Blütenreiche Extensivwiese in welliger Landschaft mit Waldkulisse
Baden-Württemberg · ÖKVO
Naturraum D66 · D60 · D64
Regierungsbezirk Freiburg

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Konstanz

Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Landkreis Konstanz, bewertet nach dem Biotopwertverfahren der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) und geführt über anerkannte Ökokonten. greeNature ist bundesweit tätig und Ihr Full-Service-Partner für Eingriffsregelung, Artenschutz und CEF-Maßnahmen zwischen Hegau, Bodensee und Bodanrück.

818
km² Kreisfläche
~292.000
Einwohner
25
Städte und Gemeinden
D66
Naturraum (Voralpines Hügel- und Moorland)
68
Naturschutzgebiete
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Konstanz im Überblick

Der Landkreis Konstanz liegt im äußersten Süden Baden-Württembergs am Bodensee und grenzt an die Schweizer Kantone Thurgau und Schaffhausen. Er gehört zum Regierungsbezirk Freiburg. Sitz der Kreisverwaltung ist die Große Kreisstadt Konstanz, weitere große Städte sind Singen (Hohentwiel) und Radolfzell am Bodensee. Auf rund 818 Quadratkilometern leben etwa 292.000 Menschen in 25 Städten und Gemeinden.

Landschaftlich ist der Kreis zweigeteilt. Der überwiegende Teil gehört zur BfN-Großlandschaft Voralpines Hügel- und Moorland (D66) mit dem Bodenseebecken, dem Bodanrück zwischen Untersee und Überlinger See sowie dem vulkanisch geprägten Hegau mit seinen markanten Kegelbergen wie Hohentwiel und Hohenhewen. Der nordwestliche Rand um Tengen und Watterdingen hat mit der Hegaualb Anteil an der Schwäbischen Alb (D60).

Ökologisch prägend sind die Feuchtgebiete am Untersee. Das FFH-Gebiet Mettnau und Radolfzeller Aach sowie das Vogelschutzgebiet Untersee des Bodensees bilden zusammen ein großflächiges Natura-2000-Gebiet, hinzu kommen Naturschutzgebiete wie der Mindelsee bei Möggingen und das Radolfzeller Aachried. Ried- und Streuwiesen, Trockenhänge im Hegau und die naturnahen Ufer sind Lebensraum für zahlreiche europarechtlich geschützte Arten.

Wirtschaftlich prägen Industrie in Singen (unter anderem Aluminiumverarbeitung sowie Nahrungsmittel- und Pharmaproduktion), Tourismus am Bodensee, ein starker Mittelstand und die Hochschulstandorte den Kreis. Siedlungs- und Gewerbeentwicklung, der Ausbau von Straßen wie der A81 und der B33 sowie Schienenprojekte wie die Elektrifizierung der Hochrheinbahn lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich über Ökopunkte nach der ÖKVO zu erbringen ist.

Blütenreiche Extensivwiese in welliger Landschaft mit Waldkulisse

🗺️ Zugehörige Naturräume

D66
Voralpines Hügel- und Moorland
Zum Naturraum D66 ›
D60
Schwäbische Alb
Zum Naturraum D60 ›
D64
Donau-Iller-Lech-Platten
Zum Naturraum D64 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Konstanz (KS)Singen (Hohentwiel)Radolfzell am BodenseeStockachEngenTengenAachGottmadingenRielasingen-WorblingenHilzingenAllensbachReichenauSteißlingenÖhningen

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • FFH-Gebiet Mettnau und Radolfzeller Aach unterhalb Singen sowie Vogelschutzgebiet Untersee des Bodensees als Natura-2000-Gebiet am Untersee
  • Naturschutzgebiet Mindelsee bei Möggingen mit Verlandungszonen, Streuwiesen und Mooren
  • Radolfzeller Aachried an der Mündung der Radolfzeller Aach in den Untersee
  • Vulkanische Kegelberge des Hegaus (Hohentwiel, Hohenhewen, Hohenstoffeln) mit Trockenhängen und Felsbiotopen
  • Halbinsel Bodanrück mit ausgedehnten Wäldern zwischen Untersee und Überlinger See
  • Insel Reichenau als UNESCO-Welterbe mit Gemüseanbau und Uferzonen am Gnadensee
  • 68 Naturschutzgebiete auf rund 4,5 Prozent der Kreisfläche

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und betreut Kompensationsvorhaben auch am Bodensee und im Hegau. Wir kennen das in Baden-Württemberg maßgebliche Biotopwertverfahren, die Anforderungen der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) und die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Konstanz. Für Eingriffe im Landkreis entwickeln wir passgenaue Ausgleichs-, Ersatz- und CEF-Maßnahmen in den Rieden des Untersees, an den Fließgewässern und auf den Trockenstandorten der Naturräume D66 und D60.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Konstanz

🌾

Ried- und Feuchtwiesenpflege am Untersee

Extensivierung und angepasste Mahd von Streu- und Feuchtwiesen im Umfeld von Mettnau, Radolfzeller Aachried und Mindelsee. Wiedervernässung und späte Mahdtermine sichern Lebensräume für Wiesenbrüter und feuchtwiesengebundene Arten und erzeugen anrechenbare Ökopunkte.

🌊

Gewässer- und Auenentwicklung

Rückbau von Uferverbauungen, naturnahe Entwicklung und Anbindung von Altarmen an Radolfzeller Aach und Stockacher Aach. So entstehen Steilufer, Flachwasserzonen und Auwald als Lebensraum für Eisvogel, Fische und Amphibien.

🍎

Streuobst und Trockenhänge im Hegau

Neuanlage und Pflege von Streuobstwiesen sowie Entbuschung und Beweidung von Magerrasen und Trockenhängen an den Hegauvulkanen. Diese besonnten, mageren Standorte fördern Zauneidechse, Insekten und wärmeliebende Pflanzenarten.

🌳

Waldumbau am Bodanrück

Umbau strukturarmer Bestände in standortgerechte Laub- und Mischwälder mit Förderung von Alt- und Totholz sowie Waldrandgestaltung. Struktur- und höhlenreiche Wälder verbessern Lebensräume für Fledermäuse, Spechte und Haselmaus.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene und populationsstützende Maßnahmen nach § 44 und § 45 BNatSchG, etwa Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Böschungen und Bahndämmen, Fledermausquartiere sowie besonnte Ersatzlaichgewässer für Amphibien und Kammmolch.

💧

Moor- und Kleingewässerschutz

Wiedervernässung von Nieder- und Übergangsmooren sowie Anlage besonnter Kleingewässer im Umfeld von Mindelsee und Hegauer Rieden. Solche Maßnahmen sichern amphibientypische Lebensräume und binden Kohlenstoff.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Hegau, Bodensee und Bodanrück

🐦

Kiebitz und Wiesenbrüter

Die Riede und Feuchtwiesen am Untersee bieten Lebensraum für Kiebitz und weitere wiesenbrütende Arten. Wiedervernässung, angehobene Wasserstände und extensive Grünlandpflege mit späten Mahdterminen sind hier wirksame Kompensationsmaßnahmen.

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🐟

Eisvogel an Aach und Bodenseeufer

Naturnahe Uferabschnitte mit Steilwänden an Radolfzeller und Stockacher Aach sowie am Bodensee bieten dem streng geschützten Eisvogel Brutplätze. Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen sind typische CEF-Maßnahmen bei Eingriffen an Gewässern.

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🦎

Zauneidechse im Hegau

Trockenhänge, Magerrasen, Böschungen und Bahndämme im Hegau sind Lebensraum der Zauneidechse und häufige Zielart bei Infrastruktur- und Siedlungsprojekten. Ersatzhabitate mit Sonn-, Eiablage- und Versteckplätzen gehören zum Standard der artenschutzrechtlichen Kompensation.

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🐸

Amphibien in Rieden und Kleingewässern

Laubfrosch, Gelbbauchunke und weitere Amphibien besiedeln Riede, Streuwiesen und wechselfeuchte Senken am Untersee und im Hegau. Neu angelegte, besonnte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern ihre Fortpflanzungsstätten bei Bau- und Infrastrukturvorhaben.

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🦇

Fledermäuse am Bodanrück

Wälder, Baumhöhlen, Gebäude und die strukturreiche Kulturlandschaft dienen Fledermäusen wie Großem Mausohr und Zwergfledermaus als Quartier und Jagdgebiet. Alle Arten sind streng geschützt (Anhang IV FFH-Richtlinie), bei Abriss und Sanierung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.

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🦎

Kammmolch in besonnten Gewässern

Der Kammmolch besiedelt fischfreie, gut besonnte Stillgewässer im Umfeld von Mindelsee und Hegauer Rieden. Anlage und Erhalt geeigneter Laichgewässer mit strukturreichem Umland sind hier wirksame Maßnahmen der Eingriffskompensation.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏙️

Siedlungs- und Gewerbeentwicklung

Wohn- und Gewerbegebiete in Konstanz, Singen und Radolfzell sowie die Erweiterung von Industriebetrieben führen zu Flächenversiegelung und erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich. Grundeigentümer können als Flächenanbieter über Ökopunkte profitieren.

🛣️

Straßenbau und Verkehr

Ausbau und Sanierung von Bundes- und Landesstraßen wie der A81 mit Zulauf nach Singen und der B33 im Raum Allensbach sowie Ortsumgehungen lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die über das Biotopwertverfahren der ÖKVO bilanziert werden.

🚆

Schienenausbau am Hochrhein

Die Elektrifizierung und der Ausbau der Hochrheinbahn zwischen Basel und Singen sowie Vorhaben an der Gäu- und Bodenseegürtelbahn greifen in Böschungen, Gehölze und Gewässer ein und erfordern häufig artenschutzrechtliche Prüfungen und CEF-Maßnahmen.

⛏️

Rohstoffgewinnung

Kies- und Gesteinsabbau im Hegau und im Bodenseeraum greift in Boden und Landschaft ein. Rekultivierung und begleitende Kompensation können neue Lebensräume schaffen, etwa besonnte Abgrabungsgewässer und Trockenstandorte für Amphibien und Reptilien.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Konstanz

Baden-Württemberg bewertet Eingriffe und Kompensationsmaßnahmen über ein Biotopwertverfahren. Grundlage ist die Ökokonto-Verordnung (ÖKVO), die den Zustand von Flächen in Wertpunkten je Quadratmeter abbildet. Die Aufwertung, also die Differenz zwischen Ausgangs- und Zielzustand, ergibt die anrechenbaren Ökopunkte. Für Konstanz gilt damit nicht die bayerische BayKompV, sondern das baden-württembergische System.
Ein Ökokonto ist ein Vorrat an Kompensationsmaßnahmen, die zeitlich vor einem konkreten Eingriff umgesetzt und von der Naturschutzbehörde anerkannt werden. Die erzeugten Ökopunkte werden im Kompensationsverzeichnis geführt und lassen sich später einem Vorhaben zuordnen. So können Bauvorhabenträger ihren Ausgleich flexibel und rechtssicher über bereits bestehende Maßnahmen decken.
Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Konstanz, angesiedelt im Amt für Baurecht und Umwelt am Benediktinerplatz 1 in 78467 Konstanz. Sie prüft die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, erkennt Ökokontomaßnahmen an und ist Ansprechpartner für Fragen zu Natura 2000 und Artenschutz.
Nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG sind erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vorrangig zu vermeiden. Unvermeidbare Eingriffe müssen durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. In Baden-Württemberg erfolgt die Bilanzierung über Ökopunkte nach der ÖKVO, ergänzt durch das Naturschutzgesetz des Landes.
CEF-Maßnahmen sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für streng geschützte Arten nach § 44 BNatSchG. Sie stellen sicher, dass die ökologische Funktion einer betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätte durchgehend erhalten bleibt, etwa durch Ersatzhabitate für die Zauneidechse oder neue Fledermausquartiere. Im Landkreis Konstanz sind sie häufig bei Vorhaben in Rieden, an Gewässern und auf Trockenstandorten erforderlich.
Ja. Eigentümer geeigneter Flächen können diese für Ökokontomaßnahmen zur Verfügung stellen. greeNature prüft die Eignung, entwickelt das Maßnahmenkonzept, stimmt es mit der Unteren Naturschutzbehörde ab und übernimmt Umsetzung und Dokumentation. So lassen sich Flächen naturschutzfachlich aufwerten und die entstehenden Ökopunkte verwerten.
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