwald bietet. Der Schutz störungsarmer Brutwälder und naturnaher Waldbäche zählt zu den relevanten Maßnahmen.

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🐸

Amphibien in Wäldern und Steinbrüchen

Waldtümpel, Steinbrüche und Abbaustellen beherbergen Pionierarten wie die Gelbbauchunke sowie weitere Amphibien. Temporäre Kleingewässer und wassergefüllte Fahrspuren sind zentrale Elemente der Ausgleichsplanung.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏭

Maschinenbau und Feinwerktechnik

Der Ausbau von Gewerbe- und Industrieflächen für Maschinenbau, Feinwerk- und Präzisionstechnik im Raum Schramberg, Rottweil und Oberndorf führt zu Flächenversiegelung und löst Ausgleichspflichten aus. greeNature entwickelt hierfür passende Ökokonto-Maßnahmen.

🛣️

Verkehr und Infrastruktur

Die A81 und Bundes- sowie Landesstraßen im Neckartal erzeugen bei Aus- und Neubau Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG, die in Ökopunkten nach der Ökokonto-Verordnung bewertet werden.

⚡

Windenergie im Schwarzwald

Windenergievorhaben auf den Höhen des Mittleren Schwarzwalds erfordern naturschutzrechtliche Kompensation sowie artenschutzrechtliche Prüfungen nach § 44 BNatSchG, insbesondere FCS-Maßnahmen für windkraftsensible Arten wie Fledermäuse und Greifvögel.

🏘️

Siedlungs- und Gewerbeentwicklung

Wohn- und Gewerbegebiete in den Kommunen des Kreises führen zu zusätzlicher Flächeninanspruchnahme. Grundstückseigentümer können geeignete Flächen als Ausgleichsflächen einbringen, greeNature übernimmt Planung, Umsetzung und Monitoring.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Rottweil

Der Kreis hat Anteil an zwei BfN-Naturräumen. Der Westen um Schramberg und Schiltach gehört zum Mittleren Schwarzwald (D54) mit bewaldeten Bergrücken und den Tälern von Kinzig und Schiltach. Der Osten um Rottweil, Oberndorf und Sulz zählt zu den Oberen Gäuen der Neckar- und Tauberland, Gäuplatten (D57) mit dem oberen Neckartal. Im Süden besteht Anteil an der Baar. Die genaue Naturraumzuordnung des Eingriffs ist für die Bewertung der Kompensation maßgeblich, greeNature ermittelt sie für Ihr Vorhaben.
In Baden-Württemberg richtet sich die Bewertung nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO). Aufwertungen von Natur und Landschaft werden dabei in Ökopunkten ausgedrückt und in einem behördlich anerkannten Ökokonto geführt. Sie dienen dem Ausgleich von Eingriffen nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Flächenzuordnung und die Abstimmung mit der Behörde.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist das Umweltschutzamt des Landratsamts Rottweil, Königstraße 36, 78628 Rottweil. Es betreut unter anderem den Naturschutz, die Landschaftsplanung und das Kompensationsverzeichnis des Kreises. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie.
In den Oberen Gäuen und im Neckartal sind Pflege von Wacholderheiden und Kalkmagerrasen, Streuobstwiesen sowie Trockenmauern verbreitet. In den Waldlandschaften des Schwarzwalds stehen naturnahe Waldentwicklung und Biotopverbund im Vordergrund. Entlang von Neckar, Schlichem und Kinzig bieten sich Gewässerrenaturierungen an, hinzu kommen Artenschutzmaßnahmen für Zauneidechse, Fledermäuse und Amphibien.
Bei Betroffenheit streng geschützter Arten sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) erforderlich, damit die ökologische Funktion durchgehend erhalten bleibt. Reichen diese nicht aus, kommen Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) in Betracht. Liegen Vorhaben nahe an FFH-Gebieten wie dem Neckartal zwischen Rottweil und Sulz, ist zusätzlich eine Verträglichkeitsprüfung nötig. greeNature bindet den Artenschutz von Anfang an in die Planung ein.
Ja. Besonders geeignet sind Talhänge mit Potenzial für Magerrasen und Streuobst, Grünland an Neckar und Schlichem sowie Waldflächen im Schwarzwald mit Aufwertungspotenzial. Sie bleiben Eigentümer der Fläche und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring der Maßnahmen.
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