Blühstreifen am Ackerrand vor einer Hofstelle
Baden-Württemberg · ÖKVO
Naturraum D57 · D58
Regierungsbezirk Stuttgart

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Heilbronn

Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Landkreis Heilbronn, bewertet nach der baden-württembergischen Ökokonto-Verordnung (ÖKVO). greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für die Kompensation von Eingriffen in Neckarbecken, Kraichgau und den Löwensteiner Bergen.

1.100
km² Kreisfläche
~354.000
Einwohner (2024)
46
Städte und Gemeinden
Heilbronn
Verwaltungssitz (Stadtkreis)
D57 / D58
BfN-Naturräume
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Heilbronn im Überblick

Der Landkreis Heilbronn liegt im Norden Baden-Württembergs und gehört zur Region Heilbronn-Franken im Regierungsbezirk Stuttgart. Auf rund 1.100 km² leben etwa 354.000 Menschen in 46 Städten und Gemeinden. Verwaltungssitz ist die Stadt Heilbronn, die als Stadtkreis selbst nicht zum Landkreis gehört, sondern von ihm umschlossen wird. Naturräumlich hat der Kreis Anteil an den Neckar- und Tauber-Gäuplatten (BfN-Naturraum D57) sowie am Schwäbischen Keuper-Liasland (D58).

Prägend ist das fruchtbare Neckarbecken mit lössbedeckten Gäuflächen, das mehr als ein Drittel der Kreisfläche einnimmt. Im Westen schließt der Kraichgau mit weiten Hochflächen und großen Feldern an, im Osten steigt das Gelände zur Hohenloher Ebene und zu den bewaldeten Löwensteiner und Heilbronner Bergen an. Der Neckar durchzieht den Kreis von Süden nach Norden und nimmt dabei Kocher, Jagst und Zaber auf.

Der Landkreis Heilbronn zählt zu den bedeutendsten Weinbaulandschaften Württembergs. Rebhänge, Trockenmauern, Hohlwege und Streuobstwiesen an Neckar und Zaber sowie in den Weinsberger Lagen prägen die Kulturlandschaft und bieten Lebensräume für wärmeliebende Arten. Zugleich sorgt die intensive Landwirtschaft in Neckarbecken und Kraichgau für ausgeräumte Feldfluren, in denen Offenlandarten unter Druck stehen.

Wirtschaftlich gehört der Kreis zu den stärksten Regionen des Landes, getragen von Industrie und Logistik in Neckarsulm mit Audi und der Schwarz-Gruppe sowie von den Verkehrsachsen A6 und A81. Bau-, Verkehrs- und Gewerbevorhaben lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich in Baden-Württemberg über die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem LNatSchG und der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) in Ökopunkten zu bilanzieren ist.

Blühstreifen am Ackerrand vor einer Hofstelle

🗺️ Zugehörige Naturräume

D57
Neckar- und Tauberland, Gäuplatten
Zum Naturraum D57 ›
D58
Schwäbisches Keuper-Liasland
Zum Naturraum D58 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Neckarsulm (KS)Bad RappenauEppingenBad FriedrichshallWeinsbergBad WimpfenBrackenheimLauffen am NeckarObersulmLeingartenMöckmühlSchwaigernNordheimGüglingen

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • FFH-Gebiet Löwensteiner und Heilbronner Berge (DE-7021-341) mit rund 5.427 ha, ausgedehnten Buchenwäldern und zwei Höhlen
  • Rund 13.165 ha des Kreisgebiets sind als FFH- oder Vogelschutzgebiete Teil des europäischen Netzes Natura 2000
  • 20 Naturschutzgebiete, dazu zahlreiche Landschaftsschutzgebiete und Naturdenkmale
  • Neckar mit seinen Auen sowie die Flüsse Kocher, Jagst, Zaber und Lein als Gewässerlebensräume und Biotopverbundachsen
  • Eine der bedeutendsten Weinbaulandschaften Württembergs mit Rebhängen, Trockenmauern, Hohlwegen und Streuobstwiesen
  • Fruchtbares Neckarbecken und lössreicher Kraichgau als überregional bedeutsame, intensiv genutzte Agrarräume

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit dem Kompensationssystem Baden-Württembergs vertraut. Wir arbeiten mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Heilbronn zusammen, kennen die Bewertung in Ökopunkten nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO), die Führung von Ökokonten und die naturräumlichen Besonderheiten von Neckarbecken, Kraichgau und Löwensteiner Bergen. Von der Bedarfsermittlung über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring begleiten wir Ihr Vorhaben durchgehend.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Heilbronn

🧱

Trockenmauern und Rebböschungen

Sanierung und Neuanlage von Trockenmauern, besonnten Böschungen und Lesesteinriegeln in den Weinbergslagen an Neckar und Zaber. Diese Strukturen sind Lebensraum wärmeliebender Arten wie der Zauneidechse und lassen sich nach der ÖKVO als hochwertige Aufwertung in Ökopunkten anrechnen.

🌳

Streuobstwiesen anlegen und pflegen

Anlage, Nachpflanzung und extensive Pflege von Streuobstbeständen mit hochstämmigen Obstsorten. Die Region verfügt über umfangreiche Streuobstgürtel, die als Kompensationsflächen Lebensräume für Steinkauz, Wendehals und zahlreiche Insekten sichern und den Biotopverbund stärken.

🌊

Fließgewässer-Renaturierung

Rückbau von Uferverbauungen, Anlage von Gewässerrandstreifen und naturnahe Umgestaltung von Neckar, Kocher, Jagst, Zaber und Lein. Auwälder, Altarme und strukturreiche Ufer werten die Gewässerlebensräume auf und dienen unter anderem dem Eisvogel.

🌲

Waldumbau und Totholz

Entwicklung naturnaher, standortgerechter Laubwälder und dauerhafte Sicherung von Alt- und Totholzinseln in den Löwensteiner und Heilbronner Bergen. Solche Maßnahmen fördern höhlenbewohnende Arten und tragen zur Kohärenz des FFH-Gebiets bei.

🌾

Acker-Extensivierung und Feldlerchenfenster

Extensivierung von Ackerflächen sowie Anlage von Feldlerchenfenstern, Blüh- und Ackerrandstreifen in den intensiv genutzten Fluren des Neckarbeckens und Kraichgaus. Diese Maßnahmen schaffen Nahrungs- und Bruthabitate für Offenlandarten nach § 44 BNatSchG.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzquartiere für Fledermäuse, künstliche Reptilienhabitate und Laichgewässer für Amphibien. Sie werden vorhabenbezogen geplant und sichern den Erhalt der ökologischen Funktion betroffener Fortpflanzungs- und Ruhestätten.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Neckarbecken, Kraichgau und Löwensteiner Berge

🦎

Zauneidechse in Weinbergen und an Bahndämmen

Die Zauneidechse besiedelt besonnte Rebböschungen, Trockenmauern, Wegränder und Bahndämme. Bei Eingriffen sind Ersatzhabitate und Umsiedlungen als vorgezogene CEF-Maßnahme nach § 44 BNatSchG regelmäßig erforderlich.

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🐦

Feldlerche im Neckarbecken und Kraichgau

Die weiten Ackerfluren der Gäulandschaften sind Lebensraum der Feldlerche. Feldlerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen sind bewährte Artenschutzmaßnahmen bei Bau- und Infrastrukturvorhaben.

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🦇

Fledermäuse in Wäldern und Höhlen

Die Buchenwälder und Höhlen der Löwensteiner und Heilbronner Berge sowie alte Gebäude und Streuobstbestände bieten Quartiere für streng geschützte Fledermausarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie. Bei Abriss oder Baumfällung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme nötig.

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🐟

Eisvogel an Neckar, Kocher und Jagst

An naturnahen Uferabschnitten der Flüsse brütet der Eisvogel in Steilwänden. Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen sind typische CEF-Maßnahmen bei Eingriffen in Gewässer.

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🕊️

Schwarzstorch in den Waldgebieten

Die großen, störungsarmen Laubwälder der Löwensteiner Berge bieten dem Schwarzstorch Brutmöglichkeiten, während er an den Waldbächen nach Nahrung sucht. Vorhaben im Wald erfordern die Prüfung von Horststandorten und Schutzabständen.

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🐸

Kammmolch in Weihern und Tümpeln

Der Kammmolch, eine Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie, besiedelt fischfreie Weiher und Tümpel. Neue oder wiederhergestellte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern seine Fortpflanzungsstätten bei Eingriffen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🛣️

Ausbau der A6 und A81

Der sechsstreifige Ausbau der A6 mit dem neuen Neckartalübergang zwischen Heilbronn und Neckarsulm sowie weitere Abschnitte an A6 und A81 greifen erheblich in Natur und Landschaft ein. Solche Vorhaben lösen umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die über Ökopunkte gedeckt werden können.

🏭

Industrie, Logistik und Gewerbe

Die Wirtschaftsstandorte Neckarsulm mit Audi und der Schwarz-Gruppe sowie zahlreiche Gewerbe- und Logistikflächen im Neckartal erzeugen fortlaufend Flächenbedarf. Der naturschutzrechtliche Ausgleich lässt sich über bevorratete Ökopunkte effizient abdecken.

🍇

Weinbau und Flurneuordnung

Rebflurbereinigungen und die Umgestaltung von Weinbergslagen verändern Böschungen, Trockenmauern und Wegenetze. Zugleich eignen sich viele dieser Flächen für hochwertige Aufwertungsmaßnahmen zugunsten wärmeliebender Arten.

💨

Windenergie und Netzausbau

Auf den bewaldeten Höhen der Löwensteiner Berge und entlang neuer Leitungstrassen entstehen Windenergie- und Infrastrukturvorhaben. Diese erfordern häufig artenschutzrechtliche Prüfungen sowie FCS-Maßnahmen für windkraftsensible Arten.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Heilbronn

Der Landkreis hat Anteil an zwei BfN-Naturräumen: den Neckar- und Tauber-Gäuplatten (D57) mit Neckarbecken und Kraichgau sowie dem Schwäbischen Keuper-Liasland (D58) mit den Löwensteiner und Heilbronner Bergen. Für die Bilanzierung eines Eingriffs ist die genaue naturräumliche Zuordnung entscheidend, greeNature ermittelt diese für Ihr Vorhaben.
In Baden-Württemberg wird die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem LNatSchG umgesetzt. Der Wert von Eingriff und Kompensation wird nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) in Ökopunkten bewertet, anerkannte Maßnahmen lassen sich in einem Ökokonto bevorraten. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Flächenzuordnung, Behördenabstimmung und Dokumentation.
Untere Naturschutzbehörde ist das Landratsamt Heilbronn, Amt für Bauen, Umwelt und Planung, Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn. Bei überörtlich bedeutsamen Fragen und bei Natura-2000-Belangen wirkt zusätzlich das Regierungspräsidium Stuttgart mit. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen für Sie.
Aufgrund der Landschaft eignen sich besonders die Sanierung von Trockenmauern und Rebböschungen, die Anlage und Pflege von Streuobstwiesen, die Renaturierung von Neckar, Kocher, Jagst und Zaber, der naturnahe Waldumbau in den Löwensteiner Bergen sowie die Extensivierung von Ackerflächen im Neckarbecken und Kraichgau. Hinzu kommen artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen.
Ja. Bedeutendstes Gebiet sind die Löwensteiner und Heilbronner Berge (DE-7021-341) mit großen Buchenwäldern und Höhlen, dazu kommen Gewässer- und Auengebiete an Neckar, Kocher und Jagst. Eingriffe mit möglicher Beeinträchtigung erfordern eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG, gegebenenfalls sind Kohärenzsicherungs- oder FCS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG nötig.
Ja. Besonders geeignet sind Weinbergsböschungen, Streuobstlagen, gewässernahe Grundstücke und extensivierbare Ackerflächen. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature prüft die Eignung, übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und führt die Fläche als anerkannte Ökokonto- oder Kompensationsfläche.
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