Mohn und Kornblumen auf einer Ackerblühfläche unter Wolkenhimmel
Baden-Württemberg · ÖKVO
Naturraum D57 · D58
Regierungsbezirk Stuttgart

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Hohenlohekreis

Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Hohenlohekreis, bewertet in Ökopunkten nach der baden-württembergischen Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) und geführt über Ökokonten der Unteren Naturschutzbehörde. greeNature ist bundesweit tätig und Ihr Full-Service-Partner für Eingriffsregelung, Artenschutz und CEF-Maßnahmen in der Hohenloher Ebene und den Tälern von Kocher und Jagst.

776,76
km² Kreisfläche
rund 115.600
Einwohner
16
Städte und Gemeinden
Künzelsau
Kreisstadt
D57
Naturraum (Neckar- und Tauberland, Gäuplatten)
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Hohenlohekreis im Überblick

Der Hohenlohekreis liegt im Nordosten Baden-Württembergs und gehört zum Regierungsbezirk Stuttgart sowie zur Region Heilbronn-Franken. Auf rund 776,76 Quadratkilometern leben etwa 115.600 Menschen, womit der Kreis der einwohnerärmste Landkreis Baden-Württembergs ist. Sitz der Kreisverwaltung ist die Kreisstadt Künzelsau, größte Stadt ist die Große Kreisstadt Öhringen. Zum Kreis gehören 16 Städte und Gemeinden, darunter acht Städte.

Landschaftlich prägt die Hohenloher Ebene den Kreis, eine waldarme, fruchtbare Gäulandschaft über Muschelkalk, die dem BfN-Naturraum D57 (Neckar- und Tauberland, Gäuplatten) zugeordnet ist. Die Flüsse Kocher und Jagst durchziehen den Kreis in tief eingeschnittenen Tälern mit naturnahen Abschnitten, wärmeliebenden Kalkmagerrasen und Weinbausteillagen. Im Südosten steigt das Gelände zu den bewaldeten Waldenburger Bergen an, die als Keuperbergland zum Naturraum D58 (Schwäbisches Keuper-Liasland) überleiten.

Ökologisch bedeutsam sind die Talzüge von Kocher und Jagst, die mit mehreren FFH-Gebieten Teil des europäischen Netzes Natura 2000 sind, darunter das Kochertal von Schwäbisch Hall bis Künzelsau sowie die Jagsttäler bei Dörzbach, Krautheim und Mulfingen. Streuobstgürtel, Trockenhänge und Auen bieten Lebensraum für Arten wie Zauneidechse, Feldlerche, Eisvogel und verschiedene Fledermausarten. Im Kreis liegen 20 Naturschutzgebiete auf rund 489 Hektar.

Wirtschaftlich ist der Hohenlohekreis stark industriell geprägt und weist bezogen auf die Einwohnerzahl eine sehr hohe Dichte weltmarktführender Unternehmen auf. Erweiterungen von Gewerbe- und Industrieflächen, Wohnbau, der Ausbau von Verkehrswegen sowie Vorhaben der erneuerbaren Energien lösen regelmäßig Eingriffe nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus. Der Ausgleich wird in Baden-Württemberg über die Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) geführt und in Ökopunkten bewertet.

Mohn und Kornblumen auf einer Ackerblühfläche unter Wolkenhimmel

🗺️ Zugehörige Naturräume

D57
Neckar- und Tauberland, Gäuplatten
Zum Naturraum D57 ›
D58
Schwäbisches Keuper-Liasland
Zum Naturraum D58 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Künzelsau (KS)ÖhringenBretzfeldPfedelbachKupferzellNeuensteinWaldenburgForchtenbergIngelfingenNiedernhallMulfingenKrautheimSchöntalDörzbach

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • FFH-Gebiet Kochertal von Schwäbisch Hall bis Künzelsau mit naturnahen Talabschnitten und Trockenhängen
  • FFH-Gebiete im Jagsttal (Dörzbach bis Krautheim und Mulfingen bis Langenburg) mit Kalkmagerrasen und Auen
  • Waldenburger Berge als bewaldetes Keuperbergland mit FFH-Schutz am Übergang zum Naturraum D58
  • Wärmeliebende Muschelkalk-Magerrasen und Weinbausteillagen an den Talflanken von Kocher und Jagst
  • Ausgedehnte Streuobstgürtel rund um die Ortslagen der Hohenloher Ebene
  • 20 Naturschutzgebiete auf rund 489 Hektar Kreisfläche
  • Kupfer- und Forellental als naturnahes Seitental unter FFH-Schutz

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und betreut Kompensationsvorhaben auch im Hohenlohekreis. Wir kennen das in Baden-Württemberg maßgebliche Bewertungssystem in Ökopunkten, die Anforderungen der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) und die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Hohenlohekreis, die das Ökokonto führt. Für Eingriffe in der Hohenloher Ebene und in den Tälern von Kocher und Jagst entwickeln wir naturraumtreue Ausgleichs-, Ersatz- und CEF-Maßnahmen, etwa die Pflege von Muschelkalk-Magerrasen, die Anlage von Streuobstwiesen oder die Renaturierung von Fließgewässern. Bewertung und Bilanzierung erfolgen nach ÖKVO, Dokumentation und Anerkennung übernehmen wir für Sie.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Hohenlohekreis

🦋

Muschelkalk-Magerrasen und Trockenhänge

Wiederherstellung und Pflege wärmeliebender Kalkmagerrasen und Wacholderheiden an den Trockenhängen von Kocher und Jagst durch Entbuschung und angepasste Beweidung. Solche Flächen sichern eine artenreiche Insekten- und Reptilienfauna und werten das Landschaftsbild ökologisch auf.

🍎

Streuobstwiesen erhalten und neu anlegen

Neuanlage, Nachpflanzung und Pflege von Hochstamm-Streuobstbeständen in der Hohenloher Ebene. Alte Obstbäume bieten Höhlen für Fledermäuse und Vögel, die extensive Wiesennutzung fördert Blühpflanzen und Insekten.

🌊

Gewässer- und Auenrenaturierung an Kocher und Jagst

Rückbau von Uferverbau, Anlage von Gewässerrandstreifen und Entwicklung naturnaher Auen an Kocher, Jagst und ihren Seitenbächen. Steilufer, Flachwasserzonen und Auwald schaffen Lebensraum für Eisvogel, Fische und Amphibien und verbessern den Wasserrückhalt.

🌲

Waldentwicklung im Keuperbergland

Umbau strukturarmer Nadelforste in standortgerechte Laub- und Mischwälder in den Waldenburger Bergen sowie Förderung von Alt- und Totholz. Naturnahe Wälder sind Lebensraum für Fledermäuse, Haselmaus und höhlenbrütende Vögel.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene und populationsstützende Maßnahmen nach § 44 und § 45 BNatSchG, etwa Trockenmauern und Lesesteinriegel als Ersatzhabitate für die Zauneidechse, Fledermausquartiere sowie besonnte Ersatzlaichgewässer für Amphibien im räumlichen Zusammenhang zum Eingriff.

🌾

Ackerrandstreifen und Blühflächen

Anlage von Ackerrandstreifen, Blüh- und Brachflächen sowie Feldlerchenfenstern in der offenen Feldflur der Hohenloher Ebene. Diese Strukturen fördern Feldvögel, Feldhasen und Insekten und vernetzen Lebensräume in der ausgeräumten Agrarlandschaft.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Hohenloher Ebene und Kocher-Jagst-Täler

🦎

Zauneidechse an Weinbergen und Trockenhängen

Weinbausteillagen, Trockenmauern, Böschungen und Bahndämme an Kocher und Jagst sind Lebensraum der streng geschützten Zauneidechse (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Infrastruktur- und Siedlungsprojekten gehören Ersatzhabitate mit Sonn-, Eiablage- und Versteckplätzen zum Standard der artenschutzrechtlichen Kompensation.

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🐦

Feldlerche in der Hohenloher Ebene

Die weite, offene Feldflur der Hohenloher Ebene ist Brutgebiet der Feldlerche, deren Bestände durch die Intensivierung der Landwirtschaft zurückgehen. Feldlerchenfenster, Blühflächen und extensiv genutzte Ackerrandstreifen sind wirksame Kompensationsmaßnahmen.

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🦇

Fledermäuse in Wald und Streuobst

Großes Mausohr, Bechsteinfledermaus und weitere Arten nutzen die Wälder des Keuperberglands, alte Streuobstbestände und Gebäude als Quartier und Jagdgebiet. Alle Arten sind streng geschützt (Anhang IV FFH-Richtlinie), bei Abriss und Sanierung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.

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🐟

Eisvogel an Kocher und Jagst

An den naturnahen Abschnitten von Kocher und Jagst brütet der streng geschützte Eisvogel in Steilufern. Uferabbrüche, saubere Gewässer und ein reiches Kleinfischangebot sichern seinen Lebensraum, Steilwandmodellierungen sind typische CEF-Maßnahmen bei Eingriffen an Gewässern.

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🐸

Amphibien in Wäldern und Auen

Gelbbauchunke und Kammmolch besiedeln wechselfeuchte Senken, Tümpel und Waldgewässer im Keuperbergland und in den Auen. Neu angelegte, besonnte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern ihre Fortpflanzungsstätten bei Bau- und Infrastrukturvorhaben.

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🐭

Haselmaus in Wäldern und Hecken

Die Haselmaus besiedelt strukturreiche Waldränder, Hecken und Gebüsche mit reichem Fruchtangebot, unter anderem in den Waldenburger Bergen. Die Art ist streng geschützt (Anhang IV FFH-Richtlinie), Erhalt und Neuanlage verbindender Gehölzstrukturen sichern ihre Vorkommen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏭

Industrie- und Gewerbeausbau

Der Hohenlohekreis weist eine sehr hohe Dichte weltmarktführender Unternehmen auf. Erweiterungen von Industrie- und Gewerbeflächen führen zu Flächenversiegelung und erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich, der über die Ökokonto-Verordnung in Ökopunkten bilanziert wird.

🏘️

Siedlungs- und Wohnbauentwicklung

Neue Wohn- und Mischgebiete in Öhringen, Künzelsau, Bretzfeld und den übrigen Gemeinden lösen Eingriffe in Natur und Landschaft aus. Grundeigentümer können ihre Flächen als Ausgleichsflächen anbieten und daran teilhaben.

🛣️

Infrastruktur und Verkehr

Ausbau und Sanierung von Bundes- und Landstraßen, Ortsumgehungen und Radwege lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG zu erbringen und in Ökopunkten zu bilanzieren sind.

💨

Erneuerbare Energien

Windenergievorhaben in den Waldenburger Bergen und im waldreichen Südosten sowie Photovoltaik-Freiflächen erfordern häufig artenschutzrechtliche Prüfungen und FCS-Maßnahmen für windkraftempfindliche Arten sowie Ausgleich für Eingriffe in Wald und Offenland.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Hohenlohekreis

Der Kreis gehört ganz überwiegend zum BfN-Naturraum D57 (Neckar- und Tauberland, Gäuplatten) mit der Hohenloher Ebene und den Tälern von Kocher und Jagst. Der bewaldete Südosten mit den Waldenburger Bergen leitet zum Naturraum D58 (Schwäbisches Keuper-Liasland) über. Für die Bewertung in Ökopunkten nach der Ökokonto-Verordnung ist die genaue Einordnung des Eingriffsorts entscheidend, greeNature ermittelt diese für Sie.
In Baden-Württemberg werden Kompensationsbedarf und Aufwertung nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) in Ökopunkten bewertet. Vorgezogene Maßnahmen werden als Ökokonto bei der Unteren Naturschutzbehörde geführt. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Bilanzierung, Flächenzuordnung, die Abstimmung mit dem Landratsamt Hohenlohekreis und alle Dokumentationspflichten.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist das Landratsamt Hohenlohekreis, Umwelt- und Baurechtsamt, Allee 17, 74653 Künzelsau. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie, von der Maßnahmenplanung über die Anerkennung bis zur Abnahme.
Häufig sind die Pflege von Muschelkalk-Magerrasen und Trockenhängen an Kocher und Jagst, die Anlage und der Erhalt von Streuobstwiesen, die Renaturierung von Fließgewässern und Auen sowie die Waldentwicklung im Keuperbergland. Bei Infrastruktur- und Bauvorhaben kommen Artenschutzmaßnahmen für Zauneidechse, Feldlerche, Fledermäuse und Amphibien hinzu.
Ja. Zu den bedeutendsten Natura-2000-Gebieten zählen das Kochertal von Schwäbisch Hall bis Künzelsau, die Jagsttäler bei Dörzbach, Krautheim und Mulfingen, die Waldenburger Berge sowie das Kupfer- und Forellental. Eingriffe im Umfeld dieser Gebiete können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie Maßnahmen zur Sicherung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich machen. greeNature prüft die gebietsbezogenen Anforderungen im Einzelfall.
Ja. Besonders geeignet sind Trockenhänge und Magerrasen an Kocher und Jagst, Streuobstflächen sowie strukturarme Acker- und Grünlandflächen mit Aufwertungspotenzial. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung, greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring. Die konkrete Eignung klären wir nach einer Standortprüfung.
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