Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel
Baden-Württemberg · ÖKVO
Naturraum D53
Regierungsbezirk Karlsruhe

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Mannheim

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten für Eingriffe in Mannheim. greeNature begleitet Ihre Kompensation nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) als Full-Service-Partner, von der Bedarfsanalyse über die Flächenzuordnung bis zur Anerkennung durch die Untere Naturschutzbehörde der Stadt.

145
km² Stadtfläche
~315k
Einwohner
17
Stadtbezirke
9
Naturschutzgebiete
D53
Naturraum (BfN)
Stadt und Ökologie

Die Stadt Mannheim im Überblick

Mannheim ist eine kreisfreie Stadt (Stadtkreis) im Regierungsbezirk Karlsruhe und nach Stuttgart die zweitgrößte Stadt Baden-Württembergs. Sie liegt am Zusammenfluss von Rhein und Neckar und ist kleinräumig in 17 Stadtbezirke und 38 Stadtteile gegliedert. Als kreisfreie Stadt nimmt Mannheim die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde selbst wahr.

Naturräumlich liegt das gesamte Stadtgebiet im Oberrheinischen Tiefland (D53). Prägend sind die Rhein- und Neckarauen mit Hartholz-Auwäldern und Altrheinarmen, die Sandrasen und Binnendünen der nördlichen Oberrheinebene sowie die stadtnahen Waldgebiete Käfertaler Wald und Dossenwald. Diese Standorte gehören zu den wärmegetönten und teils sehr trockenen Lebensräumen Deutschlands.

Im Stadtgebiet sind neun Naturschutzgebiete mit rund 689 Hektar ausgewiesen, darunter die Reißinsel als naturnahe Rheinauenlandschaft. Hinzu kommen Anteile am FFH-Gebiet Rheinniederung von Philippsburg bis Mannheim, am Vogelschutzgebiet Rheinniederung Altlußheim-Mannheim sowie am Landschaftsschutzgebiet Unterer Neckar zwischen Heidelberg und Mannheim.

Wirtschaftlich prägen der Industrie- und Handelsstandort, der Mannheimer Hafen, ein bedeutender Eisenbahnknoten sowie die Umnutzung großer Konversionsflächen ehemaliger US-Liegenschaften das Stadtbild. Wohnbau, Gewerbe und Verkehrsvorhaben lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus, die in Baden-Württemberg über die Ökokonto-Verordnung in Ökopunkten bewertet werden.

Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel

🗺️ Zugehörige Naturräume

D53
Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland
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📍 Stadtteile

Innenstadt (Quadrate) (KS)NeckarstadtKäfertalFeudenheimNeckarauLindenhofRheinauSandhofenWaldhofSeckenheimFriedrichsfeldWallstadtVogelstangSchönau

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Naturschutzgebiet Reißinsel, naturnahe Rheinauenlandschaft mit Hartholzauwald und Flussdynamik, seit 1950 geschützt
  • Naturschutzgebiete Hirschacker und Dossenwald sowie Backofen-Riedwiesen mit Sandrasen, Binnendünen und Auwiesen
  • Anteil am FFH-Gebiet Rheinniederung von Philippsburg bis Mannheim (6716-341)
  • Anteil am Vogelschutzgebiet Rheinniederung Altlußheim-Mannheim (6616-441)
  • Landschaftsschutzgebiet Unterer Neckar zwischen Heidelberg und Mannheim
  • Käfertaler Wald und Dossenwald als großflächige stadtnahe Waldgebiete
  • Binnendünen und Sandrasen der nördlichen Oberrheinebene als seltene, wärmeliebende Trockenlebensräume

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und arbeitet in Baden-Württemberg konsequent mit der Bewertungssystematik der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO). In Mannheim stimmen wir Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt ab, kennen die naturräumlichen Besonderheiten der Rhein- und Neckarauen sowie der Sandstandorte der Oberrheinebene und ordnen Ökopunkte aus anerkannten Ökokonten passgenau dem jeweiligen Eingriff zu. Von der Bedarfsanalyse über die Flächenauswahl bis zu Umsetzung, Dokumentation und Monitoring übernehmen wir den gesamten Kompensationsprozess.

Kompensation in der Stadt

Typische Maßnahmen in der Stadt Mannheim

🌊

Auenrenaturierung am Rhein

Wiederanbindung von Altrheinarmen, Entwicklung von Hartholzauwald und Auwiesen sowie Förderung der natürlichen Flussdynamik. Diese Maßnahmen stärken den Auenverbund entlang des Rheins und schaffen hochwertige Ausgleichsflächen.

💧

Gewässerrenaturierung am Neckar

Uferabflachungen, Anbindung von Altgewässern und Strukturanreicherung mit Totholz am Neckar und seinen Nebengewässern, verbessert die Durchgängigkeit und schafft Habitate für Eisvogel, Fische und Libellen.

🧱

Entsiegelung und Rückbau

Rückbau versiegelter Flächen auf Konversions- und Gewerbestandorten mit anschließender Boden- und Vegetationsentwicklung. Entsiegelung ist im dicht bebauten Stadtraum eine wirksame und gut anrechenbare Aufwertung.

🏜️

Sandrasen und Magerstandorte

Pflege und Neuanlage von Sandrasen, Binnendünen und Magerstandorten der Oberrheinebene durch Entbuschung und extensive Nutzung, Lebensraum für wärmeliebende Insekten, Reptilien und seltene Pflanzen.

🌳

Auwald- und Grünlandaufwertung

Entwicklung standortgerechter Auwälder und Extensivierung von Grünland in den Rhein- und Neckarniederungen im Stadtumland, fördert struktur- und artenreiche Lebensräume als dauerhafte Ökokonto-Flächen.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) und Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzhabitate für die Zauneidechse, Fledermausquartiere und Laichgewässer für Amphibien.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Oberrheinebene am Zusammenfluss von Rhein und Neckar

🦎

Zauneidechse auf Sandstandorten

Bahnanlagen, Dämme, Sandrasen und Binnendünen der Oberrheinebene sind Kernhabitate der Zauneidechse. Bei Eingriffen sind vorgezogene Umsiedlungen und die Anlage von Ersatzhabitaten mit Steinriegeln und Totholz gängige CEF-Praxis.

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🦇

Fledermäuse in Wald und Stadt

Käfertaler Wald, Dossenwald und alte Baumbestände sowie Gebäude bieten Quartiere für mehrere Fledermausarten. Quartiersschutz, der Erhalt von Höhlenbäumen und Ersatzquartiere sind typische Maßnahmen bei Bau- und Konversionsvorhaben.

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🐸

Kammmolch und Amphibien der Auen

Altrheinarme, Auengewässer und temporäre Kleingewässer beherbergen Kammmolch, Wechselkröte und weitere Amphibien. Neu angelegte, fischfreie Laichgewässer sind zentrale Elemente der Ausgleichsplanung in den Niederungen.

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🐟

Eisvogel an Rhein und Neckar

Naturnahe Uferabschnitte mit Steilwänden und Altgewässern bieten dem Eisvogel Brutplätze. Renaturierungen mit Uferabbrüchen und strukturreichen Gewässerrändern schaffen neue Habitate entlang der Flüsse.

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🐦

Kiebitz in der Rheinniederung

Feuchte Wiesen und offene Niederungen der Rheinaue sind Lebensraum des Kiebitzes und weiterer Wiesenbrüter. Extensive Grünlandnutzung, Vernässung und angepasste Mahdtermine fördern die Bestände.

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🐛

Amphibien der Kleingewässer

Neben dem Kammmolch profitieren weitere Amphibienarten von Blänken, Flutmulden und Kleingewässern in den Auen. Ihr Schutz erfolgt über die Anlage vernetzter Laichgewässer und den Erhalt von Landlebensräumen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏘️

Wohnbau und Konversion

Die Umnutzung großer Konversionsflächen ehemaliger US-Liegenschaften wie Franklin, Spinelli und Turley sowie weitere Wohnbauvorhaben führen zu Flächeninanspruchnahme. greeNature entwickelt hierfür passende Ökokonto-Maßnahmen und ordnet Ökopunkte zu.

🏭

Gewerbe und Industrie

Der Industrie- und Handelsstandort mit Hafen, Logistik und produzierendem Gewerbe erzeugt bei Erweiterungen und Neubauten Kompensationsbedarf nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG. Grundstückseigentümer können Flächen als Ausgleichsflächen einbringen.

🛤️

Verkehr und Infrastruktur

Als bedeutender Eisenbahnknoten und Autobahnstandort lösen Ausbau- und Neubauvorhaben an Bahnanlagen, Straßen und Rheinbrücke Ausgleichs- und Ersatzpflichten sowie artenschutzrechtliche Prüfungen nach § 44 BNatSchG aus.

🌳

Grün- und Klimaanpassung

Stadtentwicklung und Freiraumprojekte, etwa im Umfeld der Bundesgartenschau 2023 und des Grünzugs Nordost, verbinden Siedlungsentwicklung mit Aufwertung von Grün- und Auenflächen und schaffen Anknüpfungspunkte für Kompensation.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

RH
Landkreis Rhein-Neckar-Kreis
Umschließt Mannheim im Osten und Süden
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
in der Stadt Mannheim

In Mannheim gilt wie in ganz Baden-Württemberg die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden über die Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) in Ökopunkten bewertet. Ökopunkte aus anerkannten Ökokonten lassen sich einem Eingriff zuordnen und ersparen die eigene Maßnahmenentwicklung.
Als kreisfreie Stadt nimmt Mannheim die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde selbst wahr. Zuständig ist der Fachbereich Klima, Natur, Umwelt der Stadtverwaltung. Diese Behörde erkennt Ökokonto-Maßnahmen an und prüft die Zuordnung von Ökopunkten zu einem Eingriff. greeNature stimmt die Maßnahmen frühzeitig mit ihr ab.
Das gesamte Stadtgebiet liegt im Naturraum D53, dem Oberrheinischen Tiefland. Prägend sind die Rhein- und Neckarauen, Sandrasen und Binnendünen der nördlichen Oberrheinebene sowie stadtnahe Wälder wie der Käfertaler Wald und der Dossenwald. Diese naturräumliche Zuordnung ist für die Auswahl passender Kompensationsflächen maßgeblich.
Kompensationspflichten entstehen typischerweise bei Wohnbau und Konversion, Gewerbe- und Industrieansiedlungen, Verkehrs- und Infrastrukturvorhaben sowie bei Eingriffen an Bahnanlagen und Gewässern. Sobald Natur und Landschaft erheblich beeinträchtigt werden, ist ein Ausgleich nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG erforderlich, ergänzt um artenschutzrechtliche Prüfungen nach § 44 BNatSchG.
Auf den Sandstandorten und Bahnanlagen ist regelmäßig die Zauneidechse betroffen, in Wäldern und an Gebäuden Fledermäuse, in den Auen Kammmolch und weitere Amphibien. Für diese Arten kommen vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) und Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) nach § 44 BNatSchG in Betracht.
greeNature ist bundesweit tätig und übernimmt den gesamten Prozess: Bedarfsanalyse, Auswahl geeigneter Flächen, Bewertung nach ÖKVO, Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde sowie Umsetzung, Dokumentation und Monitoring. Auf Wunsch stellen wir Ökopunkte aus bestehenden, behördlich anerkannten Ökokonten bereit.
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