
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Rems-Murr-Kreis
Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten für Eingriffe im Rems-Murr-Kreis. greeNature begleitet Ihre Kompensation nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) als bundesweit tätiger Full-Service-Partner, von der Eingriffsbilanzierung über die Flächenzuordnung bis zur Anerkennung durch die Untere Naturschutzbehörde.
Der Landkreis Rems-Murr-Kreis im Überblick
Der Rems-Murr-Kreis liegt östlich von Stuttgart und gehört zum Regierungsbezirk Stuttgart. Kreisstadt und größter Ort ist Waiblingen. Auf rund 858 km² leben etwa 441.000 Menschen in 31 Städten und Gemeinden, darunter die Großen Kreisstädte Backnang, Fellbach, Schorndorf, Weinstadt und Winnenden. Der Kreis zählt damit zu den bevölkerungsreichen und wirtschaftsstarken Landkreisen der Region Stuttgart.
Landschaftlich reicht der Kreis von der offenen Beckenlandschaft im Westen bis in die bewaldeten Höhen im Nordosten. Der Westen und das Remstal gehören zu den Neckar- und Tauber-Gäuplatten (Naturraum D57) mit dem Neckarbecken und seinen Weinbaulagen. Der Norden und Osten zählen zum Schwäbischen Keuper-Liasland (Naturraum D58) mit den Schwäbisch-Fränkischen Waldbergen, dem Welzheimer Wald und dem Schurwald.
Ökologisch prägend ist der Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald (1979) mit ausgedehnten Wäldern, tief eingeschnittenen Klingen und Wasserfällen. Der Kreis hat Anteil an fünf FFH-Gebieten des Natura-2000-Netzes, darunter Unteres Remstal und Backnanger Bucht (7121-341), Welzheimer Wald (7123-341) und Schurwald (7222-341), sowie am Vogelschutzgebiet Unteres Remstal (DE-7121-442). Die Weinbergterrassen des Remstals mit Trockenmauern und Magerrasen, etwa am Kappelberg bei Fellbach, bilden weitere wertvolle Lebensräume.
Wirtschaftlich prägen der Maschinen- und Fahrzeugbau, die Metall- und Elektroindustrie sowie der Weinbau im Remstal den Kreis. Der anhaltende Siedlungs- und Gewerbedruck in der Region Stuttgart, Rebflurbereinigungen, Verkehrsvorhaben an B14 und B29 sowie Windenergie im Schwäbischen Wald lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich in Baden-Württemberg über die Ökokonto-Verordnung in Ökopunkten zu erbringen ist.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D58 ›
Zum Naturraum D57 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald (1979) mit Wäldern, Klingen und Wasserfällen
- Anteil an fünf FFH-Gebieten des Natura-2000-Netzes, darunter Unteres Remstal und Backnanger Bucht (7121-341), Welzheimer Wald (7123-341) und Schurwald (7222-341)
- Vogelschutzgebiet Unteres Remstal (DE-7121-442) im Remstal zwischen Waiblingen und Neckarrems
- Weinbaulandschaft des Remstals mit Terrassen, Trockenmauern und Magerrasen, etwa am Kappelberg bei Fellbach
- Rems und Murr als prägende Fließgewässer mit Auen und Nebentälern
- Schwäbisch-Fränkische Waldberge als nördlichster Teil des Keuperberglands in Baden-Württemberg
- Streuobstgürtel und Halbtrockenrasen an den Rändern von Remstal und Backnanger Bucht
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und betreut auch die Region Stuttgart. Wir arbeiten konsequent mit der Bewertungssystematik der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO), kennen die naturräumlichen Unterschiede zwischen dem Neckarbecken, dem Remstal und den Schwäbisch-Fränkischen Waldbergen und stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Rems-Murr-Kreis ab. Ökopunkte aus anerkannten Ökokonten ordnen wir passgenau dem jeweiligen Eingriff zu und übernehmen den gesamten Kompensationsprozess von der Bedarfsanalyse über die Herstellung bis zu Pflege und Monitoring.
Typische Maßnahmen im Landkreis Rems-Murr-Kreis
Streuobstwiesen
Anlage und Pflege hochstämmiger Streuobstbestände an den Rändern von Remstal und Backnanger Bucht, Lebensraum für höhlenbrütende Vögel, Fledermäuse und Wildbienen. Extensive Mahd und Nachpflanzung sichern die Bestände langfristig.
Weinbergsbrachen und Trockenmauern
Wiederherstellung von Trockenmauern, Lesesteinriegeln und Magerrasen in den Steillagen des Remstals, Lebensraum für Zauneidechse, wärmeliebende Insekten und seltene Pflanzen. Pflege und Entbuschung erhalten die offenen Strukturen.
Naturnaher Waldumbau
Entwicklung struktur- und totholzreicher Laubmischwälder sowie gestufter Waldränder im Welzheimer Wald, Schurwald und in den Schwäbisch-Fränkischen Waldbergen, Förderung von Alt- und Höhlenbäumen als Quartiere für Fledermäuse und Spechte.
Gewässerrenaturierung
Revitalisierung von Rems, Murr und ihren Zuflüssen durch Uferabflachungen, Gewässerrandstreifen und Anbindung von Auebereichen, Verbesserung der Durchgängigkeit und Schaffung von Habitaten für Eisvogel, Fische und Amphibien.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) und Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzhabitate für die Zauneidechse in Weinbergslagen, Fledermausquartiere und Laichgewässer für Amphibien.
Feuchtwiesen und Biotopverbund
Extensivierung und Vernässung von Grünland in der Backnanger Bucht und in den Talauen sowie Anlage von Hecken und Trittsteinbiotopen, Vernetzung von Lebensräumen für Wiesenvögel, Amphibien und Kleinsäuger.
Geschützte Arten im Schwäbischer Wald und Remstal in der Region Stuttgart
Zauneidechse in den Weinbergen
Weinbergterrassen, Trockenmauern, Bahndämme und Böschungen im Remstal sind Kernhabitate der Zauneidechse. Bei Rebflurbereinigungen und Bauvorhaben sind vorgezogene Umsiedlungen sowie die Anlage von Ersatzhabitaten mit Steinriegeln und Sandlinsen gängige CEF-Praxis.
Mehr zur Art ›Fledermäuse in Wald und Streuobst
Die ausgedehnten Wälder des Schwäbischen Waldes, alte Streuobstbestände und Gebäude bieten Quartiere für mehrere Fledermausarten, etwa Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr. Quartierschutz und der Erhalt von Höhlenbäumen sind typische CEF-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG.
Mehr zur Art ›Schwarzstorch im Schwäbischen Wald
Für die störungsarmen Wälder des Welzheimer Waldes und der Schwäbisch-Fränkischen Waldberge liegen Nachweise des Schwarzstorchs vor. Der Erhalt ungestörter Altholzbestände, naturnaher Waldbäche und feuchter Nahrungshabitate ist für die Art von zentraler Bedeutung.
Mehr zur Art ›Eisvogel an Rems und Murr
Naturnahe Uferabschnitte an Rems, Murr und ihren Zuflüssen bieten dem Eisvogel Brutplätze in Steilwänden. Renaturierungen mit Uferabbrüchen und strukturreichen Gewässerrändern schaffen neue Habitate.
Mehr zur Art ›Haselmaus in Wäldern und Hecken
Die Haselmaus besiedelt strukturreiche Waldränder, Hecken und Gebüsche im Schurwald und in den Waldbergen. Als streng geschützte Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie ist sie bei Gehölzeingriffen zu berücksichtigen, etwa durch Habitatvernetzung und angepasste Rodungszeiten.
Mehr zur Art ›Wildkatze in den Waldbergen
Für die zusammenhängenden Wälder des Schwäbisch-Fränkischen Waldes liegen Nachweise der Europäischen Wildkatze vor, die sich in Baden-Württemberg wieder ausbreitet. Störungsarme, totholzreiche Wälder und vernetzte Gehölzkorridore fördern die Art.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Weinbau und Rebflurbereinigung
Der Weinbau prägt die Steillagen des Remstals um Weinstadt, Schorndorf und Kernen. Rebflurbereinigungen und der Umbau von Weinbergen führen zu Eingriffen in Trockenmauern und Magerrasen, deren Ausgleich nach ÖKVO in Ökopunkten zu erbringen ist. greeNature entwickelt hierfür passende Maßnahmen.
Verkehr und Infrastruktur
Der Ausbau von B14 und B29, Ortsumgehungen sowie Maßnahmen an der Rems- und Murrbahn erzeugen Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG.
Siedlungs- und Gewerbeentwicklung
Der anhaltende Wohn- und Gewerbedruck in der Region Stuttgart führt zu Baugebietsausweisungen in Waiblingen, Fellbach, Winnenden und den Umlandgemeinden. Eingriffe in Boden und Natur werden häufig über anerkannte Ökokonten ausgeglichen.
Windenergie und Photovoltaik
Windenergievorhaben in den Wäldern des Schwäbischen Waldes und Freiflächen-Photovoltaik erfordern naturschutzrechtliche Kompensation sowie artenschutzrechtliche Prüfungen nach § 44 BNatSchG, insbesondere FCS-Maßnahmen für windkraftsensible Arten wie Fledermäuse und Greifvögel.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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