
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Freudenstadt
Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature solutions, Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) im Nordschwarzwald und in den Oberen Gäuen.
Der Landkreis Freudenstadt im Überblick
Der Landkreis Freudenstadt liegt im Regierungsbezirk Karlsruhe im Südwesten Baden-Württembergs und reicht vom Hauptkamm des Nordschwarzwaldes bis in die offenen Gäulandschaften am oberen Neckar. Der weitaus größte Teil des Kreises gehört zum BfN-Naturraum D54 (Schwarzwald), der östliche Streifen um Horb am Neckar, Empfingen und Eutingen im Gäu zählt naturräumlich zu den Oberen Gäuen im Naturraum D57 (Neckar- und Tauber-Gäuplatten).
Prägend ist der stark bewaldete Buntsandstein- und Grundgebirgs-Schwarzwald mit ausgedehnten Nadel- und Mischwäldern, tief eingeschnittenen Tälern von Kinzig, Murg und Glatt sowie den offenen Hochlagen mit Grinden und Hochmooren am Kniebis und Schliffkopf. Diese kühlfeuchten Bergstandorte tragen ein Mosaik aus Bannwäldern, Karseen und Bergwiesen von hoher Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz.
Im Nordwesten hat der Kreis Anteil am Nationalpark Schwarzwald und liegt fast vollständig im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord, einem der größten Naturparks Deutschlands. Karseen wie der Glaswaldsee und der Wilde See sind eiszeitliche Relikte, die zusammen mit den Grinden und Mooren zahlreiche FFH-Lebensraumtypen und europäisch geschützte Arten beherbergen.
Wirtschaftlich sind Tourismus, Forst- und Holzwirtschaft sowie mittelständischer Maschinen- und Metallbau bestimmend. Der Ausbau der Windenergie auf den Höhenrücken, Straßenprojekte an B28, B294 und B462 sowie Siedlungs- und Gewerbeentwicklung in den Gäulagen erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO).

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D54 ›
Zum Naturraum D57 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Anteil am Nationalpark Schwarzwald mit Bannwäldern, Karseen und Grinden im Nordwesten des Kreises
- Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord, einer der größten Naturparks Deutschlands
- Hochmoore und Grinden auf den Schwarzwaldhöhen (Kniebis, Schliffkopf), FFH-Lebensraumtypen der Moore und Heiden
- Eiszeitliche Karseen wie Glaswaldsee und Wilder See mit angrenzenden Mooren
- Artenreiche Berg-Mähwiesen (FFH-LRT 6520) in den mittleren und höheren Tallagen
- Obere Gäue im Osten mit fruchtbaren Lössböden, Streuobst und offener Feldflur am oberen Neckar
- Fließgewässersystem von Kinzig, Murg, Glatt und oberem Neckar mit Bachforelle und Eisvogel
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und betreut Kompensationsvorhaben in Baden-Württemberg nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO). Wir kennen die naturschutzfachlichen Anforderungen im Nordschwarzwald und in den Oberen Gäuen, die Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Freudenstadt sowie die regionalen Flächenpotenziale für naturraumtreue Ökokonto-Maßnahmen.
Typische Maßnahmen im Landkreis Freudenstadt
Naturnaher Waldumbau
Überführung strukturarmer Fichtenforste in standortgerechte, ungleichaltrige Mischwälder aus Tanne, Buche und Bergahorn, Anreicherung von Alt- und Totholz sowie Habitatbäumen. Aufwertbare Waldbestände zählen im waldreichen Schwarzwald zu den tragenden Ökokonto-Maßnahmen.
Moor- und Grindenrenaturierung
Wiedervernässung entwässerter Hochmoore und Offenhaltung der Grinden auf den Höhenlagen (Kniebis, Schliffkopf). Diese Maßnahmen sichern seltene FFH-Lebensraumtypen und binden dauerhaft Kohlenstoff.
Fließgewässerrenaturierung
Rückbau von Verbauungen, Anlage von Kiesbänken und naturnahen Uferstrukturen an Kinzig, Murg, Glatt und oberem Neckar, Verbesserung der Durchgängigkeit für Bachforelle, Groppe und Eisvogel.
Bergwiesen und Grünland
Extensivierung und Wiederherstellung artenreicher Berg-Mähwiesen (FFH-LRT 6520) und Magerrasen durch angepasste Mahd oder Beweidung, Lebensraum für Wiesenvögel, Tagfalter und Wildbienen.
Artenschutz CEF und FCS
Habitataufwertung für Auerhuhn und Schwarzstorch, Sicherung von Fledermausquartieren, Anlage von Zauneidechsen-Habitaten an besonnten Böschungen, maßgeschneidert nach § 44 BNatSchG als vorgezogene (CEF) oder erhaltungssichernde (FCS) Maßnahmen.
Streuobst und Hecken im Gäu
Anlage und Pflege von Streuobstwiesen, Hecken und Feldgehölzen in den Oberen Gäuen zur Biotopvernetzung, Lebensraum für Steinkauz, Neuntöter, Wendehals und seltene Wildbienen.
Geschützte Arten im Nordschwarzwald und Obere Gäue
Auerhuhn und Waldhühner
Der Nordschwarzwald beherbergt eines der letzten Auerhuhn-Vorkommen Deutschlands. Lichte, strukturreiche Bergnadelwälder mit Heidelbeer-Unterwuchs sind entscheidend, Waldumbau und gezielte Auflichtungen sind typische Habitatmaßnahmen.
Schwarzstorch
Der Schwarzstorch brütet in störungsarmen Altholzbeständen der Schwarzwaldtäler und jagt an klaren Bächen und Waldtümpeln. Horstschutzzonen und die Renaturierung von Fließgewässern zählen zu den wirksamen FCS-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Wildkatze
Die Europäische Wildkatze breitet sich über die zusammenhängenden Waldgebiete des Schwarzwaldes wieder aus. Alt- und Totholzreiche Wälder, Waldränder und vernetzende Gehölzstrukturen fördern ihre Wanderkorridore.
Mehr zur Art ›Waldfledermäuse
Bechsteinfledermaus, Mopsfledermaus und Großes Mausohr nutzen die alten Laub- und Mischwälder als Wochenstuben- und Jagdgebiete. Der Erhalt von Höhlenbäumen und Quartierbäumen ist eine häufige Kompensationsaufgabe.
Mehr zur Art ›Amphibien der Bäche und Moore
Feuersalamander, Bergmolch und Grasfrosch besiedeln die kühlen Waldbäche, Gelbbauchunke und Erdkröte nutzen Kleingewässer und wassergefüllte Fahrspuren. Neuanlage von Laichgewässern ist eine bewährte CEF-Maßnahme.
Mehr zur Art ›Feldlerche und Feldvögel im Gäu
In der offenen Feldflur der Oberen Gäue brüten Feldlerche, Rebhuhn und Wachtel. Feldlerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen verbessern den Bruterfolg bei Eingriffen in die Agrarlandschaft.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Windenergie im Schwarzwald
Windparks auf den Höhenrücken des Nordschwarzwaldes sind ein Schwerpunkt der Energiewende in Baden-Württemberg. Sie lösen umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus und erfordern artenschutzrechtliche Maßnahmen (§ 44 BNatSchG) für Auerhuhn, Rotmilan, Schwarzstorch und Fledermäuse.
Verkehrsinfrastruktur
Ausbau und Sanierung der Bundesstraßen B28, B294 und B462, Ortsumfahrungen sowie Maßnahmen an der Kinzigtalbahn erzeugen Eingriffe in Wald, Gewässer und Offenland mit entsprechendem Kompensationsbedarf.
Siedlung und Gewerbe
Wohnbau- und Gewerbegebiete in Freudenstadt, Horb am Neckar und den Gäugemeinden erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich. Eigentümer von Acker-, Grünland- und Waldflächen können ihre Flächen als Ökokonto-Standort einbringen.
Photovoltaik-Freiflächen
Solarparks auf Konversions- und Agrarflächen in den Gäulagen und an sonnenexponierten Hängen werden ausgebaut. Die naturschutzfachliche Begleitung und Kompensation nach ÖKVO gehört zum Genehmigungsverfahren.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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