Blütenreiche Extensivwiese in welliger Landschaft mit Waldkulisse
BNatSchG / NAGBNatSchG

Ökopunkte und Ausgleichsflächen in
Niedersachsen

Sofort verfügbare Ökopunkte und Ausgleichsflächen in Niedersachsen, bewertet nach der Eingriffsregelung des BNatSchG und dem NAGBNatSchG. greeNature ist bundesweit tätig und kennt die niedersächsische Kompensationspraxis.

47.710
km² Landesfläche
45
Landkreise und kreisfreie Städte
keine
Regierungsbezirke (seit 2005)
NAGBNatSchG
Bewertung
Kompensation in Niedersachsen

Bewertung nach BNatSchG / NAGBNatSchG

Niedersachsen ist mit rund 47.710 Quadratkilometern das zweitgrößte Bundesland und gliedert sich in 37 Landkreise (einschließlich der Region Hannover) und 8 kreisfreie Städte. Regierungsbezirke bestehen seit 2005 nicht mehr. Die Landschaft reicht von der Nordseeküste mit Watt und Marsch über die weiten Geestflächen und Moore der Norddeutschen Tiefebene bis zum Bergland im Harz und im Weserbergland.

Für die naturschutzrechtliche Kompensation gilt in Niedersachsen die Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz (NAGBNatSchG). Anders als etwa Bayern oder Baden-Württemberg hat Niedersachsen keine eigene Ökokonto-Verordnung mit festem Punkteschlüssel erlassen. Die Bewertung von Eingriff und Ausgleich erfolgt über das Biotopwertverfahren, das die ökologische Aufwertung einer Fläche in Werteinheiten (Ökopunkten) ausdrückt.

Grundlage der Bilanzierung sind die Arbeitshilfen der Landesnaturschutzverwaltung (NLWKN). Anerkannte und umgesetzte Maßnahmen werden im Kompensationsverzeichnis nach der Niedersächsischen Kompensationsverzeichnisverordnung (NKompVzVO) bei den unteren Naturschutzbehörden geführt, um Doppelanrechnungen zu vermeiden. greeNature ordnet Ihren Eingriff der richtigen Bewertungsgrundlage zu und stellt passende Ausgleichsflächen und Ökopunkte bereit.

Niedersachsen hat keine eigene Ökokonto- oder Kompensationsverordnung erlassen. Maßgeblich sind die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und das Niedersächsische Ausführungsgesetz (NAGBNatSchG). Eingriff und Ausgleich werden über das Biotopwertverfahren in Werteinheiten (Ökopunkten) bilanziert, gestützt auf die Arbeitshilfen der Landesnaturschutzverwaltung (NLWKN).

Blütenreiche Extensivwiese in welliger Landschaft mit Waldkulisse

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Große naturräumliche Spanne von Nordseeküste und Wattenmeer über Geest und Moore bis zum Harz
  • Bedeutende Moor- und Grünlandstandorte mit hohem Aufwertungspotenzial für Kompensationsmaßnahmen
  • Bewertung über das Biotopwertverfahren in Werteinheiten statt über eine eigene Landes-Verordnung
  • Führung anerkannter Maßnahmen im Kompensationsverzeichnis nach NKompVzVO
  • Zahlreiche Natura-2000-Gebiete, darunter der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer

✅ greeNature in Niedersachsen

greeNature ist bundesweit tätig und betreut auch Kompensationsprojekte in Niedersachsen. Wir kennen die zuständigen unteren Naturschutzbehörden, die Bewertung nach dem Biotopwertverfahren und die Anforderungen des NAGBNatSchG aus der Praxis und begleiten Ihr Vorhaben von der Flächenauswahl bis zur Anerkennung.

Häufige Fragen

Kompensation in Niedersachsen

Niedersachsen hat keine eigene Ökokonto-Verordnung. Die Bewertung erfolgt nach der Eingriffsregelung des BNatSchG und dem NAGBNatSchG über das Biotopwertverfahren. Dabei wird die ökologische Aufwertung einer Fläche in Werteinheiten (Ökopunkten) ausgedrückt, gestützt auf die Arbeitshilfen der Landesnaturschutzverwaltung.
Nein. Anders als einige andere Bundesländer hat Niedersachsen keine eigene Ökokonto- oder Kompensationsverordnung erlassen. Maßgeblich sind die §§ 13 bis 15 BNatSchG und das Niedersächsische Ausführungsgesetz (NAGBNatSchG). Umgesetzte Maßnahmen werden im Kompensationsverzeichnis nach der NKompVzVO geführt.
Ja. greeNature arbeitet bundesweit und betreut Kompensationsprojekte auch in Niedersachsen, von der Nordseeküste über die Moor- und Geestlandschaften bis zum Harz. Die Zuordnung Ihres Eingriffs zur richtigen Bewertungsgrundlage übernehmen wir für Sie.
Für bestimmte bundesrechtlich zugelassene oder angezeigte Vorhaben kann die Bundeskompensationsverordnung (BKompV) einschlägig sein. Für den überwiegenden Teil der Vorhaben in Niedersachsen gelten jedoch die landesrechtlichen Grundlagen nach NAGBNatSchG und die Bewertung über das Biotopwertverfahren.
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