
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Heilbronn
Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature solutions ist Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) im Stadtkreis Heilbronn und im Neckarbecken.
Die Stadt Heilbronn im Überblick
Heilbronn ist ein Stadtkreis im Regierungsbezirk Stuttgart und das wirtschaftliche Zentrum der Region Heilbronn-Franken. Die Stadt liegt beidseits des Neckars und gliedert sich in neun Stadtteile. Rund um das Stadtgebiet schließt der gleichnamige Landkreis Heilbronn an, von dem Heilbronn als kreisfreie Stadt verwaltungsrechtlich getrennt ist.
Naturräumlich gehört der Talgrund und das offene Umland zum Neckarbecken, einer Teillandschaft der BfN-Haupteinheit D57 (Neckar- und Tauberland, Gäuplatten). Das Becken zählt zu den wärmsten und trockensten Landschaften Südwestdeutschlands und ist von Muschelkalk, Löss und ausgedehnten Weinbergslagen geprägt. Die bewaldeten Höhen im Osten, die zu den Löwensteiner und Heilbronner Bergen überleiten, gehören dagegen zum Schwäbischen Keuper-Liasland (Naturraum D58).
Ökologisch bedeutsam sind die FFH-Gebiete Nördliches Neckarbecken, Löwensteiner und Heilbronner Berge sowie Östlicher Kraichgau, die mit Teilflächen ins Stadtgebiet reichen. Dazu kommen fünf Naturschutzgebiete, darunter das Köpfertal mit seiner Klingenschlucht und Feuchtbiotopen sowie der Altneckar Horkheim als naturnaher Auenrest. Die sonnenexponierten Weinbergsterrassen mit ihren Trockenmauern bilden eine wärmeliebende Lebensrauminsel inmitten der Stadt.
Die Wirtschaft ist von Weinbau, Industrie, Logistik und dem Neckarhafen geprägt, dazu wächst mit dem Bildungscampus der Dieter Schwarz Stiftung ein bedeutender Wissenschaftsstandort. Große Stadtentwicklungsvorhaben wie das Quartier Neckarbogen auf dem früheren Gelände der Bundesgartenschau, Gewerbeflächen an den Böllinger Höfen und Verkehrsprojekte lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich in Baden-Württemberg über Ökopunkte nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) zu erbringen ist.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D57 ›
Zum Naturraum D58 ›
📍 Stadtteile
🌿 Ökologische Besonderheiten
- FFH-Gebiet Nördliches Neckarbecken, Trockenlebensräume und Gewässer im Neckartal
- FFH-Gebiet Löwensteiner und Heilbronner Berge, bewaldete Keuperhöhen im Osten
- FFH-Gebiet Östlicher Kraichgau mit Teilflächen im westlichen Stadtgebiet
- Naturschutzgebiet Köpfertal, Klingenschlucht mit Feuchtbiotopen und Schluchtwald
- Naturschutzgebiet Altneckar Horkheim, naturnaher Auen- und Altwasserrest am Neckar
- Naturschutzgebiete Frankenbacher Schotter und Schilfsandsteinbruch beim Jägerhaus
- Weinbergsterrassen mit Trockenmauern als wärmeliebende Lebensrauminseln
✅ greeNature vor Ort
greeNature solutions ist bundesweit tätig und mit dem baden-württembergischen Kompensationsrecht vertraut. Wir arbeiten routiniert mit dem Ökopunkte-System nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO), stimmen uns mit den unteren Naturschutzbehörden der Stadt- und Landkreise ab und kennen die naturräumlichen Besonderheiten des Neckarbeckens und des angrenzenden Keuperberglands.
Typische Maßnahmen in der Stadt Heilbronn
Gewässer- und Auenrenaturierung
Anbindung von Altarmen und Aufwertung von Uferbereichen am Neckar und an seinen Zuflüssen, etwa im Umfeld des Altneckars Horkheim. Solche Maßnahmen schaffen Laich- und Bruthabitate, verbessern die Gewässerstruktur und erzeugen Ökopunkte nach der Biotopwertbilanz der ÖKVO.
Entsiegelung und Innenentwicklung
Rückbau versiegelter Flächen und Begrünung im dicht bebauten Stadtgebiet, verbunden mit der Wiederherstellung durchwurzelbarer, belebter Böden. Entsiegelung ist im urbanen Kontext eine besonders wirksame Kompensation und mindert zugleich die städtische Wärmebelastung.
Weinbergsbrachen und Trockenmauern
Aufwertung aufgelassener Rebflächen zu Magerrasen sowie Sanierung und Neuanlage von Trockenmauern an den Hanglagen. Diese besonnten Strukturen sind Lebensraum für Reptilien und Wildbienen und für das Heilbronner Stadtgebiet landschaftstypisch.
Streuobst und Grünlandaufwertung
Anlage und Pflege von Streuobstbeständen sowie Extensivierung von Grünland im stadtnahen Umland durch angepasste Mahd und Verzicht auf Düngung. Artenreiche Wiesen und alte Obstbäume schaffen Habitate für Vögel, Fledermäuse und Insekten.
Artenschutz CEF und FCS
Ersatzquartiere für Fledermäuse an Gebäuden und Waldrändern, Habitatstrukturen für die Zauneidechse an Böschungen und Bahndämmen sowie Ersatzlaichgewässer, jeweils als vorgezogene CEF- oder populationsstützende FCS-Maßnahme nach § 44 BNatSchG.
Hecken und Biotopverbund
Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Ackerrandstreifen in der offenen Gäu- und Neckarbecken-Feldflur. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume, bilden Trittsteinbiotope und werten ausgeräumte Agrarflächen im Stadtumland auf.
Geschützte Arten im Neckarbecken im Heilbronner Unterland
Zauneidechse in Weinbergen
Die besonnten Weinbergsterrassen, Trockenmauern und Bahndämme im Stadtgebiet sind ideale Lebensräume für die streng geschützte Zauneidechse (Anhang IV der FFH-Richtlinie). Bei Eingriffen sind Ersatzhabitate und Umsiedlungen als CEF-Maßnahme regelmäßig erforderlich.
Mehr zur Art ›Eisvogel am Neckar
Naturnahe Uferabschnitte des Neckars und seiner Zuflüsse bieten dem Eisvogel Steilwände als Brutplätze und fischreiche Gewässer als Jagdrevier. Uferrenaturierungen und Steilwandmodellierungen sind typische Maßnahmen bei Eingriffen an Gewässern.
Mehr zur Art ›Fledermäuse in Stadt und Wald
Gebäude, alte Obstbäume und die Wälder der Heilbronner Berge bieten Quartiere für mehrere streng geschützte Fledermausarten. Bei Abriss und Sanierung sind Ersatzquartiere und der Erhalt von Jagdstrukturen als CEF-Maßnahme sicherzustellen.
Mehr zur Art ›Amphibien in Auen und Feuchtbiotopen
Grasfrosch, Erdkröte und weitere Arten besiedeln die Feuchtbiotope des Köpfertals und die Altwasser am Neckar. Neuanlage und Vernetzung von Laichgewässern im räumlichen Zusammenhang sichern ihre Fortpflanzungsstätten bei Bauvorhaben.
Mehr zur Art ›Kammmolch in stehenden Gewässern
Der Kammmolch (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie) benötigt größere, fischfreie Weiher mit reicher Unterwasservegetation und strukturreiche Landlebensräume im Umfeld. Die Anlage geeigneter Laichgewässer ist eine bewährte CEF- und FCS-Maßnahme im Neckarbecken.
Mehr zur Art ›Feldlerche in der Gäu-Feldflur
Die offenen Ackerlandschaften des Neckarbeckens sind Brutgebiet der Feldlerche, deren Bestände durch Nutzungsintensivierung stark zurückgehen. Lerchenfenster, Blühstreifen und extensiv bewirtschaftete Ackerrandstreifen wirken als FCS-Maßnahme.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Stadtquartier Neckarbogen
Auf dem früheren Gelände der Bundesgartenschau 2019 entsteht am Neckar das Wohn- und Arbeitsquartier Neckarbogen mit Wohnraum für mehrere Tausend Menschen. Wohnungsbau und Quartiersentwicklung in dieser Größenordnung erzeugen Eingriffe, deren Ausgleich in Ökopunkten nach ÖKVO zu erbringen ist.
Bildungscampus und experimenta
Der Bildungscampus der Dieter Schwarz Stiftung mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie das Wissens- und Erlebniszentrum experimenta wachsen kontinuierlich. Der Ausbau von Campus- und Verkehrsflächen im Stadtzentrum löst naturschutzrechtliche Kompensationspflichten aus.
Gewerbe und Logistik Böllinger Höfe
Das Industrie- und Gewerbegebiet Böllinger Höfe im Norden der Stadt, unter anderem mit einem Produktions- und Logistikstandort von Audi, wird weiterentwickelt. Flächenneuinanspruchnahme für Gewerbe und Logistik erfordert Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Verkehr und Neckarhafen
Ausbau von Straßen und Schienenwegen, Stadtbahnverbindungen sowie Umschlags- und Hafenanlagen am Neckar zählen zu den regelmäßig kompensationspflichtigen Infrastrukturvorhaben im Stadtkreis Heilbronn.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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