Obstbaumreihe auf einer extensiv gepflegten Maßnahmenfläche
Baden-Württemberg · ÖKVO
Naturraum D53 · D55
Regierungsbezirk Karlsruhe

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Heidelberg

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten für Eingriffe im Stadtgebiet Heidelberg. greeNature begleitet Ihre Kompensation nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) als Full-Service-Partner, von der Bedarfsanalyse über die Flächenzuordnung bis zur Anerkennung durch die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Heidelberg.

108,83
km² Stadtfläche
~156k
Einwohner
15
Stadtteile
2
Naturräume D53/D55
2
FFH-Gebiete (Anteil)
Stadt und Ökologie

Die Stadt Heidelberg im Überblick

Heidelberg ist eine kreisfreie Stadt (Stadtkreis) im Regierungsbezirk Karlsruhe und mit rund 156.000 Einwohnern auf etwa 109 km² eine der bekanntesten Städte Baden-Württembergs. Die Stadt gliedert sich in 15 Stadtteile und liegt am Austritt des Neckars aus dem Odenwald in die Oberrheinebene. Sie ist zwar Sitz des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis, gehört als Stadtkreis aber nicht zum Kreisgebiet.

Landschaftlich liegt Heidelberg am Übergang zweier Naturräume. Der Westen mit Bahnstadt, Pfaffengrund, Kirchheim und Wieblingen gehört zum Oberrheinischen Tiefland (D53), der Osten mit Altstadt, Ziegelhausen und Schlierbach zum bewaldeten Odenwald (Naturraum Odenwald, Spessart und Südrhön, D55). Dazwischen prägt das enge Neckartal mit den Hängen von Königstuhl und Heiligenberg das Stadtbild.

Ökologisch bedeutsam sind der Unterlauf des Neckars mit seinen Auenresten, die Wälder des Kleinen Odenwalds sowie wärmegetönte Hang- und Weinbergslagen. Heidelberg hat Anteil an den FFH-Gebieten Unterer Neckar Heidelberg-Mannheim und Steinachtal und Kleiner Odenwald des Natura-2000-Netzes und weist mehrere Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete aus.

Als wachsende Universitäts- und Wissenschaftsstadt mit dichter Bebauung erzeugt Heidelberg fortlaufend Kompensationsbedarf. Wohnbau auf Konversionsflächen, der Ausbau von Forschung und Klinik im Neuenheimer Feld sowie Verkehrsvorhaben lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach §§ 13 bis 15 BNatSchG und der Ökokonto-Verordnung aus.

Obstbaumreihe auf einer extensiv gepflegten Maßnahmenfläche

🗺️ Zugehörige Naturräume

D53
Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland
Zum Naturraum D53 ›
D55
Odenwald, Spessart und Südrhön
Zum Naturraum D55 ›

📍 Stadtteile

Altstadt (KS)BergheimNeuenheimWeststadtSüdstadtBahnstadtRohrbachKirchheimPfaffengrundWieblingenHandschuhsheimZiegelhausenSchlierbachEmmertsgrund

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Neckartal am Austritt aus dem Odenwald, prägendes Fließgewässer mit Auenresten und steilen Talhängen
  • FFH-Gebiet Unterer Neckar Heidelberg-Mannheim mit Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten entlang des Flusses
  • FFH-Gebiet Steinachtal und Kleiner Odenwald, etwa zur Hälfte im Stadtkreis Heidelberg gelegen
  • Bewaldete Hänge von Königstuhl und Heiligenberg als Teil des Odenwalds, Lebensraum für Fledermäuse und Haselmaus
  • Wärmebegünstigte Weinberg- und Streuobsthänge in Handschuhsheim und Rohrbach mit Vorkommen der Zauneidechse
  • Naturräumlicher Übergang zwischen Oberrheinebene (D53) und Odenwald (D55) auf engem Raum
  • Grün- und Biotopverbund im dicht bebauten Stadtgebiet mit hohem Aufwertungspotenzial durch Entsiegelung

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und arbeitet in Baden-Württemberg konsequent mit der Bewertungssystematik der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO). Wir stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Heidelberg ab, kennen die naturräumlichen Unterschiede zwischen Rheinebene, Neckartal und Odenwald und ordnen Ökopunkte aus anerkannten Ökokonten passgenau dem jeweiligen Eingriff zu. Im dicht bebauten Stadtgebiet mit knappen Flächen ist die naturschutzfachlich saubere Zuordnung besonders anspruchsvoll. Von der Bedarfsanalyse über die Flächenzuordnung bis zur Dokumentation übernehmen wir den gesamten Kompensationsprozess.

Kompensation in der Stadt

Typische Maßnahmen in der Stadt Heidelberg

🌊

Gewässerrenaturierung am Neckar

Revitalisierung von Uferabschnitten und Zuflüssen des unteren Neckars mit Uferabflachungen, Totholz und der Anbindung von Auenstrukturen. Das verbessert die Durchgängigkeit und schafft Lebensräume für Eisvogel, Fische und Amphibien.

🧱

Entsiegelung und Grünvernetzung

Rückbau versiegelter Flächen im Stadtgebiet und auf Konversionsarealen, Umwandlung in strukturreiche Grün- und Gehölzflächen. Entsiegelung ist in der dicht bebauten Stadt eine wirksame und flächensparende Aufwertung.

🍎

Streuobst und Weinbergsbrachen

Anlage und Pflege von Streuobstbeständen sowie extensive Bewirtschaftung von Hang- und Weinbergslagen in Handschuhsheim, Rohrbach und Ziegelhausen. Lebensraum für höhlenbrütende Vögel, Fledermäuse, Wildbienen und die Zauneidechse.

🌳

Waldumbau im Kleinen Odenwald

Entwicklung strukturreicher Laubmischwälder an den Hängen von Königstuhl und Heiligenberg, Erhalt von Alt- und Totholzinseln und Höhlenbäumen als Lebensraum für Haselmaus, Fledermäuse und Schwarzstorch.

🌾

Grünlandaufwertung im Umland

Extensivierung und Aufwertung von Grünland sowie Anlage von Hecken und Säumen in den Auen und am Odenwaldrand als Trittsteinbiotope und Ausgleich für Eingriffe im verdichteten Stadtraum.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) und Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzhabitate für die Zauneidechse, Fledermausquartiere und neu angelegte Laichgewässer für Amphibien und den Kammmolch.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Neckartal am Übergang von Oberrheinebene und Odenwald

🦎

Zauneidechse

Die Zauneidechse besiedelt Bahndämme, Weinbergsmauern, Böschungen und Brachflächen in Heidelberg, etwa an den Südhängen von Handschuhsheim und Rohrbach. Sie ist eine häufige Zielart bei Siedlungs- und Infrastrukturvorhaben und erfordert regelmäßig vorgezogene CEF-Maßnahmen mit Ersatzhabitaten.

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🦇

Fledermäuse

Mehrere streng geschützte Fledermausarten nutzen die Wälder des Odenwalds, Gebäudequartiere in der Altstadt und die Gewässer des Neckartals als Jagdrevier. Gebäudeabriss und Baumfällungen können den Erhalt und Ersatz von Quartieren nach § 44 BNatSchG erforderlich machen.

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🐦

Eisvogel

Der Eisvogel besiedelt naturnahe Abschnitte des Neckars und seiner Zuflüsse und benötigt Steilwände für den Brutbau. Uferabbrüche und renaturierte Gewässerstrecken sind wirksame Kompensationsmaßnahmen.

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🐭

Haselmaus

Die Haselmaus lebt in unterholzreichen Laubwäldern, Waldrändern und Hecken des Kleinen Odenwalds an den Talhängen um Heidelberg. Bei Gehölzverlusten sind Vernetzungsstrukturen und der Erhalt strauchreicher Säume erforderlich.

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🐸

Kammmolch

Der nach Anhang II der FFH-Richtlinie geschützte Kammmolch nutzt fischfreie Kleingewässer und Tümpel in den Auen des unteren Neckars und am Odenwaldrand. Neu angelegte und vernetzte Laichgewässer sind eine typische Kompensationsmaßnahme.

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🕊️

Schwarzstorch

Der Schwarzstorch brütet störungsarm in den ausgedehnten Wäldern des Odenwalds und ist auf strukturreiche Bäche und Feuchtwiesen als Nahrungshabitat angewiesen. Vorhaben im Waldumfeld können FCS-Maßnahmen auslösen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏘️

Wohnbau auf Konversionsflächen

Die Entwicklung ehemaliger Militär- und Bahnflächen wie Patrick-Henry-Village und der Bahnstadt schafft Wohnraum für mehrere zehntausend Menschen und erzeugt erheblichen Kompensationsbedarf. greeNature stellt passende Ökopunkte aus anerkannten Ökokonten bereit und übernimmt die Behördenabstimmung.

🔬

Wissenschaft, Klinik und Gewerbe

Der Ausbau von Universität, Forschungsinstituten und Universitätsklinikum im Neuenheimer Feld sowie neue Gewerbe- und Bürostandorte lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach §§ 13 bis 15 BNatSchG aus.

🛤️

Verkehr und Infrastruktur

Neubau und Verlängerung von Straßenbahnstrecken, Neckarquerungen, der Anschluss an die Autobahnen A5 und A656 sowie Bahnvorhaben im Stadtraum erfordern naturschutzrechtliche Kompensation und häufig artenschutzrechtliche CEF-Maßnahmen.

🏗️

Nachverdichtung und Stadterneuerung

Nachverdichtung, Aufstockung und die Neuordnung innerstädtischer Quartiere im knappen Stadtraum berühren Grünstrukturen, Gebäudequartiere von Fledermäusen und Bäume, was Ausgleich und artenschutzrechtliche Maßnahmen nach § 44 BNatSchG auslösen kann.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

RH
Landkreis Rhein-Neckar-Kreis
Umschließt das Stadtgebiet fast vollständig
NE
Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
Östlich über den Odenwald benachbart
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
in der Stadt Heidelberg

Heidelberg hat Anteil an zwei BfN-Naturräumen: dem Oberrheinischen Tiefland (D53) im Westen mit den Stadtteilen der Rheinebene sowie dem Odenwald als Teil von Odenwald, Spessart und Südrhön (D55) im Osten mit den bewaldeten Talhängen. Dazwischen liegt das Neckartal. Für die Kompensation ist die naturräumliche Zuordnung des Eingriffs maßgeblich, greeNature ermittelt sie für Ihr Vorhaben.
In Baden-Württemberg werden Kompensationsleistungen nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) in Ökopunkten bewertet und aus behördlich anerkannten Ökokonten bereitgestellt. greeNature übernimmt die Bedarfsanalyse, die Flächenzuordnung aus geeigneten Ökokonten, die vollständige Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Heidelberg und alle Dokumentationspflichten.
Als Stadtkreis nimmt Heidelberg die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde selbst wahr. Zuständig ist das Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt Heidelberg, Palais Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie.
Im dicht bebauten Stadtraum sind Entsiegelung und Grünvernetzung, die Renaturierung von Neckarufern, die Pflege von Streuobst- und Weinbergshängen sowie der Waldumbau im Kleinen Odenwald typische Maßnahmen. Hinzu kommen Grünlandaufwertungen im Umland sowie artenschutzrechtliche CEF-Maßnahmen, etwa für die Zauneidechse, Fledermausquartiere und Laichgewässer für Amphibien.
Ja. Die Stadt hat Anteil an den FFH-Gebieten Unterer Neckar Heidelberg-Mannheim und Steinachtal und Kleiner Odenwald des Natura-2000-Netzes. Eingriffe im Umfeld dieser Gebiete können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie artenschutzrechtliche Maßnahmen nach § 44 BNatSchG erforderlich machen. greeNature berät Sie zu den jeweiligen Anforderungen.
Ja. Geeignet sind unter anderem Grünland und Auenflächen entlang des Neckars, Hang- und Streuobstlagen am Odenwaldrand sowie entsiegelbare oder aufwertbare Flächen im Stadtgebiet. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
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