Weißling auf einer Acker-Witwenblume in einer artenreichen Wiese
Baden-Württemberg · ÖKVO
Naturraum D60 · D58
Regierungsbezirk Tübingen

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Reutlingen

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten für Eingriffe im Landkreis Reutlingen. greeNature begleitet Ihre Kompensation nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) als Full-Service-Partner, von der Bedarfsanalyse über die Flächenzuordnung bis zur Anerkennung durch die Untere Naturschutzbehörde.

1.092
km² Kreisfläche
~293k
Einwohner (2024)
26
Städte und Gemeinden
2
Naturräume D58/D60
42
Naturschutzgebiete
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Reutlingen im Überblick

Der Landkreis Reutlingen liegt im Süden Baden-Württembergs und gehört zum Regierungsbezirk Tübingen. Kreisstadt ist die Große Kreisstadt Reutlingen. Auf rund 1.092 km² leben etwa 293.000 Menschen in 26 Städten und Gemeinden, hinzu kommt der gemeindefreie Gutsbezirk Münsingen. Gemeinsam mit Tübingen und dem Zollernalbkreis bildet der Kreis die Region Neckar-Alb.

Landschaftlich gliedert der BfN das Kreisgebiet in zwei Naturräume. Der Norden gehört zum Schwäbischen Keuper-Liasland (D58) mit dem Mittleren Albvorland, seinen Streuobsthängen und den Tälern von Echaz und Erms. Der Süden steigt über den markanten Albtrauf zur Schwäbischen Alb (D60) mit Kuppen- und Flächenalb, Wacholderheiden und verkarsteten Hochflächen auf.

Ökologisch prägend ist das UNESCO-Biosphärengebiet Schwäbische Alb, an dem der Landkreis Reutlingen den größten Flächenanteil der beteiligten Kreise hat und dessen Kernbereiche auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Münsingen liegen. Hinzu kommen 42 Naturschutzgebiete, das Europäische Vogelschutzgebiet Vorland der mittleren Schwäbischen Alb und der UNESCO Global Geopark Schwäbische Alb.

Wirtschaftlich prägen Maschinenbau, Elektro- und Textilindustrie den Verdichtungsraum um Reutlingen und Metzingen, dazu kommen Tourismus und Landwirtschaft auf der Alb. Vorhaben wie Gewerbe- und Wohngebiete, der Ausbau von Verkehrsachsen, die RegionalStadtbahn Neckar-Alb, Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus, die in Baden-Württemberg über die Ökokonto-Verordnung in Ökopunkten bewertet werden.

Weißling auf einer Acker-Witwenblume in einer artenreichen Wiese

🗺️ Zugehörige Naturräume

D60
Schwäbische Alb
Zum Naturraum D60 ›
D58
Schwäbisches Keuper-Liasland
Zum Naturraum D58 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Reutlingen (KS)MetzingenPfullingenBad UrachMünsingenEningen unter AchalmDettingen an der ErmsPliezhausenGomaringenSonnenbühlEngstingenLichtensteinTrochtelfingenHayingen

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • UNESCO-Biosphärengebiet Schwäbische Alb, Landkreis Reutlingen mit dem größten Flächenanteil der beteiligten Kreise
  • Kernbereiche auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Münsingen mit großflächigen Offenland- und Magerstandorten
  • Europäisches Vogelschutzgebiet Vorland der mittleren Schwäbischen Alb
  • 42 Naturschutzgebiete auf rund 1.969 Hektar, etwa 1,9 % der Kreisfläche
  • Markanter Albtrauf mit Wacholderheiden, Kalkmagerrasen und ausgedehnten Streuobstwiesen
  • UNESCO Global Geopark Schwäbische Alb mit Karsterscheinungen, Höhlen und Quelltöpfen
  • Tallandschaften von Echaz, Erms und Lauter sowie das obere Donautal um Zwiefalten

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und entwickelt Kompensationsmaßnahmen auch im Landkreis Reutlingen. Wir arbeiten konsequent mit der Bewertungssystematik der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO), stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Reutlingen ab und kennen die naturräumlichen Unterschiede zwischen Albvorland und Schwäbischer Alb. Aus anerkannten Ökokonten ordnen wir Ökopunkte passgenau dem jeweiligen Eingriff zu und begleiten Vorhabenträger von der Bedarfsanalyse über die Flächenzuordnung bis zur Dokumentation.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Reutlingen

🐑

Wacholderheiden und Kalkmagerrasen

Pflege und Wiederherstellung von Wacholderheiden und Magerrasen der Alb durch extensive Schafbeweidung und Entbuschung, Lebensraum für wärmeliebende Insekten, Zauneidechse und seltene Pflanzenarten.

🍎

Streuobstwiesen

Anlage und Reaktivierung der für das Albvorland typischen Streuobstbestände an Albtrauf und Talrändern, Lebensraum für höhlenbrütende Vögel, Fledermäuse, Wildbienen und Haselmaus.

🌊

Gewässerrenaturierung

Revitalisierung von Echaz, Erms und Lauter mit Uferabflachungen, Totholz und Anbindung von Auengewässern, Verbesserung der Durchgängigkeit und Schaffung von Habitaten für Eisvogel und Fische.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) und Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzhabitate für die Zauneidechse, Fledermausquartiere und Laichgewässer für die Gelbbauchunke.

🌿

Trockenmauern und Biotopverbund

Anlage von Trockenmauern, Lesesteinriegeln und Hecken auf der Alb als Trittsteinbiotope für Reptilien, Kleinsäuger und Insekten zwischen den verinselten Magerstandorten.

💧

Feuchtgrünland in den Talauen

Extensivierung und Vernässung von Grünland in den Tälern von Echaz und Erms sowie im Donautal, Förderung von Wiesenbrütern, Amphibien und blütenreichen Nasswiesen.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Schwäbische Alb, Albtrauf und Albvorland

🦇

Fledermäuse der Albhöhlen

Die höhlen- und felsenreiche Alb bietet bedeutende Quartiere, etwa für Großes Mausohr und Bechsteinfledermaus. Streuobst und strukturreiche Wälder dienen als Jagdgebiete. Quartiersschutz und der Erhalt von Höhlenbäumen sind typische CEF-Maßnahmen.

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🦎

Zauneidechse auf Magerstandorten

Wacholderheiden, Kalkmagerrasen, Bahndämme und Steinbruchböschungen sind Kernhabitate der Zauneidechse. Bei Eingriffen sind vorgezogene Umsiedlungen und die Anlage von Ersatzhabitaten mit Steinriegeln und Totholz gängige Praxis.

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🌾

Feldlerche der Albhochfläche

Die offenen Feldfluren der Münsinger Alb und der Flächenalb sind Lebensraum der Feldlerche und weiterer Feldvögel. Lerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstrukturen zählen zu den passenden Aufwertungsmaßnahmen.

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🐸

Gelbbauchunke und Amphibien

Steinbrüche, Abbaustellen und die Offenlandflächen des ehemaligen Truppenübungsplatzes Münsingen beherbergen Pionierarten wie die Gelbbauchunke sowie den Kammmolch. Temporäre Kleingewässer sind zentrale Elemente der Ausgleichsplanung.

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🐟

Eisvogel an Echaz und Erms

Naturnahe Uferabschnitte an Echaz, Erms und Lauter bieten dem Eisvogel Brutplätze in Steilwänden. Renaturierungen mit Uferabbrüchen und strukturreichen Gewässerrändern schaffen neue Habitate.

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🐭

Haselmaus in Hecken und Streuobst

Hecken, Waldränder und Streuobstwiesen des Albvorlands und Albtraufs sind Lebensraum der Haselmaus. Der Erhalt und die Vernetzung von Gehölzstrukturen sowie die Neuanlage von Hecken zählen zu den wirksamen Maßnahmen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🛤️

Verkehr und Infrastruktur

Der Ausbau von Bundesstraßen wie der B27, B312 und B28 sowie die RegionalStadtbahn Neckar-Alb erzeugen Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG. greeNature entwickelt hierfür passende Ökokonto-Maßnahmen.

🏭

Industrie und Gewerbe

Der Verdichtungsraum um Reutlingen und Metzingen mit Maschinenbau, Elektro- und Textilindustrie bringt Betriebserweiterungen und neue Gewerbeflächen mit sich, deren Kompensation in Baden-Württemberg nach ÖKVO in Ökopunkten zu erbringen ist.

⚡

Windenergie auf der Alb

Windenergievorhaben auf der Schwäbischen Alb erfordern naturschutzrechtliche Kompensation sowie artenschutzrechtliche Prüfungen nach § 44 BNatSchG, insbesondere FCS-Maßnahmen für windkraftsensible Arten wie Fledermäuse und Greifvögel.

🏘️

Siedlung und Photovoltaik

Wohn- und Gewerbegebiete im Neckar-Alb-Raum sowie Freiflächen-Photovoltaik auf der Alb führen zu Flächeninanspruchnahme. Grundstückseigentümer können geeignete Flächen als Ausgleichsflächen einbringen, greeNature übernimmt Planung, Umsetzung und Monitoring.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Reutlingen

Der Kreis hat Anteil an zwei BfN-Naturräumen. Der Norden gehört zum Schwäbischen Keuper-Liasland (D58) mit dem Mittleren Albvorland, Streuobsthängen und den Tälern von Echaz und Erms. Der Süden steigt über den Albtrauf zur Schwäbischen Alb (D60) mit Kuppen- und Flächenalb und verkarsteten Hochflächen auf. Die genaue Naturraumzuordnung des Eingriffs ist für die Bewertung der Kompensation maßgeblich, greeNature ermittelt sie für Ihr Vorhaben.
In Baden-Württemberg richtet sich die Bewertung nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO). Aufwertungen von Natur und Landschaft werden in Ökopunkten ausgedrückt und in einem behördlich anerkannten Ökokonto geführt. Sie dienen dem Ausgleich von Eingriffen nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Flächenzuordnung und die Abstimmung mit der Behörde.
Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde im Umweltschutzamt des Landratsamts Reutlingen, Karlstraße 27, 72764 Reutlingen. Der Verwaltungssitz des Landratsamts befindet sich in der Kreisstadt Reutlingen. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie.
Auf der Alb sind die Pflege von Wacholderheiden und Kalkmagerrasen, Streuobstwiesen und Trockenmauern verbreitet. Im Albvorland und in den Tälern stehen die Extensivierung von Feuchtgrünland, die Gewässerrenaturierung an Echaz, Erms und Lauter sowie Artenschutzmaßnahmen für Zauneidechse, Fledermäuse und Gelbbauchunke im Vordergrund.
Bei Betroffenheit streng geschützter Arten sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) erforderlich, damit die ökologische Funktion durchgehend erhalten bleibt. Reichen diese nicht aus, kommen Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) in Betracht. Liegen Vorhaben nahe an FFH-Gebieten, ist zusätzlich eine Verträglichkeitsprüfung nötig. greeNature bindet den Artenschutz von Anfang an in die Planung ein.
Ja. Besonders geeignet sind Streuobsthänge und Talstandorte im Albvorland, Grünland in den Auen von Echaz und Erms sowie Magerstandorte und Ackerflächen auf der Alb. Sie bleiben Eigentümer der Fläche und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring der Maßnahmen.
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