
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Esslingen
Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) im mittleren Neckarraum zwischen Filderebene und Albtrauf.
Der Landkreis Esslingen im Überblick
Der Landkreis Esslingen liegt im mittleren Neckarraum südöstlich von Stuttgart, gehört zum Regierungsbezirk Stuttgart und zur Region Stuttgart. Nach Einwohnern ist er einer der größten Landkreise Baden-Württembergs. Sein Landschaftsbild reicht von der Filderebene und dem Neckartal über Schurwald und Schönbuch bis zum Albvorland und dem Albtrauf der Schwäbischen Alb.
Geologisch ist der Norden vom Schwäbischen Keuper-Liasland (Naturraum D58) geprägt, mit fruchtbaren Lössböden auf der Filderebene, bewaldeten Keuperhöhen im Schurwald und Schönbuch sowie dem Neckartal als Talachse. Im Süden steigt das Gelände über das Albvorland zum Stufenrand des Albtraufs und den Weißjura-Kalken der Schwäbischen Alb (Naturraum D60) an.
Ökologisch bedeutsam sind der Streuobstgürtel und die Wacholderheiden am Albtrauf, große Waldgebiete in Schönbuch und Schurwald sowie das Neckartal. Rund 44 Prozent der Kreisfläche stehen unter Natur- oder Landschaftsschutz. Der südliche Landkreis hat Anteil am Biosphärengebiet Schwäbische Alb, dazu kommen mehrere FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete des europäischen Netzes Natura 2000.
Wirtschaftlich ist der Landkreis stark durch Maschinenbau und Automobilzulieferer sowie durch Flughafen und Messe auf der Filder geprägt. Große Verkehrs- und Infrastrukturvorhaben, allen voran die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm, sowie eine dichte Siedlungs- und Gewerbeentwicklung lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich in Baden-Württemberg nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) in Ökopunkten zu erbringen ist.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D58 ›
Zum Naturraum D60 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Anteil am Biosphärengebiet Schwäbische Alb im Süden des Landkreises (über 85.000 ha, gemeinsam mit dem Landkreis Reutlingen und dem Alb-Donau-Kreis)
- FFH-Gebiet Alb zwischen Jusi und Teck am Albtrauf, rund 3.600 ha mit Wacholderheiden, Buchenwäldern und Magerrasen
- Naturschutzgebiet Neuffener Heide am Albtrauf, artenreiche Kalkmagerrasen über Neuffen
- FFH-Gebiete Schönbuch, Schurwald und Filder als große zusammenhängende Wald- und Offenlandflächen
- Ausgedehnter Streuobstgürtel am Albtrauf und im Albvorland zwischen Kirchheim, Nürtingen und Neuffen
- Neckartal als prägende Flussachse mit Fils als bedeutendem Nebengewässer
- Rund 44 Prozent der Kreisfläche unter Natur- oder Landschaftsschutz (26 Naturschutzgebiete, 52 Landschaftsschutzgebiete)
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und betreut Kompensationsvorhaben in Baden-Württemberg nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO). Wir kennen die Anforderungen der Unteren Naturschutzbehörde in Esslingen, die Naturräume Schwäbisches Keuper-Liasland (D58) und Schwäbische Alb (D60) sowie den hohen Kompensationsbedarf im dicht besiedelten mittleren Neckarraum aus der Praxis.
Typische Maßnahmen im Landkreis Esslingen
Streuobstwiesen erhalten und neu anlegen
Erhalt, Nachpflanzung und Neuanlage traditioneller Streuobstbestände am Albtrauf und im Albvorland. Diese Bestände sind Lebensraum für Steinkauz, Wendehals und Halsbandschnäpper und werden in Ökopunkten nach ÖKVO bewertet.
Magerrasen und Wacholderheiden pflegen
Wiederherstellung und Pflege von Kalkmagerrasen und Wacholderheiden am Albtrauf, etwa im Umfeld der Neuffener Heide, durch Entbuschung sowie Schaf- und Ziegenbeweidung. So bleiben artenreiche Offenlandbiotope erhalten.
Auenrenaturierung an Neckar und Fils
Rückbau von Uferverbauungen, Anbindung von Altarmen und Entwicklung von Auwald und Steilufern. Solche Maßnahmen schaffen Lebensraum für Eisvogel, Fische und Amphibien entlang der Talgewässer.
Ackerextensivierung auf der Filderebene
Extensivierung intensiv genutzter Lössackerflächen, Anlage von Feldlerchenfenstern, Blühstreifen und Ackerrandstreifen. Damit werden Lebensräume für Feldvögel und Insekten in der ausgeräumten Agrarlandschaft geschaffen.
Artenschutz CEF und FCS
Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Bahndämmen und Böschungen, Fledermausquartiere in Streuobst und Gebäuden sowie Ersatzlaichgewässer für Amphibien, jeweils als vorgezogene CEF- oder populationsstützende FCS-Maßnahme nach § 44 und § 45 BNatSchG.
Hecken, Feldgehölze und Biotopverbund
Anlage von Hecken und Feldgehölzen im Albvorland und auf der Filder. Diese Strukturen vernetzen Streuobstgürtel, Wald und Offenland und schaffen Trittsteinbiotope für Vögel, Reptilien und Wildbienen.
Geschützte Arten im Mittlerer Neckarraum zwischen Filder und Albtrauf
Fledermäuse in Streuobst und am Albtrauf
Großes Mausohr, Bechsteinfledermaus und weitere Arten nutzen Streuobstbestände, Wälder und Felsspalten des Albtraufs. Alle Arten sind streng geschützt (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Abriss und Gehölzverlust sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.
Mehr zur Art ›Zauneidechse an Bahn- und Straßendämmen
Die Zauneidechse besiedelt Bahndämme, Böschungen und Steinbrüche im Kreisgebiet. Sie ist eine häufige Zielart bei Infrastrukturvorhaben wie der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm und dem Ausbau der A8. Umsiedlung und Ersatzhabitate sind typische CEF-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Gelbbauchunke und Amphibien
Gelbbauchunke, Erdkröte und Grasfrosch besiedeln Tümpel, Steinbrüche und wechselfeuchte Senken im Albvorland. Ersatzlaichgewässer und Landhabitate im räumlichen Zusammenhang sichern ihre Fortpflanzungsstätten bei Bau- und Abbauvorhaben.
Mehr zur Art ›Kammmolch in Weihern des Albvorlands
Der Kammmolch (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie) braucht größere, fischfreie Weiher mit reicher Unterwasservegetation sowie strukturreiche Landlebensräume. Neuanlage und Vernetzung geeigneter Laichgewässer sind bewährte CEF- und FCS-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Feldlerche auf der Filderebene
Die Feldlerche brütet in den offenen Ackerlandschaften der Filder. Als Vogelart des Offenlands leidet sie unter Nutzungsintensivierung. Feldlerchenfenster, Blühflächen und extensive Ackerrandstreifen sind wirksame Ausgleichsmaßnahmen.
Mehr zur Art ›Eisvogel an Neckar und Fils
Naturnahe Uferabschnitte von Neckar und Fils bieten dem Eisvogel Steilwände als Brutplätze. Bei Eingriffen an Gewässern sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen typische CEF-Maßnahmen für die streng geschützte Art.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Schienenverkehr (Neubaustrecke Wendlingen-Ulm)
Die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm verläuft mit dem Albvorlandtunnel zwischen Wendlingen am Neckar und Kirchheim unter Teck durch den Landkreis und bindet über den Filderbahnhof Flughafen und Messe an. Solche Großvorhaben erzeugen umfangreichen Kompensationsbedarf nach ÖKVO.
Flughafen und Messe auf der Filder
Flughafen und Messe Stuttgart in Leinfelden-Echterdingen, der Filderbahnhof des Bahnprojekts Stuttgart 21 sowie umliegende Gewerbeflächen führen zu Eingriffen in die fruchtbaren Filderböden und lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus.
Maschinenbau und Automobilzulieferer
Betriebserweiterungen und neue Gewerbegebiete der starken Industrie in Esslingen, Nürtingen, Kirchheim und Plochingen führen zu Flächenversiegelung. greeNature unterstützt Unternehmen bei der Bereitstellung und Anrechnung von Ökopunkten.
Siedlungsentwicklung und Straßenausbau
Wohn- und Gewerbebau im dicht besiedelten Neckarraum sowie der Ausbau von A8, B10 und B27 erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich. Grundstückseigentümer können geeignete Flächen als Ökokonto einbringen und bleiben Eigentümer.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
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