
Ökopunkte und Ausgleichsflächen in
Schleswig-Holstein
Ökopunkte und Ausgleichsflächen für Vorhaben in Schleswig-Holstein, bewertet nach der Ökokonto-VO des Landes. greeNature ist bundesweit tätig und kennt die Anforderungen der schleswig-holsteinischen Naturschutzbehörden.
Bewertung nach Ökokonto-VO (Schleswig-Holstein)
Schleswig-Holstein liegt zwischen Nord- und Ostsee und ist von einem stark durch die Landwirtschaft geprägten, flachen bis leicht hügeligen Landschaftsbild bestimmt. Marschen, Geest und das Östliche Hügelland treffen hier auf sensible Lebensräume wie das Wattenmeer, ausgedehnte Knicklandschaften, Moore und Seen. Dieser naturräumliche Rahmen bestimmt, welche Kompensationsmaßnahmen fachlich sinnvoll sind und welche Zielbiotope eine dauerhafte Aufwertung erwarten lassen.
Für Eingriffe in Natur und Landschaft gilt die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG. Vermeidbare Beeinträchtigungen sind zu unterlassen, unvermeidbare auszugleichen oder zu ersetzen. In Schleswig-Holstein wird die Bevorratung solcher Maßnahmen über die Ökokonto- und Ausgleichsflächenkataster-Verordnung (Ökokonto-VO) geregelt. Maßnahmen können vorgezogen umgesetzt, dokumentiert und verwaltet werden, bis sie einem konkreten Eingriff zugeordnet werden.
Die ökologische Aufwertung wird über ein Biotopwertverfahren bemessen und in Ökopunkten ausgedrückt. Zuständig für Anerkennung und Buchung sind in der Regel die unteren Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte. Neben der allgemeinen Eingriffskompensation ist der Artenschutz nach § 44 BNatSchG zu beachten, etwa durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen), die den Erhaltungszustand betroffener Arten sichern.
Grundlage ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG, konkretisiert durch die Ökokonto- und Ausgleichsflächenkataster-Verordnung (Ökokonto-VO) vom 28. März 2017 auf Basis von § 16 BNatSchG in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz. Die ökologische Aufwertung von Kompensationsmaßnahmen wird über ein Biotopwertverfahren ermittelt und in Ökopunkten ausgedrückt, die einem späteren Eingriff zugeordnet werden können.

🌿 Ökologische Besonderheiten
- Einstufiger Verwaltungsaufbau ohne Regierungsbezirke: Anerkennung und Verbuchung von Ökopunkten liegen überwiegend bei den unteren Naturschutzbehörden der 11 Kreise und 4 kreisfreien Städte.
- Die Bevorratung erfolgt über die Ökokonto-VO vom 28. März 2017; ein begleitender Erlass des zuständigen Ministeriums (Vollzugshilfe) sorgt für eine landesweit einheitliche Anwendung durch die Behörden.
- Prägende und teils sehr schutzbedürftige Landschaften wie Wattenmeer, Knicks, Moore und das Östliche Hügelland stellen besondere fachliche Anforderungen an Auswahl und Zielsetzung von Kompensationsmaßnahmen.
- Für bundesrechtlich zugelassene Vorhaben (etwa bestimmte Verkehrs- oder Energieinfrastruktur) kann statt des Landesrechts die Bundeskompensationsverordnung (BKompV) maßgeblich sein.
✅ greeNature in Schleswig-Holstein
greeNature ist bundesweit tätig und arbeitet regelmäßig mit den Naturschutzbehörden in Schleswig-Holstein zusammen. Wir kennen die Anforderungen der Ökokonto-VO, das Biotopwertverfahren zur Ermittlung von Ökopunkten sowie die Zuständigkeiten der unteren Naturschutzbehörden in den Kreisen und kreisfreien Städten. So begleiten wir Vorhabenträger von der ersten Bilanzierung bis zur anerkannten Kompensation.
Ökopunkte nach Naturraum
Für die Kompensation ist der Naturraum des Eingriffs maßgeblich. greeNature bietet Ökopunkte in diesen Naturräumen:
Ökopunkte nach Landkreis und Stadt
Kompensation in Schleswig-Holstein
Ökopunkte in Schleswig-Holstein anfragen
Wir prüfen Ihren Kompensationsbedarf in Schleswig-Holstein und melden uns mit einem passenden Angebot.