Frisch gepflanzter Obsthochstamm auf einer Ausgleichsfläche
Baden-Württemberg · ÖKVO
Naturraum D53 · D54
Regierungsbezirk Freiburg

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Freiburg im Breisgau

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) in der kreisfreien Stadt Freiburg im Breisgau, zwischen Rheinebene, Mooswald und Schauinsland.

153,06
km² Stadtfläche
~232.800
Einwohner (31.12.2023)
Stadtkreis
kreisfrei
1.284 m
Schauinsland, höchster Punkt
Freiburg
Sitz des Regierungspräsidiums
Stadt und Ökologie

Die Stadt Freiburg im Breisgau im Überblick

Freiburg im Breisgau ist eine kreisfreie Stadt (Stadtkreis) im Südwesten Baden-Württembergs und Sitz des Regierungspräsidiums Freiburg. Mit rund 153 km² Stadtfläche und etwa 232.800 Einwohnern ist sie die viertgrößte Stadt des Landes. Sie wird vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald nahezu vollständig umschlossen und grenzt im Norden an den Landkreis Emmendingen.

Das Stadtgebiet spannt sich über zwei BfN-Naturräume. Der westliche und mittlere Teil mit der Innenstadt, dem Mooswald und der Rheinebene gehört zur Freiburger Bucht im Oberrheinischen Tiefland (Naturraum D53). Nach Osten und Süden steigt das Gelände über die Vorbergzone in den Schwarzwald (Naturraum D54) an, bis zum Schauinsland auf rund 1.284 m. Die Höhenspanne von der warmen Lössebene bis in die Bergwiesen prägt die Vielfalt der Lebensräume.

Im Stadtgebiet und im direkten Umfeld liegen mehrere Natura-2000-Gebiete, darunter das FFH-Gebiet Mooswälder bei Freiburg mit Auwaldresten, naturnahen Bächen und einem bedeutenden Vorkommen der Helm-Azurjungfer, das FFH-Gebiet Schauinsland mit Bergwiesen und eiszeitlich geformten Hängen sowie das Naturschutzgebiet Rieselfeld im Westen der Stadt. Dreisam, Glotter und Elz durchziehen das Gebiet als prägende Fließgewässer.

Als wachsende Universitäts- und Wirtschaftsstadt mit hohem Wohnungsdruck weist Freiburg großflächige Bau- und Infrastrukturvorhaben aus. Neue Wohn- und Gewerbegebiete, der Ausbau von Stadtbahn und Straßen sowie Nachverdichtungen lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich in Baden-Württemberg nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) in Ökopunkten zu bemessen ist.

Frisch gepflanzter Obsthochstamm auf einer Ausgleichsfläche

🗺️ Zugehörige Naturräume

D53
Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland
Zum Naturraum D53 ›
D54

📍 Stadtteile

Altstadt (KS)WiehreHerdernStühlingerHaslachZähringenLandwasserMooswaldRieselfeldVaubanLittenweilerSt. GeorgenOpfingenMunzingen

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • FFH-Gebiet Mooswälder bei Freiburg mit Auwaldresten, naturnahen Bächen und Vorkommen der Helm-Azurjungfer
  • FFH-Gebiet Schauinsland mit Bergwiesen, Borstgrasrasen und eiszeitlich geformten Hängen im Hochschwarzwald
  • Naturschutzgebiet Rieselfeld im Westen der Stadt, aus ehemaligen Rieselflächen entwickelt
  • FFH-Gebiete Kandelwald, Roßkopf und Zartener Becken sowie Schönberg mit Schwarzwaldhängen im Stadtumfeld
  • Dreisam, Glotter und Elz als prägende, überwiegend naturnahe Fließgewässer
  • Höhenspanne von der Freiburger Bucht in der Rheinebene bis zum Schauinsland auf rund 1.284 m

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit dem Kompensationsrecht in Baden-Württemberg vertraut. Wir stimmen uns mit der Unteren Naturschutzbehörde im Umweltschutzamt der Stadt Freiburg ab, kennen die Bewertung nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) in Ökopunkten und die Anforderungen der Naturräume D53 (Oberrheinisches Tiefland) und D54 (Schwarzwald) zwischen Rheinebene, Mooswald und Schauinsland.

Kompensation in der Stadt

Typische Maßnahmen in der Stadt Freiburg im Breisgau

🌊

Gewässerrenaturierung an Dreisam, Glotter und Elz

Entwicklung naturnaher Ufer, Anbindung von Nebengewässern und Strukturierung der Fließgewässer im Stadtgebiet. So entstehen Laich- und Nahrungshabitate, Steilwände als Brutplätze für den Eisvogel und Lebensraum für Libellen wie die Helm-Azurjungfer. Die Aufwertung lässt sich als ÖKVO-Maßnahme in Ökopunkten bewerten.

🧱

Entsiegelung und Rückbau versiegelter Flächen

Rückbau nicht mehr genutzter Verkehrs-, Hof- und Betriebsflächen und Umwandlung in durchwurzelbaren Boden, Grünland oder Gehölzflächen. Entsiegelung verbessert Wasserhaushalt und Bodenfunktionen und ist im dicht bebauten Stadtgebiet eine wirksame, in Ökopunkten anrechenbare Kompensation.

🌳

Aufwertung von Mooswald und Auwaldresten

Förderung standortgerechter Laubmischwälder, Erhalt von Alt- und Totholz und Wiedervernässung von Auwaldstandorten am Fuß der Vorbergzone. Diese Maßnahmen stützen die Lebensräume von Fledermäusen, Spechten und Amphibien in den Mooswäldern.

🌼

Extensivgrünland und Streuobst am Tuniberg und Schönberg

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Grünland, Pflege von Streuobstwiesen sowie Erhalt von Magerrasen und Trockenmauern in der warmen Vorbergzone. Solche Strukturen sind Lebensraum für Reptilien, Wildbienen und Feldvögel.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Ersatzquartiere für Fledermäuse, Habitatstrukturen und Umsiedlungen für die Zauneidechse sowie Ersatzlaichgewässer für Amphibien, jeweils als vorgezogene CEF-Maßnahme oder als FCS-Maßnahme zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands nach § 44 BNatSchG.

🌿

Biotopverbund und Grünzüge

Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Blühflächen sowie Vernetzung innerstädtischer Grünzüge mit der freien Landschaft. Trittsteinbiotope verbinden Rheinebene, Mooswald und Vorbergzone und sichern den Austausch zwischen den Lebensräumen.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Freiburger Bucht zwischen Rheinebene und Schwarzwald

🦇

Fledermäuse in Wald und Stadt

Verschiedene streng geschützte Fledermausarten (Anhang IV der FFH-Richtlinie) nutzen Mooswald, Streuobst und Gebäude im Stadtgebiet als Quartier und Jagdrevier. Bei Abriss, Sanierung und Rodung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.

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🦎

Zauneidechse an Bahndämmen und Trockenstandorten

Die Zauneidechse (Anhang IV der FFH-Richtlinie) besiedelt Bahndämme, Böschungen, Brachen und die warmen Trockenstandorte am Schönberg und Tuniberg. Bei Bauvorhaben zählen Habitatgestaltung und fachgerechte Umsiedlung zu den typischen Maßnahmen.

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🐦

Eisvogel an den Fließgewässern

Der Eisvogel brütet in Steilufern an Dreisam, Glotter und Elz. Er ist auf naturnahe, fischreiche Gewässer mit geeigneten Brutwänden angewiesen. Uferrenaturierungen und der Erhalt von Steilwänden sichern seine Fortpflanzungsstätten.

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🐸

Amphibien in Auen und Kleingewässern

Gelbbauchunke, Kreuzkröte und weitere Amphibien besiedeln Tümpel, Gräben und Auengewässer im Mooswald und in den westlichen Stadtteilen. Ersatzlaichgewässer und Landhabitate im räumlichen Zusammenhang sichern ihre Bestände bei Bauvorhaben.

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🐦

Feldlerche in der westlichen Feldflur

Die Feldlerche brütet in der offenen Agrarlandschaft am Tuniberg und in den westlichen Gemarkungen. Als rückläufiger Bodenbrüter profitiert sie von Ackerbrachen, Blühstreifen und extensiv bewirtschafteten Flächen als CEF-Maßnahme.

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🐱

Wildkatze in den Schwarzwaldhängen

Die Europäische Wildkatze (Anhang IV der FFH-Richtlinie) nutzt die strukturreichen, störungsarmen Wälder der Vorbergzone und der Schwarzwaldhänge um den Schauinsland. Bei Wald- und Straßeneingriffen sind Wildtierkorridore und die Vernetzung von Lebensräumen zentrale Maßnahmen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏘️

Neuer Stadtteil Dietenbach

Im Westen der Stadt entsteht auf rund 110 Hektar der neue Stadtteil Dietenbach mit mehreren tausend Wohnungen. Ein Vorhaben dieser Größe erfordert umfangreichen naturschutzrechtlichen Ausgleich nach der Eingriffsregelung (§§ 13-15 BNatSchG), bemessen in Ökopunkten nach ÖKVO, sowie Artenschutzmaßnahmen im Umfeld von Rieselfeld und Mooswald.

🏭

Gewerbe- und Industrieflächen

Die Weiterentwicklung von Gewerbestandorten im Westen der Stadt und im Industriegebiet Nord löst Eingriffe in Boden, Grünland und Gehölzbestände aus. Der Ausgleich erfolgt über Ökopunkte, häufig verbunden mit Reptilien- und Fledermausmaßnahmen.

🚋

Verkehr und Stadtbahn

Der Ausbau des Stadtbahnnetzes, Arbeiten an der B 31, der Rheintalbahn und an städtischen Straßen erzeugen Ausgleichs- und Ersatzpflichten, oft mit Artenschutzbezug für Zauneidechse und Fledermäuse an Dämmen und Böschungen.

🏢

Nachverdichtung und Konversion

Nachverdichtung im Bestand sowie die Entwicklung von Konversions- und Bahnflächen berühren innerstädtische Grünstrukturen und Brachen. Auch hier ist der Eingriff in Ökopunkten auszugleichen, ergänzt um Entsiegelung und Biotopverbund.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
in der Stadt Freiburg im Breisgau

Das Stadtgebiet verteilt sich auf zwei BfN-Naturräume. Innenstadt, Mooswald und Rheinebene gehören zur Freiburger Bucht im Oberrheinischen Tiefland (Naturraum D53), die östlichen und südlichen Hänge bis zum Schauinsland zum Schwarzwald (Naturraum D54). Für Umfang und Bewertung der Kompensation ist die genaue Naturraum-Zuordnung des Eingriffs maßgeblich. greeNature ermittelt diese für Ihr Vorhaben.
In Baden-Württemberg werden Kompensationsmaßnahmen nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) bewertet und in Ökopunkten bemessen. Ökopunkte entstehen aus behördlich anerkannten Ökokonto-Maßnahmen und lassen sich für Eingriffe im räumlichen und funktionalen Zusammenhang verwenden. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Flächenzuordnung, Behördenabstimmung und Dokumentation.
Als kreisfreie Stadt nimmt Freiburg die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde selbst wahr. Zuständig ist das Umweltschutzamt der Stadt Freiburg, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg im Breisgau. greeNature koordiniert alle Abstimmungen mit der Behörde für Sie.
Im dicht bebauten Stadtgebiet sind Entsiegelung, Gewässerrenaturierung an Dreisam, Glotter und Elz sowie die Aufwertung von Mooswald und Auwaldresten verbreitet. In der Vorbergzone und am Tuniberg kommen Extensivgrünland, Streuobst und Magerrasen hinzu. Ergänzend sind Artenschutzmaßnahmen für Fledermäuse, Zauneidechse und Amphibien üblich.
Ja. Im Stadtgebiet und Umfeld liegen unter anderem die FFH-Gebiete Mooswälder bei Freiburg und Schauinsland sowie das Naturschutzgebiet Rieselfeld. Eingriffe in ihrem Umfeld können artenschutzrechtliche Maßnahmen nach § 44 BNatSchG (CEF) und bei streng geschützten Arten populationsstützende FCS-Maßnahmen auslösen. Bei Betroffenheit von FFH-Gebieten ist zudem eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich.
Ja. Geeignet sind zum Beispiel intensiv genutzte Acker- und Grünlandflächen im Freiburger Westen, versiegelte Flächen mit Entsiegelungspotenzial oder Gewässerabschnitte mit Aufwertungspotenzial. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
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