Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel
Baden-Württemberg · ÖKVO
Naturraum D54 · D53
Regierungsbezirk Freiburg

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Ortenaukreis

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten für Eingriffe im Ortenaukreis. greeNature begleitet Ihre Kompensation nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) als bundesweit tätiger Full-Service-Partner, von der Eingriffsbilanzierung über die Flächenzuordnung bis zur Anerkennung durch die Untere Naturschutzbehörde.

1.861
km² Kreisfläche (größter in BW)
>445.000
Einwohner
51
Städte und Gemeinden
2
Naturräume D53/D54
Offenburg
Kreisstadt und Verwaltungssitz
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Ortenaukreis im Überblick

Der Ortenaukreis liegt im Westen Baden-Württembergs und gehört zum Regierungsbezirk Freiburg sowie zur Region Südlicher Oberrhein. Mit rund 1.861 km² ist er der flächengrößte Landkreis des Landes. In seinen 51 Städten und Gemeinden leben über 445.000 Menschen. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist die Große Kreisstadt Offenburg, weitere wirtschaftliche Zentren sind Lahr, Kehl und Achern.

Landschaftlich reicht der Kreis von der Rheinebene bis auf die Höhen des Schwarzwalds. Der BfN ordnet das Gebiet zwei Großlandschaften zu, dem Oberrheinischen Tiefland (Naturraum D53) mit der Offenburger Rheinebene, den Altrheinauen und der Vorbergzone sowie dem Schwarzwald (Naturraum D54) mit Kinzigtal, Renchtal und Achertal und den bewaldeten Bergrücken des Mittleren Schwarzwalds.

Ökologisch bedeutsam sind vor allem die Rheinauen mit dem Naturschutzgebiet Taubergießen bei Rust und Kappel-Grafenhausen, die weiten Feucht- und Wiesenbrütergebiete der Kinzig-Schutter-Niederung sowie die Bergwiesen, Weinberge und Streuobstbestände der Vorbergzone. Der Kreis hat Anteil an mehreren FFH- und Vogelschutzgebieten des europäischen Netzes Natura 2000.

Wirtschaftlich prägen die Nord-Süd-Verkehrsachse aus A5 und Rheintalbahn, der Rheinhafen Kehl, Maschinen- und Fahrzeugbau, Wein- und Obstbau sowie Tourismus den Kreis. Solche Vorhaben lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus, die in Baden-Württemberg über die Ökokonto-Verordnung in Ökopunkten bewertet werden.

Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel

🗺️ Zugehörige Naturräume

D54
D53
Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland
Zum Naturraum D53 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Offenburg (KS)Lahr/SchwarzwaldKehlAchernOberkirchGengenbachHaslach im KinzigtalWolfachZell am HarmersbachEttenheimWillstättRenchenKappelrodeckHausach

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Naturschutzgebiet Taubergießen bei Rust und Kappel-Grafenhausen, größtes Naturschutzgebiet des Kreises, Teil des FFH-Gebiets Taubergießen, Elz und Ettenbach
  • Kinzig-Schutter-Niederung als national bedeutsames Rastgebiet für Zugvögel, zugleich FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet
  • Rheinauen mit Altrheinarmen, Auwäldern und Flachwasserzonen als Natura-2000-Kulisse von europäischem Rang
  • Mittlerer Schwarzwald mit Kinzigtal, Renchtal und Achertal, bewaldete Bergrücken, Bergwiesen und naturnahe Bäche
  • Vorbergzone der Ortenau mit Weinbergen, Streuobstwiesen und Trockenmauern als wärmeliebende Lebensräume
  • Kinzig, Schutter, Rench und Acher als prägende Fließgewässer zwischen Schwarzwald und Rhein

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und entwickelt Ausgleichsflächen auch im Ortenaukreis. Wir arbeiten konsequent mit der Bewertungssystematik der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO), stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ortenaukreis ab und kennen die naturräumlichen Unterschiede zwischen der Rheinebene und dem Schwarzwald. Ökopunkte aus anerkannten Ökokonten ordnen wir passgenau dem jeweiligen Eingriff zu und übernehmen den gesamten Kompensationsprozess von der Eingriffsbilanzierung über die Herstellung bis zu Pflege und Monitoring.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Ortenaukreis

🌊

Auenrenaturierung am Rhein

Wiederanbindung von Altrheinarmen, Entwicklung von Auwald und Flachwasserzonen sowie Förderung der Auendynamik in den Rheinauen. Solche Maßnahmen erzeugen nach ÖKVO eine hohe Aufwertung in Ökopunkten und schaffen Lebensraum für Eisvogel, Amphibien und Fische.

💧

Feuchtwiesen der Kinzig-Schutter-Niederung

Extensivierung und Wiedervernässung von Grünland in der Kinzig-Schutter-Niederung mit später Mahd und Anlage von Blänken, zugunsten von Wiesenbrütern wie dem Kiebitz und rastenden Zugvögeln.

🍇

Weinberge, Streuobst und Trockenmauern

Anlage und Pflege von Streuobstwiesen, Lesesteinriegeln und Trockenmauern in der sonnigen Vorbergzone, wärmeliebende Lebensräume für Zauneidechse, Wildbienen und höhlenbrütende Vögel wie den Wendehals.

🌲

Naturnaher Waldumbau im Schwarzwald

Entwicklung struktur- und totholzreicher Laub- und Mischwälder mit Alt- und Höhlenbäumen sowie störungsarmen Rückzugsräumen im Mittleren Schwarzwald, förderlich für Fledermäuse, Schwarzstorch und Wildkatze.

🏞️

Fließgewässerrenaturierung

Rückbau von Uferverbauungen, Anlage von Gewässerrandstreifen und Wiederherstellung der Durchgängigkeit an Kinzig, Schutter, Rench und Acher, um Auendynamik und Habitatvielfalt zu verbessern.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) und Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzhabitate für die Zauneidechse, Fledermausquartiere und neu angelegte Laichgewässer.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Zwischen Oberrhein und Schwarzwald (Ortenau)

🦎

Zauneidechse in Weinbergen und an Bahndämmen

Weinbergsmauern, Böschungen, Bahndämme und Magerstandorte der Vorbergzone sind Kernhabitate der Zauneidechse. Bei Infrastruktur- und Bauvorhaben sind vorgezogene Umsiedlungen und die Anlage von Ersatzhabitaten mit Steinriegeln und Sandlinsen gängige CEF-Praxis.

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🐟

Eisvogel an Kinzig und Altrheinarmen

Naturnahe Uferabschnitte mit Steilwänden an Kinzig, Schutter und den Altrheinarmen bieten dem Eisvogel Brutplätze. Uferrenaturierungen und die Anbindung von Altwässern schaffen neue Habitate.

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🐸

Amphibien in den Rheinauen

Die wechselfeuchten Auen und Kleingewässer am Oberrhein beherbergen Arten wie Laubfrosch, Gelbbauchunke und Kammmolch. Neu angelegte, fischfreie Laichgewässer und die Vernetzung von Feuchtbiotopen zählen zu den wirksamen Ausgleichsmaßnahmen.

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🐦

Kiebitz in der Kinzig-Schutter-Niederung

Die offenen Feuchtwiesen der Kinzig-Schutter-Niederung sind ein bedeutendes Wiesenbrüter- und Rastgebiet. Kiebitz und weitere Wiesenvögel profitieren von extensiver Grünlandnutzung, Vernässung und angepassten Mahdterminen.

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🕊️

Schwarzstorch im Schwarzwald

Die störungsarmen, gewässerreichen Wälder des Mittleren Schwarzwalds bieten dem Schwarzstorch Brut- und Nahrungsräume. Der Erhalt ruhiger Waldbereiche und naturnaher Bäche sowie Horstschutz sind hier zentrale Anliegen des Artenschutzes.

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🐈

Wildkatze in den Waldkorridoren

Die Europäische Wildkatze breitet sich im Schwarzwald wieder aus und nutzt strukturreiche, totholzreiche Wälder sowie vernetzte Gehölzzüge der Vorbergzone. Störungsarme Wälder und durchgängige Biotopverbundachsen fördern die Art.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🛣️

Autobahn A5 und B33

Der geplante sechsspurige Ausbau der A5 am Oberrhein sowie der Ausbau der B33 im Kinzigtal, etwa der Autobahnzubringer Offenburg-Süd, erzeugen erheblichen Kompensationsbedarf. greeNature entwickelt hierfür passende Ökokonto-Maßnahmen nach ÖKVO.

🚆

Rheintalbahn Karlsruhe,Basel

Der Neu- und Ausbau der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel durchquert den Ortenaukreis und löst umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG sowie artenschutzrechtliche Maßnahmen nach § 44 BNatSchG aus.

🏭

Rheinhafen Kehl, Industrie und Gewerbe

Der Rheinhafen Kehl als multimodaler Verkehrsknoten sowie Industrie- und Gewerbeflächen im Raum Offenburg, Lahr und Kehl führen zu Flächenversiegelung. Grundeigentümer können geeignete Flächen als Ökokonto einbringen, greeNature übernimmt Planung, Umsetzung und Monitoring.

⚡

Erneuerbare Energien

Freiflächen-Photovoltaik auf Standorten der Rheinebene und Windenergievorhaben auf den Höhen des Schwarzwalds erfordern naturschutzrechtliche Kompensation sowie artenschutzrechtliche Prüfungen und gegebenenfalls FCS-Maßnahmen für windkraftsensible Arten.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Ortenaukreis

Der Kreis hat Anteil an zwei BfN-Großlandschaften. Der Westen gehört zum Oberrheinischen Tiefland (Naturraum D53) mit Offenburger Rheinebene, Altrheinauen und Vorbergzone. Der Osten zählt zum Schwarzwald (Naturraum D54) mit Kinzigtal, Renchtal, Achertal und den bewaldeten Bergrücken des Mittleren Schwarzwalds. Für die Bewertung der Kompensation ist die genaue Naturraum-Zuordnung des Eingriffs maßgeblich, greeNature ermittelt sie für Ihr Vorhaben.
In Baden-Württemberg richtet sich die Bewertung nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO). Aufwertungen von Natur und Landschaft werden dabei in Ökopunkten ausgedrückt und in einem behördlich anerkannten Ökokonto geführt. Sie dienen dem Ausgleich von Eingriffen nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Flächenzuordnung und die Abstimmung mit der Behörde.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist das Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Umweltschutz, Badstraße 20, 77652 Offenburg. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie, von der Maßnahmenplanung über die Anerkennung des Ökokontos bis zur Abnahme.
In der Rheinebene stehen Auenrenaturierung, die Wiederanbindung von Altrheinarmen und die Extensivierung von Feuchtwiesen in der Kinzig-Schutter-Niederung im Vordergrund. In der Vorbergzone sind Streuobst, Trockenmauern und Magerstandorte verbreitet, im Schwarzwald naturnaher Waldumbau und die Renaturierung von Kinzig, Schutter, Rench und Acher. Hinzu kommen artenschutzrechtliche CEF-Maßnahmen, etwa für Zauneidechse, Fledermäuse und Amphibien.
Bei Betroffenheit streng geschützter Arten sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) erforderlich, damit die ökologische Funktion durchgehend erhalten bleibt. Reichen diese nicht aus, kommen Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) in Betracht. Liegen Vorhaben nahe an FFH-Gebieten wie dem Taubergießen oder der Kinzig-Schutter-Niederung, ist zusätzlich eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nötig. greeNature bindet den Artenschutz von Anfang an in die Planung ein.
Ja. Besonders geeignet sind vernässbare Grünlandstandorte in der Rheinebene, Uferflächen an Kinzig, Schutter und Rench, aufgabegefährdete Streuobstbestände der Vorbergzone sowie Waldflächen im Schwarzwald. Sie bleiben Eigentümer der Fläche und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Anerkennung nach ÖKVO, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
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