Weißling auf einer Acker-Witwenblume in einer artenreichen Wiese
Baden-Württemberg · ÖKVO
Naturraum D54 · D53
Regierungsbezirk Freiburg

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) zwischen Kaiserstuhl, Breisgau und Hochschwarzwald.

1.378
km² Kreisfläche
~270k
Einwohner
50
Städte und Gemeinden
1.493 m
Feldberg, höchster Berg BW
~26 %
Natura-2000-Anteil
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald im Überblick

Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald liegt im Südwesten Baden-Württembergs und gehört zum Regierungsbezirk Freiburg. Er umschließt die kreisfreie Stadt Freiburg im Breisgau nahezu vollständig, in der auch das Landratsamt seinen Sitz hat. Mit rund 1.378 km² ist er einer der größten Landkreise des Landes und reicht von der Oberrheinebene über den Kaiserstuhl bis in den Hochschwarzwald mit dem Feldberg (1.493 m), der höchsten Erhebung Baden-Württembergs.

Der Kreis vereint zwei sehr unterschiedliche BfN-Naturräume. Im Westen liegt das Oberrheinische Tiefland (Naturraum D53) mit den warmen Lössböden des Breisgaus, den vulkanischen Kuppen des Kaiserstuhls und den Rheinauen. Nach Osten steigt das Gelände in den Schwarzwald (Naturraum D54) an, mit bewaldeten Hängen, Hochweiden und den eiszeitlich geformten Karen und Seen des Hochschwarzwalds.

Ökologisch ist rund ein Viertel der Kreisfläche als Natura-2000-Gebiet gemeldet. Bedeutende Schutzgebiete sind das FFH- und Vogelschutzgebiet Kaiserstuhl mit seinen Trockenrasen und Rebböschungen, das FFH-Gebiet Hochschwarzwald um den Feldberg sowie das Naturschutzgebiet Feldberg, das älteste und größte Naturschutzgebiet des Landes. Rheinauen, Mooswälder und naturnahe Fließgewässer wie Dreisam und Neumagen ergänzen das Spektrum.

Wirtschaftlich ist der Kreis vom Wachstumsraum um Freiburg, vom Weinbau am Kaiserstuhl und im Markgräflerland sowie vom Tourismus im Hochschwarzwald geprägt. Siedlungs- und Gewerbeentwicklung, Verkehrsvorhaben, Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich in Baden-Württemberg nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) in Ökopunkten zu bemessen ist.

Weißling auf einer Acker-Witwenblume in einer artenreichen Wiese

🗺️ Zugehörige Naturräume

D54
D53
Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland
Zum Naturraum D53 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Bad Krozingen (KS)MüllheimBreisach am RheinTitisee-NeustadtNeuenburg am RheinStaufen im BreisgauLöffingenHeitersheimKirchzartenGundelfingenDenzlingenVogtsburg im Kaiserstuhl

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • FFH- und Vogelschutzgebiet Kaiserstuhl mit Trockenrasen, Orchideen und wärmeliebenden Arten
  • Naturschutzgebiet Feldberg, ältestes und größtes Naturschutzgebiet Baden-Württembergs
  • FFH-Gebiet Hochschwarzwald um den Feldberg und Bernauer Hochtal
  • Rheinauen und Mooswälder mit Altrheinarmen und Auwaldresten
  • Rund 26 Prozent der Kreisfläche als Natura-2000-Gebiet gemeldet
  • Weinbaulandschaft Kaiserstuhl und Markgräflerland mit Rebböschungen und Trockenmauern

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit dem Kompensationsrecht in Baden-Württemberg vertraut. Wir stimmen uns mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald ab, kennen die Bewertung nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) in Ökopunkten und die Anforderungen der Naturräume D53 und D54 zwischen Rheinebene und Hochschwarzwald.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

🌾

Trockenrasen- und Rebböschungspflege

Entbuschung, Beweidung und Erhalt von Magerrasen, Böschungen und Trockenmauern am Kaiserstuhl und in der Vorbergzone. Diese Strukturen sind Lebensraum für Orchideen, Wildbienen und wärmeliebende Reptilien und lassen sich als ÖKVO-Maßnahme in Ökopunkten bewerten.

🌊

Rheinauen und Fließgewässer

Renaturierung von Altrheinarmen, Anbindung von Auwald und Entwicklung naturnaher Ufer an Dreisam, Neumagen und Möhlin. So entstehen Laich- und Brutgewässer sowie Steilwände als Brutplätze für den Eisvogel.

🌲

Bergwald und Weidfelder

Umbau nadelholzdominierter Bestände in strukturreiche Bergmischwälder aus Tanne, Buche und Bergahorn, Förderung von Alt- und Totholz sowie Erhalt offener Allmend- und Weidfelder im Hochschwarzwald. Solche Maßnahmen sichern Lebensräume von Auerhuhn und Fledermäusen.

🌼

Bergmähwiesen und Extensivgrünland

Erhalt artenreicher Berg- und Feuchtwiesen durch angepasste Mahdtermine, Verzicht auf Düngung und extensive Beweidung. Bergmähwiesen zählen zu den geschützten FFH-Lebensraumtypen und sind für die Insekten- und Pflanzenvielfalt zentral.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Ersatzquartiere für Fledermäuse, Habitatstrukturen für Zauneidechse und Smaragdeidechse sowie populationsstützende Maßnahmen, jeweils als vorgezogene CEF-Maßnahme oder als FCS-Maßnahme nach § 44 BNatSchG.

🌳

Streuobst, Hecken und Biotopverbund

Anlage von Streuobstwiesen, Hecken und Feldgehölzen in der Vorbergzone und im Breisgau. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume und schaffen Trittsteinbiotope zwischen Rheinebene und Schwarzwald.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Breisgau, Kaiserstuhl und Hochschwarzwald

🐱

Wildkatze im Schwarzwald

Die Europäische Wildkatze (Anhang IV der FFH-Richtlinie) breitet sich im Schwarzwald und in den Vorbergen wieder aus. Sie braucht strukturreiche, störungsarme Wälder mit Alt- und Totholz. Bei Waldeingriffen und Straßenbauvorhaben sind Wildtierkorridore und die Vernetzung von Lebensräumen zentrale Maßnahmen.

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🐔

Auerhuhn im Hochschwarzwald

Das Auerhuhn ist die Leitart der lichten Bergwälder um den Feldberg. Die stark gefährdete Population reagiert empfindlich auf Störung und Lebensraumverlust. Vorhaben in den Hochlagen erfordern eine sorgfältige artenschutzrechtliche Prüfung und gezielte Lebensraumpflege.

🦇

Fledermäuse in Wald und Siedlung

Großes Mausohr, Bechsteinfledermaus und weitere streng geschützte Arten (Anhang IV der FFH-Richtlinie) nutzen Wälder, Streuobst und Gebäude. Bei Abriss, Sanierung und Rodung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.

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🦎

Reptilien am Kaiserstuhl

Zauneidechse und die seltene Westliche Smaragdeidechse besiedeln die warmen Trockenrasen, Rebböschungen und Trockenmauern des Kaiserstuhls. Habitatstrukturen und Umsiedlungen sind typische Maßnahmen bei Rebflurbereinigungen und Bauvorhaben.

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🐸

Amphibien in Auen und Wäldern

Gelbbauchunke, Feuersalamander und Kammmolch besiedeln Tümpel, Waldbäche und Auengewässer des Kreises. Ersatzlaichgewässer und Landhabitate im räumlichen Zusammenhang sichern ihre Fortpflanzungsstätten bei Bau- und Infrastrukturvorhaben.

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🐦

Feldvögel der Rheinebene

Feldlerche, Rebhuhn und Grauammer brüten in der offenen Agrarlandschaft des Breisgaus. Extensivierung, Ackerbrachen und Blühstreifen stützen die Bestände dieser rückläufigen Arten.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏘️

Siedlung und Gewerbe im Freiburger Umland

Der Wachstumsraum um Freiburg (Gundelfingen, Denzlingen, March, Kirchzarten) verzeichnet hohen Wohnbau- und Gewerbedruck. Neue Baugebiete und Gewerbeflächen erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich nach der Eingriffsregelung (§§ 13-15 BNatSchG), bemessen in Ökopunkten nach ÖKVO.

🛤️

Verkehr und Infrastruktur

Der Ausbau der Rheintalbahn, Vorhaben an B 31 und B 3, Ortsumgehungen und Arbeiten an der Höllentalbahn erzeugen Ausgleichs- und Ersatzpflichten, häufig verbunden mit Artenschutzmaßnahmen für Fledermäuse und Reptilien.

⚡

Energie und erneuerbare Energien

Windenergieanlagen auf den Schwarzwaldhöhen und Freiflächen-Photovoltaik in der Rheinebene lösen Kompensationsbedarf aus und können CEF- und FCS-Maßnahmen für windkraftsensible Arten erforderlich machen.

🍇

Weinbau und Tourismus

Rebflurbereinigungen am Kaiserstuhl und im Markgräflerland sowie touristische Infrastruktur im Hochschwarzwald (Feldberg, Titisee) berühren empfindliche Lebensräume und erfordern passgenaue Kompensation.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Der Kreis verteilt sich auf zwei BfN-Naturräume. Der Westen mit Breisgau, Kaiserstuhl und Rheinauen gehört zum Oberrheinischen Tiefland (Naturraum D53), der Osten mit dem Hochschwarzwald zum Schwarzwald (Naturraum D54). Für Umfang und Bewertung der Kompensation ist die genaue Naturraum-Zuordnung des Eingriffs maßgeblich. greeNature ermittelt diese für Ihr Vorhaben.
In Baden-Württemberg werden Kompensationsmaßnahmen nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) bewertet und in Ökopunkten bemessen. Ökopunkte entstehen aus behördlich anerkannten Ökokonto-Maßnahmen und lassen sich für Eingriffe im räumlichen und funktionalen Zusammenhang verwenden. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Flächenzuordnung, Behördenabstimmung und Dokumentation.
Untere Naturschutzbehörde ist der Fachbereich Naturschutz im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Stadtstraße 2, 79104 Freiburg im Breisgau. Das Landratsamt hat seinen Sitz in der Stadt Freiburg, die den Kreis umschließt, ohne ihm anzugehören. greeNature koordiniert alle Abstimmungen mit der Behörde für Sie.
Am Kaiserstuhl und in der Vorbergzone sind Trockenrasen- und Rebböschungspflege sowie Reptilienhabitate verbreitet. In der Rheinebene stehen Auenrenaturierung, Gewässer- und Grünlandmaßnahmen im Vordergrund. Im Hochschwarzwald sind Bergwaldumbau, Bergmähwiesen und Weidfelder sowie Lebensräume für Fledermäuse und Auerhuhn typisch.
Ja. Bedeutende Natura-2000-Gebiete sind der Kaiserstuhl (FFH- und Vogelschutzgebiet) und der Hochschwarzwald um den Feldberg. Rund ein Viertel der Kreisfläche ist als Natura-2000-Gebiet gemeldet. Eingriffe im Umfeld können artenschutzrechtliche Maßnahmen nach § 44 BNatSchG (CEF) sowie bei streng geschützten Arten populationsstützende FCS-Maßnahmen auslösen. Bei Betroffenheit von FFH-Gebieten ist zudem eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich.
Ja. Geeignet sind zum Beispiel intensiv genutzte Ackerflächen der Rheinebene, aufgelassene Rebflächen am Kaiserstuhl oder Grünland und Wald im Schwarzwald. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
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