
Ökopunkte und Ausgleichsflächen in
Sachsen-Anhalt
Ökopunkte und Ausgleichsflächen in Sachsen-Anhalt, bewertet nach dem Bewertungsmodell des Landes und geführt über die Ökokonto-Verordnung. greeNature ist bundesweit tätig und kennt die Verfahren der Behörden vor Ort.
Bewertung nach ÖkokontoVO LSA / Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt reicht von der dünn besiedelten Altmark im Norden über die fruchtbare Magdeburger Börde mit ihren Schwarzerdeböden bis zum Harz im Südwesten. Prägend sind außerdem der Fläming, die Dübener Heide, das Saale-Unstrut-Gebiet und die naturnahen Auen entlang der Mittelelbe. Diese Vielfalt an Landschaften bringt sehr unterschiedliche Ausgangswerte für Flächen und Biotoptypen mit sich, was bei der Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich genau erfasst werden muss.
Grundlage der naturschutzrechtlichen Kompensation ist die Eingriffsregelung nach §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Naturschutzrecht des Landes. Für die Bewertung greift Sachsen-Anhalt auf ein eigenes Bewertungsmodell zurück. Jeder Biotoptyp erhält nach Kriterien wie Naturnähe, Seltenheit und Wiederherstellbarkeit einen Biotopwert auf einer Skala von 0 bis 30 Wertpunkten. Die Differenz zwischen dem Wert vor und nach einer Maßnahme ergibt die anrechenbaren Ökopunkte.
Über die Ökokonto-Verordnung (ÖkokontoVO) können Kompensationsmaßnahmen bereits vor einem konkreten Eingriff umgesetzt und in einem Ökokonto bevorratet werden. Die so erzeugten Ökopunkte lassen sich später auf Eingriffsvorhaben anrechnen, der Handel mit Ökokontoflächen und Anrechnungsansprüchen ist grundsätzlich möglich. Für bundesrechtlich zugelassene Vorhaben kann daneben die Bundeskompensationsverordnung (BKompV) maßgeblich sein.
In Sachsen-Anhalt werden Eingriff und Kompensation nach dem Bewertungsmodell des Landes bilanziert. Jeder Biotoptyp erhält einen Biotopwert auf einer Skala von 0 bis 30 Wertpunkten, die anrechenbaren Ökopunkte ergeben sich aus der Aufwertungsdifferenz zwischen Zustand vor und nach der Maßnahme. Vorgezogene Maßnahmen lassen sich über die Ökokonto-Verordnung (ÖkokontoVO) als Ökokonto führen und später auf Eingriffe anrechnen.

🌿 Ökologische Besonderheiten
- Eigenes Bewertungsmodell des Landes mit Biotopwerten auf einer Skala von 0 bis 30 Wertpunkten als Grundlage der Bilanzierung
- Ökokonto nach ÖkokontoVO: vorgezogene Maßnahmen werden bevorratet und später auf Eingriffe angerechnet
- Handel mit Ökokontoflächen und Anrechnungsansprüchen ist grundsätzlich zulässig
- Artenschutzrechtliche Vorgaben nach § 44 BNatSchG, oft mit vorgezogenen CEF-Maßnahmen zur Wahrung des Erhaltungszustands (FCS)
- Große Bandbreite an Naturräumen von Altmark und Börde bis Harz und Mittelelbe-Auen, mit sehr unterschiedlichen Ausgangswerten der Flächen
✅ greeNature in Sachsen-Anhalt
greeNature arbeitet bundesweit und ist mit den zuständigen unteren Naturschutzbehörden, dem Landesverwaltungsamt und den Bewertungsvorgaben in Sachsen-Anhalt vertraut. Wir ordnen Eingriffe nach dem Bewertungsmodell des Landes ein, prüfen die Anrechnung über das Ökokonto nach ÖkokontoVO und begleiten Vorhabenträger von der Bilanzierung bis zur gesicherten Kompensationsfläche.
Ökopunkte nach Naturraum
Für die Kompensation ist der Naturraum des Eingriffs maßgeblich. greeNature bietet Ökopunkte in diesen Naturräumen:
Ökopunkte nach Landkreis und Stadt
Kompensation in Sachsen-Anhalt
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