
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Main-Tauber-Kreis
Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten für Eingriffe im Main-Tauber-Kreis. greeNature begleitet Ihre Kompensation nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) als bundesweit tätiger Full-Service-Partner, von der Bedarfsanalyse über die Flächenzuordnung bis zur Anerkennung durch die Untere Naturschutzbehörde.
Der Landkreis Main-Tauber-Kreis im Überblick
Der Main-Tauber-Kreis ist der nördlichste Landkreis Baden-Württembergs und gehört zum Regierungsbezirk Stuttgart sowie zur Region Heilbronn-Franken. Kreisstadt ist Tauberbischofsheim, größere Kreisstädte sind Bad Mergentheim und Wertheim. Auf rund 1.304 km² leben etwa 133.000 Menschen in 18 Städten und Gemeinden. Der Kreis weist die geringste Bevölkerungsdichte aller baden-württembergischen Landkreise auf.
Namengebend sind die beiden Flüsse. Die Tauber durchzieht den Kreis der Länge nach und mündet bei Wertheim in den Main. Landschaftlich prägt der Muschelkalk das Tauberland, das den größten Teil des Kreisgebiets einnimmt und naturräumlich zu den Neckar- und Tauber-Gäuplatten (Naturraum D57) zählt. Der von Buntsandstein bestimmte Norden um Wertheim und Freudenberg gehört mit den Ausläufern von Odenwald und Spessart zum Naturraum D55 (Odenwald, Spessart und Südrhön), im Westen greift die Landschaft des Baulands über.
Ökologisch prägend sind die Muschelkalk-Trockenhänge mit artenreichen Kalkmagerrasen, Wacholderheiden, Trockenmauern und Lesesteinriegeln sowie die klimatisch begünstigten Weinbergslagen im Taubertal. Der Kreis hat Anteil an elf FFH-Gebieten des Natura-2000-Netzes, darunter Nordöstliches Tauberland und Unteres Taubertal, sowie an zwei Vogelschutzgebieten (Heiden und Wälder Tauberland, Wiesenweihe Taubergrund). Hinzu kommen 36 Naturschutzgebiete und die ausgedehnten Buntsandsteinwälder des nördlichen Kreisgebiets.
Wirtschaftlich prägen Maschinenbau, Holzverarbeitung und Glasindustrie den Kreis, dazu Weinbau im Taubertal und der Gesundheitstourismus rund um die Kurstadt Bad Mergentheim. Siedlungs-, Gewerbe-, Verkehrs- und Windenergievorhaben lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich in Baden-Württemberg über die Ökokonto-Verordnung in Ökopunkten bewertet und nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG erbracht wird.

🗺️ Zugehörige Naturräume
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📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Anteil an elf FFH-Gebieten des Natura-2000-Netzes, darunter Nordöstliches Tauberland und Unteres Taubertal
- Vogelschutzgebiete Heiden und Wälder Tauberland sowie Wiesenweihe Taubergrund
- Muschelkalk-Trockenhänge mit artenreichen Kalkmagerrasen, Wacholderheiden und Trockenmauern
- 36 Naturschutzgebiete auf rund 1.030 Hektar Kreisfläche
- Weinbergslandschaft des Taubertals mit Trockenmauern aus rotem Sandstein im Norden
- Tauber als prägende Verbundachse mit Mündung in den Main bei Wertheim
- Buntsandsteinwälder von Odenwald und Spessart im Norden als Rückzugsraum der Europäischen Wildkatze
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und arbeitet in Baden-Württemberg konsequent mit der Bewertungssystematik der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO). Wir stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Main-Tauber-Kreises ab, kennen die naturräumlichen Unterschiede zwischen dem Muschelkalk-Tauberland und den Buntsandsteinlagen des Odenwald- und Spessartrands und ordnen Ökopunkte aus anerkannten Ökokonten passgenau dem jeweiligen Eingriff zu. Von der Bedarfsanalyse über die Flächenzuordnung bis zu Herstellung, Pflege und Monitoring übernehmen wir den gesamten Kompensationsprozess.
Typische Maßnahmen im Landkreis Main-Tauber-Kreis
Kalkmagerrasen und Wacholderheiden
Wiederherstellung und Pflege der Muschelkalk-Trockenhänge im Tauberland durch extensive Schafbeweidung und Entbuschung, Lebensraum für wärmeliebende Insekten, Orchideen, Zauneidechse und seltene Pflanzenarten.
Trockenmauern und Lesesteinriegel
Instandsetzung und Neuanlage von Trockenmauern, Weinbergsmauern und Steinriegeln in der Terrassenlandschaft des Taubertals, Trittsteinbiotope für Reptilien, Wildbienen und wärmeliebende Arten zwischen den Magerstandorten.
Streuobstwiesen
Anlage und Reaktivierung hochstämmiger Streuobstbestände an den Talrändern und Ortsrändern, Lebensraum für höhlenbrütende Vögel, Fledermäuse und Wildbienen, gesichert durch extensive Mahd und Nachpflanzung.
Gewässerrenaturierung an Tauber und Main
Rückbau von Uferverbauungen, Anlage von Gewässerrandstreifen und Anbindung von Auebereichen an Tauber, Main und ihren Zuflüssen, Verbesserung der Durchgängigkeit und Schaffung von Habitaten für Eisvogel, Biber und Fische.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) und Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzhabitate für die Zauneidechse, Fledermausquartiere und Laichgewässer für die Gelbbauchunke.
Naturnaher Waldumbau und Waldränder
Entwicklung struktur- und totholzreicher Laubmischwälder sowie gestufter Waldränder in den Buntsandsteinwäldern des Odenwald- und Spessartrands, Förderung von Alt- und Höhlenbäumen als Quartiere für Fledermäuse, Spechte und die Wildkatze.
Geschützte Arten im Tauberland und Sandsteinodenwald im fränkisch geprägten Norden Baden-Württembergs
Zauneidechse auf Trockenstandorten
Kalkmagerrasen, Trockenmauern, Weinbergsbrachen und Bahndämme im Taubertal sind Kernhabitate der Zauneidechse. Bei Eingriffen sind vorgezogene Umsiedlungen und die Anlage von Ersatzhabitaten mit Steinriegeln und Totholz gängige Praxis.
Mehr zur Art ›Wildkatze in den Buntsandsteinwäldern
Die zusammenhängenden Laubwälder von Odenwald und Spessart im Norden des Kreises zählen zu den Rückzugsräumen der Europäischen Wildkatze. Störungsarme, totholzreiche Wälder und vernetzte Gehölzstrukturen fördern die streng geschützte Art.
Mehr zur Art ›Fledermäuse in Wäldern und Streuobst
Alte Laubwälder, Streuobstbestände und Gebäude im Kreisgebiet dienen mehreren Fledermausarten als Quartier und Jagdlebensraum. Der Erhalt von Höhlenbäumen und Quartierhilfen sichern nach § 44 BNatSchG geschützte Fortpflanzungs- und Ruhestätten.
Mehr zur Art ›Feldlerche der offenen Gäulandschaft
Die offenen Ackerfluren des Tauberlands und des Baulands sind Lebensraum der Feldlerche und weiterer Feldvögel, darunter die im Taubergrund brütende Wiesenweihe. Lerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstrukturen zählen zu den passenden Aufwertungsmaßnahmen.
Mehr zur Art ›Gelbbauchunke und Amphibien
Steinbrüche und Abbaustellen im Muschelkalk sowie Auen an Tauber und Main beherbergen Pionierarten wie die Gelbbauchunke sowie den Kammmolch. Temporäre Kleingewässer und fischfreie Laichgewässer sind zentrale Elemente der Ausgleichsplanung.
Mehr zur Art ›Eisvogel an Tauber und Main
Naturnahe Uferabschnitte an Tauber und Main bieten dem Eisvogel Brutplätze in Steilwänden. Renaturierungen mit Uferabbrüchen und strukturreichen Gewässerrändern schaffen neue Habitate für die streng geschützte Art.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Verkehr und Infrastruktur
Der Ausbau von Bundes- und Landesstraßen im Tauber- und Maintal, Ortsumgehungen sowie Maßnahmen an der Bahnstrecke erzeugen Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG. greeNature entwickelt hierfür naturraumtreue Ökokonto-Maßnahmen.
Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik
Windenergievorhaben auf den Höhen des Tauberlands und Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Ackerstandorten erfordern naturschutzrechtliche Kompensation sowie artenschutzrechtliche Prüfungen nach § 44 BNatSchG, insbesondere FCS-Maßnahmen für windkraftsensible Arten wie Fledermäuse und Greifvögel.
Siedlungs- und Gewerbeentwicklung
Wohn- und Gewerbegebiete in Bad Mergentheim, Wertheim, Tauberbischofsheim und den Umlandgemeinden führen zu Flächenversiegelung. Grundstückseigentümer können geeignete Flächen als Ausgleichsflächen einbringen, greeNature übernimmt Planung, Umsetzung und Monitoring.
Industrie und Rohstoffabbau
Maschinenbau, Holzverarbeitung und die Glasindustrie in Wertheim sowie der Muschelkalkabbau erweitern regelmäßig ihre Flächen. Solche Vorhaben erzeugen Kompensationsbedarf, der nach ÖKVO in Ökopunkten auszugleichen ist.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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