Ackerblühfläche mit Mohn und Kornblumen unter aufziehenden Gewitterwolken
Baden-Württemberg · ÖKVO
Naturraum D53 · D57 · D54
Regierungsbezirk Karlsruhe

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Karlsruhe

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) im Landkreis Karlsruhe, von der Rheinaue über den Hardtwald bis in den Kraichgau.

~1.085
km² Kreisfläche
~456.000
Einwohner (Ende 2024)
32
Städte und Gemeinden
43
Naturschutzgebiete
D53 · D54 · D57
BfN-Naturräume
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Karlsruhe im Überblick

Der Landkreis Karlsruhe liegt im Nordwesten Baden-Württembergs, im Regierungsbezirk Karlsruhe. Er umschließt den Stadtkreis Karlsruhe, der zugleich Verwaltungssitz des Landkreises ist, selbst aber nicht zum Kreisgebiet gehört. Im Uhrzeigersinn grenzt der Landkreis an den Rhein-Neckar-Kreis, den Landkreis Heilbronn, den Enzkreis und den Landkreis Rastatt, im Westen bildet der Rhein die Grenze zu den rheinland-pfälzischen Landkreisen Germersheim und Südliche Weinstraße. Zu den 32 Städten und Gemeinden zählen sechs Große Kreisstädte, größte Stadt ist Bruchsal.

Landschaftlich gliedert sich der Landkreis in drei Räume. Der Westen gehört zur nördlichen Oberrheinebene mit der Rheinaue, den Kiefernwäldern des Hardtwaldes und der Lußhardt (BfN-Naturraum D53, Oberrheinisches Tiefland). Nach Osten schließt der fruchtbare, lössbedeckte Kraichgau mit seinem bewegten Hügelrelief an, der naturräumlich zu den Neckar- und Tauber-Gäuplatten (D57) zählt. Im Süden reichen die bewaldeten Randhöhen des Nordschwarzwaldes (D54) in den Kreis hinein. Entwässert wird das Gebiet vom Rhein sowie von Alb, Pfinz, Saalbach und Kraichbach.

Ökologisch prägend sind die Feuchtgebiete am Oberrhein. Das FFH-Gebiet Rheinniederung von Philippsburg bis Mannheim (6716-341) und das Vogelschutzgebiet Wagbachniederung (7617-401) gehören zu den bedeutendsten Rast- und Brutgebieten der Region, das Naturschutzgebiet Wagbachniederung bei Waghäusel zählt zu den wichtigsten Vogelgebieten am nördlichen Oberrhein. Hinzu kommen die Waldgebiete mit dem FFH-Gebiet Lußhardt zwischen Reilingen und Karlsdorf (6717-341), das Vogelschutzgebiet Hardtwald nördlich von Karlsruhe (6916-441) und die Saalbachniederung bei Hambrücken (6817-441). Im Osten reicht der Naturpark Stromberg-Heuchelberg in den Kraichgau hinein.

Wirtschaftlich ist der Landkreis Teil des Verdichtungsraums Karlsruhe. Autobahnen wie die A5 und A8, das dichte Stadtbahnnetz, Gewerbe- und Logistikstandorte sowie eine dynamische Siedlungsentwicklung erzeugen laufend Eingriffe in Natur und Landschaft. In der Rheinaue kommen der Kiesabbau und die großen Hochwasserrückhalteräume des Integrierten Rheinprogramms hinzu, im Kraichgau prägen Ackerbau, Weinbau und Streuobst die Kulturlandschaft. Für den damit verbundenen Ausgleichsbedarf ist in Baden-Württemberg die Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) maßgeblich, die Aufwertungen in Ökopunkten bewertet.

Ackerblühfläche mit Mohn und Kornblumen unter aufziehenden Gewitterwolken

🗺️ Zugehörige Naturräume

D53
Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland
Zum Naturraum D53 ›
D57
Neckar- und Tauberland, Gäuplatten
Zum Naturraum D57 ›
D54

📍 Ausgewählte Gemeinden

Bruchsal (KS)EttlingenBrettenRheinstettenStutenseeWaghäuselPhilippsburgBad SchönbornKraichtalWaldbronnGraben-NeudorfEggenstein-LeopoldshafenMalschZaisenhausen

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Verwaltungssitz ist die Stadt Karlsruhe (Stadtkreis), die selbst nicht zum Landkreis gehört, vom Kreisgebiet aber umschlossen wird
  • Rheinniederung von Philippsburg bis Mannheim (FFH 6716-341) und Vogelschutzgebiet Wagbachniederung (7617-401) als überregional bedeutende Feuchtgebiete
  • Naturschutzgebiet Wagbachniederung bei Waghäusel, eines der bedeutendsten Vogelgebiete am nördlichen Oberrhein
  • Waldgebiete Hardtwald und Lußhardt (FFH 6717-341, Vogelschutzgebiete 6916-441 und 6817-441)
  • Fruchtbarer Kraichgau mit Löss, Streuobst und Weinbau, im Osten reicht der Naturpark Stromberg-Heuchelberg herein
  • Integriertes Rheinprogramm mit Hochwasserrückhalteräumen (Polder Rheinschanzinsel, Bellenkopf/Rappenwört, Elisabethenwört)
  • Verdichtungsraum Karlsruhe mit A5, A8, dichtem Stadtbahnnetz und wachsender Siedlungs- und Gewerbeentwicklung

✅ greeNature vor Ort

greeNature entwickelt und betreut Ausgleichs- und Ökokontoflächen, die zum Charakter der Naturräume im Landkreis Karlsruhe passen, etwa die Renaturierung von Rheinaue und Fließgewässern, extensives Feuchtgrünland in der Rheinniederung und Streuobstwiesen im Kraichgau. Wir sichern geeignete Flächen, planen die Aufwertung nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO), setzen die Maßnahmen um und übernehmen die dauerhafte Pflege, Dokumentation und Berichterstattung gegenüber der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Karlsruhe. Die ÖKVO bewertet die Aufwertung in Ökopunkten und berücksichtigt dabei den räumlichen Bezug zum Eingriff, weshalb wir darauf achten, dass die Kompensation möglichst im betroffenen Raum wirksam wird. Besteht artenschutzrechtlicher Bedarf nach § 44 BNatSchG, konzipieren wir vorgezogene CEF-Maßnahmen, die die ökologische Funktion für die betroffenen Arten durchgängig sichern.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Karlsruhe

🌊

Auen- und Gewässerrenaturierung

Rückbau von Uferverbau, Anlage von Gewässerrandstreifen und naturnahe Umgestaltung an Rhein, Alb, Pfinz, Saalbach und Kraichbach. Altwasser, Steilufer und Auwaldsäume verbessern die Lebensräume für Eisvogel, Biber und Fische und lassen sich als Ökopunkte nach ÖKVO anrechnen.

🌾

Feuchtgrünland-Extensivierung

Entwicklung von extensivem Feuchtgrünland mit Blänken, Nassstellen und angepasstem Mahdregime in der Rheinniederung und im Umfeld der Wagbachniederung. Späte Mahd und hohe Wasserstände fördern Wiesenbrüter und Amphibien.

🍎

Streuobst im Kraichgau

Neuanlage und Pflege hochstämmiger Streuobstbestände auf den Lösshängen des Kraichgaus. In Verbindung mit extensiver Grünlandnutzung entstehen wertvolle Lebensräume für Höhlenbrüter, Wildbienen und Fledermäuse.

🦎

Artenschutz CEF und Reptilienhabitate

Anlage von Steinriegeln, Lesesteinhaufen, Trockenmauern und besonnten Säumen für die Zauneidechse an Bahndämmen, Böschungen und Trockenhängen. Als vorgezogene CEF-Maßnahmen sichern sie die ökologische Funktion nach § 44 BNatSchG.

🌳

Waldumbau und Waldrandgestaltung

Naturnaher Umbau und strukturreiche Waldränder im Hardtwald, in der Lußhardt und an den Randhöhen des Nordschwarzwaldes. Alt- und Totholz, gestufte Säume und Laubholzanteile stärken Biotopverbund und Artenvielfalt.

🐦

Feldvogelschutz im Kraichgau

Lerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen in der intensiv genutzten Ackerlandschaft des Kraichgaus. Diese produktionsintegrierten Maßnahmen werten den offenen Feldflur-Lebensraum für Feldlerche und Rebhuhn auf.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Rheinaue, Kraichgau und Hardtwald

🐦

Kiebitz und Wiesenvögel

In der Rheinniederung und der Wagbachniederung brütet der Kiebitz auf offenem, feuchtem Grünland. Als Art der Roten Liste profitiert er von Extensivgrünland, Nassstellen und später Mahd, wie sie über CEF-Maßnahmen und extensive Bewirtschaftung umgesetzt werden.

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🐦

Eisvogel an Rhein und Pfinz

An naturnahen Ufern von Rhein, Pfinz und Saalbach findet der Eisvogel Nahrung und Brutplätze. Er benötigt Steilwände für die Bruthöhlen, weshalb Gewässerrenaturierungen und der Erhalt von Prallhängen Lebensraum schaffen und zugleich Kompensationswert erzeugen.

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🦎

Zauneidechse

Die Zauneidechse besiedelt Bahndämme, Böschungen, Kiesflächen der Rheinaue und Trockenhänge im Kraichgau. Als streng geschützte Art nach § 44 BNatSchG erfordert sie bei Eingriffen häufig CEF-Maßnahmen wie Steinriegel, Lesesteinhaufen und besonnte Säume.

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🐸

Kammmolch und Amphibien der Rheinaue

Kammmolch, Laubfrosch und weitere Amphibien besiedeln die Kleingewässer, Altwässer und Gräben der Rheinaue. Die Neuanlage besonnter, fischfreier Tümpel als CEF-Maßnahme sichert Fortpflanzungsstätten und stärkt den Biotopverbund.

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🌾

Feldlerche im Kraichgau

Die Feldlerche ist Charaktervogel der offenen Ackerlandschaft des Kraichgaus. Ihr Bestand leidet unter intensiver Nutzung, weshalb Lerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen wirksame Aufwertungen in der Feldflur sind.

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🦇

Fledermäuse in Wald und Siedlung

Hardtwald, Lußhardt und die alten Streuobstbestände des Kraichgaus bieten Fledermäusen Quartiere und Jagdhabitate. Erhalt von Höhlenbäumen, Sicherung von Gebäude- und Kellerquartieren sowie vernetzende Gehölze sind typische Maßnahmen im Landkreis.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🌊

Integriertes Rheinprogramm

Zum Hochwasserschutz am Oberrhein entstehen im Landkreis große Rückhalteräume wie der bereits fertiggestellte Polder Rheinschanzinsel sowie die Vorhaben Bellenkopf/Rappenwört und Elisabethenwört. Bau und Betrieb dieser Polder sind mit umfangreichen naturschutzrechtlichen Anforderungen und Ausgleichsmaßnahmen verbunden.

🛣️

Verkehrsinfrastruktur

Der Ausbau von Autobahnen (A5, A8), Bundes- und Landesstraßen sowie des Karlsruher Stadtbahnnetzes erzeugt Kompensationsbedarf. Trassen, Brücken und Bahnkörper führen regelmäßig zu artenschutzrechtlichen Anforderungen, etwa für Zauneidechse und Fledermäuse.

🏘️

Siedlung, Gewerbe und Logistik

Als Teil des Verdichtungsraums Karlsruhe weist der Landkreis laufend Wohn-, Gewerbe- und Logistikflächen aus. Die damit verbundene Versiegelung erfordert naturschutzrechtlichen Ausgleich nach ÖKVO, für den Eigentümer und Landwirte Flächen als Kompensationsflächen bereitstellen können.

⛏️

Kiesabbau in der Rheinaue

Die Rheinaue birgt bedeutende Kiesvorkommen. Rohstoffabbau und Rekultivierung unterliegen naturschutzrechtlichen Auflagen, bieten aber zugleich Chancen für die Entwicklung von Amphibien- und Pioniergewässern sowie naturnahen Uferzonen als Kompensation.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Karlsruhe

Der Landkreis liegt an der Schnittstelle dreier BfN-Naturräume. Der Westen mit Rheinaue und Hardtwald gehört zum Oberrheinischen Tiefland (D53), der zentrale und östliche Kraichgau zu den Neckar- und Tauber-Gäuplatten (D57), und im Süden reichen die Randhöhen des Schwarzwaldes (D54) in den Kreis. Für die Bewertung nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) ist der räumliche Bezug des Eingriffs entscheidend, greeNature ermittelt diesen für Sie.
In Baden-Württemberg werden Aufwertungen nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) in Ökopunkten bewertet und aus behördlich anerkannten Ökokonten bereitgestellt. greeNature übernimmt die Bedarfsanalyse im Rahmen der Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG, die Flächenzuordnung, die vollständige Abstimmung mit dem Landratsamt Karlsruhe und alle Dokumentationspflichten aus einer Hand.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist das Landratsamt Karlsruhe, Amt für Umwelt und Arbeitsschutz, Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen für Sie, von der Maßnahmenplanung über die Anerkennung bis zur Abnahme, Pflege und Dokumentation.
Verbreitet sind die Renaturierung von Rheinaue und Fließgewässern, die Extensivierung von Feuchtgrünland in der Rheinniederung, die Anlage und Pflege von Streuobstwiesen im Kraichgau, Reptilienhabitate für die Zauneidechse sowie naturnaher Waldumbau im Hardtwald und am Rand des Nordschwarzwaldes. Diese Maßnahmen lassen sich als Ökopunkte nach ÖKVO anrechnen.
Ja. Im Landkreis liegen unter anderem das FFH-Gebiet Rheinniederung von Philippsburg bis Mannheim (6716-341), das Vogelschutzgebiet Wagbachniederung (7617-401), das FFH-Gebiet Lußhardt (6717-341) sowie die Vogelschutzgebiete Hardtwald (6916-441) und Saalbachniederung (6817-441). Eingriffe im Umfeld dieser Gebiete können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung und Kohärenzsicherungsmaßnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG (FCS) auslösen. greeNature berät Sie zu allen Anforderungen.
Ja. Besonders geeignet sind feuchte Flächen in der Rheinniederung, Grünland und Hanglagen im Kraichgau mit Streuobstpotenzial sowie Grundstücke im Umfeld von Gewässern und Abbaustätten. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Anerkennung als Ökokonto nach ÖKVO, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
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