
Ökopunkte und Ausgleichsflächen in
Saarland
Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Saarland, bewertet auf Grundlage der Eingriffsregelung des BNatSchG und des Saarländischen Naturschutzgesetzes. greeNature ist bundesweit tätig und begleitet Vorhaben im Saarland von der Bewertung bis zur gesicherten Kompensation.
Bewertung nach SNG / BNatSchG (Ökokonto)
Das Saarland ist das kleinste Flächenland Deutschlands und dennoch außergewöhnlich vielfältig. Zwischen dem Saar-Nahe-Berg- und Hügelland, den bewaldeten Höhen des Hochwalds am Hunsrück, den Muschelkalkhängen des Bliesgaus mit seinem UNESCO-Biosphärenreservat und den Auen entlang der Saar treffen sehr unterschiedliche Lebensräume auf engem Raum aufeinander. Diese Dichte macht eine sorgfältige Prüfung von Eingriffen und ihrer Kompensation besonders wichtig.
Rechtlich stützt sich die naturschutzrechtliche Kompensation im Saarland auf die Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Saarländischen Naturschutzgesetz (SNG). Wer Natur und Landschaft erheblich beeinträchtigt, muss vermeidbare Beeinträchtigungen unterlassen und unvermeidbare ausgleichen oder ersetzen. Die Bewertung erfolgt über ein Biotopwertverfahren, das den Zustand einer Fläche vor und nach der Maßnahme in Wertpunkten abbildet.
Über das in § 30 SNG geregelte Ökokonto lassen sich Aufwertungsmaßnahmen vorab umsetzen und in einem landesweiten Verzeichnis anrechnen. So entsteht ein zeitlicher und räumlicher Spielraum, um Kompensation und Vorhaben voneinander zu entkoppeln. Für bundesrechtlich zugelassene Vorhaben wie überregionale Verkehrs- oder Energietrassen kann ergänzend die Bundeskompensationsverordnung (BKompV) maßgeblich sein.
Grundlage sind die Eingriffsregelung nach §§ 13 bis 15 BNatSchG und das Saarländische Naturschutzgesetz (SNG), das in § 30 das landesweite Ökokonto regelt. Eingriff und Ausgleich werden über ein Biotopwertverfahren bewertet, bei dem der ökologische Zustand einer Fläche vor und nach der Maßnahme in Wertpunkten erfasst und die Differenz als Kompensationsleistung angerechnet wird.

🌿 Ökologische Besonderheiten
- Kein Regierungsbezirk und keine kreisfreien Städte. Zuständig sind die sechs Landkreise (einschließlich Regionalverband Saarbrücken) sowie die obere Naturschutzbehörde des Landes.
- Das Ökokonto ist in § 30 SNG verankert und wird über ein landesweites Kompensationsverzeichnis geführt.
- Eingriff und Ausgleich werden über ein Biotopwertverfahren mit Wertpunkten bewertet, also über einen Vorher-Nachher-Vergleich des ökologischen Zustands.
- Artenschutzrechtliche Vorgaben nach § 44 BNatSchG, etwa CEF-Maßnahmen zur Sicherung der ökologischen Funktion, sind bei Vorhaben im Saarland gesondert zu beachten.
- Das Biosphärenreservat Bliesgau und die ausgedehnten Waldgebiete stellen besondere Anforderungen an die Auswahl geeigneter Ausgleichsflächen.
✅ greeNature in Saarland
greeNature ist bundesweit tätig und kennt die zuständigen Naturschutzbehörden im Saarland sowie die Regelungen des Saarländischen Naturschutzgesetzes und der Eingriffsregelung. Wir begleiten Vorhabenträger und Flächeneigentümer im Saarland von der ersten Bewertung über die Auswahl geeigneter Flächen bis zur rechtssicheren Anrechnung im Ökokonto.
Ökopunkte nach Naturraum
Für die Kompensation ist der Naturraum des Eingriffs maßgeblich. greeNature bietet Ökopunkte in diesen Naturräumen:
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