Blühstreifen mit Mohn und Kornblumen am Ackerrand unter Gewitterhimmel
Baden-Württemberg · ÖKVO
Naturraum D57 · D53 · D55
Regierungsbezirk Karlsruhe

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Rhein-Neckar-Kreis

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten für Eingriffe im Rhein-Neckar-Kreis. greeNature begleitet Ihre Kompensation nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) als Full-Service-Partner, von der Bedarfsanalyse über die Flächenzuordnung bis zur Anerkennung durch die Untere Naturschutzbehörde.

1.062
km² Kreisfläche
~559k
Einwohner
54
Städte und Gemeinden
3
Naturräume D53/D55/D57
51
Naturschutzgebiete
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Rhein-Neckar-Kreis im Überblick

Der Rhein-Neckar-Kreis liegt im Nordwesten Baden-Württembergs und gehört zum Regierungsbezirk Karlsruhe. Mit rund 559.000 Einwohnern ist er der bevölkerungsreichste Landkreis des Landes. Das Landratsamt hat seinen Verwaltungssitz in der kreisfreien Stadt Heidelberg, die selbst nicht zum Kreisgebiet zählt, ebenso wenig wie die von Kreisgemeinden umschlossene Stadt Mannheim.

Landschaftlich vereint der Kreis vier prägende Naturräume. Im Westen die weite Oberrheinische Tiefebene (D53) mit Rheinauen, Sandböden und Binnendünen, im Osten der bewaldete Odenwald (Naturraum Odenwald, Spessart und Südrhön, D55), dazwischen die klimatisch begünstigte Bergstraße und im Süden das lössbedeckte Hügelland des Kraichgau als Teil der Neckar- und Tauberland, Gäuplatten (D57).

Ökologisch bedeutsam sind die Binnendünen und Sandrasen bei Sandhausen als bundesweit seltener Lebensraumtyp, die ausgedehnten Laubwälder des Odenwalds, die Streuobsthänge der Bergstraße sowie die Fließgewässer von Neckar und Elsenz mit ihren Auen. Der Kreis hat Anteil an mehreren FFH- und Vogelschutzgebieten des Natura-2000-Netzes und weist 51 Naturschutzgebiete aus.

Wirtschaftlich ist der Raum stark verdichtet. Die Metropolregion Rhein-Neckar, große Gewerbe- und Industriestandorte wie Walldorf und Wiesloch, der Rohstoffabbau in der Rheinebene und der dichte Verkehrskorridor mit den Autobahnen A5, A6 und A656 erzeugen regelmäßig erheblichen Kompensationsbedarf nach der Ökokonto-Verordnung.

Blühstreifen mit Mohn und Kornblumen am Ackerrand unter Gewitterhimmel

🗺️ Zugehörige Naturräume

D57
Neckar- und Tauberland, Gäuplatten
Zum Naturraum D57 ›
D53
Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland
Zum Naturraum D53 ›
D55
Odenwald, Spessart und Südrhön
Zum Naturraum D55 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Weinheim (KS)SinsheimLeimenSchwetzingenWieslochHockenheimWalldorfEberbachNeckargemündLadenburgSandhausenNußlochSchriesheimEppelheim

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Binnendünen und Sandrasen bei Sandhausen, bundesweit seltener FFH-Lebensraum mit wärmeliebenden Arten und Zauneidechse
  • Odenwald mit ausgedehnten Buchen- und Eichenwäldern, Lebensraum für Schwarzstorch, Haselmaus und Fledermäuse
  • Bergstraße als klimatisch begünstigter Weinbau- und Streuobststandort am westlichen Odenwaldrand
  • Kraichgau als lössbedecktes Hügelland mit Ackerbau, Hohlwegen und Streuobstwiesen
  • Neckartal und Elsenz als Fließgewässer mit Auenstrukturen, Lebensraum für Eisvogel und Amphibien
  • Rheinauen und Altarme im Westen des Kreises mit Feuchtlebensräumen für Amphibien und Kammmolch
  • Anteil an mehreren FFH- und Vogelschutzgebieten des Natura-2000-Netzes

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und arbeitet in Baden-Württemberg konsequent mit der Bewertungssystematik der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO). Wir stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Neckar-Kreises ab, kennen die naturräumlichen Unterschiede zwischen Rheinebene, Bergstraße, Kraichgau und Odenwald und ordnen Ökopunkte aus anerkannten Ökokonten passgenau dem jeweiligen Eingriff zu. Von der Bedarfsanalyse über die Flächenzuordnung bis zur Dokumentation übernehmen wir den gesamten Kompensationsprozess.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Rhein-Neckar-Kreis

🏜️

Sandrasen und Binnendünen

Pflege und Wiederherstellung offener Sandrasen und Binnendünen der Rheinebene durch Entbuschung, Mahd und Nährstoffentzug, Lebensraum für wärmeliebende Insekten, spezialisierte Pflanzenarten und die Zauneidechse.

🍎

Streuobstwiesen an der Bergstraße

Anlage und Reaktivierung traditioneller Streuobstbestände an Bergstraße und Kraichgaurändern, Lebensraum für höhlenbrütende Vögel, Fledermäuse und Wildbienen.

🌊

Gewässerrenaturierung

Revitalisierung von Neckar, Elsenz und kleineren Bächen mit Uferabflachungen, Totholz und Anbindung von Altarmen, Verbesserung der Durchgängigkeit und Schaffung von Habitaten für Eisvogel und Fische.

🌳

Waldumbau und Alt- und Totholz

Entwicklung strukturreicher Laubmischwälder im Odenwald, Erhalt von Alt- und Totholzinseln und Höhlenbäumen als Lebensraum für Haselmaus, Fledermäuse und den Schwarzstorch.

🌾

Extensivierung und Biotopverbund im Kraichgau

Anlage von Ackerrandstreifen, Hecken und extensivem Grünland in der ausgeräumten Lösslandschaft, Trittsteinbiotope für Feldlerche, Rebhuhn und Feldhase.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) und Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzhabitate für die Zauneidechse, Fledermausquartiere und Laichgewässer für Amphibien und den Kammmolch.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Kurpfalz zwischen Rheinebene, Bergstraße, Kraichgau und Odenwald

🦎

Zauneidechse

Die Zauneidechse besiedelt Sandrasen und Dünen der Rheinebene, Bahndämme, Weinbergsmauern und Böschungen. Sie ist eine häufige Zielart bei Infrastruktur- und Siedlungsvorhaben und erfordert regelmäßig vorgezogene CEF-Maßnahmen mit Ersatzhabitaten.

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🐸

Kammmolch

Der nach Anhang II der FFH-Richtlinie geschützte Kammmolch nutzt fischfreie Kleingewässer und Tümpel in Rheinauen, Kraichgau und Odenwaldrandlagen. Neu angelegte und vernetzte Laichgewässer sind eine typische Kompensationsmaßnahme.

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🕊️

Schwarzstorch

Der Schwarzstorch brütet störungsarm in den ausgedehnten Wäldern des Odenwalds und ist auf strukturreiche Bäche und Feuchtwiesen als Nahrungshabitat angewiesen. Vorhaben im Waldumfeld können FCS-Maßnahmen auslösen.

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🐭

Haselmaus

Die Haselmaus lebt in unterholzreichen Laubwäldern, Waldrändern und Hecken des Odenwalds und der Bergstraße. Bei Gehölzverlusten sind Vernetzungsstrukturen und der Erhalt strauchreicher Säume erforderlich.

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🐦

Eisvogel

Der Eisvogel besiedelt naturnahe Abschnitte von Neckar, Elsenz und ihren Zuflüssen und benötigt Steilwände für den Brutbau. Uferabbrüche und renaturierte Gewässerstrecken sind wirksame Kompensationsmaßnahmen.

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🌾

Feldlerche

Die Feldlerche brütet in der offenen Agrarlandschaft des Kraichgau, leidet aber unter der Intensivierung der Nutzung. Feldlerchenfenster, Ackerrandstreifen und extensives Grünland verbessern ihre Brutbedingungen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏢

Gewerbe und Industrie

Große Wirtschaftsstandorte wie Walldorf und Wiesloch, Betriebserweiterungen und neue Gewerbegebiete in der Metropolregion Rhein-Neckar erzeugen fortlaufend Kompensationsbedarf. greeNature stellt passende Ökopunkte aus anerkannten Ökokonten bereit und übernimmt die Behördenabstimmung.

🛤️

Verkehr und Infrastruktur

Der dichte Verkehrskorridor mit den Autobahnen A5, A6 und A656, Ortsumgehungen sowie der Ausbau von Bahn- und S-Bahn-Strecken im Raum Rhein-Neckar lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach §§ 13 bis 15 BNatSchG aus.

⛏️

Rohstoffabbau in der Rheinebene

Kies- und Sandabbau in der Oberrheinischen Tiefebene erfordert naturschutzrechtliche Kompensation. Rekultivierung und die Entwicklung von Gewässer- und Sandlebensräumen bieten zugleich Potenzial für hochwertige Ausgleichsflächen.

☀️

Energie und Erneuerbare

Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Kraichgau und Windkraftvorhaben auf den Höhen des Odenwalds erfordern naturschutzrechtliche Kompensation und artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

NE
Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
Östlicher Nachbar · Odenwald und Bauland
HE
Landkreis Heilbronn
Südöstlicher Nachbar · Kraichgau und Neckarland
KA
Landkreis Karlsruhe
Südlicher Nachbar · Kraichgau und Rheinebene
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Rhein-Neckar-Kreis

Der Rhein-Neckar-Kreis hat Anteil an drei BfN-Naturräumen: der Oberrheinischen Tiefebene (D53) im Westen mit Rheinauen und Sandböden, dem Odenwald als Teil von Odenwald, Spessart und Südrhön (D55) im Osten sowie den Neckar- und Tauberland, Gäuplatten (D57) mit dem lössbedeckten Kraichgau im Süden. Für die Kompensation ist die naturräumliche Zuordnung des Eingriffs maßgeblich, greeNature ermittelt sie für Ihr Vorhaben.
In Baden-Württemberg werden Kompensationsleistungen nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) in Ökopunkten bewertet und aus behördlich anerkannten Ökokonten bereitgestellt. greeNature übernimmt die Bedarfsanalyse, die Flächenzuordnung aus geeigneten Ökokonten, die vollständige Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und alle Dokumentationspflichten.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Landwirtschaft und Naturschutz, Muthstraße 4, 74889 Sinsheim. Der zentrale Sitz des Landratsamts liegt in Heidelberg (Kurfürsten-Anlage 38 bis 40). greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie.
Häufige Maßnahmen sind die Pflege von Sandrasen und Binnendünen in der Rheinebene, die Anlage von Streuobstwiesen an der Bergstraße, die Renaturierung von Neckar und Elsenz, der Waldumbau im Odenwald sowie Extensivierung und Biotopverbund im Kraichgau. Hinzu kommen artenschutzrechtliche CEF-Maßnahmen etwa für die Zauneidechse und Laichgewässer für Amphibien.
Ja. Der Kreis hat Anteil an mehreren FFH- und Vogelschutzgebieten des Natura-2000-Netzes, darunter die Sandlebensräume der Rheinebene und Waldgebiete des Odenwalds. Eingriffe im Umfeld dieser Gebiete können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie artenschutzrechtliche Maßnahmen nach § 44 BNatSchG erforderlich machen. greeNature berät Sie zu den jeweiligen Anforderungen.
Ja. Besonders geeignet sind intensiv genutzte Ackerflächen im Kraichgau, Grünland- und Auenflächen entlang von Neckar und Rhein sowie Waldrand- und Hanglagen mit Potenzial für Streuobst. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
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