
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Böblingen
Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für Kompensation nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) zwischen Schönbuch und Heckengäu.
Der Landkreis Böblingen im Überblick
Der Landkreis Böblingen liegt südwestlich von Stuttgart und gehört zum Regierungsbezirk Stuttgart. Kreisstadt ist Böblingen, bevölkerungsreichste Stadt ist Sindelfingen. Mit rund 395.000 Einwohnern auf 617,8 km² zählt der Kreis zu den am dichtesten besiedelten und wirtschaftsstärksten Landkreisen Baden-Württembergs.
Landschaftlich gliedert sich der Kreis in zwei naturräumliche Großlandschaften. Der Norden und Westen gehören zu den Neckar- und Tauber-Gäuplatten (Naturraum D57) mit den fruchtbaren Lössböden der Oberen Gäue und dem strukturreichen Heckengäu. Der Süden und Osten werden vom bewaldeten Keuperbergland des Schwäbischen Keuper-Liaslandes (Naturraum D58) mit Schönbuch und Glemswald geprägt.
Ökologisch bedeutsam ist vor allem der Naturpark Schönbuch, der erste Naturpark Baden-Württembergs (1972). Große Teile sind als FFH-Gebiet Schönbuch (7420-341) und als Vogelschutzgebiet Schönbuch (7420-441) Teil des europäischen Natura-2000-Netzes. Das Heckengäu mit seinen Wacholderheiden, Kalkmagerrasen und namengebenden Feldhecken sowie die Streuobstgürtel der Schönbuchrandgemeinden bilden weitere wertvolle Lebensräume.
Die Wirtschaft ist von Automobil- und Hightech-Industrie geprägt, unter anderem durch das Mercedes-Benz Werk Sindelfingen und Forschungsstandorte in Böblingen. Der anhaltende Siedlungs- und Gewerbedruck in der Region Stuttgart sowie Verkehrs- und Energievorhaben lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich in Ökopunkten nach der ÖKVO zu erbringen ist.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D57 ›
Zum Naturraum D58 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Naturpark Schönbuch, erster Naturpark Baden-Württembergs (1972)
- FFH-Gebiet Schönbuch (7420-341) und Vogelschutzgebiet Schönbuch (7420-441) im Natura-2000-Netz
- Heckengäu mit Wacholderheiden, Kalkmagerrasen und namengebenden Feldhecken
- Streuobstgürtel der Schönbuchrandgemeinden mit hoher Strukturvielfalt
- Obere Gäue mit fruchtbaren Lössböden und offener Feldflur
- Fließgewässer Würm, Aich, Schwippe und Ammer als Biotopverbundachsen
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und betreut auch die Region Stuttgart. Wir kennen die naturräumlichen Besonderheiten von Schönbuch und Heckengäu, die Bewertung in Ökopunkten nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) und die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Böblingen aus der Praxis.
Typische Maßnahmen im Landkreis Böblingen
Streuobstwiesen
Anlage und Pflege traditioneller Streuobstbestände an den Schönbuchrändern und im Gäu, Lebensraum für Steinkauz, Wendehals und seltene Wildbienen. Hochstämme, extensive Mahd und Nachpflanzung sichern den Bestand langfristig.
Wacholderheiden und Magerrasen
Wiederherstellung und Beweidung von Kalkmagerrasen und Wacholderheiden im Heckengäu, Lebensraum für wärmeliebende Insekten, Orchideen und Reptilien. Entbuschung und Schafbeweidung erhalten die offenen Strukturen.
Naturnaher Waldumbau
Entwicklung struktur- und totholzreicher Laubmischwälder sowie gestufter Waldränder im Schönbuch und Glemswald, Förderung von Alt- und Höhlenbäumen als Quartiere für Fledermäuse und Spechte.
Fließgewässerrenaturierung
Revitalisierung von Würm, Aich, Schwippe und Ammer durch Uferrückbau, Gewässerrandstreifen und Anbindung von Auebereichen, Verbesserung der Lebensraumbedingungen für Eisvogel, Fische und Amphibien.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) für Zauneidechse auf Bahndämmen und Böschungen, Fledermausquartiere in Streuobst und Wald sowie FCS-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG, abgestimmt auf das konkrete Vorhaben.
Hecken und Biotopverbund
Anlage von Feldhecken, Säumen und Trittsteinbiotopen in der offenen Gäulandschaft, Vernetzung von Lebensräumen für Feldlerche, Haselmaus, Feldhase und Wildbienen zwischen Heckengäu und Schönbuch.
Geschützte Arten im Schönbuch und Heckengäu in der Region Stuttgart
Zauneidechse
Häufige Zielart bei Infrastruktur- und Siedlungsvorhaben. Bahndämme, Böschungen und Magerstandorte im Kreis bieten Lebensraum. Typisch sind vorgezogene CEF-Maßnahmen mit Steinriegeln, Sandlinsen und Habitatgestaltung.
Mehr zur Art ›Feldlerche
Charaktervogel der offenen Gäulandschaft mit ihren Lössackerböden. Der Rückgang durch Nutzungsintensivierung macht sie zu einer wichtigen Zielart. Maßnahmen sind Feldlerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstrukturen.
Mehr zur Art ›Fledermäuse
Schönbuch und Glemswald beherbergen waldgebundene Arten wie Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr. Alt- und Höhlenbäume sowie Streuobstbestände dienen als Quartiere und Jagdgebiete. Quartierschutz und Waldrandpflege sind typische Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Haselmaus
Die Haselmaus besiedelt strukturreiche Waldränder, Hecken und Gebüsche im Schönbuch und Heckengäu. Sie ist als streng geschützte Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie bei Gehölzeingriffen zu berücksichtigen, etwa durch Habitatvernetzung.
Mehr zur Art ›Amphibien
Gelbbauchunke und Kammmolch nutzen wechselfeuchte Kleingewässer und Waldtümpel im Kreis. Neu angelegte Laichgewässer und die Vernetzung von Feuchtbiotopen sind häufige Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in ihre Lebensräume.
Mehr zur Art ›Wildkatze
Für die Waldgebiete des Schönbuchs liegen Nachweise der Europäischen Wildkatze vor, die sich in Baden-Württemberg wieder ausbreitet. Störungsarme, totholzreiche Wälder und vernetzte Gehölzstrukturen fördern die Art.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Automobil- und Hightech-Industrie
Das Mercedes-Benz Werk Sindelfingen und Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Böblingen prägen den Kreis. Werks- und Gewerbeerweiterungen sowie neue Produktions- und Logistikflächen erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf nach §§ 13 bis 15 BNatSchG.
Verkehr und Infrastruktur
Die Autobahnen A81 und A8, der Ausbau der Gäubahn und der S-Bahn sowie Ortsumgehungen und Brückenbauwerke lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die über Ökopunkte nach ÖKVO gedeckt werden.
Siedlungs- und Gewerbeentwicklung
Der anhaltende Wohn- und Gewerbedruck in der Region Stuttgart führt zu Baugebietsausweisungen in vielen Kreisgemeinden. Eingriffe in Boden und Natur sind naturschutzrechtlich auszugleichen, häufig über anerkannte Ökokonten.
Erneuerbare Energien
Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Gäuflächen und Windkraftstandorte auf den Höhenzügen erfordern naturschutzrechtliche Kompensation sowie artenschutzrechtliche Prüfungen und gegebenenfalls FCS-Maßnahmen für Greifvögel und Fledermäuse.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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