
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Enzkreis
Ökopunkte und Kompensationsflächen im Enzkreis, fachlich geplant nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) des Landes Baden-Württemberg. greeNature begleitet Vorhabenträger zwischen Kraichgau, Stromberg und dem Nordschwarzwald von der Eingriffsbilanz bis zur anerkannten Ausgleichsmaßnahme.
Der Landkreis Enzkreis im Überblick
Der Enzkreis liegt im Regierungsbezirk Karlsruhe und in der Region Nordschwarzwald. Er umschließt den Stadtkreis Pforzheim nahezu ringförmig und reicht von den offenen Gäu- und Kraichgaulandschaften im Norden bis in die bewaldeten Höhen des Nordschwarzwalds im Süden.
Maßgeblich für die Kompensation ist in Baden-Württemberg die Ökokonto-Verordnung (ÖKVO). Der Wert von Eingriffen und Ausgleichsmaßnahmen wird über ein Biotopwertverfahren in Ökopunkten bilanziert, das die naturschutzfachliche Aufwertung einer Fläche abbildet.
Die naturräumliche Vielfalt zwischen Weinbaulagen im Kraichgau und Stromberg, dem Heckengäu und den Wäldern des Schwarzwalds bringt einen breiten artenschutzrechtlichen Prüfbedarf nach § 44 BNatSchG mit sich.
greeNature übernimmt die Kompensation als Full-Service, von der Eingriffs- und Ausgleichsbilanz über die Flächensicherung bis zur Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und der langfristigen Unterhaltung.

🗺️ Zugehörige Naturräume
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📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Der Enzkreis umschließt den Stadtkreis Pforzheim; Kreisverwaltung und Untere Naturschutzbehörde haben ihren Sitz in Pforzheim, nicht im Kreisgebiet selbst.
- Mit 31 Naturschutzgebieten auf rund 3 Prozent der Kreisfläche bestehen zahlreiche hochwertige Flächen, in deren Umfeld Eingriffe besonders sorgfältig bilanziert werden müssen.
- Die Weinbaulagen im Kraichgau und Stromberg mit ihren Trockenmauern, Böschungen und Rebbrachen sind Lebensraum streng geschützter Arten wie der Zauneidechse.
- Die störungsarmen Wälder des Nordschwarzwalds beherbergen anspruchsvolle Arten wie Schwarzstorch und Wildkatze, sodass Vorhaben in Waldnähe eine Prüfung nach § 44 BNatSchG erfordern.
- Streuobstwiesen prägen das Heckengäu und den Kraichgau und eignen sich gut für aufwertende Kompensationsmaßnahmen mit hoher Ökopunktzahl.
- Der Kreis hat Anteil an den Naturparken Stromberg-Heuchelberg im Osten und Schwarzwald Mitte/Nord im Süden, die als Vorranggebiete für naturnahe Entwicklung dienen.
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und plant Kompensation im Enzkreis konsequent nach dem Landesrecht Baden-Württembergs. Grundlage ist die Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) in Verbindung mit der Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG. Wir bilanzieren den Eingriff im Biotopwertverfahren, entwickeln passende Maßnahmen in den Naturräumen des Kreises (Neckar- und Tauber-Gäuplatten sowie Schwarzwald) und sichern die dafür nötigen Ökopunkte über anerkannte Ökokonten. Weil sich Gäu, Kraichgau, Stromberg und Nordschwarzwald in Böden, Klima und Artenausstattung deutlich unterscheiden, achten wir auf einen funktionalen und möglichst naturraumnahen Ausgleich. Die artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG, etwa mit CEF-Maßnahmen für Zauneidechse oder Feldlerche, führen wir dabei eigenständig neben der Ökopunktbilanz. Die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Enzkreis übernehmen wir für den Vorhabenträger.
Typische Maßnahmen im Landkreis Enzkreis
Streuobstwiesen anlegen und pflegen
Neuanlage und Extensivpflege von Streuobstbeständen im Kraichgau und Heckengäu, ein klassischer, gut anrechenbarer Aufwertungspfad für Ökopunkte mit hohem Wert für Insekten und Vögel.
Trockenmauern und Rebböschungen sanieren
Instandsetzung von Trockenmauern und besonnten Böschungen in den Weinbaulagen von Stromberg und Kraichgau, wirksam als Lebensraum und CEF-Maßnahme für die Zauneidechse.
Naturnaher Waldumbau
Entwicklung struktur- und totholzreicher Laubmischwälder im Nordschwarzwald, die Waldbiotope aufwerten und Arten wie Schwarzstorch und Fledermäusen zugutekommen.
Gewässer- und Auenentwicklung
Renaturierung von Enz, Nagold und Würm mit Uferrandstreifen, Altarmen und Auwald, was Gewässer- und Feuchtlebensräume verbindet und die Ökopunktbilanz stärkt.
Hecken und Feldgehölze im Heckengäu
Anlage und Pflege von Hecken, Säumen und Feldgehölzen als Biotopverbund, unter anderem als Lebensraum für die Haselmaus.
Grünland extensivieren und Ackerrandstreifen anlegen
Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Extensivgrünland und Blühstreifen, geeignet als Maßnahme für Feldlerche und Offenlandarten der Gäulandschaft.
Geschützte Arten im Zwischen Kraichgau, Stromberg und Nordschwarzwald
Zauneidechse
In Weinbergen, an Trockenmauern, Bahndämmen und Böschungen weit verbreitet. Als streng geschützte Art nach § 44 BNatSchG oft Anlass für CEF-Maßnahmen vor Eingriffsbeginn.
Mehr zur Art ›Feldlerche
Charakterart der offenen Gäu- und Kraichgaulandschaft. Ihr Bestand leidet unter Flächenverlust, was Ausgleich über Extensivierung und Ackerrandstreifen sinnvoll macht.
Mehr zur Art ›Fledermäuse
Wald- und gebäudebewohnende Arten nutzen alte Wälder des Strombergs und Quartiere in Ortslagen. Bei Gebäudeabriss und Waldeingriffen ist eine Prüfung nach § 44 BNatSchG erforderlich.
Mehr zur Art ›Haselmaus
Bewohnerin von Hecken, Waldrändern und Gebüschen im Heckengäu. Ihr Vorkommen erfordert die Erhaltung und den Ersatz gehölzreicher Verbundstrukturen.
Mehr zur Art ›Schwarzstorch
Brütet in den störungsarmen Wäldern des Nordschwarzwalds und ist auf ruhige Horststandorte und intakte Bachauen angewiesen.
Mehr zur Art ›Wildkatze
Kehrt in die Waldgebiete von Stromberg und Nordschwarzwald zurück. Waldverbund und störungsarme Rückzugsräume sind für sie entscheidend.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Straßen- und Verkehrsinfrastruktur
Aus- und Umbau von Bundes- und Landesstraßen im Enztal und in der Region Nordschwarzwald löst Eingriffe aus, die über Ökopunkte auszugleichen sind.
Gewerbe- und Wohnbauflächen
Die Entwicklung von Gewerbe- und Wohngebieten in Mühlacker, Remchingen und weiteren Kommunen erzeugt regelmäßig Kompensationsbedarf nach der Eingriffsregelung.
Windenergie im Nordschwarzwald
Der Ausbau und das Repowering von Windenergieanlagen in den Höhenlagen erfordern Ausgleichsmaßnahmen und eine sorgfältige artenschutzrechtliche Prüfung.
Netzausbau und Leitungstrassen
Überregionale Stromtrassen und Netzverstärkungen queren das Kreisgebiet und lösen flächenbezogenen Ausgleichsbedarf aus.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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