Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche
Baden-Württemberg · ÖKVO
Naturraum D54 · D53
Regierungsbezirk Freiburg

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Lörrach

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) im Dreiländereck zwischen Markgräflerland, Südschwarzwald und Hochrhein.

807
km² Kreisfläche
~238.000
Einwohner
35
Städte und Gemeinden
1.414 m
Belchen (höchster Punkt)
2
Naturräume D53/D54
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Lörrach im Überblick

Der Landkreis Lörrach liegt in der äußersten Südwestecke Baden-Württembergs im Dreiländereck zu Frankreich und der Schweiz. Nach Norden grenzt er an den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, nach Osten an den Landkreis Waldshut, im Westen und Süden bilden Rhein und Hochrhein die Grenze zum Elsass sowie zu den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist Lörrach, weitere Große Kreisstädte sind Weil am Rhein und Rheinfelden (Baden). Der Kreis ist Teil der trinationalen Agglomeration Basel.

Landschaftlich reicht der Kreis vom warmtrockenen Markgräflerland mit seinen Rebhängen und der Rheinebene bis in den Hochschwarzwald mit dem Belchen (1.414 m) als höchstem Punkt. Dazwischen liegen das Wiesental, das Kandertal und der Dinkelberg, ein Muschelkalkplateau über dem Hochrhein. Naturräumlich gehört die Rheinniederung zum Oberrheinischen Tiefland (Naturraum D53), während Schwarzwald, Wiesental und Dinkelberg dem Schwarzwald (Naturraum D54) zugeordnet sind.

Ökologisch ist der Landkreis vielfältig. Im Kreisgebiet liegen 26 Naturschutzgebiete mit rund 6.150 Hektar, das entspricht etwa 7,6 Prozent der Kreisfläche. Dazu kommen mehrere FFH- und Vogelschutzgebiete, darunter die Markgräfler Rheinebene mit ihren Auwäldern und Altrheinarmen, der Belchen und die Weidfelder im oberen Wiesental sowie das Vogelschutzgebiet Südschwarzwald. Rhein und Wiese sind bedeutende, grenzüberschreitende Gewässerlebensräume.

Die Wirtschaft verbindet Chemie und Pharma in Rheinfelden und Grenzach-Wyhlen mit dem grenznahen Gewerbe- und Wohnstandort um Basel, dem Wein- und Obstbau des Markgräflerlands und dem Tourismus im Südschwarzwald. Verkehrsvorhaben, Siedlungs- und Gewerbeentwicklung, Wasserkraft am Hochrhein und der Ausbau der Rheintalbahn lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) in Ökopunkten zu erbringen ist.

Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche

🗺️ Zugehörige Naturräume

D54
D53
Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland
Zum Naturraum D53 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Lörrach (KS)Weil am RheinRheinfelden (Baden)SchopfheimGrenzach-WyhlenSteinenKandernZell im WiesentalEfringen-KirchenTodtnauSchönau im SchwarzwaldBinzenMaulburgBad Bellingen

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • 26 Naturschutzgebiete mit rund 6.150 Hektar, etwa 7,6 Prozent der Kreisfläche
  • FFH-Gebiet Markgräfler Rheinebene mit Auwäldern, Altrheinarmen und Trockenauen
  • Naturschutz- und FFH-Gebiet Belchen im Südschwarzwald mit Bergwäldern und Weidfeldern
  • Weidfelder im oberen Wiesental, artenreiches Extensivgrünland und Bergmähwiesen
  • Dinkelberg als Muschelkalkplateau mit Trockenrasen, Höhlen und Karstquellen
  • Vogelschutzgebiet Südschwarzwald mit Auerhuhn, Dreizehenspecht und Sperlingskauz
  • Rhein und Wiese als grenzüberschreitende Fluss- und Auenlebensräume

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist am südlichen Oberrhein und Hochrhein verwurzelt und kennt die Anforderungen der Kompensation im Dreiländereck aus der Praxis. Wir arbeiten mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Lörrach, kennen die regionalen Flächenpools und die Besonderheiten der Naturräume D53 und D54, vom Markgräflerland über das Wiesental bis in den Südschwarzwald. Die Bewertung erfolgt in Ökopunkten nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO).

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Lörrach

🌊

Auenrenaturierung am Rhein und an der Wiese

Rückbau von Uferverbauungen, Anbindung von Altarmen und Zulassen eigendynamischer Gewässerentwicklung entlang von Rhein, Wiese und Kander. So entstehen Kiesbänke, Steilufer und Auwald als Lebensraum für Eisvogel, Fische und Amphibien.

🍇

Rebböschungen und Trockenmauern im Markgräflerland

Entwicklung und Pflege besonnter Böschungen, Trockenmauern und Säume in der Weinbaulandschaft. Diese wärmebegünstigten Strukturen sind Lebensraum für Zauneidechse, Wildbienen und wärmeliebende Pflanzen und lassen sich gut in bestehende Rebfluren einbinden.

🌿

Weidfeld- und Bergwiesenpflege im oberen Wiesental

Erhalt artenreicher Weidfelder und Bergmähwiesen durch angepasste Mahdtermine, Verzicht auf Düngung und extensive Beweidung. Diese geschützten Offenlandlebensräume sind für die Insekten- und Pflanzenvielfalt des Südschwarzwalds zentral und ohne Pflege von Verbuschung bedroht.

🌲

Waldumbau und Totholzförderung im Südschwarzwald

Umbau strukturarmer Fichtenforste zu standortgerechten Misch- und Bergwäldern aus Tanne, Buche und Bergahorn sowie Förderung von Alt- und Totholz. Solche Maßnahmen werten Waldlebensräume auf und schaffen Habitate für Haselmaus, Fledermäuse und Höhlenbrüter.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Fledermausquartiere in Gebäuden und an den Höhlen des Dinkelbergs, Eisvogel-Steilwände an Rhein und Wiese sowie Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Bahndämmen und Rebböschungen, jeweils als vorgezogene CEF- oder populationsstützende FCS-Maßnahme nach § 44 BNatSchG.

🌳

Hecken, Streuobst und Biotopverbund

Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Streuobstwiesen im Vorbergland und in den Talräumen. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume, schaffen Trittsteinbiotope und werten die Kulturlandschaft zwischen Rheinebene und Schwarzwald auf.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Markgräflerland, Wiesental und Hochrhein

🦇

Fledermäuse an Höhlen und Gebäuden

Wimperfledermaus, Großes Mausohr und weitere Arten nutzen die Höhlen und Spalten des Dinkelbergs sowie Dachstühle und Keller im Kreisgebiet. Alle Arten sind streng geschützt (Anhang IV FFH-Richtlinie), bei Abriss und Sanierung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.

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🦎

Zauneidechse an Rebhängen und Bahndämmen

Die streng geschützte Zauneidechse besiedelt besonnte Böschungen, Trockenmauern und Bahndämme im Markgräflerland und entlang der Rheintalbahn. Bei Eingriffen sind Umsiedlung und die Anlage von Ersatzhabitaten mit Steinriegeln und Sandlinsen typische CEF-Maßnahmen.

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🐦

Eisvogel an Rhein und Wiese

Die naturnahen Uferabschnitte von Rhein, Wiese und Kander bieten Steilwände als Brutplätze. Bei Eingriffen an Gewässern, etwa Brücken- oder Uferbau, sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen typische CEF-Maßnahmen für den streng geschützten Eisvogel.

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🐸

Gelbbauchunke und Amphibien in Abgrabungen

Die Gelbbauchunke (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie) besiedelt wechselfeuchte Kleingewässer in Abbaustellen und Waldwegen, dazu kommen Grasfrosch und Erdkröte. Neu angelegte, besonnte Laichtümpel im räumlichen Zusammenhang sichern ihre Fortpflanzungsstätten bei Bauvorhaben.

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🌰

Haselmaus in Gehölzen und Waldrändern

Die streng geschützte Haselmaus besiedelt strukturreiche Waldränder, Hecken und Gebüsche im Vorbergland und Schwarzwald. Bei Rodungen sind eine abschnittsweise, fachlich begleitete Gehölzentnahme und die Vernetzung von Ersatzhabitaten erforderlich.

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🐱

Wildkatze in Wäldern des Vorbergs und Dinkelbergs

Die streng geschützte Wildkatze breitet sich im Südschwarzwald und am Dinkelberg wieder aus und ist auf vernetzte, strukturreiche Wälder mit Totholz und ungestörten Rückzugsräumen angewiesen. Waldbiotopverbund und die Entschärfung von Barrieren sind wirksame Maßnahmen zu ihrem Schutz.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🚆

Schiene und Verkehr

Der viergleisige Ausbau der Rheintalbahn Karlsruhe,Basel mit dem Katzenbergtunnel bei Efringen-Kirchen, Straßenbau- und Ortsumfahrungen sowie grenzüberschreitende Tramverbindungen nach Basel lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus.

🏘️

Siedlung und Gewerbe

Der Wohnungs- und Gewerbedruck im Agglomerationsraum Basel führt in Lörrach, Weil am Rhein, Rheinfelden und den Umlandgemeinden zu Flächenversiegelung und erfordert naturschutzrechtlichen Ausgleich, häufig unter Berücksichtigung angrenzender Schutzgebiete.

🏭

Industrie und Energie

Chemie- und Pharmastandorte in Rheinfelden und Grenzach-Wyhlen, Wasserkraftanlagen am Hochrhein sowie Photovoltaik-Freiflächen erzeugen Kompensationsbedarf und können CEF-Maßnahmen für gewässergebundene Arten wie den Eisvogel auslösen.

🍷

Weinbau, Flurneuordnung und Tourismus

Rebflurneuordnungen im Markgräflerland sowie touristische Vorhaben und Infrastruktur im Südschwarzwald berühren wärmeliebende Lebensräume und Bergwiesen. Solche Eingriffe erfordern eine sorgfältige artenschutzrechtliche Prüfung und passgenaue Kompensation.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

BR
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Nördlicher Nachbar im Regierungsbezirk Freiburg
WA
Landkreis Waldshut
Östlicher Nachbar am Hochrhein
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Lörrach

Der Landkreis umfasst zwei BfN-Naturräume. Die Rheinebene und das Markgräflerland gehören zum Naturraum D53 (Oberrheinisches Tiefland), Schwarzwald, Wiesental und Dinkelberg zum Naturraum D54 (Schwarzwald). Für die Kompensation nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) ist die genaue Naturraum-Zuordnung des Eingriffs entscheidend. greeNature ermittelt diese für Sie.
In Baden-Württemberg werden Kompensationsleistungen nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) in Ökopunkten bewertet und aus behördlich anerkannten Ökokonten bereitgestellt. greeNature übernimmt Bedarfsanalyse, Naturraum-Zuordnung, Flächenzuordnung, die vollständige Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Lörrach sowie alle Dokumentationspflichten.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist das Landratsamt Lörrach, Fachbereich Landwirtschaft und Naturschutz, im Entenbad 11, 79541 Lörrach. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie, von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme.
Im Kreisgebiet liegen 26 Naturschutzgebiete sowie mehrere FFH- und Vogelschutzgebiete, etwa die Markgräfler Rheinebene, der Belchen und das Vogelschutzgebiet Südschwarzwald. Vorhaben in oder nahe dieser Gebiete können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie Maßnahmen zur Sicherung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich machen. Wir prüfen die gebietsbezogenen Anforderungen im Einzelfall.
Häufig sind Auenrenaturierung an Rhein und Wiese, die Entwicklung von Rebböschungen und Trockenmauern im Markgräflerland, die Pflege von Weidfeldern und Bergwiesen im Wiesental, Waldumbau im Südschwarzwald sowie Artenschutzmaßnahmen für Fledermäuse, Eisvogel, Zauneidechse und Amphibien. Die Auswahl richtet sich nach Naturraum, Eingriffsort und den betroffenen Arten.
Ja. Geeignet sind unter anderem Grünland in den Flussauen, extensivierbare Rebböschungen und Bergwiesen sowie Waldflächen mit Entwicklungspotenzial. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung, greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring. Die konkrete Eignung klären wir nach einer Standortprüfung.
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