Ersatzaufforstung mit standortgerechten Laubbaumarten
LKompVO

Ökopunkte und Ausgleichsflächen in
Rheinland-Pfalz

Sofort verfügbare Ökopunkte und Ausgleichsflächen in ganz Rheinland-Pfalz, bewertet nach der Landeskompensationsverordnung (LKompVO). greeNature ist bundesweit tätig und kennt die Kompensationspraxis der rheinland-pfälzischen Naturschutzbehörden.

19.858
km² Landesfläche
24
Landkreise
12
kreisfreie Städte
LKompVO
Bewertung
Kompensation in Rheinland-Pfalz

Bewertung nach LKompVO

Rheinland-Pfalz umfasst rund 19.858 Quadratkilometer und gliedert sich in 24 Landkreise und 12 kreisfreie Städte. Regierungsbezirke bestehen seit der Verwaltungsreform im Jahr 2000 nicht mehr. Prägend sind die Mittelgebirge von Eifel, Hunsrück, Westerwald und Taunus, das Obere Mittelrheintal, der Pfälzerwald als großes zusammenhängendes Waldgebiet sowie die klimatisch begünstigten Weinbaulagen an Rhein, Mosel und Nahe.

Für die naturschutzrechtliche Kompensation ist die Landeskompensationsverordnung (LKompVO) maßgeblich. Sie konkretisiert die Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG und wird durch den Praxisleitfaden zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs ergänzt, der seit 2021 anzuwenden ist. Eingriff und Ausgleich werden über eine integrierte Biotopbewertung mit Biotopwertpunkten ermittelt. greeNature ordnet Ihren Eingriff der zutreffenden Bewertung zu und stellt passende Ausgleichsflächen und Ökopunkte bereit.

Vorgezogene Kompensationsmaßnahmen lassen sich als Ökokonto nach § 8 LNatSchG bevorraten. Geführt werden die Ökokonten von den örtlich zuständigen unteren Naturschutzbehörden. Eingriffs-, Kompensations- und Ökokontoflächen werden landesweit im Kompensationsverzeichnis (KSP) erfasst.

In Rheinland-Pfalz richten sich Eingriff und Ausgleich nach der Landeskompensationsverordnung (LKompVO) in Verbindung mit dem verbindlichen Praxisleitfaden zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs. Die Bewertung erfolgt über eine integrierte Biotopbewertung mit Biotopwertpunkten. Rechtliche Grundlage bleibt die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG.

Ersatzaufforstung mit standortgerechten Laubbaumarten

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Ausgedehnte Mittelgebirge mit Eifel, Hunsrück, Westerwald und Taunus
  • Oberes Mittelrheintal als UNESCO-Welterbe und der Pfälzerwald als eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete Deutschlands
  • Bewertung über eine integrierte Biotopbewertung mit Biotopwertpunkten nach LKompVO und Praxisleitfaden
  • Landesweites Kompensationsverzeichnis (KSP) für Eingriffs-, Ausgleichs- und Ökokontoflächen
  • Ökokonto zur Bevorratung vorgezogener Kompensationsmaßnahmen nach § 8 LNatSchG

✅ greeNature in Rheinland-Pfalz

greeNature ist bundesweit tätig und betreut Kompensationsprojekte auch in Rheinland-Pfalz. Wir kennen die Landeskompensationsverordnung, den Praxisleitfaden zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs und die Abstimmung mit den unteren Naturschutzbehörden aus der laufenden Projektarbeit.

Häufige Fragen

Kompensation in Rheinland-Pfalz

Grundlage ist die Landeskompensationsverordnung (LKompVO) zusammen mit dem verbindlichen Praxisleitfaden zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs. Eingriff und Ausgleich werden über eine integrierte Biotopbewertung mit Biotopwertpunkten bemessen.
Ein Ökokonto bevorratet vorgezogene Kompensationsmaßnahmen. Nach § 8 LNatSchG werden sie mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und im landesweiten Kompensationsverzeichnis erfasst, sodass die ökologische Aufwertung später einem Eingriff zugeordnet werden kann.
Maßgeblich ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG. In Rheinland-Pfalz wird sie durch die Landeskompensationsverordnung und den Praxisleitfaden konkretisiert.
Ja. greeNature arbeitet bundesweit und betreut Kompensations- und Ausgleichsprojekte auch in Rheinland-Pfalz, von der Eifel über den Hunsrück bis in die Pfalz.
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