Ackerblühfläche mit Mohn und Kornblumen unter aufziehenden Gewitterwolken
Baden-Württemberg · ÖKVO
Naturraum D57
Regierungsbezirk Stuttgart

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Ludwigsburg

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für Kompensation nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) im Neckarbecken zwischen Strohgäu und Stromberg.

686,77
km² Kreisfläche
~535k
Einwohner (2024)
39
Städte und Gemeinden
2
Naturräume D57/D58
20
Naturschutzgebiete
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Ludwigsburg im Überblick

Der Landkreis Ludwigsburg liegt nördlich von Stuttgart und gehört zum Regierungsbezirk Stuttgart sowie zur Region Stuttgart. Kreisstadt und größte Stadt ist die frühere württembergische Residenzstadt Ludwigsburg. Mit rund 535.000 Einwohnern auf 686,77 km² zählt der Kreis zu den einwohnerstärksten und am dichtesten besiedelten Landkreisen Deutschlands.

Landschaftlich prägt vor allem der Neckarbecken den Kreis, ein von Neckar, Enz, Murr, Bottwar und Glems durchzogenes Löss- und Gäuland (Naturraum D57, Neckar- und Tauber-Gäuplatten). Dazu gehören das fruchtbare Strohgäu mit seiner offenen Ackerflur und der bewaldete Stromberg mit seinen Weinlagen im Westen. Im Nordosten geht das obere Bottwartal in die Löwensteiner Berge über, die bereits zum Schwäbischen Keuper-Liasland (Naturraum D58) und zum Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald zählen. Der höchste Punkt des Kreises liegt mit rund 517 m bei Prevorst.

Ökologisch bedeutsam sind mehrere Natura-2000-Gebiete. Das FFH-Gebiet Strohgäu und unteres Enztal umfasst rund 2.457 Hektar in vielen Teilflächen entlang von Enz und Neckar, hinzu kommen das großflächige FFH-Gebiet Stromberg und das gleichnamige Vogelschutzgebiet. Im Kreis liegen zudem 20 Naturschutzgebiete auf rund 646 Hektar sowie ausgedehnte Streuobstgürtel, Weinberge mit Trockenmauern und die Flussauen als wertvolle Lebensräume.

Die Wirtschaft ist von Fahrzeugbau, Metall- und Kunststoffverarbeitung sowie einer starken Zulieferindustrie geprägt. Der anhaltende Siedlungs- und Gewerbedruck in der Region Stuttgart, Verkehrsvorhaben an A81, B27 und Neckar sowie Energie- und Infrastrukturprojekte lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich in Ökopunkten nach der ÖKVO zu erbringen ist.

Ackerblühfläche mit Mohn und Kornblumen unter aufziehenden Gewitterwolken

🗺️ Zugehörige Naturräume

D57
Neckar- und Tauberland, Gäuplatten
Zum Naturraum D57 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Ludwigsburg (KS)Bietigheim-BissingenKornwestheimDitzingenVaihingen an der EnzRemseck am NeckarMarbach am NeckarBesigheimSachsenheimMarkgröningenGerlingenFreiberg am NeckarAspergOberstenfeld

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • FFH-Gebiet Strohgäu und unteres Enztal (rund 2.457 ha) im Natura-2000-Netz
  • FFH-Gebiet Stromberg und Vogelschutzgebiet Stromberg im europäischen Schutzgebietsnetz
  • Neckarbecken mit den fruchtbaren Lössböden des Strohgäus und offener Feldflur
  • Streuobst- und Weinbaulandschaft an Neckar, Enz und Stromberg mit Trockenmauern
  • Löwensteiner Berge und oberes Bottwartal als Übergang zum Schwäbischen Keuper-Liasland (Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald)
  • Fließgewässer Neckar, Enz, Murr, Bottwar und Glems als Biotopverbundachsen
  • 20 Naturschutzgebiete auf rund 646 Hektar Kreisfläche

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und betreut auch die Region Stuttgart. Wir kennen die naturräumlichen Besonderheiten von Neckarbecken, Strohgäu und Stromberg, die Bewertung in Ökopunkten nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) und die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Ludwigsburg aus der Praxis.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Ludwigsburg

🍎

Streuobstwiesen

Anlage und Pflege traditioneller Streuobstbestände an den Hängen von Neckar, Enz und Stromberg, Lebensraum für Steinkauz, Wendehals und seltene Wildbienen. Hochstämme, extensive Mahd und Nachpflanzung sichern den Bestand langfristig.

💧

Fließgewässerrenaturierung

Revitalisierung von Neckar, Enz, Murr, Bottwar und Glems durch Uferrückbau, Gewässerrandstreifen und die Anbindung von Auebereichen, Verbesserung der Lebensraumbedingungen für Eisvogel, Fische und Amphibien.

🧱

Trockenmauern und Magerrasen

Instandsetzung von Weinberg-Trockenmauern und Wiederherstellung von Magerrasen an den wärmebegünstigten Hängen des Strombergs und im Neckartal, Lebensraum für Zauneidechse, wärmeliebende Insekten und Mauerpflanzen.

🌿

Hecken und Biotopverbund

Anlage von Feldhecken, Säumen und Trittsteinbiotopen in der offenen Strohgäu-Feldflur, Vernetzung von Lebensräumen für Feldlerche, Rebhuhn, Feldhase und Wildbienen zwischen Ackerflur und Streuobst.

🌳

Naturnaher Waldumbau

Entwicklung struktur- und totholzreicher Laubmischwälder sowie gestufter Waldränder im Stromberg und in den Löwensteiner Bergen, Förderung von Alt- und Höhlenbäumen als Quartiere für Fledermäuse und Spechte.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) für Zauneidechse auf Böschungen, Bahndämmen und in Weinbergsbrachen, Fledermausquartiere in Streuobst und Wald sowie FCS-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG, abgestimmt auf das konkrete Vorhaben.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Neckarbecken, Strohgäu und Stromberg in der Region Stuttgart

🦎

Zauneidechse

Häufige Zielart bei Infrastruktur- und Siedlungsvorhaben. Böschungen, Bahndämme, Weinbergsbrachen und Trockenmauern im Kreis bieten Lebensraum. Typisch sind vorgezogene CEF-Maßnahmen mit Steinriegeln, Sandlinsen und Habitatgestaltung.

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🐦

Feldlerche

Charaktervogel der offenen Strohgäu-Landschaft mit ihren Lössackerböden. Der Rückgang durch Nutzungsintensivierung macht sie zu einer wichtigen Zielart. Maßnahmen sind Feldlerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstrukturen.

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🦇

Fledermäuse

Die Wälder des Strombergs und der Löwensteiner Berge sowie die Streuobstgürtel beherbergen waldgebundene Arten wie Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr. Alt- und Höhlenbäume dienen als Quartiere und Jagdgebiete. Quartierschutz und Waldrandpflege sind typische Maßnahmen.

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🐦

Eisvogel

An Neckar, Enz und Murr brütet der Eisvogel in Steilufern und Abbruchkanten. Er ist ein Anzeiger für naturnahe Gewässer. Renaturierung, Uferabbrüche und die Anlage von Brutwänden fördern die streng geschützte Art bei Eingriffen in die Flussauen.

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🐸

Amphibien

Kammmolch und Gelbbauchunke nutzen Kleingewässer, Weinbergstümpel und Waldtümpel im Kreis. Neu angelegte Laichgewässer und die Vernetzung von Feuchtbiotopen sind häufige Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in ihre Lebensräume.

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🐦

Kiebitz

Ehemals verbreiteter Wiesen- und Ackerbrüter der offenen Feldflur im Strohgäu und in den Flussniederungen, dessen Bestände stark zurückgegangen sind. Extensivierung, Feuchtmulden und Brachestreifen können geeignete Bruthabitate schaffen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏭

Fahrzeugbau und Zulieferindustrie

Fahrzeugbau, Metall- und Kunststoffverarbeitung sowie eine dichte Zulieferindustrie prägen den Kreis. Werks- und Gewerbeerweiterungen sowie neue Produktions- und Logistikflächen erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf nach §§ 13 bis 15 BNatSchG.

🛣️

Verkehr und Infrastruktur

Die Autobahn A81, die Bundesstraßen B27 und B10, die Bahnstrecken samt S-Bahn sowie der Neckar als Bundeswasserstraße lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die über Ökopunkte nach ÖKVO gedeckt werden.

🏘️

Siedlungs- und Gewerbeentwicklung

Der anhaltende Wohn- und Gewerbedruck in der Region Stuttgart führt zu Baugebietsausweisungen in vielen Kreisgemeinden. Eingriffe in Boden und Natur sind naturschutzrechtlich auszugleichen, häufig über anerkannte Ökokonten.

⚡

Erneuerbare Energien

Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Gäu- und Ackerflächen sowie Windkraftstandorte auf den Höhenzügen von Stromberg und Löwensteiner Bergen erfordern naturschutzrechtliche Kompensation sowie artenschutzrechtliche Prüfungen und gegebenenfalls FCS-Maßnahmen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Ludwigsburg

Der Landkreis liegt überwiegend im Neckarbecken, das zu den Neckar- und Tauber-Gäuplatten (Naturraum D57) gehört, mit dem Strohgäu und dem Stromberg. Der Nordosten um das obere Bottwartal und die Löwensteiner Berge zählt bereits zum Schwäbischen Keuper-Liasland (Naturraum D58). Für die Kompensation ist die genaue Naturraum-Zuordnung des Eingriffs maßgeblich, greeNature ermittelt sie für Sie.
In Baden-Württemberg werden Kompensationsmaßnahmen nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) bewertet und in Ökopunkten ausgedrückt. Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten lassen sich einem Eingriff zuordnen. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Naturraum-Zuordnung, Flächenbereitstellung aus dem Portfolio, die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und die Dokumentation.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist das Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Umwelt, Hindenburgstraße 40, 71638 Ludwigsburg. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie, von der Maßnahmenplanung über die Anerkennung des Ökokontos bis zur Abnahme.
Häufige Maßnahmen sind die Pflege und Neuanlage von Streuobstwiesen, die Instandsetzung von Weinberg-Trockenmauern und Magerrasen am Stromberg, die Renaturierung von Neckar, Enz, Murr und Bottwar, naturnaher Waldumbau im Stromberg sowie Hecken- und Biotopverbund in der offenen Strohgäu-Feldflur. Hinzu kommen artenschutzrechtliche CEF-Maßnahmen, etwa für Zauneidechse und Fledermäuse.
Ja. Zum Natura-2000-Netz gehören unter anderem das FFH-Gebiet Strohgäu und unteres Enztal, das FFH-Gebiet Stromberg und das Vogelschutzgebiet Stromberg. Eingriffe in oder nahe diesen Gebieten können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie artenschutzrechtliche Prüfungen nach § 44 BNatSchG auslösen. greeNature berät Sie zu den Anforderungen.
Ja. Geeignet sind unter anderem intensiv genutzte Ackerflächen im Strohgäu, aufgabegefährdete Streuobst- und Weinbergsbrachen, brachfallende Magerrasen und Uferflächen an den Fließgewässern. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Anerkennung nach ÖKVO, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
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