Blühfläche mit Kornblumen und Mohn, am Rand alte Kopfbäume
Baden-Württemberg · ÖKVO
Naturraum D54 · D57
Regierungsbezirk Karlsruhe

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Pforzheim

Ökopunkte und Kompensationsflächen für Vorhaben in der Stadt Pforzheim, fachlich geplant nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) des Landes Baden-Württemberg. greeNature begleitet Vorhabenträger in der Goldstadt am Nordrand des Schwarzwalds von der Eingriffsbilanz bis zur anerkannten Ausgleichsmaßnahme.

97,99 km²
Fläche
rund 134.900 (31.12.2024)
Einwohner
15
Stadtteile
Oberzentrum der Region Nordschwarzwald
Region
3 (rund 2 % der Stadtfläche)
Naturschutzgebiete
Stadt und Ökologie

Die Stadt Pforzheim im Überblick

Pforzheim ist ein Stadtkreis im Regierungsbezirk Karlsruhe und Oberzentrum der Region Nordschwarzwald. Die Stadt liegt am Zusammenfluss von Enz, Nagold und Würm, wo die offenen Gäulandschaften im Norden auf die bewaldeten Randplatten des Schwarzwalds im Süden treffen.

Maßgeblich für die Kompensation ist in Baden-Württemberg die Ökokonto-Verordnung (ÖKVO). Der Wert von Eingriffen und Ausgleichsmaßnahmen wird in einem Biotopwertverfahren in Ökopunkten bilanziert, das die naturschutzfachliche Aufwertung einer Fläche abbildet.

Als dicht bebauter Stadtkreis stehen in Pforzheim Innenentwicklung, Konversion und Nachverdichtung im Vordergrund. Geeignete Ausgleichsflächen liegen häufig in den Auen von Enz, Nagold und Würm sowie in den Streuobst- und Waldrandlagen am Übergang zum Schwarzwald.

greeNature übernimmt die Kompensation als Full-Service, von der Eingriffs- und Ausgleichsbilanz über die Flächensicherung bis zur Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und der langfristigen Unterhaltung.

Blühfläche mit Kornblumen und Mohn, am Rand alte Kopfbäume

🗺️ Zugehörige Naturräume

D54
D57
Neckar- und Tauberland, Gäuplatten
Zum Naturraum D57 ›

📍 Stadtteile

Innenstadt (KS)NordstadtOststadtWeststadtSüdweststadtBrötzingenBuckenbergDillweißensteinBüchenbronnHuchenfeldWürmHohenwartEutingenAu

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Pforzheim ist ein vom Enzkreis nahezu ringförmig umschlossener Stadtkreis; im Süden grenzt bei Unterreichenbach der Landkreis Calw an.
  • Als Untere Naturschutzbehörde ist das Amt für Umweltschutz der Stadt Pforzheim zuständig, nicht das Landratsamt des umgebenden Enzkreises.
  • Der Zusammenfluss von Enz, Nagold und Würm prägt das Stadtgebiet; die Gewässer und ihre Auen sind Lebensraum gewässergebundener Arten und bieten Ansatzpunkte für Renaturierung und Ökopunktgewinn.
  • Mit dem Naturschutzgebiet Unteres Würmtal, der Mangerwiese-Wotanseiche und dem Felsenmeer liegen mehrere hochwertige Schutzgebiete im Stadtgebiet, in deren Umfeld Eingriffe besonders sorgfältig zu bilanzieren sind.
  • Als Tor zum Schwarzwald reicht das Stadtgebiet in die bewaldeten Randplatten des Nordschwarzwalds, sodass Waldbiotope und anspruchsvolle Waldarten in die Betrachtung einzubeziehen sind.
  • Die von Schmuck- und Uhrenindustrie geprägte Stadt verfügt über Gewerbe- und Konversionsflächen, deren Um- und Neunutzung regelmäßig Kompensationsbedarf nach der Eingriffsregelung auslöst.

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und plant Kompensation in Pforzheim konsequent nach dem Landesrecht Baden-Württembergs. Grundlage ist die Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) in Verbindung mit der Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG. Wir bilanzieren den Eingriff im Biotopwertverfahren, entwickeln passende Maßnahmen in den Naturräumen des Stadtgebiets (Neckar- und Tauberland, Gäuplatten im Norden und Schwarzwald im Süden) und sichern die dafür nötigen Ökopunkte über anerkannte Ökokonten. Weil ein Stadtkreis wenig freie Fläche bietet, legen wir den Schwerpunkt auf Entsiegelung, Gewässer- und Auenentwicklung an Enz, Nagold und Würm sowie auf die Aufwertung von Streuobst- und Waldrandlagen, und achten auf einen funktionalen, möglichst naturraumnahen Ausgleich. Die artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG, etwa mit CEF-Maßnahmen für Zauneidechse oder Fledermäuse bei Gebäudeabriss, führen wir eigenständig neben der Ökopunktbilanz. Die Abstimmung mit dem Amt für Umweltschutz der Stadt Pforzheim als Untere Naturschutzbehörde übernehmen wir für den Vorhabenträger.

Kompensation in der Stadt

Typische Maßnahmen in der Stadt Pforzheim

💧

Gewässer- und Auenentwicklung

Renaturierung von Enz, Nagold und Würm mit Uferrandstreifen, Altarmen und Auwald, was Gewässer- und Feuchtlebensräume im Stadtgebiet verbindet und die Ökopunktbilanz stärkt.

♻️

Entsiegelung und Flächenrecycling

Rückbau und Entsiegelung nicht mehr genutzter Verkehrs-, Gewerbe- und Konversionsflächen mit anschließender Begrünung, ein im urbanen Raum gut anrechenbarer Aufwertungspfad für Ökopunkte.

🍏

Streuobstwiesen anlegen und pflegen

Neuanlage und Extensivpflege von Streuobstbeständen in den Gäu- und Waldrandlagen des Stadtgebiets, wertvoll für Insekten und Vögel und mit hoher Ökopunktzahl anrechenbar.

🧱

Trockenmauern und besonnte Böschungen

Instandsetzung von Trockenmauern, Bahndämmen und besonnten Böschungen, wirksam als Lebensraum und als CEF-Maßnahme für die Zauneidechse.

🌳

Naturnaher Waldumbau am Schwarzwaldrand

Entwicklung struktur- und totholzreicher Laubmischwälder im Stadtwald und an den Schwarzwald-Randplatten, die Waldbiotope aufwerten und Arten wie Fledermäusen zugutekommen.

🌾

Feuchtgrünland im Würmtal aufwerten

Extensivierung und Wiedervernässung von Wiesen im Würmtal, geeignet als Ausgleich für Offenland- und Feuchtgebietsfunktionen und als Lebensraum für Amphibien.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Goldstadt am Zusammenfluss von Enz, Nagold und Würm

🦎

Zauneidechse

An Bahndämmen, Böschungen, Trockenmauern und Brachen im Stadtgebiet verbreitet. Als streng geschützte Art nach § 44 BNatSchG oft Anlass für CEF-Maßnahmen vor Eingriffsbeginn.

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🪶

Eisvogel

An den naturnahen Abschnitten von Enz, Nagold und Würm anzutreffen. Er ist auf steile Uferabbrüche und klare, fischreiche Gewässer angewiesen, die durch Renaturierung gefördert werden.

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🦇

Fledermäuse

Gebäude- und waldbewohnende Arten nutzen Quartiere in der dichten Bebauung und in den Wäldern am Schwarzwaldrand. Bei Gebäudeabriss und Waldeingriffen ist eine Prüfung nach § 44 BNatSchG erforderlich.

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🐦

Feldlerche

Charakterart der offenen Gäulandschaft am nördlichen Stadtrand. Ihr Bestand leidet unter Flächenverlust, was Ausgleich über Extensivierung und Ackerrandstreifen sinnvoll macht.

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🐭

Haselmaus

Bewohnerin von Hecken, Waldrändern und Gebüschen am Übergang zum Schwarzwald. Ihr Vorkommen erfordert die Erhaltung und den Ersatz gehölzreicher Verbundstrukturen.

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🐸

Amphibien

Feuchtwiesen und Auengewässer im Würmtal bieten Laichhabitate. Bei Eingriffen in Gewässernähe sind Wanderbeziehungen und Laichplätze nach § 44 BNatSchG zu berücksichtigen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏘️

Wohnbau und Innenentwicklung

Nachverdichtung, Baulückenschluss und die Entwicklung neuer Wohnquartiere im dicht bebauten Stadtkreis erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf nach der Eingriffsregelung.

🏭

Gewerbe- und Konversionsflächen

Die Neuordnung und Erweiterung von Gewerbe- und Industriestandorten in der von Schmuck- und Uhrenindustrie geprägten Stadt löst Eingriffe aus, die über Ökopunkte auszugleichen sind.

🛣️

Verkehrsinfrastruktur

Aus- und Umbau von Bundes- und Landesstraßen sowie Maßnahmen im Enz- und Nagoldtal führen zu flächenbezogenem Ausgleichsbedarf.

🌊

Hochwasserschutz

Maßnahmen zum Hochwasserschutz an Enz, Nagold und Würm greifen in Gewässer und Auen ein und werden häufig mit Renaturierung und Ökopunktgewinn verbunden.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
in der Stadt Pforzheim

Maßgeblich ist die Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) des Landes Baden-Württemberg. Der ökologische Wert einer Fläche wird im Biotopwertverfahren ermittelt, und die Ökopunkte ergeben sich aus der Differenz des Biotopwerts vor und nach der Aufwertung.
Als Stadtkreis nimmt Pforzheim die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde selbst wahr. Zuständig ist das Amt für Umweltschutz der Stadt Pforzheim, nicht das Landratsamt des umgebenden Enzkreises. Wir stimmen Bilanz, Maßnahmen und Sicherung für den Vorhabenträger mit der Behörde ab.
Die §§ 13 bis 15 BNatSchG verpflichten dazu, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen und unvermeidbare Eingriffe durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. In Baden-Württemberg wird der Umfang über Ökopunkte nach ÖKVO bemessen.
Nein. Der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG ist eigenständig zu prüfen und unabhängig von der Ökopunktbilanz. Für betroffene Arten wie Zauneidechse oder Fledermäuse können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) erforderlich sein, damit die ökologische Funktion durchgehend erhalten bleibt.
Der Ausgleich soll in einem funktionalen und möglichst räumlichen Zusammenhang zum Eingriff stehen, bevorzugt im selben Naturraum, also in den Neckar- und Tauberland, Gäuplatten oder im Schwarzwald. In einem dicht bebauten Stadtkreis nutzen wir dafür auch Flächen im nahen Umland, etwa im umgebenden Enzkreis.
Ja. Ökopunkte aus anerkannten Ökokonten nach ÖKVO lassen sich auf einen Eingriff anrechnen und übertragen. Wir prüfen die Verfügbarkeit passender Kontingente und achten auf den funktionalen und möglichst naturraumnahen Bezug zum Eingriff.
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