Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand
Baden-Württemberg · ÖKVO
Naturraum D57 · D58
Regierungsbezirk Stuttgart

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Heilbronn

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature solutions ist Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) im Stadtkreis Heilbronn und im Neckarbecken.

99,9
km² Stadtfläche
~128k
Einwohner
9
Stadtteile
2
Naturräume D57/D58
5
Naturschutzgebiete
Stadt und Ökologie

Die Stadt Heilbronn im Überblick

Heilbronn ist ein Stadtkreis im Regierungsbezirk Stuttgart und das wirtschaftliche Zentrum der Region Heilbronn-Franken. Die Stadt liegt beidseits des Neckars und gliedert sich in neun Stadtteile. Rund um das Stadtgebiet schließt der gleichnamige Landkreis Heilbronn an, von dem Heilbronn als kreisfreie Stadt verwaltungsrechtlich getrennt ist.

Naturräumlich gehört der Talgrund und das offene Umland zum Neckarbecken, einer Teillandschaft der BfN-Haupteinheit D57 (Neckar- und Tauberland, Gäuplatten). Das Becken zählt zu den wärmsten und trockensten Landschaften Südwestdeutschlands und ist von Muschelkalk, Löss und ausgedehnten Weinbergslagen geprägt. Die bewaldeten Höhen im Osten, die zu den Löwensteiner und Heilbronner Bergen überleiten, gehören dagegen zum Schwäbischen Keuper-Liasland (Naturraum D58).

Ökologisch bedeutsam sind die FFH-Gebiete Nördliches Neckarbecken, Löwensteiner und Heilbronner Berge sowie Östlicher Kraichgau, die mit Teilflächen ins Stadtgebiet reichen. Dazu kommen fünf Naturschutzgebiete, darunter das Köpfertal mit seiner Klingenschlucht und Feuchtbiotopen sowie der Altneckar Horkheim als naturnaher Auenrest. Die sonnenexponierten Weinbergsterrassen mit ihren Trockenmauern bilden eine wärmeliebende Lebensrauminsel inmitten der Stadt.

Die Wirtschaft ist von Weinbau, Industrie, Logistik und dem Neckarhafen geprägt, dazu wächst mit dem Bildungscampus der Dieter Schwarz Stiftung ein bedeutender Wissenschaftsstandort. Große Stadtentwicklungsvorhaben wie das Quartier Neckarbogen auf dem früheren Gelände der Bundesgartenschau, Gewerbeflächen an den Böllinger Höfen und Verkehrsprojekte lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich in Baden-Württemberg über Ökopunkte nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) zu erbringen ist.

Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand

🗺️ Zugehörige Naturräume

D57
Neckar- und Tauberland, Gäuplatten
Zum Naturraum D57 ›
D58
Schwäbisches Keuper-Liasland
Zum Naturraum D58 ›

📍 Stadtteile

Innenstadt (Kernstadt) (KS)BöckingenSontheimNeckargartachFrankenbachKlingenbergKirchhausenHorkheimBiberach

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • FFH-Gebiet Nördliches Neckarbecken, Trockenlebensräume und Gewässer im Neckartal
  • FFH-Gebiet Löwensteiner und Heilbronner Berge, bewaldete Keuperhöhen im Osten
  • FFH-Gebiet Östlicher Kraichgau mit Teilflächen im westlichen Stadtgebiet
  • Naturschutzgebiet Köpfertal, Klingenschlucht mit Feuchtbiotopen und Schluchtwald
  • Naturschutzgebiet Altneckar Horkheim, naturnaher Auen- und Altwasserrest am Neckar
  • Naturschutzgebiete Frankenbacher Schotter und Schilfsandsteinbruch beim Jägerhaus
  • Weinbergsterrassen mit Trockenmauern als wärmeliebende Lebensrauminseln

✅ greeNature vor Ort

greeNature solutions ist bundesweit tätig und mit dem baden-württembergischen Kompensationsrecht vertraut. Wir arbeiten routiniert mit dem Ökopunkte-System nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO), stimmen uns mit den unteren Naturschutzbehörden der Stadt- und Landkreise ab und kennen die naturräumlichen Besonderheiten des Neckarbeckens und des angrenzenden Keuperberglands.

Kompensation in der Stadt

Typische Maßnahmen in der Stadt Heilbronn

💧

Gewässer- und Auenrenaturierung

Anbindung von Altarmen und Aufwertung von Uferbereichen am Neckar und an seinen Zuflüssen, etwa im Umfeld des Altneckars Horkheim. Solche Maßnahmen schaffen Laich- und Bruthabitate, verbessern die Gewässerstruktur und erzeugen Ökopunkte nach der Biotopwertbilanz der ÖKVO.

🧱

Entsiegelung und Innenentwicklung

Rückbau versiegelter Flächen und Begrünung im dicht bebauten Stadtgebiet, verbunden mit der Wiederherstellung durchwurzelbarer, belebter Böden. Entsiegelung ist im urbanen Kontext eine besonders wirksame Kompensation und mindert zugleich die städtische Wärmebelastung.

🍇

Weinbergsbrachen und Trockenmauern

Aufwertung aufgelassener Rebflächen zu Magerrasen sowie Sanierung und Neuanlage von Trockenmauern an den Hanglagen. Diese besonnten Strukturen sind Lebensraum für Reptilien und Wildbienen und für das Heilbronner Stadtgebiet landschaftstypisch.

🍎

Streuobst und Grünlandaufwertung

Anlage und Pflege von Streuobstbeständen sowie Extensivierung von Grünland im stadtnahen Umland durch angepasste Mahd und Verzicht auf Düngung. Artenreiche Wiesen und alte Obstbäume schaffen Habitate für Vögel, Fledermäuse und Insekten.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Ersatzquartiere für Fledermäuse an Gebäuden und Waldrändern, Habitatstrukturen für die Zauneidechse an Böschungen und Bahndämmen sowie Ersatzlaichgewässer, jeweils als vorgezogene CEF- oder populationsstützende FCS-Maßnahme nach § 44 BNatSchG.

🌾

Hecken und Biotopverbund

Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Ackerrandstreifen in der offenen Gäu- und Neckarbecken-Feldflur. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume, bilden Trittsteinbiotope und werten ausgeräumte Agrarflächen im Stadtumland auf.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Neckarbecken im Heilbronner Unterland

🦎

Zauneidechse in Weinbergen

Die besonnten Weinbergsterrassen, Trockenmauern und Bahndämme im Stadtgebiet sind ideale Lebensräume für die streng geschützte Zauneidechse (Anhang IV der FFH-Richtlinie). Bei Eingriffen sind Ersatzhabitate und Umsiedlungen als CEF-Maßnahme regelmäßig erforderlich.

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🐦

Eisvogel am Neckar

Naturnahe Uferabschnitte des Neckars und seiner Zuflüsse bieten dem Eisvogel Steilwände als Brutplätze und fischreiche Gewässer als Jagdrevier. Uferrenaturierungen und Steilwandmodellierungen sind typische Maßnahmen bei Eingriffen an Gewässern.

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🦇

Fledermäuse in Stadt und Wald

Gebäude, alte Obstbäume und die Wälder der Heilbronner Berge bieten Quartiere für mehrere streng geschützte Fledermausarten. Bei Abriss und Sanierung sind Ersatzquartiere und der Erhalt von Jagdstrukturen als CEF-Maßnahme sicherzustellen.

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🐸

Amphibien in Auen und Feuchtbiotopen

Grasfrosch, Erdkröte und weitere Arten besiedeln die Feuchtbiotope des Köpfertals und die Altwasser am Neckar. Neuanlage und Vernetzung von Laichgewässern im räumlichen Zusammenhang sichern ihre Fortpflanzungsstätten bei Bauvorhaben.

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🦎

Kammmolch in stehenden Gewässern

Der Kammmolch (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie) benötigt größere, fischfreie Weiher mit reicher Unterwasservegetation und strukturreiche Landlebensräume im Umfeld. Die Anlage geeigneter Laichgewässer ist eine bewährte CEF- und FCS-Maßnahme im Neckarbecken.

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🐦

Feldlerche in der Gäu-Feldflur

Die offenen Ackerlandschaften des Neckarbeckens sind Brutgebiet der Feldlerche, deren Bestände durch Nutzungsintensivierung stark zurückgehen. Lerchenfenster, Blühstreifen und extensiv bewirtschaftete Ackerrandstreifen wirken als FCS-Maßnahme.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏘️

Stadtquartier Neckarbogen

Auf dem früheren Gelände der Bundesgartenschau 2019 entsteht am Neckar das Wohn- und Arbeitsquartier Neckarbogen mit Wohnraum für mehrere Tausend Menschen. Wohnungsbau und Quartiersentwicklung in dieser Größenordnung erzeugen Eingriffe, deren Ausgleich in Ökopunkten nach ÖKVO zu erbringen ist.

🎓

Bildungscampus und experimenta

Der Bildungscampus der Dieter Schwarz Stiftung mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie das Wissens- und Erlebniszentrum experimenta wachsen kontinuierlich. Der Ausbau von Campus- und Verkehrsflächen im Stadtzentrum löst naturschutzrechtliche Kompensationspflichten aus.

🏭

Gewerbe und Logistik Böllinger Höfe

Das Industrie- und Gewerbegebiet Böllinger Höfe im Norden der Stadt, unter anderem mit einem Produktions- und Logistikstandort von Audi, wird weiterentwickelt. Flächenneuinanspruchnahme für Gewerbe und Logistik erfordert Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

🚆

Verkehr und Neckarhafen

Ausbau von Straßen und Schienenwegen, Stadtbahnverbindungen sowie Umschlags- und Hafenanlagen am Neckar zählen zu den regelmäßig kompensationspflichtigen Infrastrukturvorhaben im Stadtkreis Heilbronn.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
in der Stadt Heilbronn

Der Talgrund und das offene Umland gehören zum Neckarbecken, einer Teillandschaft der BfN-Haupteinheit D57 (Neckar- und Tauberland, Gäuplatten). Die bewaldeten Höhen im Osten leiten zum Schwäbischen Keuper-Liasland (Naturraum D58) über. Für die Bewertung eines Eingriffs und die Zuordnung geeigneter Ausgleichsflächen ist die genaue naturräumliche Lage entscheidend, greeNature ermittelt diese für Sie.
In Baden-Württemberg wird Kompensation über Ökopunkte nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) bewertet, die den Wert von Maßnahmen anhand eines Biotopwertverfahrens bemisst. Ökopunkte stammen aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Flächenzuordnung aus dem eigenen Portfolio, die Abstimmung mit der Naturschutzbehörde und alle Dokumentationspflichten.
Da Heilbronn ein Stadtkreis ist, nimmt die Stadt selbst die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde wahr, zuständig ist die Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz mit dem Bereich Natur-, Gewässer- und Bodenschutz, Frankfurter Straße 73, 74072 Heilbronn. Die Zuständigkeit unterscheidet sich damit von der des umliegenden Landkreises Heilbronn. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen vollständig für Sie.
Im urban geprägten Heilbronn sind Entsiegelung, Gewässer- und Auenrenaturierung am Neckar, die Aufwertung von Weinbergsbrachen und Trockenmauern sowie Streuobst- und Grünlandaufwertung im stadtnahen Umland typisch. Hinzu kommen Artenschutzmaßnahmen für Zauneidechse, Fledermäuse und Amphibien. Alle Maßnahmen werden nach ÖKVO in Ökopunkten bilanziert.
Ja. Mit Teilflächen reichen die FFH-Gebiete Nördliches Neckarbecken, Löwensteiner und Heilbronner Berge sowie Östlicher Kraichgau ins Stadtgebiet. Eingriffe können artenschutzrechtliche Prüfungen nach § 44 BNatSchG auslösen, etwa für Zauneidechse oder Fledermäuse, und vorgezogene CEF- oder populationsstützende FCS-Maßnahmen erforderlich machen. greeNature berät zu allen Anforderungen.
Ja. Geeignet sind unter anderem aufgelassene Rebflächen und Hanglagen, feuchte Grünland- und Auenflächen am Neckar sowie ackerbaulich genutzte Flächen im Umland mit Aufwertungspotenzial. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und führt die Maßnahme als Ökokonto nach ÖKVO.
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