schnell
rechtssicher
aus einer Hand

Für Bauvorhabenträger

Passende Ausgleichsflächen und Ökopunkte für Ihr Bauvorhaben, schnell und rechtssicher. Komplettes Kompensationsmanagement inklusive CEF und FCS.

10.000+
ha bundesweit
seit 2012
Erfahrung
CEF und FCS
inklusive

Passende Kompensation für Ihr Bauvorhaben

Ob Wohn- und Gewerbebau, Logistik, Straßen- und Bahnprojekte, Netzausbau, Windenergie oder Freiflächenphotovoltaik: Wer erheblich in Natur und Landschaft eingreift, muss die Beeinträchtigung nach den §§ 13 bis 15 des Bundesnaturschutzgesetzes ausgleichen oder ersetzen. Die Kompensation ist damit keine freiwillige Zusatzleistung, sondern eine Genehmigungsvoraussetzung.

greeNature übernimmt dieses Kompensationsmanagement vollständig. Sie greifen auf ein eigenes Flächenportfolio von mehr als 10.000 Hektar zu und nutzen Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. Wo besonderer Artenschutz nötig ist, planen und realisieren wir CEF- und FCS-Maßnahmen. Wo Wald in Anspruch genommen wird, übernehmen wir zusätzlich die Ersatzaufforstung nach Landeswaldgesetz.

Drei Pflichten, die oft getrennt betrachtet werden

Ein Bauvorhaben löst selten nur eine naturschutzrechtliche Pflicht aus. In der Regel greifen mehrere Rechtskreise nebeneinander, und genau daraus entstehen die meisten Verzögerungen.

Eingriffsregelung. Die Bilanzierung des Eingriffs ergibt einen Kompensationsbedarf, der über eine Fläche oder über Ökopunkte gedeckt werden muss. Maßgeblich ist das Bewertungsverfahren des Landes, in Bayern die BayKompV, bei Vorhaben in Bundeszuständigkeit die BKompV.

Besonderer Artenschutz. § 44 BNatSchG verbietet unabhängig von der Bilanz die Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützter Arten. Vorgezogene CEF-Maßnahmen müssen wirksam sein, bevor der Eingriff stattfindet. Das ist die häufigste zeitkritische Anforderung im gesamten Verfahren.

Waldrecht. Wird Wald gerodet und umgewandelt, verlangt das Landeswaldgesetz eine Ersatzaufforstung. Diese Pflicht besteht zusätzlich und wird durch die naturschutzrechtliche Kompensation nicht abgegolten.

greeNature führt diese Stränge zusammen, sodass sie nicht getrennt gesteuert und nachverfolgt werden müssen.

So arbeiten wir mit Ihnen

  1. Bedarf klären. Auswertung der Eingriffsbilanzierung, Klärung des geforderten räumlichen Bezugs, Prüfung artenschutzrechtlicher und forstrechtlicher Anforderungen.
  2. Lösung zuordnen. Ökopunkte aus fertiggestellten Ökokonten, eigene Ausgleichsfläche oder eine Kombination, je nach Anforderung der Genehmigungsbehörde.
  3. Umsetzung steuern. Fachplanung, Behördenabstimmung, rechtliche Sicherung, Ausschreibung und Herstellung der Maßnahme.
  4. Nachweis sichern. Abnahme, Eintragung im Kompensationsverzeichnis, Pflege, Erfolgskontrolle und prüffähige Dokumentation über die Bindungsfrist.

Was Sie davon haben

Der wirtschaftliche Kern ist Zeit. Ein Genehmigungsverfahren, das an einem fehlenden Kompensationsnachweis hängt, kostet nicht nur Planungsaufwand, sondern verschiebt Bauzeit, Finanzierung und Inbetriebnahme. Wer die Kompensation früh und vollständig aufsetzt, nimmt diesen Hebel aus dem Risiko heraus.

Hinzu kommt die Entlastung im eigenen Haus. Flächensuche, Eigentümerverhandlung, Grundbuchsicherung, Pflegeverträge und Monitoringberichte über Jahrzehnte sind Aufgaben, für die in Projektteams selten Kapazität vorgesehen ist. Bei greeNature liegen sie in einer Hand, mit einer Ansprechperson und einer durchgehenden Verantwortung.

Bundesweit, mit regionaler Zuständigkeit

Kompensationsrecht ist in wesentlichen Teilen Landesrecht, und jede untere Naturschutzbehörde legt es mit eigenen Schwerpunkten aus. greeNature ist in allen 16 Bundesländern tätig, mit Standorten in Bayern, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen. Über die Bundeslandseiten, die Naturräume D01 bis D73 und die Landkreisseiten finden Sie die für Ihren Standort maßgeblichen Grundlagen.

Ihre Vorteile

Zugriff auf Flächen und Ökopunkte

Über 10.000 Hektar bundesweit und sofort verfügbare Ökopunkte aus anerkannten Ökokonten.

Beschleunigte Genehmigung

Fertige Konzepte und geprüfte Flächen verkürzen Ihr Verfahren.

Keine interne Ressourcenbindung

Wir übernehmen Flächensuche, Fachplanung, Behörden und Verträge.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Das komplette Kompensationsmanagement, und zwar über alle betroffenen Rechtskreise hinweg. Dazu gehören Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, die Ersatzaufforstung nach Landeswaldgesetz, vorgezogene Artenschutzmaßnahmen nach CEF und FCS sowie die dazugehörige Flächenbeschaffung und rechtliche Sicherung. Wir führen die Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde, der Forstbehörde und weiteren Fachbehörden, stellen die Maßnahmen her, dokumentieren sie prüffähig und übernehmen Pflege und Erfolgskontrolle über die gesamte Bindungsfrist. Sie haben eine Ansprechperson und einen Vertrag statt einer Kette von Einzelgewerken.
So früh wie möglich, idealerweise sobald der Eingriffsumfang grob absehbar ist und noch bevor die Eingriffsbilanzierung abgeschlossen wird. Dafür gibt es zwei Gründe. Erstens bestimmt der geforderte räumliche Bezug, welche Flächen überhaupt in Frage kommen, und die Verfügbarkeit im betroffenen Naturraum lässt sich früh prüfen. Zweitens brauchen artenschutzrechtliche CEF-Maßnahmen eine Vorlaufzeit, weil sie wirksam sein müssen, bevor der Eingriff stattfindet. Wer diese Vorlaufzeit erst nach Erteilung des Bescheids einplant, verliert eine ganze Vegetationsperiode. Eine frühe Einbindung kostet wenig und verhindert genau diese Verzögerung.
Selten an der Fachlichkeit, fast immer an Fläche und Zeit. Typisch sind vier Muster: Die Eingriffsbilanzierung liegt vor, aber es gibt keine verfügbare Fläche im geforderten Naturraum. Die artenschutzrechtliche Prüfung kommt zu spät, sodass die CEF-Maßnahme nicht rechtzeitig wirksam wird. Die Ersatzaufforstung wird übersehen, weil sie in einem anderen Rechtskreis liegt. Oder die Maßnahme ist hergestellt, aber die dauerhafte Sicherung im Grundbuch ist nicht geklärt. Alle vier Punkte lassen sich vermeiden, wenn sie früh im Verfahren adressiert werden.
Das entscheidet die Genehmigungsbehörde, nicht die Präferenz des Vorhabenträgers. Akzeptiert die Behörde eine rechnerische Deckung aus einem anerkannten Ökokonto, sind Ökopunkte in der Regel der schnellere und planbarere Weg, weil die Maßnahme bereits umgesetzt und bewertet ist. Verlangt die Behörde dagegen einen engen räumlich-funktionalen Bezug oder bestimmte Biotoptypen, braucht es eine konkrete Fläche. Häufig ist die Antwort eine Kombination, etwa Ökopunkte für den allgemeinen Kompensationsbedarf und eine eigene Fläche für die artenschutzrechtlichen Anforderungen. Wir klären das im Vorfeld mit der zuständigen Behörde.
Ja, und das ist ein wesentlicher Teil der Leistung. Nach der Herstellung folgt die Entwicklungspflege, danach die dauerhafte Unterhaltungspflege, begleitet von Erfolgskontrollen in den Intervallen, die der Bescheid vorgibt. Die Berichte gehen prüffähig an die Behörde. Entwickelt sich eine Maßnahme nicht wie geplant, etwa wegen Witterung, Wildverbiss oder Neophytendruck, steuern wir nach, ohne dass Sie einen weiteren Auftrag vergeben müssen. Für Sie bedeutet das, dass die Verpflichtung nach der Genehmigung nicht als Restrisiko im Unternehmen liegen bleibt.
Ja. Zu unseren Auftraggebern zählen unter anderem DB InfraGO, TenneT TSO, Amprion, Open Grid Europe und OMV Deutschland sowie die Fraunhofer-Gesellschaft. Solche Vorhaben bringen eigene Anforderungen mit: lange Trassen über mehrere Landkreise und Bundesländer hinweg, unterschiedliche Bewertungsverfahren je Abschnitt, hoher Abstimmungsaufwand mit mehreren unteren Naturschutzbehörden und eine Dokumentation, die über Jahrzehnte belastbar bleiben muss. Unsere eigene GIS-Abteilung bildet das ab und stellt den Flächenzustand über ein Geoportal bereit.
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