Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel
Baden-Württemberg · ÖKVO
Naturraum D58 · D60
Regierungsbezirk Stuttgart

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Ostalbkreis

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten für Eingriffe im Ostalbkreis. greeNature begleitet Ihre Kompensation nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) als Full-Service-Partner, von der Bedarfsanalyse über die Flächenzuordnung bis zur Anerkennung durch die Untere Naturschutzbehörde.

1.511
km² Kreisfläche
~314k
Einwohner
42
Städte und Gemeinden
2
Naturräume D58/D60
14
FFH-Gebiete (Natura 2000)
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Ostalbkreis im Überblick

Der Ostalbkreis liegt im Osten Baden-Württembergs, gehört zur Region Ostwürttemberg und zählt zum Regierungsbezirk Stuttgart. Mit rund 1.511 km² ist er flächenmäßig der drittgrößte Landkreis des Landes. Verwaltungssitz und Kreisstadt ist Aalen, weitere Große Kreisstädte sind Schwäbisch Gmünd und Ellwangen (Jagst). Insgesamt gliedert sich der Kreis in 42 Städte und Gemeinden.

Landschaftlich reicht der Kreis von den Keuperwaldbergen im Nordwesten bis auf die Hochfläche der Schwäbischen Alb im Süden. Der BfN ordnet das Gebiet zwei Naturräumen zu, dem Schwäbischen Keuper-Liasland (D58) mit dem Vorland der östlichen Alb um Aalen und Bopfingen, dem Welzheimer Wald und den Schwäbisch-Fränkischen Waldbergen im Ellwanger Raum, sowie der Schwäbischen Alb (D60) mit der östlichen Kuppenalb von Albuch und Härtsfeld. An der bayerischen Grenze bei Bopfingen greift der Kreis an den Rand des Nördlinger Ries.

Ökologisch prägend sind die Wacholderheiden und Kalkmagerrasen der Ostalb, die naturnahen Buchenwälder von Albuch und Härtsfeld, die ausgedehnten Waldgebiete der Keuperberge sowie die Fluss- und Wiesentäler von Kocher, Jagst und Rems. Der Kreis hat Anteil an 14 FFH-Gebieten und mehreren Vogelschutzgebieten des europäischen Netzes Natura 2000 und weist eine hohe Dichte an Naturschutzgebieten auf.

Wirtschaftlich prägen Maschinenbau, Optik und Metallverarbeitung im Raum Aalen, Oberkochen und Schwäbisch Gmünd, der Kalk- und Gipsabbau auf der Alb, die Verkehrsachsen entlang von B29 und B19 sowie Windenergie und Siedlungsentwicklung den Kreis. Diese Vorhaben lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus, die in Baden-Württemberg über die Ökokonto-Verordnung in Ökopunkten bewertet werden.

Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel

🗺️ Zugehörige Naturräume

D58
Schwäbisches Keuper-Liasland
Zum Naturraum D58 ›
D60
Schwäbische Alb
Zum Naturraum D60 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Aalen (KS)Schwäbisch GmündEllwangen (Jagst)BopfingenNeresheimLorchHeubachOberkochenLauchheimAbtsgmündMutlangenEssingenWaldstetten

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Anteil an 14 FFH-Gebieten und mehreren Vogelschutzgebieten des Natura-2000-Netzes
  • FFH-Gebiet Härtsfeld im Osten des Kreises, eine Kuppenalb mit zahlreichen Naturschutzgebieten und Wacholderheiden
  • Östliche Kuppenalb von Albuch und Härtsfeld (Naturraum 096) mit Buchenwäldern und Magerrasen
  • Vorland der östlichen Schwäbischen Alb um Aalen und Bopfingen mit den Flusstälern von Kocher und Jagst
  • Welzheimer Wald und Schwäbisch-Fränkische Waldberge im Nordwesten als bewaldete Keuperberge
  • Randlage am Nördlinger Ries bei Bopfingen an der Grenze zu Bayern
  • Hohe Dichte an Naturschutzgebieten im gesamten Kreisgebiet

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und arbeitet in Baden-Württemberg konsequent mit der Bewertungssystematik der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO). Wir stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Ostalbkreises ab, kennen die naturräumlichen Unterschiede zwischen der Ostalb und den Keuperwaldbergen und ordnen Ökopunkte aus anerkannten Ökokonten passgenau dem jeweiligen Eingriff zu. Von der Bedarfsanalyse bis zur Dokumentation übernehmen wir den gesamten Kompensationsprozess.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Ostalbkreis

🐑

Wacholderheiden und Magerrasen

Pflege und Wiederherstellung der Wacholderheiden und Kalkmagerrasen auf Albuch und Härtsfeld durch extensive Schafbeweidung und Entbuschung, Lebensraum für wärmeliebende Insekten, Zauneidechse und seltene Pflanzenarten.

🍎

Streuobstwiesen

Anlage und Reaktivierung traditioneller Streuobstbestände am Albtrauf und in den Tälern, Lebensraum für höhlenbrütende Vögel, Fledermäuse und Wildbienen.

🌳

Naturnaher Waldumbau

Entwicklung struktur- und totholzreicher Laub- und Mischwälder in den Keuperwaldbergen und im Welzheimer Wald, Förderung von Alt- und Höhlenbäumen als Quartiere und Habitatstrukturen.

🌊

Gewässerrenaturierung an Kocher und Jagst

Revitalisierung von Kocher, Jagst und Rems mit Uferabflachungen, Totholz und Anbindung von Altarmen, Verbesserung der Durchgängigkeit und Schaffung von Habitaten für Eisvogel und Fische.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) und Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzhabitate für die Zauneidechse, Fledermausquartiere und Laichgewässer für Amphibien.

🌾

Feldflur und Biotopverbund

Anlage von Blühstreifen, Hecken, Lesesteinriegeln und Ackerrandstrukturen im Albvorland, Trittsteinbiotope für Feldvögel, Reptilien und Insekten zwischen den offenen Landschaftsteilen.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Ostalb zwischen Schwäbischer Alb und Keuperwaldbergen

🦇

Fledermäuse der Alb und Wälder

Die höhlen- und waldreiche Ostalb bietet bedeutende Quartiere, etwa für Großes Mausohr und Bechsteinfledermaus. Streuobst und strukturreiche Wälder dienen als Jagdgebiete. Quartiersschutz und der Erhalt von Höhlenbäumen sind typische CEF-Maßnahmen.

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🦎

Zauneidechse auf Magerstandorten

Wacholderheiden, Kalkmagerrasen, Bahndämme und Steinbruchböschungen sind Kernhabitate der Zauneidechse. Bei Eingriffen sind vorgezogene Umsiedlungen und die Anlage von Ersatzhabitaten mit Steinriegeln und Totholz gängige Praxis.

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🐦

Schwarzstorch in den Waldbergen

Die zusammenhängenden Wälder der Schwäbisch-Fränkischen Waldberge und des Welzheimer Waldes bieten dem störungsempfindlichen Schwarzstorch Brutmöglichkeiten. Der Erhalt ruhiger Altholzbestände und naturnaher Waldbäche ist für die Art entscheidend.

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🐟

Eisvogel an Kocher und Jagst

Naturnahe Uferabschnitte an Kocher, Jagst und Rems bieten dem Eisvogel Brutplätze in Steilwänden. Renaturierungen mit Uferabbrüchen und strukturreichen Gewässerrändern schaffen neue Habitate.

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🐸

Amphibien in Wäldern und Abbaustellen

Steinbrüche, Waldtümpel und Talauen beherbergen Pionierarten wie die Gelbbauchunke sowie den Kammmolch. Temporäre Kleingewässer und wassergefüllte Fahrspuren sind zentrale Elemente der Ausgleichsplanung.

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🌾

Feldlerche im Albvorland

Die offenen Ackerlandschaften des Albvorlands sind Lebensraum der Feldlerche und weiterer Feldvögel. Lerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstrukturen zählen zu den passenden Aufwertungsmaßnahmen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏭

Industrie und Gewerbe

Der Ostalbkreis ist ein bedeutender Standort für Maschinenbau, Optik und Metallverarbeitung, etwa im Raum Aalen, Oberkochen und Schwäbisch Gmünd. Erweiterungen von Gewerbe- und Industrieflächen führen zu Versiegelung und lösen Kompensationsbedarf aus. greeNature entwickelt hierfür passende Ökokonto-Maßnahmen.

🛣️

Verkehr und Infrastruktur

Der Ausbau von Bundes- und Landesstraßen entlang der Achsen B29 und B19 sowie Bahnstrecken im Remstal und Kochertal erzeugen Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG.

⚡

Windenergie auf Härtsfeld und Waldbergen

Windenergievorhaben auf dem Härtsfeld und in den Waldgebieten des Kreises erfordern naturschutzrechtliche Kompensation sowie artenschutzrechtliche Prüfungen nach § 44 BNatSchG, insbesondere FCS-Maßnahmen für windkraftsensible Arten wie Fledermäuse und Greifvögel.

🏘️

Siedlungs- und Gewerbeentwicklung

Wohn- und Gewerbegebiete in den Städten und Gemeinden des Kreises führen zu Flächenversiegelung. Grundstückseigentümer können geeignete Flächen als Ausgleichsflächen einbringen, greeNature übernimmt Planung, Umsetzung und Monitoring.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Ostalbkreis

Der Kreis hat Anteil an zwei BfN-Naturräumen. Der Norden und Nordwesten gehören zum Schwäbischen Keuper-Liasland (D58) mit dem Vorland der östlichen Alb, dem Welzheimer Wald und den Schwäbisch-Fränkischen Waldbergen. Der Süden zählt zur Schwäbischen Alb (D60) mit der Kuppenalb von Albuch und Härtsfeld. Die genaue Naturraumzuordnung des Eingriffs ist für die Bewertung der Kompensation maßgeblich, greeNature ermittelt sie für Ihr Vorhaben.
In Baden-Württemberg richtet sich die Bewertung nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO). Aufwertungen von Natur und Landschaft werden dabei in Ökopunkten ausgedrückt und in einem behördlich anerkannten Ökokonto geführt. Sie dienen dem Ausgleich von Eingriffen nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Flächenzuordnung und die Abstimmung mit der Behörde.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist das Landratsamt Ostalbkreis, Untere Naturschutzbehörde, Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie.
Auf der Ostalb sind die Pflege von Wacholderheiden und Kalkmagerrasen sowie Streuobstwiesen verbreitet. In den Keuperwaldbergen stehen naturnaher Waldumbau und der Erhalt von Altholz im Vordergrund. In den Tälern von Kocher, Jagst und Rems sind Gewässerrenaturierungen sowie Artenschutzmaßnahmen für Zauneidechse, Fledermäuse und Amphibien verbreitet.
Bei Betroffenheit streng geschützter Arten sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) erforderlich, damit die ökologische Funktion durchgehend erhalten bleibt. Reichen diese nicht aus, kommen Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) in Betracht. Liegen Vorhaben nahe an FFH-Gebieten, ist zusätzlich eine Verträglichkeitsprüfung nötig. greeNature bindet den Artenschutz von Anfang an in die Planung ein.
Ja. Besonders geeignet sind Ackerflächen des Albvorlands, Grünland in den Flusstälern und Talstandorte mit Potenzial für Streuobst oder Magerrasen. Sie bleiben Eigentümer der Fläche und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring der Maßnahmen.
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