
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Lörrach
Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) im Dreiländereck zwischen Markgräflerland, Südschwarzwald und Hochrhein.
Der Landkreis Lörrach im Überblick
Der Landkreis Lörrach liegt in der äußersten Südwestecke Baden-Württembergs im Dreiländereck zu Frankreich und der Schweiz. Nach Norden grenzt er an den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, nach Osten an den Landkreis Waldshut, im Westen und Süden bilden Rhein und Hochrhein die Grenze zum Elsass sowie zu den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist Lörrach, weitere Große Kreisstädte sind Weil am Rhein und Rheinfelden (Baden). Der Kreis ist Teil der trinationalen Agglomeration Basel.
Landschaftlich reicht der Kreis vom warmtrockenen Markgräflerland mit seinen Rebhängen und der Rheinebene bis in den Hochschwarzwald mit dem Belchen (1.414 m) als höchstem Punkt. Dazwischen liegen das Wiesental, das Kandertal und der Dinkelberg, ein Muschelkalkplateau über dem Hochrhein. Naturräumlich gehört die Rheinniederung zum Oberrheinischen Tiefland (Naturraum D53), während Schwarzwald, Wiesental und Dinkelberg dem Schwarzwald (Naturraum D54) zugeordnet sind.
Ökologisch ist der Landkreis vielfältig. Im Kreisgebiet liegen 26 Naturschutzgebiete mit rund 6.150 Hektar, das entspricht etwa 7,6 Prozent der Kreisfläche. Dazu kommen mehrere FFH- und Vogelschutzgebiete, darunter die Markgräfler Rheinebene mit ihren Auwäldern und Altrheinarmen, der Belchen und die Weidfelder im oberen Wiesental sowie das Vogelschutzgebiet Südschwarzwald. Rhein und Wiese sind bedeutende, grenzüberschreitende Gewässerlebensräume.
Die Wirtschaft verbindet Chemie und Pharma in Rheinfelden und Grenzach-Wyhlen mit dem grenznahen Gewerbe- und Wohnstandort um Basel, dem Wein- und Obstbau des Markgräflerlands und dem Tourismus im Südschwarzwald. Verkehrsvorhaben, Siedlungs- und Gewerbeentwicklung, Wasserkraft am Hochrhein und der Ausbau der Rheintalbahn lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) in Ökopunkten zu erbringen ist.

🗺️ Zugehörige Naturräume
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📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- 26 Naturschutzgebiete mit rund 6.150 Hektar, etwa 7,6 Prozent der Kreisfläche
- FFH-Gebiet Markgräfler Rheinebene mit Auwäldern, Altrheinarmen und Trockenauen
- Naturschutz- und FFH-Gebiet Belchen im Südschwarzwald mit Bergwäldern und Weidfeldern
- Weidfelder im oberen Wiesental, artenreiches Extensivgrünland und Bergmähwiesen
- Dinkelberg als Muschelkalkplateau mit Trockenrasen, Höhlen und Karstquellen
- Vogelschutzgebiet Südschwarzwald mit Auerhuhn, Dreizehenspecht und Sperlingskauz
- Rhein und Wiese als grenzüberschreitende Fluss- und Auenlebensräume
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist am südlichen Oberrhein und Hochrhein verwurzelt und kennt die Anforderungen der Kompensation im Dreiländereck aus der Praxis. Wir arbeiten mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Lörrach, kennen die regionalen Flächenpools und die Besonderheiten der Naturräume D53 und D54, vom Markgräflerland über das Wiesental bis in den Südschwarzwald. Die Bewertung erfolgt in Ökopunkten nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO).
Typische Maßnahmen im Landkreis Lörrach
Auenrenaturierung am Rhein und an der Wiese
Rückbau von Uferverbauungen, Anbindung von Altarmen und Zulassen eigendynamischer Gewässerentwicklung entlang von Rhein, Wiese und Kander. So entstehen Kiesbänke, Steilufer und Auwald als Lebensraum für Eisvogel, Fische und Amphibien.
Rebböschungen und Trockenmauern im Markgräflerland
Entwicklung und Pflege besonnter Böschungen, Trockenmauern und Säume in der Weinbaulandschaft. Diese wärmebegünstigten Strukturen sind Lebensraum für Zauneidechse, Wildbienen und wärmeliebende Pflanzen und lassen sich gut in bestehende Rebfluren einbinden.
Weidfeld- und Bergwiesenpflege im oberen Wiesental
Erhalt artenreicher Weidfelder und Bergmähwiesen durch angepasste Mahdtermine, Verzicht auf Düngung und extensive Beweidung. Diese geschützten Offenlandlebensräume sind für die Insekten- und Pflanzenvielfalt des Südschwarzwalds zentral und ohne Pflege von Verbuschung bedroht.
Waldumbau und Totholzförderung im Südschwarzwald
Umbau strukturarmer Fichtenforste zu standortgerechten Misch- und Bergwäldern aus Tanne, Buche und Bergahorn sowie Förderung von Alt- und Totholz. Solche Maßnahmen werten Waldlebensräume auf und schaffen Habitate für Haselmaus, Fledermäuse und Höhlenbrüter.
Artenschutz CEF und FCS
Fledermausquartiere in Gebäuden und an den Höhlen des Dinkelbergs, Eisvogel-Steilwände an Rhein und Wiese sowie Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Bahndämmen und Rebböschungen, jeweils als vorgezogene CEF- oder populationsstützende FCS-Maßnahme nach § 44 BNatSchG.
Hecken, Streuobst und Biotopverbund
Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Streuobstwiesen im Vorbergland und in den Talräumen. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume, schaffen Trittsteinbiotope und werten die Kulturlandschaft zwischen Rheinebene und Schwarzwald auf.
Geschützte Arten im Markgräflerland, Wiesental und Hochrhein
Fledermäuse an Höhlen und Gebäuden
Wimperfledermaus, Großes Mausohr und weitere Arten nutzen die Höhlen und Spalten des Dinkelbergs sowie Dachstühle und Keller im Kreisgebiet. Alle Arten sind streng geschützt (Anhang IV FFH-Richtlinie), bei Abriss und Sanierung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.
Mehr zur Art ›Zauneidechse an Rebhängen und Bahndämmen
Die streng geschützte Zauneidechse besiedelt besonnte Böschungen, Trockenmauern und Bahndämme im Markgräflerland und entlang der Rheintalbahn. Bei Eingriffen sind Umsiedlung und die Anlage von Ersatzhabitaten mit Steinriegeln und Sandlinsen typische CEF-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Eisvogel an Rhein und Wiese
Die naturnahen Uferabschnitte von Rhein, Wiese und Kander bieten Steilwände als Brutplätze. Bei Eingriffen an Gewässern, etwa Brücken- oder Uferbau, sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen typische CEF-Maßnahmen für den streng geschützten Eisvogel.
Mehr zur Art ›Gelbbauchunke und Amphibien in Abgrabungen
Die Gelbbauchunke (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie) besiedelt wechselfeuchte Kleingewässer in Abbaustellen und Waldwegen, dazu kommen Grasfrosch und Erdkröte. Neu angelegte, besonnte Laichtümpel im räumlichen Zusammenhang sichern ihre Fortpflanzungsstätten bei Bauvorhaben.
Mehr zur Art ›Haselmaus in Gehölzen und Waldrändern
Die streng geschützte Haselmaus besiedelt strukturreiche Waldränder, Hecken und Gebüsche im Vorbergland und Schwarzwald. Bei Rodungen sind eine abschnittsweise, fachlich begleitete Gehölzentnahme und die Vernetzung von Ersatzhabitaten erforderlich.
Mehr zur Art ›Wildkatze in Wäldern des Vorbergs und Dinkelbergs
Die streng geschützte Wildkatze breitet sich im Südschwarzwald und am Dinkelberg wieder aus und ist auf vernetzte, strukturreiche Wälder mit Totholz und ungestörten Rückzugsräumen angewiesen. Waldbiotopverbund und die Entschärfung von Barrieren sind wirksame Maßnahmen zu ihrem Schutz.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Schiene und Verkehr
Der viergleisige Ausbau der Rheintalbahn Karlsruhe,Basel mit dem Katzenbergtunnel bei Efringen-Kirchen, Straßenbau- und Ortsumfahrungen sowie grenzüberschreitende Tramverbindungen nach Basel lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus.
Siedlung und Gewerbe
Der Wohnungs- und Gewerbedruck im Agglomerationsraum Basel führt in Lörrach, Weil am Rhein, Rheinfelden und den Umlandgemeinden zu Flächenversiegelung und erfordert naturschutzrechtlichen Ausgleich, häufig unter Berücksichtigung angrenzender Schutzgebiete.
Industrie und Energie
Chemie- und Pharmastandorte in Rheinfelden und Grenzach-Wyhlen, Wasserkraftanlagen am Hochrhein sowie Photovoltaik-Freiflächen erzeugen Kompensationsbedarf und können CEF-Maßnahmen für gewässergebundene Arten wie den Eisvogel auslösen.
Weinbau, Flurneuordnung und Tourismus
Rebflurneuordnungen im Markgräflerland sowie touristische Vorhaben und Infrastruktur im Südschwarzwald berühren wärmeliebende Lebensräume und Bergwiesen. Solche Eingriffe erfordern eine sorgfältige artenschutzrechtliche Prüfung und passgenaue Kompensation.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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