Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung
Bilanzierungsmodell (ThürNatG)

Ökopunkte und Ausgleichsflächen in
Thüringen

Ökopunkte und Ausgleichsflächen in Thüringen, bewertet über das Thüringer Bilanzierungsmodell auf Basis von BNatSchG und ThürNatG. greeNature ist bundesweit tätig und begleitet Vorhaben in ganz Thüringen von der Bilanzierung bis zur gesicherten Fläche.

16.172 km²
Landesfläche
17 Landkreise, 5 kreisfreie Städte
Verwaltungsgliederung
keine
Regierungsbezirke
Biotopwertverfahren, Wertpunkte je m²
Bewertung nach Bilanzierungsmodell
Kompensation in Thüringen

Bewertung nach Bilanzierungsmodell (ThürNatG)

Thüringen liegt in der Mitte Deutschlands und ist landschaftlich stark gegliedert. Prägend sind der Thüringer Wald und das anschließende Thüringer Schiefergebirge, das fruchtbare Thüringer Becken im Norden, der Nationalpark Hainich mit seinen alten Buchenwäldern sowie die Fluss- und Auenlandschaften an Saale, Werra und Unstrut. Der Thüringer Anteil an der Rhön ergänzt dieses Bild. Diese Vielfalt aus Wäldern, Offenland und Gewässern bestimmt, welche Kompensationsmaßnahmen naturschutzfachlich sinnvoll und im jeweiligen Naturraum umsetzbar sind.

Rechtliche Grundlage der Kompensation ist die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG, ergänzt durch das Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft (ThürNatG). Für die Bewertung von Eingriff und Ausgleich wird das Thüringer Bilanzierungsmodell herangezogen. Dieses Biotopwertverfahren beschreibt den Zustand einer Fläche über Wertpunkte je Quadratmeter. Die Aufwertung ergibt sich aus der Differenz zwischen Ausgangs- und Zielzustand und lässt sich einem Eingriff im räumlichen und funktionalen Zusammenhang zuordnen.

Über ein Ökokonto können Aufwertungsmaßnahmen zeitlich vorgezogen und als Wertpunkte bevorratet werden, bis sie einem konkreten Vorhaben zugeordnet werden. Durchgeführte und geplante Kompensationen werden im Kompensationsverzeichnis dokumentiert, das von den Naturschutzbehörden geführt wird. Damit bleibt nachvollziehbar, welche Flächen bereits belegt sind und welche Aufwertung noch zur Verfügung steht.

Eingriff und Ausgleich werden in Thüringen auf Grundlage der bundesrechtlichen Eingriffsregelung (§§ 13 bis 15 BNatSchG) und des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft (ThürNatG) bewertet. Angewendet wird das Thüringer Bilanzierungsmodell, ein Biotopwertverfahren, das den Zustand einer Fläche über Wertpunkte je Quadratmeter erfasst und die Differenz zwischen Ausgangs- und Zielzustand als Aufwertung ausweist.

Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Das Ökokonto erlaubt vorgezogene Maßnahmen. Die erzielte Aufwertung wird als Wertpunkte verbucht und bleibt verfügbar, bis sie einem Eingriff zugeordnet wird.
  • Der Ausgleich soll im räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehen und möglichst im betroffenen Naturraum erfolgen, damit die beeinträchtigten Funktionen tatsächlich ersetzt werden.
  • Neben der flächenbezogenen Kompensation ist die produktionsintegrierte Kompensation (PIK) möglich, bei der landwirtschaftlich genutzte Flächen dauerhaft naturschutzfachlich aufgewertet werden.
  • Der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG ist eigenständig zu prüfen. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) müssen bereits vor dem Eingriff wirksam sein, um den Erhaltungszustand der lokalen Population (FCS) zu sichern.
  • Zuständig für Zulassung und Prüfung sind in der Regel die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte, fachlich begleitet durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN).

✅ greeNature in Thüringen

greeNature ist bundesweit tätig und in Thüringen mit den Abläufen der Eingriffsregelung vertraut. Wir kennen das Thüringer Bilanzierungsmodell, die Anforderungen der unteren Naturschutzbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie das Zusammenspiel mit TLUBN und dem Kompensationsverzeichnis. So begleiten wir Vorhaben von der Bilanzierung über die Maßnahmenplanung bis zur dauerhaft gesicherten Ausgleichsfläche.

Häufige Fragen

Kompensation in Thüringen

Grundlage ist das Thüringer Bilanzierungsmodell, ein Biotopwertverfahren. Jede Fläche erhält Wertpunkte je Quadratmeter, abgeleitet aus ihrem ökologischen Zustand. Die Aufwertung und damit die anrechenbaren Punkte ergeben sich aus der Differenz zwischen Ausgangs- und Zielzustand einer Maßnahme.
Ja. Aufwertungsmaßnahmen können vorgezogen und als Wertpunkte bevorratet werden, bis sie einem Eingriff zugeordnet werden. Die Maßnahmen werden im Kompensationsverzeichnis der Naturschutzbehörden dokumentiert.
Maßgeblich ist die bundesrechtliche Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft (ThürNatG). Für die Bewertung wird das Thüringer Bilanzierungsmodell angewendet.
Der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG ist unabhängig von der flächenbezogenen Kompensation zu prüfen. Sind Arten betroffen, müssen vorgezogene CEF-Maßnahmen vor dem Eingriff wirksam sein, damit der Erhaltungszustand der lokalen Population (FCS) gewahrt bleibt.
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