Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand
Baden-Württemberg · ÖKVO
Naturraum D58 · D60
Regierungsbezirk Stuttgart

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Göppingen

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO). greeNature solutions, Ihr Full-Service-Partner für Kompensation im Filstal und im Vorland der mittleren Schwäbischen Alb.

642
km² Kreisfläche
~259k
Einwohner
38
Städte und Gemeinden
2
Naturräume D58/D60
20
Naturschutzgebiete
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Göppingen im Überblick

Der Landkreis Göppingen liegt im Regierungsbezirk Stuttgart und erstreckt sich entlang des Filstals vom Vorland der Schwäbischen Alb bis auf die Albhochfläche. Als Kern des historischen Stauferlandes reicht er von den waldreichen Höhen im Norden bis zum markanten Albtrauf im Süden.

Geologisch verläuft im Kreisgebiet der Übergang vom Schwäbischen Keuper-Liasland (BfN-Großlandschaft D58) zur Schwäbischen Alb (D60). Schichten aus Schwarz-, Braun- und Weißjura bilden ein kleinräumiges Mosaik aus Streuobsthängen, Kalkmagerrasen und den Felsbiotopen des Albtraufs.

Ökologisch bedeutsam ist das EU-Vogelschutzgebiet Vorland der mittleren Schwäbischen Alb (7323-441) mit rund 17.000 Hektar in den Kreisen Göppingen und Esslingen. Hinzu kommen das FFH-Gebiet Filsalb (7423-342) sowie insgesamt 20 Naturschutzgebiete auf etwa 4,5 Prozent der Kreisfläche.

Die Wirtschaft ist stark vom Maschinenbau und der Industrie im Filstal geprägt. Gewerbeentwicklung, Verkehrsvorhaben und Wohnbau erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf, der in Baden-Württemberg über die Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) in Ökopunkten bewertet wird.

Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand

🗺️ Zugehörige Naturräume

D58
Schwäbisches Keuper-Liasland
Zum Naturraum D58 ›
D60
Schwäbische Alb
Zum Naturraum D60 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Göppingen (KS)Geislingen an der SteigeEislingen/FilsUhingenEbersbach an der FilsSüßenDonzdorfSalachBad BollBad DitzenbachBad ÜberkingenDeggingenRechberghausenWiesensteig

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • EU-Vogelschutzgebiet Vorland der mittleren Schwäbischen Alb (7323-441), rund 17.000 ha in den Kreisen Göppingen und Esslingen
  • FFH-Gebiet Filsalb (7423-342) mit Kalkmagerrasen und naturnahen Wäldern am Albtrauf
  • 20 Naturschutzgebiete auf rund 2.887 ha, etwa 4,5 Prozent der Kreisfläche
  • Wacholderheiden und Kalkmagerrasen der mittleren Schwäbischen Alb, traditionell durch Schafbeweidung gepflegt
  • Ausgedehnte Streuobstbestände im Albvorland und in den Seitentälern der Fils
  • Albtrauf mit Felsbiotopen, Höhlen und alten Buchenwäldern als Lebensraum spezialisierter Arten

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit dem Kompensationsrecht in Baden-Württemberg vertraut. Wir kennen die Bewertung in Ökopunkten nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO), die Anforderungen der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Göppingen und die naturräumlichen Besonderheiten zwischen Filstal und Schwäbischer Alb. So begleiten wir Vorhabenträger und Flächeneigentümer von der ersten Einschätzung bis zur anerkannten Kompensationsmaßnahme.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Göppingen

🍎

Streuobstwiesen

Anlage und Sanierung traditioneller Streuobstbestände an den Hängen des Albvorlandes, hochwertiger Lebensraum für Halsbandschnäpper, Wendehals und Gartenrotschwanz und ein bewährter Baustein für Ökopunkte nach ÖKVO.

🐑

Wacholderheiden und Magerrasen

Wiederherstellung und Pflege von Kalkmagerrasen und Wacholderheiden der Schwäbischen Alb durch extensive Schafbeweidung und Entbuschung, wertvoll für Tagfalter, Wildbienen und Reptilien.

🌿

Grünland-Extensivierung

Umwandlung intensiv genutzter Wiesen in artenreiches Extensivgrünland im Vorland der mittleren Schwäbischen Alb, abgestimmt auf die Schutzziele des Vogelschutzgebiets für Wiesenbrüter.

💧

Gewässerrenaturierung Fils

Renaturierung der Fils und ihrer Zuflüsse, Uferrückbau, Anlage von Kies- und Steilufern sowie Auwaldentwicklung als Lebensraum für Eisvogel, Groppe und Libellen.

🦎

Artenschutz CEF/FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) und Maßnahmen zur Wahrung des Erhaltungszustands (FCS) nach § 44 BNatSchG, etwa Zauneidechsen-Habitate, Fledermausquartiere und Amphibiengewässer.

🌳

Hecken und Biotopverbund

Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Trittsteinbiotopen in der Agrarlandschaft des Filstals, um Streuobsthänge, Talauen und Albtrauf ökologisch zu vernetzen.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Filstal und Vorland der mittleren Schwäbischen Alb

🌾

Feldlerche und Wiesenbrüter

Im offenen Albvorland brüten Feldlerche, Wachtel und weitere Arten des Vogelschutzgebiets Vorland der mittleren Schwäbischen Alb. Feldlerchenfenster, Blühstreifen und extensives Grünland sind typische CEF-Maßnahmen bei Bau- und Infrastrukturvorhaben.

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🦎

Zauneidechse auf Magerrasen

Wacholderheiden, Bahndämme und Böschungen der Alb sind Kernlebensräume der Zauneidechse. Die Anlage von Sandlinsen, Lesesteinhaufen und Totholzstrukturen ist eine häufige Ausgleichsmaßnahme bei Infrastrukturprojekten.

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🦇

Fledermäuse in Streuobst und Höhlen

Große Streuobstbestände und die Höhlen der Schwäbischen Alb bieten Quartiere für Großes Mausohr, Bechsteinfledermaus und Braunes Langohr. Quartier- und Jagdgebietsmaßnahmen sichern den Erhaltungszustand nach § 44 BNatSchG.

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🐸

Amphibien der Alb und Talauen

Gelbbauchunke und Kammmolch besiedeln Kleingewässer, Steinbrüche und Feuchtstellen im Kreisgebiet. Neu angelegte Laichgewässer und Tümpel sind bewährte Kompensationsmaßnahmen für diese streng geschützten Arten.

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🐦

Eisvogel an der Fils

Die Fils und ihre Nebengewässer bieten dem Eisvogel Brutmöglichkeiten an naturnahen Steilufern. Uferrenaturierung und Steilwandmodellierung schaffen gezielt neue Brutstandorte.

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🪨

Vögel des Albtraufs

An den Felsen und in den Wäldern des Albtraufs kommen Uhu, Wanderfalke und Schwarzspecht vor. Felssicherung, Störungsberuhigung und Alt- und Totholzkonzepte kommen als Maßnahmen in Betracht.

Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

⚙️

Maschinenbau und Industrie im Filstal

Der Landkreis ist ein traditioneller Standort des Maschinenbaus und der Metallverarbeitung. Betriebserweiterungen und neue Gewerbeflächen entlang der Fils lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die in Ökopunkten nach ÖKVO bilanziert werden.

🚆

Schienenverkehr und Filstal

Der Ausbau und die Modernisierung der Bahninfrastruktur im Filstal, einschließlich der Neubaustrecke im Raum der oberen Fils, greifen in Natur und Landschaft ein und erzeugen erheblichen Kompensationsbedarf mit CEF-Maßnahmen für Reptilien und Vögel.

🛣️

Straßenbau und Albaufstieg

Ortsumfahrungen, Brückenbauwerke und der geplante Ausbau des Albaufstiegs der A8 zwischen Alb und Vorland führen zu Eingriffen, für die Ausgleich in räumlich passenden Naturräumen bereitgestellt werden muss.

🏘️

Siedlung und Erneuerbare Energien

Wohnbau- und Gewerbegebiete in Göppingen, Geislingen und Eislingen sowie Photovoltaik- und Windkraftvorhaben auf der Alb erfordern naturschutzrechtliche Kompensation. Flächeneigentümer können ihre Grundstücke als Ökokonto-Flächen einbringen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Göppingen

In Baden-Württemberg richtet sich die Bewertung von Eingriffen und Kompensationsmaßnahmen nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO). Der ökologische Zustand einer Fläche wird vor und nach der Maßnahme in Ökopunkten erfasst, die Differenz ergibt die anrechenbare Aufwertung. Grundlage ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG.
Ein Ökokonto ist eine naturschutzfachliche Maßnahme, die bereits vor einem konkreten Eingriff umgesetzt und von der Naturschutzbehörde anerkannt wird. Die erzeugten Ökopunkte werden gutgeschrieben und lassen sich später einem Vorhaben als Ausgleich zuordnen. So stehen Kompensationsflächen zum benötigten Zeitpunkt bereits zur Verfügung.
Zuständig ist in der Regel die Untere Naturschutzbehörde im Umweltschutzamt des Landratsamts Göppingen in der Lorcher Straße 6. Sie prüft Eingriff und Ausgleich, erkennt Ökokonto-Maßnahmen an und führt das Kompensationsverzeichnis. Bei überörtlichen Vorhaben können auch höhere Behörden beteiligt sein.
CEF-Maßnahmen (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) sichern die Funktion eines Lebensraums, bevor ein Eingriff wirksam wird, und sind Voraussetzung, um den Verbotstatbestand des § 44 BNatSchG zu vermeiden. FCS-Maßnahmen dienen der Wahrung des günstigen Erhaltungszustands einer Population. Beide sind vom flächenbezogenen Ökopunkte-Ausgleich zu unterscheiden.
Fachlich passend sind unter anderem die Pflege von Wacholderheiden und Kalkmagerrasen, die Sanierung von Streuobstbeständen, die Extensivierung von Grünland im Albvorland sowie die Renaturierung der Fils. Maßgeblich sind die naturräumliche Eignung und die Schutzziele der jeweiligen Natura-2000-Gebiete.
Ja. Eigentümer geeigneter Flächen, etwa im Albvorland oder in den Talauen, können diese für Ökokonto-Maßnahmen zur Verfügung stellen. greeNature prüft die Eignung, entwickelt die Maßnahme und begleitet die Anerkennung durch die Naturschutzbehörde. Angaben zu Konditionen erfolgen ausschließlich im Einzelfall.
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