Mohn und Kornblumen auf einer Ackerblühfläche unter Wolkenhimmel
Baden-Württemberg · ÖKVO
Naturraum D58 · D60
Regierungsbezirk Stuttgart

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Esslingen

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) im mittleren Neckarraum zwischen Filderebene und Albtrauf.

641
km² Kreisfläche
~537.000
Einwohner
44
Gemeinden
2
Naturräume D58/D60
26
Naturschutzgebiete
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Esslingen im Überblick

Der Landkreis Esslingen liegt im mittleren Neckarraum südöstlich von Stuttgart, gehört zum Regierungsbezirk Stuttgart und zur Region Stuttgart. Nach Einwohnern ist er einer der größten Landkreise Baden-Württembergs. Sein Landschaftsbild reicht von der Filderebene und dem Neckartal über Schurwald und Schönbuch bis zum Albvorland und dem Albtrauf der Schwäbischen Alb.

Geologisch ist der Norden vom Schwäbischen Keuper-Liasland (Naturraum D58) geprägt, mit fruchtbaren Lössböden auf der Filderebene, bewaldeten Keuperhöhen im Schurwald und Schönbuch sowie dem Neckartal als Talachse. Im Süden steigt das Gelände über das Albvorland zum Stufenrand des Albtraufs und den Weißjura-Kalken der Schwäbischen Alb (Naturraum D60) an.

Ökologisch bedeutsam sind der Streuobstgürtel und die Wacholderheiden am Albtrauf, große Waldgebiete in Schönbuch und Schurwald sowie das Neckartal. Rund 44 Prozent der Kreisfläche stehen unter Natur- oder Landschaftsschutz. Der südliche Landkreis hat Anteil am Biosphärengebiet Schwäbische Alb, dazu kommen mehrere FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete des europäischen Netzes Natura 2000.

Wirtschaftlich ist der Landkreis stark durch Maschinenbau und Automobilzulieferer sowie durch Flughafen und Messe auf der Filder geprägt. Große Verkehrs- und Infrastrukturvorhaben, allen voran die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm, sowie eine dichte Siedlungs- und Gewerbeentwicklung lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich in Baden-Württemberg nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) in Ökopunkten zu erbringen ist.

Mohn und Kornblumen auf einer Ackerblühfläche unter Wolkenhimmel

🗺️ Zugehörige Naturräume

D58
Schwäbisches Keuper-Liasland
Zum Naturraum D58 ›
D60
Schwäbische Alb
Zum Naturraum D60 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Esslingen am Neckar (KS)FilderstadtKirchheim unter TeckLeinfelden-EchterdingenNürtingenOstfildernPlochingenWernau (Neckar)Wendlingen am NeckarDenkendorfNeuhausen auf den FildernKöngenLenningenWeilheim an der Teck

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Anteil am Biosphärengebiet Schwäbische Alb im Süden des Landkreises (über 85.000 ha, gemeinsam mit dem Landkreis Reutlingen und dem Alb-Donau-Kreis)
  • FFH-Gebiet Alb zwischen Jusi und Teck am Albtrauf, rund 3.600 ha mit Wacholderheiden, Buchenwäldern und Magerrasen
  • Naturschutzgebiet Neuffener Heide am Albtrauf, artenreiche Kalkmagerrasen über Neuffen
  • FFH-Gebiete Schönbuch, Schurwald und Filder als große zusammenhängende Wald- und Offenlandflächen
  • Ausgedehnter Streuobstgürtel am Albtrauf und im Albvorland zwischen Kirchheim, Nürtingen und Neuffen
  • Neckartal als prägende Flussachse mit Fils als bedeutendem Nebengewässer
  • Rund 44 Prozent der Kreisfläche unter Natur- oder Landschaftsschutz (26 Naturschutzgebiete, 52 Landschaftsschutzgebiete)

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und betreut Kompensationsvorhaben in Baden-Württemberg nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO). Wir kennen die Anforderungen der Unteren Naturschutzbehörde in Esslingen, die Naturräume Schwäbisches Keuper-Liasland (D58) und Schwäbische Alb (D60) sowie den hohen Kompensationsbedarf im dicht besiedelten mittleren Neckarraum aus der Praxis.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Esslingen

🍎

Streuobstwiesen erhalten und neu anlegen

Erhalt, Nachpflanzung und Neuanlage traditioneller Streuobstbestände am Albtrauf und im Albvorland. Diese Bestände sind Lebensraum für Steinkauz, Wendehals und Halsbandschnäpper und werden in Ökopunkten nach ÖKVO bewertet.

🌿

Magerrasen und Wacholderheiden pflegen

Wiederherstellung und Pflege von Kalkmagerrasen und Wacholderheiden am Albtrauf, etwa im Umfeld der Neuffener Heide, durch Entbuschung sowie Schaf- und Ziegenbeweidung. So bleiben artenreiche Offenlandbiotope erhalten.

💧

Auenrenaturierung an Neckar und Fils

Rückbau von Uferverbauungen, Anbindung von Altarmen und Entwicklung von Auwald und Steilufern. Solche Maßnahmen schaffen Lebensraum für Eisvogel, Fische und Amphibien entlang der Talgewässer.

🌾

Ackerextensivierung auf der Filderebene

Extensivierung intensiv genutzter Lössackerflächen, Anlage von Feldlerchenfenstern, Blühstreifen und Ackerrandstreifen. Damit werden Lebensräume für Feldvögel und Insekten in der ausgeräumten Agrarlandschaft geschaffen.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Bahndämmen und Böschungen, Fledermausquartiere in Streuobst und Gebäuden sowie Ersatzlaichgewässer für Amphibien, jeweils als vorgezogene CEF- oder populationsstützende FCS-Maßnahme nach § 44 und § 45 BNatSchG.

🌳

Hecken, Feldgehölze und Biotopverbund

Anlage von Hecken und Feldgehölzen im Albvorland und auf der Filder. Diese Strukturen vernetzen Streuobstgürtel, Wald und Offenland und schaffen Trittsteinbiotope für Vögel, Reptilien und Wildbienen.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Mittlerer Neckarraum zwischen Filder und Albtrauf

🦇

Fledermäuse in Streuobst und am Albtrauf

Großes Mausohr, Bechsteinfledermaus und weitere Arten nutzen Streuobstbestände, Wälder und Felsspalten des Albtraufs. Alle Arten sind streng geschützt (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Abriss und Gehölzverlust sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.

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🦎

Zauneidechse an Bahn- und Straßendämmen

Die Zauneidechse besiedelt Bahndämme, Böschungen und Steinbrüche im Kreisgebiet. Sie ist eine häufige Zielart bei Infrastrukturvorhaben wie der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm und dem Ausbau der A8. Umsiedlung und Ersatzhabitate sind typische CEF-Maßnahmen.

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🐸

Gelbbauchunke und Amphibien

Gelbbauchunke, Erdkröte und Grasfrosch besiedeln Tümpel, Steinbrüche und wechselfeuchte Senken im Albvorland. Ersatzlaichgewässer und Landhabitate im räumlichen Zusammenhang sichern ihre Fortpflanzungsstätten bei Bau- und Abbauvorhaben.

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🦎

Kammmolch in Weihern des Albvorlands

Der Kammmolch (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie) braucht größere, fischfreie Weiher mit reicher Unterwasservegetation sowie strukturreiche Landlebensräume. Neuanlage und Vernetzung geeigneter Laichgewässer sind bewährte CEF- und FCS-Maßnahmen.

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🐦

Feldlerche auf der Filderebene

Die Feldlerche brütet in den offenen Ackerlandschaften der Filder. Als Vogelart des Offenlands leidet sie unter Nutzungsintensivierung. Feldlerchenfenster, Blühflächen und extensive Ackerrandstreifen sind wirksame Ausgleichsmaßnahmen.

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🐟

Eisvogel an Neckar und Fils

Naturnahe Uferabschnitte von Neckar und Fils bieten dem Eisvogel Steilwände als Brutplätze. Bei Eingriffen an Gewässern sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen typische CEF-Maßnahmen für die streng geschützte Art.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🚄

Schienenverkehr (Neubaustrecke Wendlingen-Ulm)

Die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm verläuft mit dem Albvorlandtunnel zwischen Wendlingen am Neckar und Kirchheim unter Teck durch den Landkreis und bindet über den Filderbahnhof Flughafen und Messe an. Solche Großvorhaben erzeugen umfangreichen Kompensationsbedarf nach ÖKVO.

✈️

Flughafen und Messe auf der Filder

Flughafen und Messe Stuttgart in Leinfelden-Echterdingen, der Filderbahnhof des Bahnprojekts Stuttgart 21 sowie umliegende Gewerbeflächen führen zu Eingriffen in die fruchtbaren Filderböden und lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus.

🏭

Maschinenbau und Automobilzulieferer

Betriebserweiterungen und neue Gewerbegebiete der starken Industrie in Esslingen, Nürtingen, Kirchheim und Plochingen führen zu Flächenversiegelung. greeNature unterstützt Unternehmen bei der Bereitstellung und Anrechnung von Ökopunkten.

🏘️

Siedlungsentwicklung und Straßenausbau

Wohn- und Gewerbebau im dicht besiedelten Neckarraum sowie der Ausbau von A8, B10 und B27 erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich. Grundstückseigentümer können geeignete Flächen als Ökokonto einbringen und bleiben Eigentümer.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Esslingen

Der Landkreis hat Anteil an zwei BfN-Naturräumen. Der Norden gehört zum Schwäbischen Keuper-Liasland (D58) mit Filderebene, Schurwald, Schönbuch, Albvorland und Neckartal, der Süden zur Schwäbischen Alb (D60) mit Albtrauf und Lenninger Alb. Für die Bewertung in Ökopunkten nach der ÖKVO ist die genaue Naturraum- und Biotopzuordnung des Eingriffs maßgeblich, greeNature ermittelt diese für Sie.
In Baden-Württemberg werden Kompensationsmaßnahmen nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) in Ökopunkten bewertet. Die Punkte stammen aus behördlich anerkannten Ökokonten und werden dem Eingriff zugeordnet. greeNature übernimmt die Bedarfsermittlung, die Flächenzuordnung aus dem eigenen Portfolio, die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde in Esslingen und die vollständige Dokumentation.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist das Landratsamt Esslingen, Untere Naturschutzbehörde, Pulverwiesen 11, 73728 Esslingen am Neckar. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie, von der Maßnahmenplanung über die Anerkennung bis zur Abnahme.
Die ÖKVO regelt in Baden-Württemberg, wie Ausgangs- und Zielzustand einer Fläche bewertet und in Ökopunkten ausgedrückt werden und wie Maßnahmen als Ökokonto vorgehalten werden können. Sie konkretisiert die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG. greeNature stellt sicher, dass die Bewertung nachvollziehbar und behördenfest erfolgt.
Häufige Maßnahmen sind Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Bahndämmen und Böschungen (etwa entlang der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm und der A8), Fledermausquartiere in Streuobst und Gebäuden, Amphibienlaichgewässer sowie der Erhalt von Streuobst und Wacholderheiden. Diese folgen dem Artenschutzrecht nach § 44 BNatSchG. Bei Eingriffen im Umfeld von FFH-Gebieten können zusätzlich FCS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich werden.
Ja. Besonders geeignet sind Streuobstflächen am Albtrauf und im Albvorland, extensivierbare Ackerflächen auf der Filderebene sowie Auenflächen an Neckar und Fils. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung, die Aufwertung wird nach ÖKVO in Ökopunkten bewertet. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
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