
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Pforzheim
Ökopunkte und Kompensationsflächen für Vorhaben in der Stadt Pforzheim, fachlich geplant nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) des Landes Baden-Württemberg. greeNature begleitet Vorhabenträger in der Goldstadt am Nordrand des Schwarzwalds von der Eingriffsbilanz bis zur anerkannten Ausgleichsmaßnahme.
Die Stadt Pforzheim im Überblick
Pforzheim ist ein Stadtkreis im Regierungsbezirk Karlsruhe und Oberzentrum der Region Nordschwarzwald. Die Stadt liegt am Zusammenfluss von Enz, Nagold und Würm, wo die offenen Gäulandschaften im Norden auf die bewaldeten Randplatten des Schwarzwalds im Süden treffen.
Maßgeblich für die Kompensation ist in Baden-Württemberg die Ökokonto-Verordnung (ÖKVO). Der Wert von Eingriffen und Ausgleichsmaßnahmen wird in einem Biotopwertverfahren in Ökopunkten bilanziert, das die naturschutzfachliche Aufwertung einer Fläche abbildet.
Als dicht bebauter Stadtkreis stehen in Pforzheim Innenentwicklung, Konversion und Nachverdichtung im Vordergrund. Geeignete Ausgleichsflächen liegen häufig in den Auen von Enz, Nagold und Würm sowie in den Streuobst- und Waldrandlagen am Übergang zum Schwarzwald.
greeNature übernimmt die Kompensation als Full-Service, von der Eingriffs- und Ausgleichsbilanz über die Flächensicherung bis zur Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und der langfristigen Unterhaltung.

🗺️ Zugehörige Naturräume
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📍 Stadtteile
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Pforzheim ist ein vom Enzkreis nahezu ringförmig umschlossener Stadtkreis; im Süden grenzt bei Unterreichenbach der Landkreis Calw an.
- Als Untere Naturschutzbehörde ist das Amt für Umweltschutz der Stadt Pforzheim zuständig, nicht das Landratsamt des umgebenden Enzkreises.
- Der Zusammenfluss von Enz, Nagold und Würm prägt das Stadtgebiet; die Gewässer und ihre Auen sind Lebensraum gewässergebundener Arten und bieten Ansatzpunkte für Renaturierung und Ökopunktgewinn.
- Mit dem Naturschutzgebiet Unteres Würmtal, der Mangerwiese-Wotanseiche und dem Felsenmeer liegen mehrere hochwertige Schutzgebiete im Stadtgebiet, in deren Umfeld Eingriffe besonders sorgfältig zu bilanzieren sind.
- Als Tor zum Schwarzwald reicht das Stadtgebiet in die bewaldeten Randplatten des Nordschwarzwalds, sodass Waldbiotope und anspruchsvolle Waldarten in die Betrachtung einzubeziehen sind.
- Die von Schmuck- und Uhrenindustrie geprägte Stadt verfügt über Gewerbe- und Konversionsflächen, deren Um- und Neunutzung regelmäßig Kompensationsbedarf nach der Eingriffsregelung auslöst.
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und plant Kompensation in Pforzheim konsequent nach dem Landesrecht Baden-Württembergs. Grundlage ist die Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) in Verbindung mit der Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG. Wir bilanzieren den Eingriff im Biotopwertverfahren, entwickeln passende Maßnahmen in den Naturräumen des Stadtgebiets (Neckar- und Tauberland, Gäuplatten im Norden und Schwarzwald im Süden) und sichern die dafür nötigen Ökopunkte über anerkannte Ökokonten. Weil ein Stadtkreis wenig freie Fläche bietet, legen wir den Schwerpunkt auf Entsiegelung, Gewässer- und Auenentwicklung an Enz, Nagold und Würm sowie auf die Aufwertung von Streuobst- und Waldrandlagen, und achten auf einen funktionalen, möglichst naturraumnahen Ausgleich. Die artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG, etwa mit CEF-Maßnahmen für Zauneidechse oder Fledermäuse bei Gebäudeabriss, führen wir eigenständig neben der Ökopunktbilanz. Die Abstimmung mit dem Amt für Umweltschutz der Stadt Pforzheim als Untere Naturschutzbehörde übernehmen wir für den Vorhabenträger.
Typische Maßnahmen in der Stadt Pforzheim
Gewässer- und Auenentwicklung
Renaturierung von Enz, Nagold und Würm mit Uferrandstreifen, Altarmen und Auwald, was Gewässer- und Feuchtlebensräume im Stadtgebiet verbindet und die Ökopunktbilanz stärkt.
Entsiegelung und Flächenrecycling
Rückbau und Entsiegelung nicht mehr genutzter Verkehrs-, Gewerbe- und Konversionsflächen mit anschließender Begrünung, ein im urbanen Raum gut anrechenbarer Aufwertungspfad für Ökopunkte.
Streuobstwiesen anlegen und pflegen
Neuanlage und Extensivpflege von Streuobstbeständen in den Gäu- und Waldrandlagen des Stadtgebiets, wertvoll für Insekten und Vögel und mit hoher Ökopunktzahl anrechenbar.
Trockenmauern und besonnte Böschungen
Instandsetzung von Trockenmauern, Bahndämmen und besonnten Böschungen, wirksam als Lebensraum und als CEF-Maßnahme für die Zauneidechse.
Naturnaher Waldumbau am Schwarzwaldrand
Entwicklung struktur- und totholzreicher Laubmischwälder im Stadtwald und an den Schwarzwald-Randplatten, die Waldbiotope aufwerten und Arten wie Fledermäusen zugutekommen.
Feuchtgrünland im Würmtal aufwerten
Extensivierung und Wiedervernässung von Wiesen im Würmtal, geeignet als Ausgleich für Offenland- und Feuchtgebietsfunktionen und als Lebensraum für Amphibien.
Geschützte Arten im Goldstadt am Zusammenfluss von Enz, Nagold und Würm
Zauneidechse
An Bahndämmen, Böschungen, Trockenmauern und Brachen im Stadtgebiet verbreitet. Als streng geschützte Art nach § 44 BNatSchG oft Anlass für CEF-Maßnahmen vor Eingriffsbeginn.
Mehr zur Art ›Eisvogel
An den naturnahen Abschnitten von Enz, Nagold und Würm anzutreffen. Er ist auf steile Uferabbrüche und klare, fischreiche Gewässer angewiesen, die durch Renaturierung gefördert werden.
Mehr zur Art ›Fledermäuse
Gebäude- und waldbewohnende Arten nutzen Quartiere in der dichten Bebauung und in den Wäldern am Schwarzwaldrand. Bei Gebäudeabriss und Waldeingriffen ist eine Prüfung nach § 44 BNatSchG erforderlich.
Mehr zur Art ›Feldlerche
Charakterart der offenen Gäulandschaft am nördlichen Stadtrand. Ihr Bestand leidet unter Flächenverlust, was Ausgleich über Extensivierung und Ackerrandstreifen sinnvoll macht.
Mehr zur Art ›Haselmaus
Bewohnerin von Hecken, Waldrändern und Gebüschen am Übergang zum Schwarzwald. Ihr Vorkommen erfordert die Erhaltung und den Ersatz gehölzreicher Verbundstrukturen.
Mehr zur Art ›Amphibien
Feuchtwiesen und Auengewässer im Würmtal bieten Laichhabitate. Bei Eingriffen in Gewässernähe sind Wanderbeziehungen und Laichplätze nach § 44 BNatSchG zu berücksichtigen.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Wohnbau und Innenentwicklung
Nachverdichtung, Baulückenschluss und die Entwicklung neuer Wohnquartiere im dicht bebauten Stadtkreis erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf nach der Eingriffsregelung.
Gewerbe- und Konversionsflächen
Die Neuordnung und Erweiterung von Gewerbe- und Industriestandorten in der von Schmuck- und Uhrenindustrie geprägten Stadt löst Eingriffe aus, die über Ökopunkte auszugleichen sind.
Verkehrsinfrastruktur
Aus- und Umbau von Bundes- und Landesstraßen sowie Maßnahmen im Enz- und Nagoldtal führen zu flächenbezogenem Ausgleichsbedarf.
Hochwasserschutz
Maßnahmen zum Hochwasserschutz an Enz, Nagold und Würm greifen in Gewässer und Auen ein und werden häufig mit Renaturierung und Ökopunktgewinn verbunden.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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