
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Hohenlohekreis
Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Hohenlohekreis, bewertet in Ökopunkten nach der baden-württembergischen Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) und geführt über Ökokonten der Unteren Naturschutzbehörde. greeNature ist bundesweit tätig und Ihr Full-Service-Partner für Eingriffsregelung, Artenschutz und CEF-Maßnahmen in der Hohenloher Ebene und den Tälern von Kocher und Jagst.
Der Landkreis Hohenlohekreis im Überblick
Der Hohenlohekreis liegt im Nordosten Baden-Württembergs und gehört zum Regierungsbezirk Stuttgart sowie zur Region Heilbronn-Franken. Auf rund 776,76 Quadratkilometern leben etwa 115.600 Menschen, womit der Kreis der einwohnerärmste Landkreis Baden-Württembergs ist. Sitz der Kreisverwaltung ist die Kreisstadt Künzelsau, größte Stadt ist die Große Kreisstadt Öhringen. Zum Kreis gehören 16 Städte und Gemeinden, darunter acht Städte.
Landschaftlich prägt die Hohenloher Ebene den Kreis, eine waldarme, fruchtbare Gäulandschaft über Muschelkalk, die dem BfN-Naturraum D57 (Neckar- und Tauberland, Gäuplatten) zugeordnet ist. Die Flüsse Kocher und Jagst durchziehen den Kreis in tief eingeschnittenen Tälern mit naturnahen Abschnitten, wärmeliebenden Kalkmagerrasen und Weinbausteillagen. Im Südosten steigt das Gelände zu den bewaldeten Waldenburger Bergen an, die als Keuperbergland zum Naturraum D58 (Schwäbisches Keuper-Liasland) überleiten.
Ökologisch bedeutsam sind die Talzüge von Kocher und Jagst, die mit mehreren FFH-Gebieten Teil des europäischen Netzes Natura 2000 sind, darunter das Kochertal von Schwäbisch Hall bis Künzelsau sowie die Jagsttäler bei Dörzbach, Krautheim und Mulfingen. Streuobstgürtel, Trockenhänge und Auen bieten Lebensraum für Arten wie Zauneidechse, Feldlerche, Eisvogel und verschiedene Fledermausarten. Im Kreis liegen 20 Naturschutzgebiete auf rund 489 Hektar.
Wirtschaftlich ist der Hohenlohekreis stark industriell geprägt und weist bezogen auf die Einwohnerzahl eine sehr hohe Dichte weltmarktführender Unternehmen auf. Erweiterungen von Gewerbe- und Industrieflächen, Wohnbau, der Ausbau von Verkehrswegen sowie Vorhaben der erneuerbaren Energien lösen regelmäßig Eingriffe nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus. Der Ausgleich wird in Baden-Württemberg über die Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) geführt und in Ökopunkten bewertet.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D57 ›
Zum Naturraum D58 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- FFH-Gebiet Kochertal von Schwäbisch Hall bis Künzelsau mit naturnahen Talabschnitten und Trockenhängen
- FFH-Gebiete im Jagsttal (Dörzbach bis Krautheim und Mulfingen bis Langenburg) mit Kalkmagerrasen und Auen
- Waldenburger Berge als bewaldetes Keuperbergland mit FFH-Schutz am Übergang zum Naturraum D58
- Wärmeliebende Muschelkalk-Magerrasen und Weinbausteillagen an den Talflanken von Kocher und Jagst
- Ausgedehnte Streuobstgürtel rund um die Ortslagen der Hohenloher Ebene
- 20 Naturschutzgebiete auf rund 489 Hektar Kreisfläche
- Kupfer- und Forellental als naturnahes Seitental unter FFH-Schutz
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und betreut Kompensationsvorhaben auch im Hohenlohekreis. Wir kennen das in Baden-Württemberg maßgebliche Bewertungssystem in Ökopunkten, die Anforderungen der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) und die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Hohenlohekreis, die das Ökokonto führt. Für Eingriffe in der Hohenloher Ebene und in den Tälern von Kocher und Jagst entwickeln wir naturraumtreue Ausgleichs-, Ersatz- und CEF-Maßnahmen, etwa die Pflege von Muschelkalk-Magerrasen, die Anlage von Streuobstwiesen oder die Renaturierung von Fließgewässern. Bewertung und Bilanzierung erfolgen nach ÖKVO, Dokumentation und Anerkennung übernehmen wir für Sie.
Typische Maßnahmen im Landkreis Hohenlohekreis
Muschelkalk-Magerrasen und Trockenhänge
Wiederherstellung und Pflege wärmeliebender Kalkmagerrasen und Wacholderheiden an den Trockenhängen von Kocher und Jagst durch Entbuschung und angepasste Beweidung. Solche Flächen sichern eine artenreiche Insekten- und Reptilienfauna und werten das Landschaftsbild ökologisch auf.
Streuobstwiesen erhalten und neu anlegen
Neuanlage, Nachpflanzung und Pflege von Hochstamm-Streuobstbeständen in der Hohenloher Ebene. Alte Obstbäume bieten Höhlen für Fledermäuse und Vögel, die extensive Wiesennutzung fördert Blühpflanzen und Insekten.
Gewässer- und Auenrenaturierung an Kocher und Jagst
Rückbau von Uferverbau, Anlage von Gewässerrandstreifen und Entwicklung naturnaher Auen an Kocher, Jagst und ihren Seitenbächen. Steilufer, Flachwasserzonen und Auwald schaffen Lebensraum für Eisvogel, Fische und Amphibien und verbessern den Wasserrückhalt.
Waldentwicklung im Keuperbergland
Umbau strukturarmer Nadelforste in standortgerechte Laub- und Mischwälder in den Waldenburger Bergen sowie Förderung von Alt- und Totholz. Naturnahe Wälder sind Lebensraum für Fledermäuse, Haselmaus und höhlenbrütende Vögel.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene und populationsstützende Maßnahmen nach § 44 und § 45 BNatSchG, etwa Trockenmauern und Lesesteinriegel als Ersatzhabitate für die Zauneidechse, Fledermausquartiere sowie besonnte Ersatzlaichgewässer für Amphibien im räumlichen Zusammenhang zum Eingriff.
Ackerrandstreifen und Blühflächen
Anlage von Ackerrandstreifen, Blüh- und Brachflächen sowie Feldlerchenfenstern in der offenen Feldflur der Hohenloher Ebene. Diese Strukturen fördern Feldvögel, Feldhasen und Insekten und vernetzen Lebensräume in der ausgeräumten Agrarlandschaft.
Geschützte Arten im Hohenloher Ebene und Kocher-Jagst-Täler
Zauneidechse an Weinbergen und Trockenhängen
Weinbausteillagen, Trockenmauern, Böschungen und Bahndämme an Kocher und Jagst sind Lebensraum der streng geschützten Zauneidechse (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Infrastruktur- und Siedlungsprojekten gehören Ersatzhabitate mit Sonn-, Eiablage- und Versteckplätzen zum Standard der artenschutzrechtlichen Kompensation.
Mehr zur Art ›Feldlerche in der Hohenloher Ebene
Die weite, offene Feldflur der Hohenloher Ebene ist Brutgebiet der Feldlerche, deren Bestände durch die Intensivierung der Landwirtschaft zurückgehen. Feldlerchenfenster, Blühflächen und extensiv genutzte Ackerrandstreifen sind wirksame Kompensationsmaßnahmen.
Mehr zur Art ›Fledermäuse in Wald und Streuobst
Großes Mausohr, Bechsteinfledermaus und weitere Arten nutzen die Wälder des Keuperberglands, alte Streuobstbestände und Gebäude als Quartier und Jagdgebiet. Alle Arten sind streng geschützt (Anhang IV FFH-Richtlinie), bei Abriss und Sanierung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.
Mehr zur Art ›Eisvogel an Kocher und Jagst
An den naturnahen Abschnitten von Kocher und Jagst brütet der streng geschützte Eisvogel in Steilufern. Uferabbrüche, saubere Gewässer und ein reiches Kleinfischangebot sichern seinen Lebensraum, Steilwandmodellierungen sind typische CEF-Maßnahmen bei Eingriffen an Gewässern.
Mehr zur Art ›Amphibien in Wäldern und Auen
Gelbbauchunke und Kammmolch besiedeln wechselfeuchte Senken, Tümpel und Waldgewässer im Keuperbergland und in den Auen. Neu angelegte, besonnte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern ihre Fortpflanzungsstätten bei Bau- und Infrastrukturvorhaben.
Mehr zur Art ›Haselmaus in Wäldern und Hecken
Die Haselmaus besiedelt strukturreiche Waldränder, Hecken und Gebüsche mit reichem Fruchtangebot, unter anderem in den Waldenburger Bergen. Die Art ist streng geschützt (Anhang IV FFH-Richtlinie), Erhalt und Neuanlage verbindender Gehölzstrukturen sichern ihre Vorkommen.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Industrie- und Gewerbeausbau
Der Hohenlohekreis weist eine sehr hohe Dichte weltmarktführender Unternehmen auf. Erweiterungen von Industrie- und Gewerbeflächen führen zu Flächenversiegelung und erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich, der über die Ökokonto-Verordnung in Ökopunkten bilanziert wird.
Siedlungs- und Wohnbauentwicklung
Neue Wohn- und Mischgebiete in Öhringen, Künzelsau, Bretzfeld und den übrigen Gemeinden lösen Eingriffe in Natur und Landschaft aus. Grundeigentümer können ihre Flächen als Ausgleichsflächen anbieten und daran teilhaben.
Infrastruktur und Verkehr
Ausbau und Sanierung von Bundes- und Landstraßen, Ortsumgehungen und Radwege lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG zu erbringen und in Ökopunkten zu bilanzieren sind.
Erneuerbare Energien
Windenergievorhaben in den Waldenburger Bergen und im waldreichen Südosten sowie Photovoltaik-Freiflächen erfordern häufig artenschutzrechtliche Prüfungen und FCS-Maßnahmen für windkraftempfindliche Arten sowie Ausgleich für Eingriffe in Wald und Offenland.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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