Mohn und Kornblumen auf einer Ackerblühfläche unter Wolkenhimmel
Baden-Württemberg · ÖKVO
Naturraum D57 · D55
Regierungsbezirk Karlsruhe

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) im Neckar-Odenwald-Kreis, vom Buntsandstein-Odenwald über das Neckartal bis in das Bauland.

~1.126
km² Kreisfläche
~144.000
Einwohner
27
Städte und Gemeinden
Mosbach
Große Kreisstadt und Kreissitz
D55 · D57
BfN-Naturräume
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis im Überblick

Der Neckar-Odenwald-Kreis liegt im Norden Baden-Württembergs, im äußersten Nordosten des Regierungsbezirks Karlsruhe, und grenzt an die Bundesländer Hessen und Bayern. Auf rund 1.126 Quadratkilometern leben etwa 144.000 Menschen in 27 Städten und Gemeinden. Kreissitz ist die Große Kreisstadt Mosbach. Zu den weiteren Städten zählen Buchen im Odenwald, Walldürn, Osterburken, Adelsheim und Ravenstein.

Landschaftlich gliedert sich der Kreis in drei Räume. Der Westen und Norden gehören zum Odenwald, überwiegend als weiträumiger Buntsandstein-Odenwald mit Wäldern, Bachtälern und Höhenrücken (BfN-Naturraum D55, Odenwald, Spessart und Südrhön). Im Südwesten durchschneidet das tief eingeschnittene Neckartal mit Steilhängen und Burgen das Gebiet. Nach Südosten schließt das offene, ackerbaulich geprägte Bauland auf Muschelkalk an, das naturräumlich zu den Neckar- und Tauber-Gäuplatten (D57) zählt.

Große Teile des Kreises liegen im Naturpark Neckartal-Odenwald, in dem sich zahlreiche Landschafts- und Naturschutzgebiete sowie Natura-2000-Flächen bündeln. Zu den bedeutenden Gebieten gehört das FFH-Gebiet Neckartal und Wald Obrigheim (6916-342), das sich aus mehreren Teilflächen über den Neckar-Odenwald- und den Rhein-Neckar-Kreis erstreckt. Die naturnahen Buchen- und Mischwälder, die Trockenhänge des Neckartals und die strukturreichen Bachauen prägen den Wert der Region für den Arten- und Biotopschutz.

Rechtliche Grundlage jeder Kompensation sind die §§ 13 bis 15 BNatSchG. In Baden-Württemberg wird die Bilanzierung über die Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) konkretisiert, die Eingriff und Ausgleich in Ökopunkten bewertet. Kompensationsbedarf entsteht im Kreis vor allem durch den Ausbau der Windenergie auf den Odenwaldhöhen, durch Verkehrs- und Siedlungsvorhaben sowie durch den Abbau von Sandstein und Muschelkalk. greeNature ermittelt den Bedarf und stellt passende Ökopunkte bereit.

Mohn und Kornblumen auf einer Ackerblühfläche unter Wolkenhimmel

🗺️ Zugehörige Naturräume

D57
Neckar- und Tauberland, Gäuplatten
Zum Naturraum D57 ›
D55
Odenwald, Spessart und Südrhön
Zum Naturraum D55 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Mosbach (KS)Buchen (Odenwald)WalldürnOsterburkenAdelsheimRavensteinObrigheimHaßmersheimAglasterhausenHardheimMudauLimbachWaldbrunn

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Dreigeteilte Landschaft aus Buntsandstein-Odenwald, Neckartal und Bauland auf Muschelkalk
  • Große Teile des Kreises liegen im Naturpark Neckartal-Odenwald mit zahlreichen Schutzgebieten
  • FFH-Gebiet Neckartal und Wald Obrigheim (6916-342) mit mehreren Teilflächen im Kreisgebiet
  • Waldreicher Odenwald als Lebensraum für Wildkatze, Fledermäuse und Haselmaus
  • Offene Ackerlandschaft des Baulands mit Bedeutung für Feldvögel wie die Feldlerche
  • Grenzlage zu Hessen und Bayern im Nordosten des Regierungsbezirks Karlsruhe
  • Ausbau der Windenergie auf den Odenwaldhöhen, unter anderem im Raum Walldürn

✅ greeNature vor Ort

greeNature entwickelt und betreut Ausgleichs- und Ökokontoflächen, die zum Charakter der Naturräume im Neckar-Odenwald-Kreis passen, etwa naturnahen Waldumbau im Buntsandstein-Odenwald, die Renaturierung von Neckar und Zuflüssen sowie Streuobst und extensives Grünland im Bauland und im Neckartal. Wir sichern geeignete Flächen, planen die Aufwertung nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO), setzen die Maßnahmen um und übernehmen die dauerhafte Pflege, Dokumentation und Berichterstattung gegenüber der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis. Die ÖKVO bewertet die Aufwertung in Ökopunkten und berücksichtigt den räumlichen Bezug zum Eingriff, weshalb wir darauf achten, dass die Kompensation möglichst im betroffenen Raum wirksam wird. Besteht artenschutzrechtlicher Bedarf nach § 44 BNatSchG, konzipieren wir vorgezogene CEF-Maßnahmen, die die ökologische Funktion für die betroffenen Arten durchgängig sichern.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis

🌳

Waldumbau im Odenwald

Naturnaher Umbau von Nadelholzforsten zu strukturreichen Laub- und Mischwäldern im Buntsandstein-Odenwald. Der Erhalt von Alt- und Totholz, Höhlenbäumen und gestuften Waldrändern stärkt den Biotopverbund und lässt sich als Ökopunkte nach ÖKVO anrechnen.

🌊

Gewässerrenaturierung

Rückbau von Uferverbau, Anlage von Gewässerrandstreifen und naturnahe Umgestaltung an Neckar, Elz, Itter und Schefflenz. Naturnahe Bachläufe und Auwaldsäume verbessern die Lebensräume für Eisvogel und Fische und erzeugen Kompensationswert.

🍎

Streuobst und Trockenmauern

Neuanlage und Pflege hochstämmiger Streuobstbestände sowie die Instandsetzung von Trockenmauern an den Hängen des Neckartals und im Bauland. In Verbindung mit extensiver Grünlandnutzung entstehen Lebensräume für Höhlenbrüter, Reptilien und Wildbienen.

🌾

Feldvogelschutz im Bauland

Lerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen in der offenen Ackerlandschaft des Baulands. Diese produktionsintegrierten Maßnahmen werten den Feldflur-Lebensraum für Feldlerche und Rebhuhn auf.

🦎

Reptilien- und Amphibien-CEF

Anlage von Steinriegeln, Lesesteinhaufen und besonnten Säumen für die Zauneidechse sowie von besonnten Kleingewässern in Steinbrüchen und an Bahndämmen. Als vorgezogene CEF-Maßnahmen sichern sie die ökologische Funktion nach § 44 BNatSchG.

🦇

Fledermaus- und Höhlenbaumschutz

Sicherung von Höhlenbäumen, Erhalt von Altholzinseln und die Aufwertung von Quartieren in Gebäuden, Kellern und Stollen. Vernetzende Gehölze und strukturreiche Waldränder verbessern die Jagdhabitate der im Odenwald verbreiteten Fledermausarten.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Odenwald, Bauland und Neckartal

🐱

Wildkatze im Odenwald

Die weiträumigen, störungsarmen Wälder des Odenwaldes gehören zu den Lebensräumen der Europäischen Wildkatze. Die streng geschützte Art profitiert von naturnahem Waldumbau, Alt- und Totholz sowie durchgängigen Wald- und Gehölzkorridoren, die Teillebensräume miteinander verbinden.

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🦇

Fledermäuse in Wald und Siedlung

Die Buchen- und Mischwälder des Odenwaldes bieten waldbewohnenden Fledermäusen Quartiere und Jagdhabitate, während Gebäude, Keller und Stollen im Neckartal weitere Quartiere stellen. Erhalt von Höhlenbäumen und Sicherung der Quartiere sind typische Maßnahmen im Kreis.

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🐭

Haselmaus

Die Haselmaus besiedelt strukturreiche Waldränder, Gebüsche und Hecken des Odenwaldes. Als streng geschützte Art nach § 44 BNatSchG erfordert sie bei Eingriffen häufig den Erhalt und die Neuanlage vernetzter Gehölzstrukturen sowie vorgezogene CEF-Maßnahmen.

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🦎

Zauneidechse

Die Zauneidechse besiedelt Trockenhänge im Neckartal, Bahndämme, Böschungen und Steinbrüche. Als streng geschützte Art erfordert sie bei Eingriffen oft CEF-Maßnahmen wie Steinriegel, Lesesteinhaufen und besonnte Säume, die vor Baubeginn wirksam sein müssen.

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🐸

Amphibien in Steinbrüchen

Kleingewässer in aktiven und aufgelassenen Steinbrüchen bieten Amphibien wie der Gelbbauchunke geeignete Laichgewässer. Die Neuanlage besonnter, fischfreier Tümpel und Blänken sichert als CEF-Maßnahme Fortpflanzungsstätten und stärkt den Biotopverbund.

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🌾

Feldlerche im Bauland

Die Feldlerche ist Charaktervogel der offenen Ackerlandschaft des Baulands. Ihr Bestand leidet unter intensiver Nutzung, weshalb Lerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen wirksame Aufwertungen in der Feldflur sind.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🌬️

Windenergie auf den Odenwaldhöhen

Der Ausbau der Windenergie auf den bewaldeten Höhenrücken des Odenwaldes, unter anderem im Raum Walldürn, erzeugt Kompensationsbedarf. Standorte im Wald führen regelmäßig zu artenschutzrechtlichen Anforderungen, etwa für Fledermäuse und windkraftsensible Vogelarten.

🛣️

Verkehrsinfrastruktur

Der Erhalt und Ausbau von Bundes- und Landesstraßen sowie der Bahnstrecken im Neckartal und im Bauland erzeugt Eingriffe in Natur und Landschaft. Trassen, Brücken und Bahnkörper führen häufig zu Ausgleichsbedarf und artenschutzrechtlichen Auflagen.

⛏️

Rohstoffabbau

Der Abbau von Sandstein im Odenwald und von Muschelkalk im Bauland unterliegt naturschutzrechtlichen Auflagen. Abbau und Rekultivierung bieten zugleich Chancen für Pioniergewässer, Trockenlebensräume und die Entwicklung von Amphibien- und Reptilienhabitaten als Kompensation.

🏘️

Siedlung und Gewerbe

Die Ausweisung von Wohn- und Gewerbeflächen in Mosbach, Buchen, Walldürn und den Umlandgemeinden erfordert naturschutzrechtlichen Ausgleich nach ÖKVO. Eigentümer und Landwirte können hierfür Flächen als Kompensationsflächen bereitstellen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis

Der Kreis liegt im Übergang zweier BfN-Naturräume. Der waldreiche Odenwald im Westen und Norden gehört zum Naturraum Odenwald, Spessart und Südrhön (D55), das offene Bauland im Südosten zu den Neckar- und Tauber-Gäuplatten (D57). Dazwischen liegt das Neckartal. Für die Bewertung nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) ist der räumliche Bezug des Eingriffs entscheidend, greeNature ermittelt diesen für Sie.
In Baden-Württemberg werden Aufwertungen nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) in Ökopunkten bewertet und aus behördlich anerkannten Ökokonten bereitgestellt. greeNature übernimmt die Bedarfsanalyse im Rahmen der Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG, die Flächenzuordnung, die Abstimmung mit dem Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis und alle Dokumentationspflichten aus einer Hand.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Umweltamt, Renzstraße 10, 74821 Mosbach. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen für Sie, von der Maßnahmenplanung über die Anerkennung bis zur Abnahme, Pflege und Dokumentation.
Verbreitet sind naturnaher Waldumbau im Buntsandstein-Odenwald, die Renaturierung von Neckar und seinen Zuflüssen, die Anlage und Pflege von Streuobst und Trockenmauern im Neckartal und Bauland, Feldvogelschutz in der offenen Ackerlandschaft sowie Reptilien- und Amphibienhabitate in Steinbrüchen. Diese Maßnahmen lassen sich als Ökopunkte nach ÖKVO anrechnen.
Ja. Große Teile des Kreises liegen im Naturpark Neckartal-Odenwald mit zahlreichen Natur- und Landschaftsschutzgebieten. Zu den Natura-2000-Flächen gehört das FFH-Gebiet Neckartal und Wald Obrigheim (6916-342). Eingriffe im Umfeld solcher Gebiete können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung und Kohärenzsicherungsmaßnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG (FCS) auslösen. greeNature berät Sie zu allen Anforderungen.
Ja. Besonders geeignet sind Waldflächen mit Umbaupotenzial im Odenwald, Hanglagen mit Streuobst im Neckartal sowie Grünland und Gewässerrandflächen im Bauland. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Anerkennung als Ökokonto nach ÖKVO, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
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