
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Heilbronn
Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Landkreis Heilbronn, bewertet nach der baden-württembergischen Ökokonto-Verordnung (ÖKVO). greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für die Kompensation von Eingriffen in Neckarbecken, Kraichgau und den Löwensteiner Bergen.
Der Landkreis Heilbronn im Überblick
Der Landkreis Heilbronn liegt im Norden Baden-Württembergs und gehört zur Region Heilbronn-Franken im Regierungsbezirk Stuttgart. Auf rund 1.100 km² leben etwa 354.000 Menschen in 46 Städten und Gemeinden. Verwaltungssitz ist die Stadt Heilbronn, die als Stadtkreis selbst nicht zum Landkreis gehört, sondern von ihm umschlossen wird. Naturräumlich hat der Kreis Anteil an den Neckar- und Tauber-Gäuplatten (BfN-Naturraum D57) sowie am Schwäbischen Keuper-Liasland (D58).
Prägend ist das fruchtbare Neckarbecken mit lössbedeckten Gäuflächen, das mehr als ein Drittel der Kreisfläche einnimmt. Im Westen schließt der Kraichgau mit weiten Hochflächen und großen Feldern an, im Osten steigt das Gelände zur Hohenloher Ebene und zu den bewaldeten Löwensteiner und Heilbronner Bergen an. Der Neckar durchzieht den Kreis von Süden nach Norden und nimmt dabei Kocher, Jagst und Zaber auf.
Der Landkreis Heilbronn zählt zu den bedeutendsten Weinbaulandschaften Württembergs. Rebhänge, Trockenmauern, Hohlwege und Streuobstwiesen an Neckar und Zaber sowie in den Weinsberger Lagen prägen die Kulturlandschaft und bieten Lebensräume für wärmeliebende Arten. Zugleich sorgt die intensive Landwirtschaft in Neckarbecken und Kraichgau für ausgeräumte Feldfluren, in denen Offenlandarten unter Druck stehen.
Wirtschaftlich gehört der Kreis zu den stärksten Regionen des Landes, getragen von Industrie und Logistik in Neckarsulm mit Audi und der Schwarz-Gruppe sowie von den Verkehrsachsen A6 und A81. Bau-, Verkehrs- und Gewerbevorhaben lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich in Baden-Württemberg über die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem LNatSchG und der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) in Ökopunkten zu bilanzieren ist.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D57 ›
Zum Naturraum D58 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- FFH-Gebiet Löwensteiner und Heilbronner Berge (DE-7021-341) mit rund 5.427 ha, ausgedehnten Buchenwäldern und zwei Höhlen
- Rund 13.165 ha des Kreisgebiets sind als FFH- oder Vogelschutzgebiete Teil des europäischen Netzes Natura 2000
- 20 Naturschutzgebiete, dazu zahlreiche Landschaftsschutzgebiete und Naturdenkmale
- Neckar mit seinen Auen sowie die Flüsse Kocher, Jagst, Zaber und Lein als Gewässerlebensräume und Biotopverbundachsen
- Eine der bedeutendsten Weinbaulandschaften Württembergs mit Rebhängen, Trockenmauern, Hohlwegen und Streuobstwiesen
- Fruchtbares Neckarbecken und lössreicher Kraichgau als überregional bedeutsame, intensiv genutzte Agrarräume
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und mit dem Kompensationssystem Baden-Württembergs vertraut. Wir arbeiten mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Heilbronn zusammen, kennen die Bewertung in Ökopunkten nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO), die Führung von Ökokonten und die naturräumlichen Besonderheiten von Neckarbecken, Kraichgau und Löwensteiner Bergen. Von der Bedarfsermittlung über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring begleiten wir Ihr Vorhaben durchgehend.
Typische Maßnahmen im Landkreis Heilbronn
Trockenmauern und Rebböschungen
Sanierung und Neuanlage von Trockenmauern, besonnten Böschungen und Lesesteinriegeln in den Weinbergslagen an Neckar und Zaber. Diese Strukturen sind Lebensraum wärmeliebender Arten wie der Zauneidechse und lassen sich nach der ÖKVO als hochwertige Aufwertung in Ökopunkten anrechnen.
Streuobstwiesen anlegen und pflegen
Anlage, Nachpflanzung und extensive Pflege von Streuobstbeständen mit hochstämmigen Obstsorten. Die Region verfügt über umfangreiche Streuobstgürtel, die als Kompensationsflächen Lebensräume für Steinkauz, Wendehals und zahlreiche Insekten sichern und den Biotopverbund stärken.
Fließgewässer-Renaturierung
Rückbau von Uferverbauungen, Anlage von Gewässerrandstreifen und naturnahe Umgestaltung von Neckar, Kocher, Jagst, Zaber und Lein. Auwälder, Altarme und strukturreiche Ufer werten die Gewässerlebensräume auf und dienen unter anderem dem Eisvogel.
Waldumbau und Totholz
Entwicklung naturnaher, standortgerechter Laubwälder und dauerhafte Sicherung von Alt- und Totholzinseln in den Löwensteiner und Heilbronner Bergen. Solche Maßnahmen fördern höhlenbewohnende Arten und tragen zur Kohärenz des FFH-Gebiets bei.
Acker-Extensivierung und Feldlerchenfenster
Extensivierung von Ackerflächen sowie Anlage von Feldlerchenfenstern, Blüh- und Ackerrandstreifen in den intensiv genutzten Fluren des Neckarbeckens und Kraichgaus. Diese Maßnahmen schaffen Nahrungs- und Bruthabitate für Offenlandarten nach § 44 BNatSchG.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzquartiere für Fledermäuse, künstliche Reptilienhabitate und Laichgewässer für Amphibien. Sie werden vorhabenbezogen geplant und sichern den Erhalt der ökologischen Funktion betroffener Fortpflanzungs- und Ruhestätten.
Geschützte Arten im Neckarbecken, Kraichgau und Löwensteiner Berge
Zauneidechse in Weinbergen und an Bahndämmen
Die Zauneidechse besiedelt besonnte Rebböschungen, Trockenmauern, Wegränder und Bahndämme. Bei Eingriffen sind Ersatzhabitate und Umsiedlungen als vorgezogene CEF-Maßnahme nach § 44 BNatSchG regelmäßig erforderlich.
Mehr zur Art ›Feldlerche im Neckarbecken und Kraichgau
Die weiten Ackerfluren der Gäulandschaften sind Lebensraum der Feldlerche. Feldlerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen sind bewährte Artenschutzmaßnahmen bei Bau- und Infrastrukturvorhaben.
Mehr zur Art ›Fledermäuse in Wäldern und Höhlen
Die Buchenwälder und Höhlen der Löwensteiner und Heilbronner Berge sowie alte Gebäude und Streuobstbestände bieten Quartiere für streng geschützte Fledermausarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie. Bei Abriss oder Baumfällung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme nötig.
Mehr zur Art ›Eisvogel an Neckar, Kocher und Jagst
An naturnahen Uferabschnitten der Flüsse brütet der Eisvogel in Steilwänden. Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen sind typische CEF-Maßnahmen bei Eingriffen in Gewässer.
Mehr zur Art ›Schwarzstorch in den Waldgebieten
Die großen, störungsarmen Laubwälder der Löwensteiner Berge bieten dem Schwarzstorch Brutmöglichkeiten, während er an den Waldbächen nach Nahrung sucht. Vorhaben im Wald erfordern die Prüfung von Horststandorten und Schutzabständen.
Mehr zur Art ›Kammmolch in Weihern und Tümpeln
Der Kammmolch, eine Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie, besiedelt fischfreie Weiher und Tümpel. Neue oder wiederhergestellte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern seine Fortpflanzungsstätten bei Eingriffen.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Ausbau der A6 und A81
Der sechsstreifige Ausbau der A6 mit dem neuen Neckartalübergang zwischen Heilbronn und Neckarsulm sowie weitere Abschnitte an A6 und A81 greifen erheblich in Natur und Landschaft ein. Solche Vorhaben lösen umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die über Ökopunkte gedeckt werden können.
Industrie, Logistik und Gewerbe
Die Wirtschaftsstandorte Neckarsulm mit Audi und der Schwarz-Gruppe sowie zahlreiche Gewerbe- und Logistikflächen im Neckartal erzeugen fortlaufend Flächenbedarf. Der naturschutzrechtliche Ausgleich lässt sich über bevorratete Ökopunkte effizient abdecken.
Weinbau und Flurneuordnung
Rebflurbereinigungen und die Umgestaltung von Weinbergslagen verändern Böschungen, Trockenmauern und Wegenetze. Zugleich eignen sich viele dieser Flächen für hochwertige Aufwertungsmaßnahmen zugunsten wärmeliebender Arten.
Windenergie und Netzausbau
Auf den bewaldeten Höhen der Löwensteiner Berge und entlang neuer Leitungstrassen entstehen Windenergie- und Infrastrukturvorhaben. Diese erfordern häufig artenschutzrechtliche Prüfungen sowie FCS-Maßnahmen für windkraftsensible Arten.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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