Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand
Baden-Württemberg · ÖKVO
Naturraum D54 · D57
Regierungsbezirk Karlsruhe

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Freudenstadt

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature solutions, Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) im Nordschwarzwald und in den Oberen Gäuen.

870
km² Kreisfläche
~122k
Einwohner
16
Städte und Gemeinden
2
Naturräume D54/D57
18
Naturschutzgebiete
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Freudenstadt im Überblick

Der Landkreis Freudenstadt liegt im Regierungsbezirk Karlsruhe im Südwesten Baden-Württembergs und reicht vom Hauptkamm des Nordschwarzwaldes bis in die offenen Gäulandschaften am oberen Neckar. Der weitaus größte Teil des Kreises gehört zum BfN-Naturraum D54 (Schwarzwald), der östliche Streifen um Horb am Neckar, Empfingen und Eutingen im Gäu zählt naturräumlich zu den Oberen Gäuen im Naturraum D57 (Neckar- und Tauber-Gäuplatten).

Prägend ist der stark bewaldete Buntsandstein- und Grundgebirgs-Schwarzwald mit ausgedehnten Nadel- und Mischwäldern, tief eingeschnittenen Tälern von Kinzig, Murg und Glatt sowie den offenen Hochlagen mit Grinden und Hochmooren am Kniebis und Schliffkopf. Diese kühlfeuchten Bergstandorte tragen ein Mosaik aus Bannwäldern, Karseen und Bergwiesen von hoher Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz.

Im Nordwesten hat der Kreis Anteil am Nationalpark Schwarzwald und liegt fast vollständig im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord, einem der größten Naturparks Deutschlands. Karseen wie der Glaswaldsee und der Wilde See sind eiszeitliche Relikte, die zusammen mit den Grinden und Mooren zahlreiche FFH-Lebensraumtypen und europäisch geschützte Arten beherbergen.

Wirtschaftlich sind Tourismus, Forst- und Holzwirtschaft sowie mittelständischer Maschinen- und Metallbau bestimmend. Der Ausbau der Windenergie auf den Höhenrücken, Straßenprojekte an B28, B294 und B462 sowie Siedlungs- und Gewerbeentwicklung in den Gäulagen erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO).

Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand

🗺️ Zugehörige Naturräume

D54
D57
Neckar- und Tauberland, Gäuplatten
Zum Naturraum D57 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Freudenstadt (KS)Horb am NeckarBaiersbronnAlpirsbachDornstettenLoßburgPfalzgrafenweilerWaldachtalEmpfingenEutingen im GäuSchopflochGlattenBad Rippoldsau-SchapbachSeewald

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Anteil am Nationalpark Schwarzwald mit Bannwäldern, Karseen und Grinden im Nordwesten des Kreises
  • Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord, einer der größten Naturparks Deutschlands
  • Hochmoore und Grinden auf den Schwarzwaldhöhen (Kniebis, Schliffkopf), FFH-Lebensraumtypen der Moore und Heiden
  • Eiszeitliche Karseen wie Glaswaldsee und Wilder See mit angrenzenden Mooren
  • Artenreiche Berg-Mähwiesen (FFH-LRT 6520) in den mittleren und höheren Tallagen
  • Obere Gäue im Osten mit fruchtbaren Lössböden, Streuobst und offener Feldflur am oberen Neckar
  • Fließgewässersystem von Kinzig, Murg, Glatt und oberem Neckar mit Bachforelle und Eisvogel

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und betreut Kompensationsvorhaben in Baden-Württemberg nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO). Wir kennen die naturschutzfachlichen Anforderungen im Nordschwarzwald und in den Oberen Gäuen, die Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Freudenstadt sowie die regionalen Flächenpotenziale für naturraumtreue Ökokonto-Maßnahmen.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Freudenstadt

🌲

Naturnaher Waldumbau

Überführung strukturarmer Fichtenforste in standortgerechte, ungleichaltrige Mischwälder aus Tanne, Buche und Bergahorn, Anreicherung von Alt- und Totholz sowie Habitatbäumen. Aufwertbare Waldbestände zählen im waldreichen Schwarzwald zu den tragenden Ökokonto-Maßnahmen.

💧

Moor- und Grindenrenaturierung

Wiedervernässung entwässerter Hochmoore und Offenhaltung der Grinden auf den Höhenlagen (Kniebis, Schliffkopf). Diese Maßnahmen sichern seltene FFH-Lebensraumtypen und binden dauerhaft Kohlenstoff.

🏞️

Fließgewässerrenaturierung

Rückbau von Verbauungen, Anlage von Kiesbänken und naturnahen Uferstrukturen an Kinzig, Murg, Glatt und oberem Neckar, Verbesserung der Durchgängigkeit für Bachforelle, Groppe und Eisvogel.

🌿

Bergwiesen und Grünland

Extensivierung und Wiederherstellung artenreicher Berg-Mähwiesen (FFH-LRT 6520) und Magerrasen durch angepasste Mahd oder Beweidung, Lebensraum für Wiesenvögel, Tagfalter und Wildbienen.

🦉

Artenschutz CEF und FCS

Habitataufwertung für Auerhuhn und Schwarzstorch, Sicherung von Fledermausquartieren, Anlage von Zauneidechsen-Habitaten an besonnten Böschungen, maßgeschneidert nach § 44 BNatSchG als vorgezogene (CEF) oder erhaltungssichernde (FCS) Maßnahmen.

🍎

Streuobst und Hecken im Gäu

Anlage und Pflege von Streuobstwiesen, Hecken und Feldgehölzen in den Oberen Gäuen zur Biotopvernetzung, Lebensraum für Steinkauz, Neuntöter, Wendehals und seltene Wildbienen.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Nordschwarzwald und Obere Gäue

🐔

Auerhuhn und Waldhühner

Der Nordschwarzwald beherbergt eines der letzten Auerhuhn-Vorkommen Deutschlands. Lichte, strukturreiche Bergnadelwälder mit Heidelbeer-Unterwuchs sind entscheidend, Waldumbau und gezielte Auflichtungen sind typische Habitatmaßnahmen.

🦤

Schwarzstorch

Der Schwarzstorch brütet in störungsarmen Altholzbeständen der Schwarzwaldtäler und jagt an klaren Bächen und Waldtümpeln. Horstschutzzonen und die Renaturierung von Fließgewässern zählen zu den wirksamen FCS-Maßnahmen.

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🐈

Wildkatze

Die Europäische Wildkatze breitet sich über die zusammenhängenden Waldgebiete des Schwarzwaldes wieder aus. Alt- und Totholzreiche Wälder, Waldränder und vernetzende Gehölzstrukturen fördern ihre Wanderkorridore.

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🦇

Waldfledermäuse

Bechsteinfledermaus, Mopsfledermaus und Großes Mausohr nutzen die alten Laub- und Mischwälder als Wochenstuben- und Jagdgebiete. Der Erhalt von Höhlenbäumen und Quartierbäumen ist eine häufige Kompensationsaufgabe.

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🐸

Amphibien der Bäche und Moore

Feuersalamander, Bergmolch und Grasfrosch besiedeln die kühlen Waldbäche, Gelbbauchunke und Erdkröte nutzen Kleingewässer und wassergefüllte Fahrspuren. Neuanlage von Laichgewässern ist eine bewährte CEF-Maßnahme.

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🐦

Feldlerche und Feldvögel im Gäu

In der offenen Feldflur der Oberen Gäue brüten Feldlerche, Rebhuhn und Wachtel. Feldlerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen verbessern den Bruterfolg bei Eingriffen in die Agrarlandschaft.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🌬️

Windenergie im Schwarzwald

Windparks auf den Höhenrücken des Nordschwarzwaldes sind ein Schwerpunkt der Energiewende in Baden-Württemberg. Sie lösen umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus und erfordern artenschutzrechtliche Maßnahmen (§ 44 BNatSchG) für Auerhuhn, Rotmilan, Schwarzstorch und Fledermäuse.

🛣️

Verkehrsinfrastruktur

Ausbau und Sanierung der Bundesstraßen B28, B294 und B462, Ortsumfahrungen sowie Maßnahmen an der Kinzigtalbahn erzeugen Eingriffe in Wald, Gewässer und Offenland mit entsprechendem Kompensationsbedarf.

🏘️

Siedlung und Gewerbe

Wohnbau- und Gewerbegebiete in Freudenstadt, Horb am Neckar und den Gäugemeinden erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich. Eigentümer von Acker-, Grünland- und Waldflächen können ihre Flächen als Ökokonto-Standort einbringen.

☀️

Photovoltaik-Freiflächen

Solarparks auf Konversions- und Agrarflächen in den Gäulagen und an sonnenexponierten Hängen werden ausgebaut. Die naturschutzfachliche Begleitung und Kompensation nach ÖKVO gehört zum Genehmigungsverfahren.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Freudenstadt

Der weitaus größte Teil des Landkreises gehört zum BfN-Naturraum D54 (Schwarzwald) mit Nord- und Mittlerem Schwarzwald. Der östliche Bereich um Horb am Neckar, Empfingen, Eutingen im Gäu und Schopfloch zählt naturräumlich zu den Oberen Gäuen im Naturraum D57 (Neckar- und Tauber-Gäuplatten). Für die Kompensation nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) ist eine naturraumtreue Flächenauswahl wichtig, greeNature ordnet Ihren Eingriff kostenlos ein.
In Baden-Württemberg werden Ökopunkte nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) ermittelt und aus behördlich anerkannten Ökokonten bereitgestellt. greeNature übernimmt die Bedarfsanalyse, die naturraumtreue Flächenzuordnung, die vollständige Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Freudenstadt sowie die Dokumentation und das dauerhafte Monitoring.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist das Landratsamt Freudenstadt, Amt für Bau, Umwelt und Wasserwirtschaft, Landhausstraße 34, 72250 Freudenstadt. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie, von der Maßnahmenplanung über die Anerkennung des Ökokontos bis zur Abnahme.
Im Schwarzwaldanteil des Kreises sind naturnaher Waldumbau mit Tanne und Buche, die Anreicherung von Alt- und Totholz, die Wiedervernässung von Hochmooren, die Offenhaltung der Grinden sowie die Renaturierung von Bächen wie Kinzig, Murg und Glatt verbreitet. In den Oberen Gäuen kommen Streuobst, Hecken und extensives Grünland hinzu.
Ja. Der Kreis hat Anteil am Nationalpark Schwarzwald und am Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord und umfasst mehrere FFH- und Vogelschutzgebiete mit Mooren, Grinden, Bergwiesen und naturnahen Wäldern. Eingriffe im Umfeld dieser Gebiete können artenschutzrechtliche Maßnahmen nach § 44 BNatSchG auslösen, etwa vorgezogene CEF-Maßnahmen oder erhaltungssichernde FCS-Maßnahmen. greeNature berät Sie zu allen FFH-rechtlichen Anforderungen.
Ja. Besonders geeignet sind strukturarme Nadelforste mit Potenzial für naturnahen Waldumbau, feuchte Talwiesen an den Bächen sowie Acker- und Grünlandflächen in den Oberen Gäuen für Streuobst und Hecken. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Entschädigung, greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
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