Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand
Baden-Württemberg · ÖKVO
Naturraum D54 · D53
Regierungsbezirk Freiburg

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Emmendingen

Der Landkreis Emmendingen reicht von der Rheinaue über den Kaiserstuhl bis in die Schwarzwaldtäler. Für Eingriffe in Natur und Landschaft übernimmt greeNature die Kompensation nach der Ökokonto-Verordnung, von der Ökopunkte-Bilanz bis zur dauerhaften Umsetzung.

rund 680 km²
Fläche
rund 170.000
Einwohner
24 (davon 6 Städte)
Städte und Gemeinden
Emmendingen
Kreisstadt
Freiburg
Regierungsbezirk
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Emmendingen im Überblick

Der Landkreis Emmendingen liegt im Regierungsbezirk Freiburg und umfasst auf rund 680 Quadratkilometern 24 Städte und Gemeinden mit etwa 170.000 Einwohnern. Sitz der Verwaltung ist die Große Kreisstadt Emmendingen. Der Kreis vereint drei sehr unterschiedliche Landschaften, die Rheinniederung im Westen, den Kaiserstuhl im Südwesten und die Schwarzwaldtäler im Osten.

Naturräumlich gehören der westliche und mittlere Kreisteil zum Oberrheinischen Tiefland (D53), zu dem auch der vulkanische Kaiserstuhl zählt. Der östliche Kreisteil mit Elztal, Simonswald und Freiamt liegt im Schwarzwald (D54). Aus dieser Vielfalt ergibt sich eine hohe Zahl planungsrelevanter Arten und Lebensräume, die bei Eingriffen zu berücksichtigen sind.

Kompensationsbedarf entsteht im Landkreis vor allem durch den Ausbau der Rheintalbahn, den weiteren Ausbau der Windenergie im Schwarzwald sowie durch Gewerbe- und Wohnbauflächen entlang der Achse zwischen Freiburg und Offenburg. Für diese Vorhaben gelten die Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG und die artenschutzrechtlichen Vorgaben des § 44 BNatSchG.

Die Bewertung von Eingriff und Ausgleich erfolgt in Baden-Württemberg nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) in Ökopunkten. greeNature entwickelt, sichert und betreut passende Kompensationsflächen und begleitet Vorhabenträger von der ersten Bilanz bis zur Anerkennung durch die Untere Naturschutzbehörde.

Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand

🗺️ Zugehörige Naturräume

D54
D53
Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland
Zum Naturraum D53 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Emmendingen (KS)WaldkirchDenzlingenHerbolzheimKenzingenEndingen am KaiserstuhlTeningenElzachMalterdingenRiegel am KaiserstuhlSasbach am KaiserstuhlFreiamtSimonswaldBahlingen am Kaiserstuhl

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Der Kaiserstuhl mit seinen Rebterrassen, Trockenrasen und Lösshohlwegen ist ein bundesweit bedeutender Hotspot für wärmeliebende Arten.
  • Die Rheinniederung mit Taubergießen, Elz und Ettenbach zählt zu den wertvollsten Auenlandschaften am südlichen Oberrhein und ist Teil des Natura-2000-Netzes.
  • Im Kreisgebiet treffen mit dem Oberrheinischen Tiefland und dem Schwarzwald zwei BfN-Großlandschaften aufeinander.
  • Der östliche Kreisteil reicht mit Elztal, Simonswald und Freiamt tief in den Schwarzwald hinein.
  • Freiamt gilt als Pionier der Bürgerenergie mit Windkraft, Photovoltaik und Wasserkraft.
  • Die Elzwiesen dienen als Retentions- und Naturschutzraum entlang der Elz und verbinden Rheinebene und Vorbergzone.

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und betreut Kompensationsvorhaben auch im Landkreis Emmendingen und am südlichen Oberrhein. Wir entwickeln Ökokonto- und Ausgleichsflächen, bilanzieren Eingriff und Ausgleich nach der Ökokonto-Verordnung in Ökopunkten und stimmen die Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde ab. Vom Kaiserstuhl über die Rheinaue bis in die Schwarzwaldtäler kennen wir die planungsrelevanten Arten und Lebensräume und richten Maßnahmen wie Rebböschungen, Auenrenaturierung oder Waldrandgestaltung gezielt darauf aus.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Emmendingen

🧱

Rebböschungen und Trockenmauern

Anlage und Pflege besonnter Böschungen, Lesesteinriegel und Trockenmauern im Kaiserstuhl, die wärmeliebenden Arten wie der Zauneidechse Lebensraum bieten und als CEF-Maßnahme anerkannt werden können.

🌊

Auen und Gewässerrandstreifen

Renaturierung von Altarmen, Anlage von Gewässerrandstreifen und Feuchtwiesen an Elz und in der Rheinniederung zur Aufwertung des Auenverbunds.

🍎

Streuobstwiesen

Neuanlage und dauerhafte Pflege extensiver Streuobstbestände am Übergang zum Schwarzwald, wertvoll für Fledermäuse, Vögel und Insekten.

🌲

Waldrand und Waldumbau

Strukturreiche Waldränder und naturnaher Waldumbau in den Schwarzwaldlagen, die Lebensräume für Haselmaus, Schwarzstorch und Fledermäuse verbessern.

🌾

Extensivierung und Entsiegelung

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Grünland sowie Rückbau und Entsiegelung nicht mehr benötigter Flächen in der Rheinebene.

🐸

Amphibienlaichgewässer

Neuanlage besonnter Kleingewässer und Tümpel für Amphibien wie den Kammmolch, ergänzt durch Landlebensräume und Leiteinrichtungen.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Breisgau zwischen Rhein, Kaiserstuhl und Schwarzwald

🦎

Zauneidechse

Charakterart der besonnten Rebböschungen, Trockenmauern und Lösshänge im Kaiserstuhl. Bei Eingriffen sind häufig vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) nach § 44 BNatSchG nötig.

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🐈

Wildkatze

Die Europäische Wildkatze nutzt die zusammenhängenden Wälder des Schwarzwalds und die Auwälder der Rheinniederung als Lebensraum und Wanderkorridor.

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🐦

Schwarzstorch

Scheuer Brutvogel naturnaher, gewässerreicher Wälder in den Schwarzwaldtälern des Kreises, empfindlich gegenüber Störungen im Umfeld des Horstes.

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🐦

Feldlerche

Brutvogel der offenen Feldflur in der Rheinebene, dessen Bestände unter dem Verlust extensiv genutzter Ackerflächen leiden.

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🦇

Fledermäuse

Verschiedene Fledermausarten nutzen Streuobstwiesen, Wälder und Gebäude als Jagd- und Quartierstandorte und sind bei Bau- und Abrissvorhaben zu prüfen.

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🐸

Amphibien

Arten wie Gelbbauchunke, Laubfrosch und Kammmolch besiedeln die Kleingewässer der Rheinaue und der Elzwiesen und benötigen vernetzte Laich- und Landlebensräume.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🚆

Ausbau der Rheintalbahn

Der Aus- und Neubau der Rheintalbahn zwischen Kenzingen und Riegel/Malterdingen greift in Offenland und Auenlebensräume ein und löst umfangreichen Kompensationsbedarf aus.

💨

Windenergie im Schwarzwald

Neubau und Repowering von Windenergieanlagen in den Schwarzwaldlagen, etwa im Raum Freiamt, erfordern artenschutzrechtliche Prüfungen und Ausgleich für betroffene Arten und Waldlebensräume.

🏭

Gewerbegebietsentwicklung

Die Erweiterung von Gewerbeflächen in Orten wie Herbolzheim, Kenzingen, Endingen und Waldkirch beansprucht Freiflächen und erfordert Ausgleich nach der Eingriffsregelung.

🏘️

Wohnbau und Straßeninfrastruktur

Neue Wohnbauflächen und Straßenbaumaßnahmen entlang der Verkehrsachse zwischen Freiburg und Offenburg führen zu Flächenverbrauch und entsprechendem Kompensationsbedarf.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Emmendingen

In Baden-Württemberg richtet sich die Bewertung von Eingriff und Ausgleich nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO). Der ökologische Wert von Flächen und Maßnahmen wird dabei in Ökopunkten ausgedrückt. Rechtliche Grundlage bleibt die Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG.
Ökopunkte sind die Recheneinheit der ÖKVO. Sie bilden die ökologische Aufwertung einer Fläche ab, also die Differenz zwischen dem Zustand vor und nach der Maßnahme. Auch ein Eingriff wird in Ökopunkten bilanziert, und der ermittelte Bedarf muss durch anerkannte Maßnahmen gedeckt werden.
Über ein Ökokonto lassen sich Aufwertungsmaßnahmen bereits vor einem konkreten Eingriff umsetzen und als Ökopunkte anerkennen. Diese Punkte können später einem Vorhaben zugeordnet werden. greeNature entwickelt und führt solche Ökokonto-Flächen und stellt geprüfte Ökopunkte bereit.
Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde im Amt für Bauen und Naturschutz des Landratsamts Emmendingen. Sie prüft die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz, erkennt Maßnahmen an und führt das Kompensationsverzeichnis.
Neben der Eingriffsregelung greift der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG. Sind Arten wie Zauneidechse, Fledermäuse oder Schwarzstorch betroffen, können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) erforderlich sein, damit die ökologische Funktion durchgehend erhalten bleibt. Ziel ist der günstige Erhaltungszustand (FCS) der lokalen Populationen.
Ja. greeNature plant die Maßnahmen, sichert die Flächen rechtlich, setzt sie um und übernimmt Monitoring sowie dauerhafte Unterhaltung über den gesamten Bindungszeitraum. Vorhabenträger erhalten so eine rechtssichere Kompensation aus einer Hand.
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