Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche
Baden-Württemberg · ÖKVO
Naturraum D66
Regierungsbezirk Tübingen

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Bodenseekreis

Ökopunkte im Bodenseekreis, kurzfristig verfügbar. greeNature entwickelt, sichert und betreut Ausgleichsflächen nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) und übernimmt die Kompensation von der Eingriffsbilanzierung bis zur dauerhaften Pflege.

664,74 km²
Kreisfläche
rund 220.800
Einwohner (Stand 2024)
23
Städte und Gemeinden
Friedrichshafen
Kreisstadt und Sitz des Landratsamts
D66 Voralpines Hügel- und Moorland
BfN-Naturraum
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Bodenseekreis im Überblick

Der Bodenseekreis liegt im äußersten Süden von Baden-Württemberg am nördlichen Ufer des Bodensees und gehört zum Regierungsbezirk Tübingen. Kreisstadt und Sitz des Landratsamts ist Friedrichshafen. Nach Süden bildet der See die Grenze zu Österreich und der Schweiz, im Norden geht der Kreis in das Oberschwäbische Hügelland über. Auf gut 664 km² leben rund 220.800 Menschen in 23 Städten und Gemeinden.

Landschaftlich prägen zwei Räume den Kreis. Das Bodenseebecken wurde vom Rheingletscher glazial geformt und ist von Flachwasserzonen, Uferwiesen und Riedgebieten gesäumt. Im Hinterland schließt das Oberschwäbische Hügelland mit Moränenzügen, Drumlins und einzelnen Moorresten an. Beide Einheiten fasst die naturräumliche Gliederung des BfN im Naturraum D66, Voralpines Hügel- und Moorland, zusammen.

Ökologisch ist der Kreis von hoher Bedeutung. Das Eriskircher Ried zwischen Rotach- und Schussenmündung ist das größte zusammenhängende Naturschutzgebiet am nördlichen Bodenseeufer und zugleich FFH- sowie Vogelschutzgebiet im europäischen Netz Natura 2000. Streuwiesen, Auwaldreste, Schilfbestände und die Flachwasserzone bieten Lebensraum für zahlreiche streng geschützte Arten, was den Artenschutz nach § 44 BNatSchG bei Vorhaben regelmäßig zum zentralen Thema macht.

Wirtschaftlich zählt der Bodenseekreis zu den innovationsstärksten Regionen des Landes. Um Friedrichshafen konzentrieren sich Fahrzeug- und Antriebstechnik (ZF Friedrichshafen, Rolls-Royce Power Systems) sowie Luft- und Raumfahrt, dazu kommen Obst- und Weinbau, der Tettnanger Hopfen und ein starker Tourismus. Siedlungs-, Gewerbe- und Infrastrukturvorhaben lösen entsprechend häufig eine Ausgleichspflicht nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus, die über Ökopunkte gedeckt wird.

Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche

🗺️ Zugehörige Naturräume

D66
Voralpines Hügel- und Moorland
Zum Naturraum D66 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Friedrichshafen (KS)ÜberlingenTettnangMarkdorfMeersburgMeckenbeurenKressbronn am BodenseeImmenstaad am BodenseeSalemUhldingen-MühlhofenEriskirchOberteuringen

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Eriskircher Ried, das größte zusammenhängende Naturschutzgebiet am nördlichen Bodenseeufer, zugleich FFH- und Vogelschutzgebiet.
  • Bodenseeufer mit Flachwasserzonen, Schilfgürteln und Streuwiesen als Natura-2000-Kulisse von europäischem Rang.
  • Schussen und Rotach mit Mündungsbereichen und Auwaldresten als Verbundachsen für Fische, Amphibien und den Eisvogel.
  • Oberschwäbisches Hügelland mit Moränen, Drumlins und Moorresten im nördlichen Kreisgebiet.
  • Streuobst-, Wein- und Obstbaulandschaft rund um Meersburg, Hagnau und Kressbronn sowie Tettnanger Hopfen.
  • Hoher Nutzungsdruck durch Hightech-Industrie, Tourismus und Siedlung im Raum Friedrichshafen.

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und begleitet Vorhabenträger auch im Bodenseekreis von der ersten Eingriffsbilanzierung bis zur langfristigen Flächenpflege. Wir sichern Ökopunkte aus anerkannten Ökokonto-Maßnahmen nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO), stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde ab und übernehmen die Herstellung, das Monitoring und die dauerhafte Unterhaltung. So werden Kompensationsverpflichtungen aus Gewerbe-, Verkehrs- und Wohnbauvorhaben rechtssicher und ohne Verzögerung im Genehmigungsverfahren erfüllt.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Bodenseekreis

🌾

Streu- und Feuchtwiesen

Wiederherstellung und extensive Pflege von Nass- und Streuwiesen in den Riedgebieten am Bodenseeufer, mit später Mahd und ohne Düngung zugunsten seltener Wiesenarten.

💧

Gewässerrenaturierung

Rückbau von Uferverbauungen sowie Anlage von Gewässerrandstreifen an Schussen, Rotach und ihren Zuflüssen, um Auendynamik und Durchgängigkeit zu verbessern.

🍎

Streuobstwiesen

Neuanlage und Sanierung von Streuobstbeständen mit hochstämmigen Sorten, die Lebensraum für Höhlenbrüter, Fledermäuse und Insekten schaffen.

🐸

Kleingewässer und Laichhabitate

Anlage besonnter Tümpel und Laichgewässer für Amphibien, ergänzt um Landlebensräume aus Hecken, Säumen und Lesesteinhaufen.

🌳

Auwald und Ufergehölze

Entwicklung standortgerechter Auwaldbestände und Ufergehölze entlang der Fließgewässer als Verbundachsen und Beschattung.

🌱

Grünlandextensivierung

Umwandlung intensiv genutzter Flächen im Hügelland in artenreiches Extensivgrünland mit angepasster Beweidung oder Mahd.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Nördliches Bodenseeufer und westliches Oberschwaben

🐦

Kiebitz

Der Kiebitz brütet in offenen, feuchten Wiesen und Riedflächen. Bodenbrüter reagieren empfindlich auf Entwässerung und Nutzungsintensivierung, weshalb wiedervernässte Feuchtwiesen als Ausgleich besonders wirksam sind.

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🦎

Zauneidechse

Die Zauneidechse besiedelt Böschungen, Bahndämme und Säume. Bei Eingriffen sind oft vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) mit Ersatzhabitaten aus Steinriegeln und Sandlinsen erforderlich.

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🦇

Fledermäuse

Auwälder, Streuobst und Gebäude im Kreisgebiet dienen Fledermäusen als Quartier und Jagdrevier. Alle Arten sind streng geschützt, Quartierverluste werden über Ersatzquartiere und Habitatstrukturen ausgeglichen.

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🐸

Amphibien

Riede, Tümpel und Grabensysteme beherbergen zahlreiche Amphibienarten. Neue besonnte Laichgewässer mit vernetzten Landlebensräumen sichern die Populationen im Rahmen der Kompensation.

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🐟

Eisvogel

An Schussen und Rotach ist der Eisvogel auf strukturreiche Ufer mit Steilwänden und klarem Wasser angewiesen. Gewässerrenaturierungen fördern Brutmöglichkeiten und Nahrungsangebot.

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🌾

Feldlerche

In der offenen Agrarlandschaft des Hügellandes brütet die Feldlerche am Boden. Lerchenfenster und extensiv bewirtschaftete Ackerrandstreifen dienen als geeignete Ausgleichsmaßnahmen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏭

Gewerbe- und Industrieflächen

Erweiterungen der Fahrzeug-, Antriebs- sowie Luft- und Raumfahrtindustrie rund um Friedrichshafen führen zu Flächenverbrauch und entsprechendem Kompensationsbedarf.

🛣️

Verkehrsinfrastruktur

Aus- und Umbau von Straßen wie der B31, Radwege und Maßnahmen am Bodensee-Airport Friedrichshafen lösen Eingriffe in Natur und Landschaft aus.

🏘️

Wohn- und Siedlungsbau

Neue Baugebiete in den wachsenden Städten und Gemeinden am Seeufer erfordern Ausgleich nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG.

☀️

Erneuerbare Energien

Freiflächen-Photovoltaik im Oberschwäbischen Hügelland und Netzausbau bringen zusätzlichen Bedarf an Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

KO
Landkreis Konstanz
im Westen
SI
Landkreis Sigmaringen
im Norden
RA
Landkreis Ravensburg
im Osten
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Bodenseekreis

Ökopunkte sind die Recheneinheit für Kompensationsmaßnahmen in Baden-Württemberg. Grundlage ist die Ökokonto-Verordnung (ÖKVO), nach der eine ökologische Aufwertung von Flächen bewertet und in Ökopunkten ausgedrückt wird. Diese Punkte lassen sich für den Ausgleich von Eingriffen nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG verwenden.
Im Bodenseekreis gilt wie in ganz Baden-Württemberg die Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) in Verbindung mit der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Maßnahmen werden über anerkannte Ökokonten geführt und in Ökopunkten bilanziert. Das bayerische System BayKompV ist hier nicht anwendbar.
Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde im Umweltschutzamt des Landratsamts Bodenseekreis in Friedrichshafen. Sie prüft die Eingriffsbilanzierung, erkennt Ökokonto-Maßnahmen an und stimmt Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Genehmigungsverfahren ab.
Sobald ein Vorhaben in Natur und Landschaft eingreift, etwa durch Bebauung, Versiegelung oder Rodung, entsteht nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG eine Ausgleichspflicht. Lässt sich der Eingriff nicht vor Ort ausgleichen, können bereits umgesetzte Ökokonto-Maßnahmen über Ökopunkte herangezogen werden.
Neben dem Flächenausgleich ist der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG zu beachten. Sind streng geschützte Arten wie Zauneidechse, Fledermäuse oder Kiebitz betroffen, sind häufig vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) nötig, damit die ökologische Funktion der Lebensstätten durchgehend erhalten bleibt.
greeNature übernimmt die Kompensation als Full-Service, von der Eingriffsbilanzierung über die Bereitstellung von Ökopunkten und die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde bis zur Herstellung, zum Monitoring und zur dauerhaften Pflege der Flächen. So bleibt das Genehmigungsverfahren planbar.
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