Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung
Baden-Württemberg · ÖKVO
Naturraum D66 · D64
Regierungsbezirk Tübingen

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Ravensburg

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature solutions, Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) in Oberschwaben und im Württembergischen Allgäu.

1.632
km² Kreisfläche
~291k
Einwohner
39
Gemeinden
2
Naturräume D66/D67
~60 %
Landwirtschaftsfläche
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Ravensburg im Überblick

Der Landkreis Ravensburg liegt im Südosten Baden-Württembergs zwischen Bodensee und Allgäu und gehört zum Regierungsbezirk Tübingen. Er zählt zu den flächengrößten Landkreisen des Landes und wird vom Schussenbecken sowie der weiten Moränenlandschaft Oberschwabens geprägt. Kreissitz ist die Stadt Ravensburg.

Geologisch ist der Landkreis eine Schöpfung des Rheingletschers der letzten Eiszeit. Endmoränenwälle, Drumlinfelder, Toteiskessel und Schmelzwasserschotter bilden ein kleinteiliges Relief aus Hügeln, Seen, Weihern und Feuchtsenken, das eine außergewöhnliche Lebensraumvielfalt trägt.

Ökologisch prägend sind die großen Moore und Riede: das mit dem Europadiplom ausgezeichnete Wurzacher Ried zählt zu den bedeutendsten Moorgebieten Mitteleuropas, hinzu kommen das Pfrunger-Burgweiler Ried an der Grenze zu Sigmaringen und der Altdorfer Wald. Zahlreiche FFH- und EU-Vogelschutzgebiete (Natura 2000) durchziehen das Kreisgebiet.

Die Wirtschaft ist von Landwirtschaft (rund 60 Prozent der Fläche, Schwerpunkt Grünland und Milchviehhaltung), einem leistungsstarken Industrie- und Ballungsraum um Ravensburg und Weingarten sowie vom Rohstoffabbau geprägt. Verkehrs-, Energie- und Siedlungsvorhaben erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO).

Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung

🗺️ Zugehörige Naturräume

D66
Voralpines Hügel- und Moorland
Zum Naturraum D66 ›
D64
Donau-Iller-Lech-Platten
Zum Naturraum D64 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Ravensburg (KS)WeingartenWangen im AllgäuLeutkirch im AllgäuBad WaldseeBad WurzachAulendorfIsny im AllgäuBaienfurtBaindtKißleggWolfeggBergatreuteAichstetten

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Wurzacher Ried, mit Europadiplom ausgezeichnetes Hochmoor, eines der bedeutendsten Moorgebiete Mitteleuropas
  • Pfrunger-Burgweiler Ried (FFH 8122-342, SPA 8022-401), großes Moor- und Waldgebiet an der Grenze zum Landkreis Sigmaringen
  • Altdorfer Wald, großes zusammenhängendes Waldgebiet mit hoher Wasserschutz- und Biotopverbundfunktion
  • Schussenbecken und Schussenaue als prägendes Fließgewässersystem in Richtung Bodensee
  • eiszeitliche Moränen-, Drumlin- und Toteislandschaft des Rheingletschers mit zahlreichen Weihern und Seen
  • Adelegg mit dem Schwarzen Grat (rund 1.118 m), höchste Erhebung des Landkreises im Übergang zu den Allgäuer Voralpen

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und betreut Kompensationsvorhaben in ganz Baden-Württemberg. In Oberschwaben und im Württembergischen Allgäu kennen wir die Anforderungen der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO), das Bewertungssystem der Ökopunkte im Biotopwertverfahren und die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg aus der Projektpraxis.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Ravensburg

🌾

Moor-Wiedervernässung

Wiedervernässung entwässerter Hoch- und Niedermoore in Oberschwaben, etwa im Umfeld der großen Riede. Torferhalt bindet Kohlenstoff und schafft Lebensraum für hochspezialisierte Moorarten. Solche Aufwertungen erreichen im Biotopwertverfahren nach ÖKVO einen hohen Ökopunkte-Ertrag.

🌿

Streu- & Feuchtwiesen

Extensivierung und angepasste Mahd von Pfeifengras- und Nasswiesen sowie Umwandlung von Intensivgrünland in artenreiche Feuchtwiesen. Lebensraum für Wiesenbrüter wie den Kiebitz und für seltene Tagfalter.

💧

Fließgewässer-Renaturierung

Rückbau von Uferverbauungen an der Schussen und ihren Nebengewässern, Anlage von Auwaldstreifen, Kiesbänken und Altarmen. Verbesserte Gewässerstruktur für Eisvogel, Bachmuschel und die heimische Fischfauna.

🦎

Artenschutz CEF/FCS

Anlage besonnter Kleingewässer für Gelbbauchunke und Kammmolch, Habitatstrukturen für die Zauneidechse an Bahndämmen und Kiesgruben sowie Ersatzquartiere für Fledermäuse, maßgeschneidert nach § 44 BNatSchG.

🌳

Naturnaher Waldumbau

Entwicklung standortgerechter Laub- und Mischwälder und Anreicherung von Alt- und Totholz, unter anderem im Altdorfer Wald. Aufwertung strukturarmer Nadelforste zu klimastabilen, artenreichen Beständen.

🍎

Streuobst & Hecken

Anlage und Pflege von Streuobstwiesen und Heckenzügen in der oberschwäbischen Kulturlandschaft. Trittsteinbiotope und Biotopverbund für Steinkauz, Neuntöter und Wildbienen.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Oberschwaben und Württembergisches Allgäu

🐸

Gelbbauchunke & Laubfrosch

In Kiesabbaustellen, Toteiskesseln und Moorrandlagen Oberschwabens leben Gelbbauchunke, Laubfrosch und weitere Amphibien. Neu angelegte, besonnte Kleingewässer sind typische CEF-Maßnahmen bei Eingriffen in Abbau- und Gewerbeflächen.

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💧

Kammmolch

Der Kammmolch (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie) besiedelt fischfreie Weiher und Moortümpel im Voralpenland. Anlage und Vernetzung von Laichgewässern sichern den günstigen Erhaltungszustand (FCS) der Population.

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🐦

Kiebitz & Wiesenbrüter

In den Feucht- und Streuwiesen der Riede brüten Kiebitz und weitere Wiesenvögel. Extensivierung und Wiedervernässung von Grünland zählen hier zu den zentralen Aufwertungsmaßnahmen im Biotopwertverfahren.

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🦇

Fledermäuse

Altholzbestände im Altdorfer Wald und die Streuobstgürtel bieten Quartiere für Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr und Braunes Langohr. Quartierbäume und Ersatzquartiere sind gängige CEF-Maßnahmen bei Rodungen und Gebäudeabrissen.

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🦎

Zauneidechse

Bahndämme, Kiesgruben und trockenwarme Böschungen sind Kernhabitate der Zauneidechse und eine häufige Zielart bei Straßen- und Gewerbevorhaben. Umsiedlung und Neuschaffung von Steinriegeln und Sandlinsen sind typische Maßnahmen.

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🐦‍⬛

Schwarzstorch

In den großen, störungsarmen Waldgebieten wie dem Altdorfer Wald findet der Schwarzstorch Brutmöglichkeiten, entlang naturnaher Bäche und Riede seine Nahrungshabitate. Der Erhalt von Altholzinseln und die Aufwertung von Fließgewässern kommen der Art zugute.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🛤️

Straßen- & Verkehrsinfrastruktur

Der Ausbau der B30 zwischen Ravensburg und Friedrichshafen, Maßnahmen an B32 und B465 sowie Ortsumfahrungen lösen Eingriffe in Natur und Landschaft aus und erzeugen Kompensationsbedarf nach §§ 13-15 BNatSchG.

⛏️

Kies- & Rohstoffabbau

Die Moränenlandschaft Oberschwabens ist reich an Kies und Sand. Erweiterungen von Abbaustellen erfordern Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Rekultivierung und Renaturierung eröffnen zugleich Chancen für hochwertige Ökokonto-Flächen.

🌬️

Wind- & Solarenergie

Windenergieplanungen, unter anderem im Umfeld des Altdorfer Waldes, sowie Photovoltaik-Freiflächenanlagen erfordern artenschutzrechtliche Prüfungen nach § 44 BNatSchG und Kompensation nach der ÖKVO.

🏭

Gewerbe, Industrie & Siedlung

Im Ballungsraum Ravensburg und Weingarten sowie in den Großen Kreisstädten führen Gewerbe- und Wohnbauentwicklung regelmäßig zu Ausgleichsverpflichtungen. Flächeneigentümer können ihre Grundstücke als Ökokonto-Flächen einbringen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

BO
Landkreis Bodenseekreis
Südwestlicher Nachbar · Bodenseeraum
SI
Landkreis Sigmaringen
Nordwestlicher Nachbar · Pfrunger-Burgweiler Ried
BI
Landkreis Biberach
Nördlicher Nachbar · Oberschwaben
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Ravensburg

Der Landkreis liegt überwiegend im BfN-Naturraum D66 (Voralpines Hügel- und Moorland), geprägt durch das Schussenbecken, die Moränenlandschaft Oberschwabens und die großen Riede. Der südöstliche Teil um die Adelegg gehört zum Naturraum D67 (Schwäbisch-Oberbayerische Voralpen). Für die Bewertung im Biotopwertverfahren nach ÖKVO ist die genaue Naturraum- und Biotopzuordnung des Eingriffs entscheidend, greeNature ermittelt dies für Sie.
In Baden-Württemberg werden Kompensationsmaßnahmen nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) im Biotopwertverfahren in Ökopunkten bewertet. Aus einem behördlich anerkannten Ökokonto lassen sich diese Punkte einem Eingriff zuordnen. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Naturraum- und Biotopzuordnung, die Flächenbereitstellung aus dem eigenen Portfolio, die vollständige Abstimmung mit dem Landratsamt Ravensburg sowie alle Dokumentationspflichten.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist das Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 107, 88212 Ravensburg. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen vollständig für Sie, von der Maßnahmenplanung über die Anerkennung des Ökokontos bis zur Abnahme.
Häufige Maßnahmen sind die Wiedervernässung von Mooren, die Extensivierung von Streu- und Feuchtwiesen, die Renaturierung der Schussen und ihrer Nebengewässer, die Anlage von Amphibiengewässern für Gelbbauchunke und Kammmolch, Habitatstrukturen für die Zauneidechse an Bahndämmen und Kiesgruben sowie naturnaher Waldumbau. Die passende Kombination richtet sich nach Naturraum, Eingriffstyp und Zielarten.
Ja. Im Kreisgebiet liegen bedeutende Natura-2000-Gebiete, darunter das Wurzacher Ried, das Pfrunger-Burgweiler Ried (FFH 8122-342, SPA 8022-401) sowie zahlreiche weitere Moor-, Wald- und Gewässergebiete. Eingriffe in ihrem Umfeld können artenschutzrechtliche Prüfungen nach § 44 BNatSchG und Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) auslösen. greeNature berät Sie zu allen FFH- und artenschutzrechtlichen Anforderungen.
Ja. Besonders geeignet sind Feucht- und Nassgrünland, Flächen in Moorrandlagen, Gewässerrandstreifen sowie intensiv genutztes Grünland mit Aufwertungspotenzial. Über ein Ökokonto nach ÖKVO bleiben Sie Eigentümer, erhalten eine Nutzungsentschädigung und können die Fläche in vielen Fällen extensiv weiter bewirtschaften. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
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