Streuobstwiese als Kompensationsfläche mit hochstämmigen Obstbäumen
Baden-Württemberg · ÖKVO
Naturraum D57 · D54
Regierungsbezirk Karlsruhe

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Enzkreis

Ökopunkte und Kompensationsflächen im Enzkreis, fachlich geplant nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) des Landes Baden-Württemberg. greeNature begleitet Vorhabenträger zwischen Kraichgau, Stromberg und dem Nordschwarzwald von der Eingriffsbilanz bis zur anerkannten Ausgleichsmaßnahme.

573,61 km²
Fläche
rund 199.700 (31.12.2024)
Einwohner
28
Städte und Gemeinden
Pforzheim (Stadtkreis, vom Kreis umschlossen)
Verwaltungssitz
31 (rund 3 % der Kreisfläche)
Naturschutzgebiete
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Enzkreis im Überblick

Der Enzkreis liegt im Regierungsbezirk Karlsruhe und in der Region Nordschwarzwald. Er umschließt den Stadtkreis Pforzheim nahezu ringförmig und reicht von den offenen Gäu- und Kraichgaulandschaften im Norden bis in die bewaldeten Höhen des Nordschwarzwalds im Süden.

Maßgeblich für die Kompensation ist in Baden-Württemberg die Ökokonto-Verordnung (ÖKVO). Der Wert von Eingriffen und Ausgleichsmaßnahmen wird über ein Biotopwertverfahren in Ökopunkten bilanziert, das die naturschutzfachliche Aufwertung einer Fläche abbildet.

Die naturräumliche Vielfalt zwischen Weinbaulagen im Kraichgau und Stromberg, dem Heckengäu und den Wäldern des Schwarzwalds bringt einen breiten artenschutzrechtlichen Prüfbedarf nach § 44 BNatSchG mit sich.

greeNature übernimmt die Kompensation als Full-Service, von der Eingriffs- und Ausgleichsbilanz über die Flächensicherung bis zur Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und der langfristigen Unterhaltung.

Streuobstwiese als Kompensationsfläche mit hochstämmigen Obstbäumen

🗺️ Zugehörige Naturräume

D57
Neckar- und Tauberland, Gäuplatten
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D54

📍 Ausgewählte Gemeinden

Mühlacker (KS)MaulbronnNeuenbürgRemchingenNiefern-ÖschelbronnStraubenhardtBirkenfeldKnittlingenKönigsbach-SteinIllingenKelternÖtisheim

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Der Enzkreis umschließt den Stadtkreis Pforzheim; Kreisverwaltung und Untere Naturschutzbehörde haben ihren Sitz in Pforzheim, nicht im Kreisgebiet selbst.
  • Mit 31 Naturschutzgebieten auf rund 3 Prozent der Kreisfläche bestehen zahlreiche hochwertige Flächen, in deren Umfeld Eingriffe besonders sorgfältig bilanziert werden müssen.
  • Die Weinbaulagen im Kraichgau und Stromberg mit ihren Trockenmauern, Böschungen und Rebbrachen sind Lebensraum streng geschützter Arten wie der Zauneidechse.
  • Die störungsarmen Wälder des Nordschwarzwalds beherbergen anspruchsvolle Arten wie Schwarzstorch und Wildkatze, sodass Vorhaben in Waldnähe eine Prüfung nach § 44 BNatSchG erfordern.
  • Streuobstwiesen prägen das Heckengäu und den Kraichgau und eignen sich gut für aufwertende Kompensationsmaßnahmen mit hoher Ökopunktzahl.
  • Der Kreis hat Anteil an den Naturparken Stromberg-Heuchelberg im Osten und Schwarzwald Mitte/Nord im Süden, die als Vorranggebiete für naturnahe Entwicklung dienen.

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und plant Kompensation im Enzkreis konsequent nach dem Landesrecht Baden-Württembergs. Grundlage ist die Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) in Verbindung mit der Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG. Wir bilanzieren den Eingriff im Biotopwertverfahren, entwickeln passende Maßnahmen in den Naturräumen des Kreises (Neckar- und Tauber-Gäuplatten sowie Schwarzwald) und sichern die dafür nötigen Ökopunkte über anerkannte Ökokonten. Weil sich Gäu, Kraichgau, Stromberg und Nordschwarzwald in Böden, Klima und Artenausstattung deutlich unterscheiden, achten wir auf einen funktionalen und möglichst naturraumnahen Ausgleich. Die artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG, etwa mit CEF-Maßnahmen für Zauneidechse oder Feldlerche, führen wir dabei eigenständig neben der Ökopunktbilanz. Die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Enzkreis übernehmen wir für den Vorhabenträger.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Enzkreis

🍏

Streuobstwiesen anlegen und pflegen

Neuanlage und Extensivpflege von Streuobstbeständen im Kraichgau und Heckengäu, ein klassischer, gut anrechenbarer Aufwertungspfad für Ökopunkte mit hohem Wert für Insekten und Vögel.

🧱

Trockenmauern und Rebböschungen sanieren

Instandsetzung von Trockenmauern und besonnten Böschungen in den Weinbaulagen von Stromberg und Kraichgau, wirksam als Lebensraum und CEF-Maßnahme für die Zauneidechse.

🌳

Naturnaher Waldumbau

Entwicklung struktur- und totholzreicher Laubmischwälder im Nordschwarzwald, die Waldbiotope aufwerten und Arten wie Schwarzstorch und Fledermäusen zugutekommen.

💧

Gewässer- und Auenentwicklung

Renaturierung von Enz, Nagold und Würm mit Uferrandstreifen, Altarmen und Auwald, was Gewässer- und Feuchtlebensräume verbindet und die Ökopunktbilanz stärkt.

🌿

Hecken und Feldgehölze im Heckengäu

Anlage und Pflege von Hecken, Säumen und Feldgehölzen als Biotopverbund, unter anderem als Lebensraum für die Haselmaus.

🌾

Grünland extensivieren und Ackerrandstreifen anlegen

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Extensivgrünland und Blühstreifen, geeignet als Maßnahme für Feldlerche und Offenlandarten der Gäulandschaft.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Zwischen Kraichgau, Stromberg und Nordschwarzwald

🦎

Zauneidechse

In Weinbergen, an Trockenmauern, Bahndämmen und Böschungen weit verbreitet. Als streng geschützte Art nach § 44 BNatSchG oft Anlass für CEF-Maßnahmen vor Eingriffsbeginn.

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🐦

Feldlerche

Charakterart der offenen Gäu- und Kraichgaulandschaft. Ihr Bestand leidet unter Flächenverlust, was Ausgleich über Extensivierung und Ackerrandstreifen sinnvoll macht.

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🦇

Fledermäuse

Wald- und gebäudebewohnende Arten nutzen alte Wälder des Strombergs und Quartiere in Ortslagen. Bei Gebäudeabriss und Waldeingriffen ist eine Prüfung nach § 44 BNatSchG erforderlich.

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🐭

Haselmaus

Bewohnerin von Hecken, Waldrändern und Gebüschen im Heckengäu. Ihr Vorkommen erfordert die Erhaltung und den Ersatz gehölzreicher Verbundstrukturen.

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🕊️

Schwarzstorch

Brütet in den störungsarmen Wäldern des Nordschwarzwalds und ist auf ruhige Horststandorte und intakte Bachauen angewiesen.

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🐈

Wildkatze

Kehrt in die Waldgebiete von Stromberg und Nordschwarzwald zurück. Waldverbund und störungsarme Rückzugsräume sind für sie entscheidend.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🛣️

Straßen- und Verkehrsinfrastruktur

Aus- und Umbau von Bundes- und Landesstraßen im Enztal und in der Region Nordschwarzwald löst Eingriffe aus, die über Ökopunkte auszugleichen sind.

🏭

Gewerbe- und Wohnbauflächen

Die Entwicklung von Gewerbe- und Wohngebieten in Mühlacker, Remchingen und weiteren Kommunen erzeugt regelmäßig Kompensationsbedarf nach der Eingriffsregelung.

💨

Windenergie im Nordschwarzwald

Der Ausbau und das Repowering von Windenergieanlagen in den Höhenlagen erfordern Ausgleichsmaßnahmen und eine sorgfältige artenschutzrechtliche Prüfung.

⚡

Netzausbau und Leitungstrassen

Überregionale Stromtrassen und Netzverstärkungen queren das Kreisgebiet und lösen flächenbezogenen Ausgleichsbedarf aus.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Enzkreis

Maßgeblich ist die Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) des Landes Baden-Württemberg. Der ökologische Wert einer Fläche wird im Biotopwertverfahren ermittelt, und die Ökopunkte ergeben sich aus der Differenz des Biotopwerts vor und nach der Aufwertung.
Die §§ 13 bis 15 BNatSchG verpflichten dazu, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen und unvermeidbare Eingriffe durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. In Baden-Württemberg wird der Umfang über Ökopunkte nach ÖKVO bemessen.
Ja. Ökopunkte aus anerkannten Ökokonten nach ÖKVO lassen sich auf einen Eingriff anrechnen und übertragen. Wir prüfen die Verfügbarkeit passender Kontingente und achten auf den funktionalen und möglichst naturraumnahen Bezug zum Eingriff.
Nein. Der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG ist eigenständig zu prüfen und unabhängig von der Ökopunktbilanz. Für betroffene Arten wie Zauneidechse oder Feldlerche können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) erforderlich sein, damit die ökologische Funktion durchgehend erhalten bleibt.
Zuständig ist in der Regel die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Enzkreis in Pforzheim. Wir stimmen Bilanz, Maßnahmen und Sicherung für den Vorhabenträger mit der Behörde ab.
Der Ausgleich soll in einem funktionalen und möglichst räumlichen Zusammenhang zum Eingriff stehen, bevorzugt im selben Naturraum, also in den Neckar- und Tauber-Gäuplatten oder im Schwarzwald. Wir wählen Flächen so, dass die beeinträchtigten Funktionen gezielt wiederhergestellt werden.
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